Teilrevision Zona di svago Braggio

Nutzungsplanung, Grundordnung · Calanca

Dokument

Nummer
92.2469
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Calanca
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
28.09.1992

Karte

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Text

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Die Regierung des Kantons Graubünden

La Raumilca

II Governo del Cantone dei Grigioni

dil Cantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

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28. September 1992

14°K1992

3469 r>,

A. Am 28. Juni 1992 verabschiedete die Gemeinde Braggio eine Teilrevision der Ortsplanung vom 17. Dezember 1989. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses erfolgte am 1. Juli 1992. Es sind keine Beschwerden eingegangen. Mit Schreiben vom 15. Juli 1992 ersucht der Gemeindevorstand Braggio die Regierung um Genehmigung dieser Ortsplanungsteilrevision im Rahmen von Art. 37 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG). B. Die Teilrevision des Zonenplanes 1:2'000 vom 17. Dezember 1989, dargestellt im Teilzonenplan 1:1'000 vom 28. Juni 1992 (Ausscheidung einer zona da svago auf Parzelle Nr. 67, Aufhebung der zona da svago auf Parzelle Nr. 88), gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG beschliesst die Regierung: 1. Die Teilrevision des Zonenplanes 1:2'000 vom 17. Dezember 1989 - dargestellt im Teilzonenplan 1:1'000 vom 28. Juni 1992 - wird genehmigt.

Ob med.,

IS•

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

2

2.

Das kantonale Amt für Raumplanung wird angewiesen, die auf- , grund dieses Beschlusses notwendigen Kennzeichnungen im Zonenplan 1:2'000 vorzunehmen.

3.

Die Gemeinde wird angewiesen, das Datum und den wesentlichen Inhalt dieses Genehmigungsbeschlusses in geeigneter Form bekanntzugeben.

4.

Es werden keine Kosten erhoben.

5.

Mitteilung an

Namens der Regierung Der Präsident:

Chr.BrEmdn

Der Kanzleidirektor:

Dr. Riesen

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