Teilrevision Zonenplan

Land-use plan, basic order · Celerina/Schlarigna

Document

Number
97.2392
Kind
Land-use plan, basic order
Commune
Celerina/Schlarigna
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Dec 2, 1997

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Celerina/Schlarigna with its building zones.Open the full map

Files

3782_B_TR_ZP_97.2392.pdfOpen in a new tab

Text

«

lnformatjonskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

Die Regier4ng . · des Kantons Graubünden

II Governo . del Cantone dei Grigioni

La Regenza •

dil Cantun ·Grischun

AMTSREGISTRATUR lll · AMT FÜR RAUMJ>LANUNG Sitzung vom

· Mitgeteilt den

Show the full text

ProtokoU Nr.

l.DEZ.1997

2. Dezember 1997

2392

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde C e I e r i n a / S c h ·1a r i g ri a beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 29. September1997 eine T1ailrevisi9n der Ortsplanung vom 21. April 1996. Die Teilrevision umfasst die Umzonung der Parzellen Nr. 751, 752 und .753 (teilweise) von der Wohn4Gewerbezone D in die Wohnzone

Amit

der Empfindlichkeitsstufe II g_emäss Lärmschutzverordnung des Bundes (LSV). Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht im Sinne von Art. 26 der Bundesverordnung über · die Raumplanung (RPV) liegt nicht vor. Bezüglich der Vortage wurde von der Gemeinde kein Vorprüfungsverfahren beim Amt für Raumplanung beantragt. ;

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses gemäss Art ..37a des kantoaalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am 3. Oktober 1997. Es gingen keine Beschwerden. ein. ' Mit Schreiben vom 30. Oktober 1997 ersucht der Gemeindevorstand Celerina / .

.

Schlarigna um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 37 ts:RG.,

B. Die von der Teilrevision erfassten Parzellen sind Garten_anlageii zum nc:>rdöstlich gelegenen Gebäude .Residenza Mulin\ welches ebenfalls in der Wohnzone A liegt. Ei; ist oaheliegend, die Parzellen mit den Gartenanlagen ebenfalls der Wohnzone A zuz1;1~ cirdnen.

1100.000 V. 97 - 5000

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >>

2

Die Teifr:evision des Zonenplanes 1:2'000 vom 21. April 1986, dargestellt ini Teilzonenplan Pros da Mufin 1:2'000 vom 29. September 1997, kann genehmigt werden." Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG

beschliesst die Regierung: 1.

.

.

Die Teilrevision des Zonenplanes 1:2'000 vom 14. April 1986, dargestellt im Teil .. · zonenRlan Pros da Mulin 1:2'000 vom 29. September 1997, wird genehmigt.

2. Der Gemeindevorstand Celerina / Schlartgna wird ersucht, den vorliegenden Genehmigungsbeschluss in geeigneter Form öffentlich bekanntzugeben.,

3. Das Amt für.Raumplanung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen im Zonenplan 1:2'000 vom 14. April 1986 vorzunehmen. Die Gemeinde $teilt zu diesem Zweck dem Amt für Raumplanung ihr Exemplar .des Zonenplanes zur Verfügung. 4.

Soweit für die Veiwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art n?twendig sind, bleibt der Bewilfigungsentscheid der zuständigen Behörde oder ·Amtsstelle vorbehalten.

5.

Es werden keine Kosten erhoben.

t -·

Namens der Regierung· P_-,_,.idt.rent:

_Dr. Maiseen

Der Kanzleidirektor: