Quartierplan Zuercher Hoehenklinik - Änderung September 2013

Quartierplanverfahren · Davos

Dokument

Nummer
13.GDEf2
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Davos
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
27.09.2013

Karte

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Text

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KLEINER LANDRAT Berglislutz 1, Postfach 727O Davos Platz 1 Telefon +41 81 414 30 02 Fax +41 81 414 30 49

GEMEINDE

I DAVOS

[email protected] www.gemeindedavos.ch

Sitzung vom 20.08.2013 Mitgeteilt am 27,09,2013

Protokoll-Nr. 13-601 Reg.-Nr. 82.2.2

Bewilligung betreffend Gesuch:

Ganzen Text zeigen

1. Projektänderung für den QP Zürcher Höhenklinik auf Parz. Nrn. 3627 und 6947, Klinikstrasse, Davos Clavadel

Baugesuchs-Nr.: 13101 Baugesuch:

12.08.2013

Gesuchsteller:

Stiftung Zürcher Höhenklinik Wald und Clavadel, Faltigbergstrasse 7, 8636 Wald ZH, vertreten durch Baulink AG, Promenade 101 , 7270 Davos Platz

Sachverhalt: Mit Gesuch vom 07.05.2013 reichte die Bauherrschaft die 1. Projektänderung für den Quartierplan Zürcher Höhenklinik auf Paz. Nrn. 3627 und 6947, Klinikstrasse, Davos Clavadel, ein. Vorschriftsgemäss wurde dieses Baugesuch am 23.08.2013 im Amtsblatt der Gemeinde Davos publiziert.

Aufgrund der Prüfung des eingereichten Gesuchs

beschließt die Baubehörde

1. Die 1. Projektänderung für den Quartierplan Zürcher Höhenklinik auf Paz, Nrn. 3627 und 6947, Klinikstrasse, Davos Clavadel, wird nach Massgabe der Pläne und der Quartierplan-

bestimmungen bewilligt.

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2. Die Kosten des Bewilligungsverfahrens, bestehend in Fr. Fr. Fr.

Gebühren Kosten der Ausschreibung Total

500.00 193.00 693.00

gehen zu Lasten der Bauherrschaft und sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

3. Die Quartierplanbewilligung wird unter folgenden weiteren Bedingungen und Auflagen erteilt: 4. Vorbehalt der privaten Rechte

Die Baubewilligung bezieht sich nur auf das öffentlich-rechtliche Verhältnis. Die Rechte Dritter (privatrechtliche Einsprachen) bleiben vorbehalten.

5. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung schriftlich und begründet beim

Venrualtungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7O0O Chur, Beschwerde erhoben werden. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde beizulegen.

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Mitteilung an: Stiftung Zürcher Höhenkliniken Wald und Clavadel, Faltigbergstrasse 7, 8636 Wald ZH BaulinkAG, Promenade 101 ,7270 Davos Platz

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Bauamt

Gemeinde Davos

Namen s der Baubehörde

il.' l/Äatz'stus Caviezel '

'Präsident

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