Teilrevision Kiesabbauzone (gescannter Plan GGP)

Nutzungsplanung, Grundordnung · Ilanz/Glion

Dokument

Nummer
13.677_51512
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Ilanz/Glion
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
09.07.2013

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Die Regierung La regenza Il Governo des Kantons Graubünden dal chantun Grischun del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr.

09. Juli 2013 10. Juli 2013 677

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Sevgein beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2012 eine projektbezogene Teilrevision der Ortsplanung (Kiesabbau Tschentaneras). Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet:

- Änderung Baugesetz (Art. 24)

- Zonenplan 1:2000 Erweiterung Kiesabbauzone — Revision 2011

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- Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Erweiterung Kiesabbauzone, Nutzungsbereiche und Etappierung — Revision 2011

- Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Erweiterung Kiesabbauzone, Wiederherstellung — Revision 2011

- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Erweiterung Kiesabbauzone — Revision 2011

Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 3.10.2011 / 13.3.2012 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 4. Januar 2012 einen Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 30. Mai 2012 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 7. Juni 2012. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom Juni 2012 ersuchte der Gemeindevorstand Sevgein um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

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Gegenstand der Revisionsvorlage

Im Jahre 2008 wurde im BAB-Verfahren im Bereich des ehemaligen Abbaugebietes in der Landwirtschaftszone ein temporäres Zwischenlager für Aushubmaterial bewilligt. Gleichzeitig wurde zwischen der Gemeinde, dem Unternehmen und der Begleitgruppe vereinbart, dass in diesem ehemaligen Abbaugebiet das ursprüngliche Terrain wiederhergestellt werden soll. Eine vollständige Wiederherstellung ist nicht möglich, da nach dem Abbau eine Stromleitung erstellt wurde, die zu tief liegt.

Die planerischen Grundlagen für die Wiederherstellung des ehemaligen Abbaugebietes sind Bestandteil der vorliegenden projektbezogenen Nutzungsplanung.

Der zusätzliche Bereich für eine Wiederauffüllung wird im Zonenplan einer Kiesabbauzone zugewiesen. In den Generellen Gestaltungsplänen werden u.a. die Geländeeingriffe und die Gestaltung der weitergehenden Wiederherstellung angepasst sowie der Bereich für eine Inertstoffdeponie bezeichnet. Für die Inertstoffdeponie ist eine Anpassung der regionalen Richtplanung erforderlich. Die entsprechende Richtplananpassung hat die Regiun Surselva am 26. März 2013 beschlossen. Sie wird mit gleichem Beschlussdatum wie die vorliegende Ortsplanung von der Regierung als verbindlich erklärt.

Im Generellen Erschliessungsplan werden die Güterstrasse festgesetzt und das Erschliessungskonzept für den Kiesabbau und die Wiederauffüllung geringfügig angepasst. Schliesslich wird Art. 24 BauG dahingehend präzisiert, als nun alle Festsetzungen der projektbezogenen Nutzungsplanung enthalten sind. Insbesondere sind nun auch die Inertstoffdeponie sowie die Wiederherstellung des früheren Abbaugebietes geregelt.

Die Erweiterung der Kiesabbauzone betrifft das Beizugsgebiet der Güterzusammenlegung Sevgein, die mit öffentlichen Geldern von Bund und Kanton subventioniert wurde. Auf die Parzellen im Beizugsgebiet wurde eine Anmerkung verfügt, die eine unbefristete Unterhalts- und Bewirtschaftungspflicht und ein auf 20 Jahre befristetes

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Verbot der Zweckentfremdung umfasst. Bei einer Zweckentfremdung sind für die betroffenen Grundstücke die Subventionen zurückzuzahlen.

Zu diesen projektbezogenen Anpassungen in den erwähnten Planungsmitteln ergeben sich keine weiteren Bemerkungen; die Änderung des Baugesetzes (Art. 24), der Zonenplan 1:2000 Erweiterung Kiesabbauzone — Revision 2011, der Generelle Gestaltungsplan 1:2000 Erweiterung Kiesabbauzone, Nutzungsbereiche und Etappierung — Revision 2011, der Generelle Gestaltungsplan 1:2000 Erweiterung Kiesabbauzone, Wiederherstellung — Revision 2011 sowie der Generelle Erschliessungsplan 1:2000 Erweiterung Kiesabbauzone — Revision 2011, alle vom 30. Mai 2012, können genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung:

1. Die Änderung des Baugesetzes (Art. 24) vom 30. Mai 2012 wird genehmigt.

2. Der Zonenplan 1:2000 Erweiterung Kiesabbauzone - Revision 2011 vom 30. Mai 2012 wird genehmigt.

3. Der Generelle Gestaltungspian 1:2000 Erweiterung Kiesabbauzone, Nutzungsbereiche und Etappierung - Revision 2011 vom 30. Mai 2012 wird genehmigt.

4. Der Generelle Gestaltungsplan 1:2000 Erweiterung Kiesabbauzone, Wiederherstellung — Revision 2011 vom 30. Mai 2012 wird genehmigt.

5. Der Generelle Erschliessungsplan 1:2000 Erweiterung Kiesabbauzone - Revision 2011 vom 30. Mai 2012 wird genehmigt.

6. Der Gemeindevorstand Sevgein wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

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7. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

8. Der Gemeindevorstand Sevgein sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.

9. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

10. Mitteilung an:

Namens der Regierung Der Präsident: Der Kanzleidirektor:

A Vz.

H. Trachsel Dr. C. Riesen