Quartierplan Pustget

Quartierplanverfahren · Trun

Dokument

Nummer
05.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Trun
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
17.05.2005

Karte

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Text

3987_B_Pustget_Platzhalter.pdf

Kanton Graubünden Gemeinde Trun (Fraktion Trun)

Quartierplan Pustget Beschluss des Gemeindevorstandes vom 17.05.2005 (Art. 19 KRVO)

Hinweis: Dies ist ein Dokument, welches im Rahmen des ÖREB-Katasters Graubünden als

Platzhalter eingesetzt wird. Auskünfte zum Beschluss und dessen Inhalt erteilt die Gemeinde.

3987_V_Pustget_Grundbuchlicher_Vollzug.pdf

EINTRAGUNGSBESCHEINIGUNG Der unterzeichnende Grundbuchverwalter-Stellverter des Grundbuchkreises Trun bescheinigt hiermit, die amtliche Quartierplanung Pustget heute unter dem Datum vom 14. September 2005 in das Grundbuch der Gemeinde Trun eingetragen zu haben. Zignau, den 04. Oktober 2005

GR

BUCHKREIS TRUN

Grundbuchlicher Vollzug des Quartierplanes Pustget in der Gemeinde Trun

A. Abgrenzung des Quartierplangebietes In dem beigelegten Plan Nr. 141 NB vom 12.04.2005 des Planungsbüros Meierhofer Grob, Laax, ist die räumliche Abgrenzung des Quartierplangebietes festgelegt.

B. Alter und neuer Bestand

Die räumliche Darstellung des alten und des neuen Bestandes der ins Quartierplanverfahren einbezogenen Grundstücke geht aus den vorerwähntem Plan und der Mutation Nr. 305 vom 14. September 2005 des Ingenieurbüros Straub AG, Ingenieure + Geoinformatiker, Ilanz, hervor.

B.1 Alter Bestand Grundstück Nr. 1653 2511 2723

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Beschrieb Schützenhaus Vers.-Nr. 52 mit 176 m2 Gebüudegrundfläche und Umschwung Trafostation Nr. 705, Vers.-Nr. 46A mit 34'131 m2 Gebäudegrundfläche und Wiese

749 m2 Wiese

Eigentümer

B.2 Neuer Bestand

Es werden folgende Grundstücke gebildet, unter Zuweisung des Eigentums an folgende Eigentümer: Grundstück

Beschrieb

Nr. 3002 3003 3004 3005 3006

Wiese Wiese Wiese Wiese Wiese

3008

Wiese

3010 3011 3012 3013 3014

Wiese Wiese Wiese Wiese Wiese mit Strasse

3007

Eigentümer

SchützenhausVers.-Nr. 52 mit Gebäudegrundfläche und Umschwung

Für den sich ausserhalb des Quartierplanes befindliche Teil des Grundstückes Nr. 2511 wird diese Nr. beibehalten. Das Grundstück Nr. 2511 beschreibt sich neu wie folgt: Grundstück

Beschrieb

2511

Trafostation Nr. 705, Vers.-Nr. 46A mit 16'840 m2 Gebäudegrundfläche, Strassen und Wiese

Nr.

Eigentümer

Die einzelnen Grundstücksflächen gehen aus der Mutation Nr. 305 vom 14. September 2005 des Ingenieurbüros Straub AG, Ingenieure + Geoinformatiker, llanz, hervor.

C. Eröffnung von neuen und Schliessung von alten Grundstücken Für die Grundstücke Nrn. 3002 bis und mit 3008 sowie 3010 bis und mit 3014, ist gemäss Lit. B.2 (neuer Bestand) hier vorne sowie der Mutation Nr. 305 vom 14. September 2005 des Ingenieurbüros Straub AG, Ingenieure + Geoinformatiker, Ilanz, unter denselben Nummernjeweils ein neues Grundstück zu eröffnen. Die Grundstücke Nrn. 1653 und 2723 sind zu schliessen.

D. Bereinigung der bereits bestehenden Anmerkung

Die vor der grundbuchlichen Behandlung des Quartierplanverfahrens auf dem Grundstück Nr. 2511 eingeschriebene Anmerkungen, nämlich: Triangulationspunkt Nr. 12130516, 16.06. 1989/64 betrifft die sich ausserhalb des Quartierplanes befindliche Bodenfläche und bleibt

somit auf diesem Grundstück unverändert weiterbestehen.

E. Bereinigung der bereits bestehenden Dienstbarkeiten Die vor der grundbuchlichen Behandlung des Quartierplanverfahrens auf den einzelnen Grundstücken eingetragenen Dienstbarkeiten werden wie folgt behandelt: Grundstück Nr.

R/L Dienstbarkeit

Behandlung

1653

L

2511

L

Durchleitungsrecht zG. Swisscom Network Services Rechte AG 09.03.1979/69 und 05.11.1999/858

Diese Personaldienstbarkeit bleibt unverändert weiterbestehen undist auf das neue Grundstück Nr. 3007 zu übertragen.

Elektrizitätswerke Bündner Oberland AG, Waltensburg 13.11.1990/207

betrifft die sich ausserhalb des Quartierplanesbefindliche Bodenfläche und bleibt somit auf Grundstück Nr. 2511 unverändert weiterbestehen. Die erforderliche NamensänderungderDienstbarkeitsberechtigten erfolgt

|Fuss- und Fahrwegrecht zG.

Diese Personaldienstbarkeit

ausserhalb dieses Quartier-

2511

L

|Baurecht für eine Trafostation bis 13.11.2040 zG. Elektrizitätswerke Bündner Oberland AG, Waltensburg 13.11.1990/207

planverfahrens durch Abgabe einer Namensänderung durch die Berechtigte. Diese Personaldienstbarkeit betrifft die sich ausserhalb des Quartierplanes befindliche Bodenfläche undbleibt somit auf Grundstück Nr. 2511 unverändert weiterbestehen. Die erforderliche NamensänderungderDienstbarkeitsberechtigten erfolgt ausserhalb dieses Quartierplanverfahrens durch Abgabe einer Namensänderung durch die Berechtigte.

Grundstück Nr.

R/L Dienstbarkeit

Behandlung

L

Diese Grunddienstbarkeit betrifft die sich ausserhalb des Quartierplanes be-

2511

|Näherbaurecht ZG. 1640 23.06.1992/92

findliche Bodenfläche und

bleibt somit auf Grundstück Nr. 2511 unverändert weiterbestehen.

F. Neue Anmerkung

Alle im Quartierplanverfahren "Pustget" einbezogenen Grundstücke gemässLit. B.2 (neuer Bestand) hier vorne erhalten neu die Anmerkung: "Quartierplan Pustget".

Der Grundbuchkreis Trun wird zur Vornahme dieser Buchungen beauftragt und ermächtigt.

G. Einräumung von neuen Grunddienstbarkeiten

Neu werden begründet:

durch

das

Quartierplanverfahren

folgende

Grunddienstbarkeiten

1. Grenzbaurecht zulasten des Grundstückes Nr. 2511 und zugunsten der Grundstücke Nrn. 3003, 3004 und 3005 Durch das Quartierplanverfahren „Pustget“ erhalten die jeweiligen Eigentümer der obgenannten Grundstücke das Recht eingeräumt, künftige Bauten aller Art. im Sinne des Baugesetzes der Gemeinde Trun bis an die gemeinsame Grundstücksgrenze zu erstellen. Die Lage dieser Grenzbaurechteist im beigelegten Plan Nr. 141 NB vom 12.04.2005 des Planungsbüros Meierhofer Grob, Laax, mit einer hellblauen punktierten Linie gekennzeichnet. Die Grunddienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Trun wie folgt einzutragen: -

auf Grundstücken Nrn. 3003, 3004 und 3005 Recht: Grenzbaurecht zulasten 2511

-

auf Grundstück Nr. 2511 Last: Grenzbaurecht zugunsten 3003, 3004 und 3005

2. Näherbaurecht zulasten des Grundstückes Nr. 3004 und zugunsten des Grundstückes Nr. 3003 Durch das Quartierplanverfahren „Pustget“ erhält der jeweilige Eigentümer des Grundstückes Nr. 3003 das Recht eingeräumt, künftige Bauten aller Art. im Sinne des Baugesetzes der Gemeinde Trun bis 3 Meter an die gemeinsame Grundstücksgrenze zu erstellen. Die Lage dieses Näherbaurechtes ist im beigelegten Plan Nr. 141 NB vom 12.04.2005 des Planungsbüros Meierhofer Grob, Laax, mit einer dunkelblauen punktierten Linie gekennzeichnet. Die Grunddienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Trun wie folgt einzutragen: -

auf Grundstück Nr. 3003 Recht: Näherbaurecht zulasten 3004

-

auf Grundstück Nr. 3004 Last: Näherbaurecht zugunsten 3003

3. Näherbaurecht zulasten des Grundstückes Nr. 3005 und zugunsten des

Grundstückes Nr. 3004

Durch das Quartierplanverfahren „Pustget“ erhält der jeweilige Eigentümer des Grundstückes Nr. 3004 das Recht eingeräumt, künftige Bauten aller Art. im Sinne des Baugesetzes der Gemeinde Trun bis 3 Meter an die gemeinsame Grundstücksgrenze zu erstellen. Die Lage dieses Näherbaurechtes ist im beigelegten Plan Nr. 141 NB vom 12.04.2005 des Planungsbüros Meierhofer Grob, Laax, mit einer dunkelblauen punktierten Linie gekennzeichnet. Die Grunddienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Trun wie folgt einzutragen: -

auf Grundstück Nr. 3004 Recht: Näherbaurecht zulasten 3005

-

auf Grundstück Nr. 3005 Last: Näherbaurecht zugunsten 3004

4. Näherbaurecht zulasten des Grundstückes Nr. 3014 und zugunsten des Grundstückes Nr. 3005 Durch das Quartierplanverfahren „Pustget“ erhält der jeweilige Eigentümer des Grundstückes Nr. 3005 das Recht eingeräumt, künftige Bauten aller Art. im Sinne des Baugesetzes der Gemeinde Trun bis 3 Meter an die gemeinsame Grundstücksgrenze zu erstellen.

-6

-

Die Lage dieses Näherbaurechtes ist im beigelegten Plan Nr. 141 NB vom 12.04.2005 des Planungsbüros Meierhofer Grob, Laax, mit einer dunkelblauen punktierten Linie gekennzeichnet. Die Grunddienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Trun wie folgt einzutragen: -

auf Grundstück Nr. 3005 Recht: Näherbaurecht zulasten 3014

-

auf Grundstück Nr. 3014 Last: Näherbaurecht zugunsten 3005

5. Näherbaurecht zulasten des Grundstückes Nr. 3006 und zugunsten des Grundstückes Nr. 3002 Durch das Quartierplanverfahren „Pustget“ erhält der jeweilige Eigentümer des Grundstückes Nr. 3002 das Recht eingeräumt, künftige Bauten aller Art. im Sinne des Baugesetzes der Gemeinde Trun bis 3 Meter an die gemeinsame Grundstücksgrenze zu erstellen. Die Lage dieses Näherbaurechtes ist im beigelegten Plan Nr. 141 NB vom 12.04.2005 des Planungsbüros Meierhofer Grob, Laax, mit einer dunkelblauen punktierten Linie gekennzeichnet. Die Grunddienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Trun wie folgt einzutragen: -

auf Grundstück Nr. 3002 Recht: Näherbaurecht zulasten 3006

-

auf Grundstück Nr. 3006 Last: Näherbaurecht zugunsten 3002

6. Näherbaurecht zulasten des Grundstückes Nr. 3014 und zugunsten des Grundstückes Nr. 3006 Durch das Quartierplanverfahren „Pustget“ erhält der jeweilige Eigentümer des Grundstückes Nr. 3006 das Recht eingeräumt, künftige Bauten aller Art. im Sinne des Baugesetzes der Gemeinde Trun bis 3 Meter an die gemeinsame Grundstücksgrenze zuerstellen. Die Lage dieses Näherbaurechtes ist im beigelegten Plan Nr. 141 NB vom 12.04.2005 des Planungsbüros Meierhofer Grob, Laax, mit einer dunkelblauen punktierten Linie gekennzeichnet.

wi

7

Die Grunddienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Trun wie folgt einzutragen: -

auf Grundstück Nr. 3006 Recht: Näherbaurecht zulasten 3014

-

auf Grundstück Nr. 3014 Last: Näherbaurecht zugunsten 3006

7. Näherbaurecht zulasten des Grundstückes Nr. 3014 und zugunsten des Grundstückes Nr. 3008

Durch das Quartierplanverfahren „Pustget“ erhält der jeweilige Eigentümer des Grundstückes Nr. 3008 das Recht eingeräumt, künftige Bauten aller Art. im Sinne des Baugesetzes der Gemeinde Trun bis 3 Meter an die gemeinsame Grundstücksgrenze zu erstellen. Die Lage dieses Näherbaurechtes ist im beigelegten Plan Nr. 141 NB vom 12.04.2005 des Planungsbüros Meierhofer Grob, Laax, mit einer dunkelblauen punktierten Linie gekennzeichnet. Die Grunddienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Trun wie folgt einzutragen: -

auf Grundstück Nr. 3008 Recht: Näherbaurecht zulasten 3014

-

auf Grundstück Nr. 3014 Last: Näherbaurecht zugunsten 3008

8. Näherbaurecht zulasten des Grundstückes Nr. 3008 und zugunsten des Grundstückes Nr. 3014 Durch das Quartierplanverfahren „Pustget“ erhält der jeweilige Eigentümer des Grundstückes Nr. 3010 das Recht eingeräumt, künftige Bauten aller Art. im Sinne des Baugesetzes der Gemeinde Trun bis 3 Meter an die gemeinsame Grundstücksgrenze zuerstellen. Die Lage dieses Näherbaurechtes ist im beigelegten Plan Nr. 141 NB vom 12.04.2005 des Planungsbüros Meierhofer Grob, Laax, mit einer dunkelblauen punktierten Linie gekennzeichnet. Die Grunddienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Trun wie folgt einzutragen: -

auf Grundstück Nr. 3014 Recht: Näherbaurecht zulasten 3008

-

auf Grundstück Nr. 3008 Last: Näherbaurecht zugunsten 3014

H. Grundbuchanmeldung

Der Vorstand der Gemeinde Trun wird hiermit beauftragt und ermächtigt, den vorliegenden Quartierplan "Pustget" zur Eintragung in das Grundbuch der Gemeinde Trun anzumelden.

08.09.2005/Ver2005/418.doc