Teilrevision La Sassa (gescannter Plan GGP La Sassa)
Nutzungsplanung, Grundordnung · Val Müstair
Dokument
- Nummer
- 19.815_51514
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Val Müstair
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 05.11.2019
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Text
Die Regierung Regierung des Kantons Graubünden Kantons Graubünden
vom Sitzung Sitzung vom
La regenza regenza dal chantun Grischun Grischun
_
9 05.. November 2019
Il Governo del Cantone Cantone dei Grigioni
den Mitgeteilt den Mitgeteilt
Nr. Protokoll Nr. Protokoll
19 05.. November 2019
815
A. A. Gemeindebeschlossen an der GemeindeGemeinde Val Müstair beschlossen Die Stimmberechtigten Stimmberechtigten der Gemeinde
Orts— projektbezogene Teilrevision Teilrevision der Ortsversammlung eine projektbezogene vom 14. September 2018 eine versammlung vom
verabschiedet: Planungsmittel verabschiedet: folgende Planungsmittel wurden folgende Einzelnen wurden planung. planung. Im Einzelnen — —
Teilrevision und 23) (Art. 13 und Baugesetz (Art. Teilrevision Baugesetz Zonenplan 1:1000 1:1000 La Sassa
— _ Genereller Sassa Gestaltungsplan 1:1000 La Sassa Genereller Gestaltungsplan — —
— —
Sassa Erschliessungsplan 1:1000 La Sassa Genereller Erschliessungsplan
Minschuns Pistenkorrektur Minschuns 122000 Pistenkorrektur Erschliessungsplan 122000 und Genereller Erschliessungsplan Zonenplan und Zonenplan
Chalchera Pra Chalchera Era Sot/ Prä
000 Wald- und Wildschonzone 1:10 000 — Zonenplan 1:10 Wildschonzone Minschuns
die folgenden Müstair die Gemeinde Val Müsta'ir weidie Gemeinde reichte die folgenden wei— Planungsmitteln reichte diesen Planungsmitteln Neben diesen ein: Unterlagen ein: teren Unterlagen teren
gemäss 17.September 2018 gemäss Mitwirkungsbericht (PMB) vom und Mitwirkungsbericht Planungs- und vom 17.*September Planungs-
folgenden Raumplanungsverordnung (RPV) samt folgenden eidgenössischen Raumplanungsverordnung
Art. 47 der eidgenössischen
Art. l: Beilagen A - |: Beilagen
Müstair, Sportanlagen AG Val Müstair, Sassa, Sportanlagen Zahlen La Sassa, und Zahlen Fakten und A: Fakten Beilage A: > Beilage
>
>
V
—— —
>
220. Dezember 2016
Chur, 31. August domenig Architekten, August 2018 Projektstudie, domenig Architekten, Chur, Beilage B: Projektstudie, Beilage Chur, 2018 domenig Architekten, Visualisierungen, domenig Beilage C: Visualisierungen, Architekten, Chur, Beilage
Toscano, Sassa", AF AF Toscano, Beilage D: Vorprojekt Erschliessung "Resort La Sassa", Pontresina, 15. Dezember 2017 7 Pontresina,
Beilage E: Betriebskonzept für die Überbauung, Überbauung, Biosfera La Sassa, Val
Müstair, 31. August 2018
Val Müstair, Beilage Standortentwicklungsstrate— Müstair, StandortentwicklungsstrateEngiadina Bassa Val Regiun Engiadina Beilage F: Regiun
gie Engiadina Bassa / Val Müstair, Juni 2015, Tabelle 1 vom 25. 25. November 2015
— — F1: Ziele, Schwerpunkte und Massnahmen für die Standortentwicklung in Val Müstair der Region Engiadina Bassa /Val
— F2: Tabelle 1, Bassa/ Massnahmen— und Projektliste Region Engiadina Bassa! 1, Massnahmen-
' Val Müstair Val Müstair
'l
Beilage G: Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. November 2016 Park— Lärmschutznachweis, Strassenlärm, Gondelbahn, ParkBeilage H: Lärmschutznachweis,
platz/Tiefgarage, Biosfera La Sassa Val Müstair, Prä Chalchera, Tschierv,
>
2018 30. April Chur, 30. Partner, Chur, April 2018 Kuster Kuster + Partner,
Beilage l:I: Stellungnahme bezüglich Parkierung, domenig Architekten, Chur, 2. Juli 2018
Rodungsgesuch Nr. 21/19: Parkierungsanlage für die Zubringeranlage "Min-
schuns" "l_a Sassa", bestehend aus den folgenden Unterlagen: schuns" und das Resort "l.a VVVVV
>
April 2019 Rodungsgesuchsformular vom 10. April
>
Kartenausschnitte 1:25 000 vom September 2018 '« KartenauSschnitte
>
122000 "La Sassa Änderung" vom 17. September 2018 Rodungsplan 1:2000
> >
1:2000 "La Sassa" vom 17. September 2018 Rodungsplan 1:2000
Grundeigentümerliste und Einverständniserklärung vom 10. April 2019
Chalche— — Rodungsgesuch Nr. 23/19: Pistenkorrektur Minschuns Era Sot und Prä Chalche-
Unterlagen: ra, bestehend aus den folgenden Unterlagen:
>
10. April 2019 Rodungsgesuchsformular vom 10.
>
Rodungsplan 112000 1:2000 ”Pistenkorrektur "Pistenkorrektur Minschuns Era Sot o t / Prä Chalchera"
>>
1:25 000 vom September 2018 Kartenausschnitt 1:25
17. September 2018 2018 vom 17.
‘'
Pra Chalchera 122000 "Pistenkorrektur Minschuns Era Sot / Prä Rodungsplan 1:2000
2018 17. September 2018 vom 17. Änderung" vom Änderung"
Grundeigentümerliste und Einverständniserklärung vom 10. April 2019
für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 22. Mai 2018 einen Das Amt für Bekanntgabe des GemeindeversammlungsbeVorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe
Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für
schlusses vom 14.September 14. September 2018 gemäss Art.
den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 20. September 2018. Es gingen keine
Beschwerden ein. Mit einer gemeinsamen Stellungnahme vom 30. November 2018
äusserten sich die Pro Natura Graubünden, Graubünden, der WWF Graubünden, die Stiftung
Landschaftsschutz Schweiz sowie die Mountain Wilderness Schweiz zur vorliegen— vorliegen— den Planung. Planung. den
'
'
Mit Schreiben vom 24. September 2018 ersuchte der Gemeindevorstand Val Müstair
‚ um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
Gegenstand Revisionsvorlage der Revisionsvorlage Gegenstand der
Bei der vorliegenden Ortsplanungsrevision Ortsplanungsrevision (OP-Revision) (OP—Revision) handelt es sich um eine
projektbezogene Nutzungsplanung, welche aus Anpassungen respektive Ergänzun-
gen von Art. 13 13 “Zonenschema" "Zonenschema" sowie von Art. 23 ”Hotelzone “Hotelzone B La Sassa" des Bau-
Sassa, aus einem Generellen gesetzes (BauG), aus einem Zonenplan 1:1000 La Sassa,
121000 La La Sassa und aus einem Generellen Generellen Erschliessungsplan Gestaltungsplan 1:1000
1:1000 La Sassa besteht. Diese projektbezogene Nutzungsplanung basiert auf einer 1:1000
Projektstudie "La Sassa Val Müstair" der domenig Architekten, Chur, vom 31. August
2018 (vgl. PMB, Beilagen B und C). Die Projektstudie diente dabei als Richtprojekt
für die Erarbeitung der vorliegenden Nutzungsplanung.
'
VoraussetzunMit den erwähnten Planungsmitteln sollen die nutzungsplanerischen Voraussetzun—
werden, damit in dem am westlichen westlichen Rand der Fraktion Tschierv gegen geschaffen werden,
legenen Gebiet "Prä "Pra Chalchera" ein Ferienresort realisiert werden kann. Der Standort
des geplanten Resorts kommt dabei in unmittelbare Nähe zur Talstation einer ins
Skigebiet "Minschuns" geplanten neuen touristischen Transportanlage zu liegen. Die Projekt betroffenen Grundstücke Nm. Nrn. 2550 und 2291 im Halte von total ca. vom Projekt
14 648 m2 sowie die für die geplante Parkierungsanlage zu nutzende Parzelle 14 befinden sich im Eigentum der Gemeinde Val Val Müstair. Nr. 2656 befinden
vorgesehen, ein Viersterne-plus-Resort zu reaLaut den eingereichten Unterlagen ist vorgesehen, rea—
lisieren, Iisieren, welches als Feriendorf mit Hotelzimmern, mit bewirtschafteten Ferienwoh-
und Spa- und öffentlichen Spaeinem öffentlichen nungen, Restaurant, mit einem einem Restaurant, Rezeption, mit einem nungen, mit einer Rezeption,
Wellnessbereich, mit einem Sportartikelgeschäft sowie mit weiteren Dienstleistern für die Gäste konzipiert ist. Für das Resort liegt ein Betriebskonzept vom 31. August
2018 für einen hotelähnlichen Betrieb vor (vgl. PMB, Beilage E). Gemäss diesem
Konzept werden für die Mehrheit der Gäste hotelmässige Dienstleistungen erbracht,-
und es soll eine Bewirtschaftung als einheitlicher Betrieb erfolgen (Betriebsstätten(Betriebsstätten— vorgesehenen bewirtschafteten charaktér). charakter). In ln Ergänzung zu den zur Realisierung vorgesehenen
Zweitwohnungen, welche neben den klassischen Hotelzimmern den Hauptteil des
Querflzukünftigen Resorts sollen, besteht zum Zwecke der Querfl— Resorts "La Sassa" ausmachen sollen,
nanzierung des Gesamtprojektes die Möglichkeit, so genannte Wohnungen ohne
Abs. 1 des Bundesgesetzes über ZweitwohNutzungseinschränkungen nach Art. 88 Abs.
- nungen (ZWG) im Umfang von zwischen 20 % und 33 % der gesamten Hauptnutz-
fläche der derZimmer 2ter BauG). Abs. 2ter ‚Zimmer und Wohnungen zu erstellen (vgl. Art. 23 Abs. fläche
Es ist angedacht, das Gesamtprojekt in drei Etappen zu realisieren. In einer ersten
Etappe sollen drei Gebäude mit 38 Hotelzimmern (76 Betten), fünf Hotelsuiten (24
Betten) und elf Wohnungen (rund 56 Betten) sowie eine unterirdische Parkierung mit
werden. Nach Realisierung der Etappen 2 und 3 sind 100 Einstellplätzen gebaut werden. rund 100 ein— Fürjedes vorgesehen. Für jedes einim Endausbau in sechs Gebäuden rund 320 Gästebetten vorgesehen.
zelne der sechs Gebäude wird individuelles Stockwerkeigentum (StWEG) begründet.
Verbindungsstrasse Die Zufahrt zum geplanten Ferienresort soll ab kantonaler Verbindungsstrasse
so— (Ofenpassstrasse) über einen neu zu errichtenden Kreisel erfolgen. Damit kann so-
wohl die erste zu erstellende Etappe des Resorts als auch die Parkierungsanlage der
Bergbahnunternehmung strassenmässig erschlossen werden. Aufgrund Aufgrund der Lage
des gesamten Projektgebietes innerhalb einer Gefahrenzone 2 (Gefahrenzone mit
geringer Gefahr) müssen im Norden, im Westen und im Süden des Areals bauliche
werden. realisiert werden. Dämmen realisiert von Dämmen Form von in Form Schutzmassnahmen in Schutzmassnahmen
Val Müstair Das geplante Ferienresort "La Sassa" betrifft laut dem von der Gemeinde Val August 2013 2013 beschlossenen beschlossenen Zonenplan Zonenplan und und Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan am 7. August
Tschierv/ Materialabbauzone Piz Daint zu grossen Teilen eine Touristik- res122000 Tschierv 1:2000
sind vorgenannten Nutzungsplan zum vorgenannten Vergleich zum Nutzungsplan sind pektive Parkierungszone. Im Vergleich eine Parkierungszone. pektive eine
Toum nördlichen Rand der Tounördlichen Rand Resorts am Bauzonenemeiterungen Erstellung des Resorts die Erstellung Bauzonenerweiterungen für die
m2) notwendig (ca. 4687 m?) m2) sowie für die Anlage der Parkplätze (ca. 1508 m?) ristikzone (ca. 1508 ober— (vgl. PMB, S. 25). Die Erstellung der im Gebiet "Prä Chalchera" vorgesehenen ober-
irdischen Parkierungsanlage erfordert eine definitive Rodung von Waldareal im Umfang von ca. 457 m2. m2.
Mit dem Bau des geplanten Ferienresorts "La Sassa" soll die in letzter Zeit im Müns-
tertal rückläufige Entwicklung in der Tourismuswirtschaft ganz allgemein sowie ins-
werden. Als Folge der Realisierung des besondere bei den Logiernächten gebremst werden.
Projekts erhofft sich die Gemeinde, dass die Attraktivität des Tales gesteigert werden
kann, dass bestehende Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen werden können
und dass die Bevölkerungsentwicklung ins Positive gewendet werden kann.
werden kann, ist es unabdingDamit das Feriendorf "La Sassa" erfolgreich betrieben werden bar, dass die folgenden zusätzlichen Projekte umgesetzt werden:
— Touristische Transportanlage aus dem Gebiet "Prä Chalchera" ins Skigebiet -—
Zubringerseilbahn in unmittelbarer Nähe "Minschuns", wobei die Talstation dieser Zubringerseilbahn ”Minschuns",
zum geplanten Resort zu stehen kommen soll. Damit die Talstation der Seilbahn
Val Müstair auf vollständig in die Bauzone zu liegen kommt, hat die Gemeinde Val
m2 in die Hotelzone B "La ca. 26 m2 der Parzelle Nr. 2300 eine Einzonung von ca.
vorgenommen. Die Erstellung und der Betrieb dieser projektierten SeilSassa" vorgenommen.
bahn erfordern eine Plangenehmigung und eine Betriebsbewilligung des Bundes
(Art. 3 des eidg. Seilbahngesetzes; SebG).
Beschneiung der Talabfahrtspiste aus dem Skigebiet "Minschuns" bis zur geplan— Beschnéiung
ten Talstation der Zubringerseilbahn. Die Bewilligung dieses Projektteils wird im
Rahmen eines Bewilligungsverfahrens für Bauten und Anlagen ausserhalb der (BAB—Verfahren) abzuwickeln sein. Bauzonen (BAB-Verfahren)
Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb Damit die raumplanerischen Voraussetzungen
dieser Projektteile geschaffen werden können, hat die Gemeinde Val Müstair am
Massnahmen nutzungsplanerischen Massnahmen zusätzlichen nutzungsplanerischen folgenden zusätzlichen die folgenden September 2018 die 14. September 14. beschlossen: beschlossen:
— —
Festlegung einer geplanten touristischen Transportanlage im Rahmen des Gene-
rellen Er‘schliessungsplans. rellen Er3chliessungsplans.
‘
— Anpassung der Linienführung der Talabfahrtspiste aus dem Skigebiet "Min"Min—
schuns" nach Tschierv in den Gebieten "Era Sot" und "Prä "Pra Chalchera". Chalchera". Dies
machte in den genannten Gebieten Änderungen der Wintersportzone nötig, was zudem zu Anpassungen der Landwirtschaftszonen Landwirtschaftszonen sowie der Walddarstellung
geführt hat.
Diese Nutzungsplanungsänderungen samt Aufhebung einer in Zukunft nicht mehr
benötigten und daher aufzuhebenden Bushaltestelle Bushaltestelle im Gebiet "Era Sot" sind im ebenfalls zur Genehmigung eingereichten Zonenplan und Generellen Erschlies-
sungsplan 1:2000 Pistenkorrekturen Era Sot/ Prä Chalchera enthalten. Zum Zwecke Anpassungen der Linienführung der Talabfahrtsskider vorstehend beschriebenen Anpassungen
piste aus dem Skigebiet "Minschuns" nach Tschierv sind in den Gebieten "Era Set" Sot" und "Prä "Pra Chalchera" zwei weitere definitive Waldrodungen im Umfang von total
erforderlich. 4121 4121 m2 erforderlich.
Umset— Neben der vorgesehenen Anpassung der Nutzungsplanung wurden für die Umset-
Sassa", welches im Wesentlichen aus dem FerienFerien— zung des Gesamtprojektes "La SaSsa",
dorf, der der Zubringerbahn Zubringerbahn und und der der Beschneiung Beschneiung der Talabfahrtspiste Talabfahrtspiste besteht, besteht, auch auch AnAndorf,
passungen des kantonalen und des regionalen Richtplans erforderlich.
C. Richtplanung der Richtplanung mit der Übereinstimmung mit Übereinstimmung
1. 1.
Einleitung Einleitung
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) obliegt
der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem die Prüfung der Übereinstim-
vormung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu beurteilen, ob die vor— liegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem geltenden Richtplan Graubünden so-
wie mit dem rechtskräftigen regionalen Richtplan "Engiadina Bassa" übereinstimmt.
Das vorliegende Gesamtprojekt machte es notwendig, notwendig, parallel zur Nutzungsplanung
der Gemeinde Val Müstair sowohl den kantonalen Richtplan als auch den regionalen
/Val Müstair" anzupassen. Die Erarbeitung dieser RichtRichtplan "Engiadina Bassa /Val und Nutzungsplanungen erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen der Region
"Engiadina Bassa / VVal Müstair", der Gemeinde Val Müstair und verschiedenen kankan— tonalen Amtsstellen. Die involvierte Bergbahnunternehmung sowie die für die Pla-
nung, die Finanzierung, den Bau und den Betrieb des geplanten Feriendorfs "La
Verfahren miteinbezogen. wurden eng ins Verfahren Sassa" verantwortliche lmmobilienfirma Immobilienfirma wurden
verschiedenen raumplanerischen Anwerden, dass die verschiedenen Damit konnte sichergestellt werden,
zeitlich, inhaltlich und verfahrensmässig verfahrensmässig in einem eng koordinierpassungsarbeiten zeitlich,
ten Vorgang erfolgten. Entsprechend fanden auch die öffentlichen Mitwirkungsauflagen für die Richtplanungen und für die Nutzungsplanung gleichzeitig zwischen dem 5. Juli 2018 und dem 4. August 2018 statt. 2.
Transportanlage touristische Transportanlage neue touristische die neue auf die Bezug auf Richtplanung in Bezug Richtplanung
14. Oktober 2018 beschloss die Region "Engiadina Bassa / Val Müstair" eine Am 14. Anpassung des regionalen Richtplans in den Bereichen Landschafts- und NaturNatur—
(Intensiverholungsgebiet Minschuns, Zuschutz (Wildruhegebiete) sowie Tourismus (lntensiverholungsgebiet
10.FS.10.2)‚ welche eine Anpassung bringeranlage Tschierv — Alp da Munt; Objekt 10.FS.10.2),
respektive Ergänzung verschiedener Wildschongebiete respektive Wildruhegebiete
sowie eine Anpassung / Harmonisierung der diesbezüglichen Schonzeiten in der gelnhalt hat. Die Regierung genehmigte diese An— Ansamten Gemeinde Val Müstair zum Inhalt
passung des regionalen Richtplans mit Beschluss Nr. 18 vom 21. Januar 2019.
Gleichzeitig beschloss die Regierung mittels demselben Regierungsbeschluss auch Anpassung des kantonalen Richtplans, welche einerseits eine eine entsprechende Anpassung
— Alp da Munt" als Zubringeranlage ins IntenFestsetzung der Gondelbahn "Tschierv — siverholungsgebiet "Minschuns" (Objekt Nr. 10.FS.10) und andererseits eine Rück-
"Minschuns" in Richtung "Alp Champatsch" EnNeiterung des Skigebietes ”Minschuns" stufung der Enneiterung
Koordinationsstand "Zwischenergebnis" in den Koordina(Objekt Nr. 10.FS.10) vom Koordinationsstand tionsstand "Vororientierung" umfasst. Mit Beschluss vom 2. Juli 2019 hat das eidge-
und' Kommunikation (UVEK) nössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und“
vorenNähnte Anpassung des kantonalen Richtplans unter den folgenden Vorbedie vorenrvähnte
genehmigt: halten genehmigt:
— Die als Vororientierung vorgesehene Erweiterung des lntensiverholungsgebietes in Richtung wird aus Richtung "Alp "Alp Champatsch" Champatsch" wird aus dem dem kantonalen kantonalen Richtplan Richtplan gestrichen. gestrichen.
—- Offene Fragen zu den Auswirkungen des Seilbahnvorhabens auf die Population geschützter geschützter Vogelarten und zu allenfalls nötigen Schutzmassnahmen sind im
Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens nach eidgenössischer Seilbahngesetzgebung zu vertiefen.
\
Mit diesem Entscheid des UVEK ist die im Hinblick auf die Realisierung der geplangeplan—
ten touristischen Transportanlage "Prä Chalchera — Alp da Munt (Minschuns)" erarerar—
beitete Anpassung der Richtplanung rechtskräftig geworden. Die gestützt darauf von der Gemeinde Val Müstair am 14. September 2018 beschlossene Nutzungsplanung
emeist zumal die vom UVEK im Rahmen der GeenNeist sich somit als richtplankonform, richtplankonform, zumal nehmigung des kantonalen Richtplans festgehaltenen Vorbehalte keine direkten
Nut— Auswirkungen auf die vorliegend zu genehmigenden Inhalte der kommunalen Nut-
zungsplanung haben.
3.
‘
Richtplanung a Sassa" Sassa" auf das Resort "La Bezug auf Richtplanung in Bezug
Eine Anpassung der kantonalen respektive der regionalen Richtplanung in Bezug auf
enNeist sich als nicht erforderlich. Dies ergibt sich in das geplante Resort "La Sassa" enrveist
20. März 2018 beAnwendung der von der Regierung mit Beschluss Nr. 217 vom 20.
schlossenen und in der Zwischenzeit vom schweizerischen Bundesrat genehmigten
Anpassung des kantonalen Richtplans in den Bereichen "Raumordnungspolitik" und
(KRIP—S). Diesbezüglich kann auf die Feststellungen im PMB (vgl. Ziffer "Siedlung" (KRlP-S).
12 ff.) sowie im Übrigen auch auf die weiterführenden Ausführungen 5.1 und 5.2, S. 12 Ausführungen
im Vorprüfungsbericht des ARE (vgl. Ziffer 1, 1, S. 6 ff.) venNiesen vemiesen werden.
4.
Fazit
.
Zusammenfassend ergibt ergibt sich sich somit, somit, Zusammenfassend
— —
dass mit der vorliegenden Nutzungsplanung die Grundsätze des kantonalen
Richtplans eingehalten sind und
— dass sie sowohl mit der Anpassung des kantonalen Richtplans als auch mit der
Anpassung des regionalen Richtplans materiell übereinstimmt.
Die vorliegend zu genehmigende Nutzungsplanvorlage vom 14. September 2018 erer— weist sich somit als richtplankonform.
'
Teilrevision des Teilrevision des Baugesetzes Baugesetzes
14. September 2018 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 13 Die am 14. werden. Anlass; sie kann genehmigt werden. und 23) gibt zu keinen Bemerkungen Anlass;
Zonenplan 1:1000 La Sassa Zonenplan Sassa
1. 1.
1.1 1.1
Rodungsbewilligung Beanspruchung von Parkierungszone: Beanspruchung Waldareal Il Rodungsbewilligung von Waldareal Parkierungszone: Sachverhalt Sachverhalt
1.1.1 Ausgangslage Ausgangslage Il Rodungszweck 1.1.1
i
21/19) steht (Nr. 21/19)_ Das an dieser Stelle als erstes zu behandelnde Rodungsvorhaben (Nr.
14. September 2018 im Zusammenhang mit der von der Gemeinde Val Müstair am 14.
Ge— beschlossenen projektbezogenen Nutzungsplanung "La Sassa", laut welcher im Ge-
"Pra Chalchera" in Tschierv unter anderem auch eine neue Parkierungsanlage biet "Prä
130 Autoabstellplätzen erstellt werden soll. in ln diesem Zusammenhang ist mit rund 130 festzuhalten, dass für die Realisierung und den Betrieb des im Gebiet "Prä Chal-
chera" in Tschierv geplanten Ferienresorts "La Sassa" sowie für den Bau und Betrieb chera“
total rund der projektierten Gondelbahn "Tschierv — Alp da Munt" die Erstellung von total
230 Parkplätzen vorgesehen ist. Dabei sollen sämtliche rund 100 Parkplätze, welche für die Gäste des Hotels (Hotelzimmer und Ferienwohnungen) nötig werden, in einer unterirdischen Einstellhalle untergebracht werden. Für die rund 130 Parkplätze, wel-
Res’orts ge. che für die Tagesgäste und die Mitarbeiter des Skigebiets sowie des Resorts
Ge— braucht werden, ist dagegen eine oberirdische Parkierungsanlage erforderlich. Ge-
Rea— Architekten, Chur, vom 2. Juli 2018 könnte deren Reamäss Schreiben der domenig Architekten,
lisierung in einer zusätzlichen unterirdisch angelegten Parkierungsanlage betriebswirtschaftlich nicht getragen werden und würde die Umsetzung des vorliegend vorliegend zur
Gesamtprojekts in grundsätzlicher weise Weise gefährden. Debatte stehenden Gesämtprojekts
10
‚Die Gondel— westlich des geplanten Resorts respektive der geplanten GondelDie unmittelbar Westlich
bahntalstation vorgesehene Anlage der 130 oberirdischen Parkplätze sowie deren
zweckmässige Erschliessung machen eine Begradigung des Waldrandes notwendig,
was südwestlichen der südwestlichen 457 m2 an der von 457 Waldfläche von einer Waldfläche Rodung einer permanente Rodung eine permanente was eine
Ecke der zukünftigen Parkierungsanlage mit sich bringt.
_
enNähnte Rodungsvorhaben tritt die politische Gemeinde Als Gesuchstellerin für das en1vähnte
Val Müstair Müstair auf. Die Gesuchstellerin ist zugleich Grundeigentümerin.
Auflage 1.1.2 Öffentliche Auflage 1.1.2 Öffentliche
Das Rodungsgesuch Nr. 21/19 für die Parkierungsanlage der geplanten Zubringeranlage Iage "Minschuns" und des Resorts "La Sassa" lag vom 21. September 2018 bis am Wald und Naturgefahren 20. Oktober 2018 in der Gemeinde sowie beim'Amt für Wald
Kan— (AWN) (AWN) öffentlich auf. Die öffentliche Auflage wurde am 20. September 2018 im Kangemeinsame Einsprache der tonsamtsblatt tonsamtsblatt publiziert. Während der Auflage ist eine. einegemeinsame Pro Natura Graübünden, Graubünden, des WWF Graubünden, Graubünden, der Stiftung Landschaftsschutz
19. Oktober 2018 eingegangen. Schweiz und der Mountain Wilderness Schweiz vom 19.
Kantonsinterne Vernehmlassung 1.1.3 Kantonsinterne Vernehmlassung 1.1
(ANU; Stellungnahme vom 17. Dezember 2018) 2018) so- » Das Amt für Natur und Umwelt (ANU; 16. April 2019) liessen sich zum Rodungsgesuch wie das ARE (Stellungnahme vom 16.
wird, soweit erforderlich, in den vernehmen. Auf die eingegangenen Stellungnahmen wird,
eingegangen. EnNägungen eingegangen. nachfolgenden Erwägungen
1.2 1.2
Erwägungen Erwägungen
Verfahren 1.2.1 Verfahren
Bun— einer Rodungsbewilligung ist gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. b des BunFür die Erteilung einer
desgesetzes über den Wald (WaG) in Verbindung mit Art. 4 des kantonalen Waldge-
setzes (KWaG) das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (BVFD) zuständig, wobei
Zuständigkeits— und Verfahrensbestimmungen Verfahrensbestimmungen in anderen kantonalen abweichende Zuständigkeits-
bleiben. vorbehalten bleiben. Rechtserlassen vorbehalten Rechtserlassen
Die betroffenen kantonalen Amtsstellen wurden zur Stellungnahme eingeladen. Aus-
serdem wurde das Rodungsgesuch gestützt auf Art. 5 KWaG öffentlich aufgelegt. Mit
11
Eingabe vom 19. 19. Oktober 2019 haben wie erwähnt Umweltverbände (nachstehend USD Rodungsvorhaben "La Sassa (Teilrevision USO genannt) Einsprache gegen das Rodungsvorhaben
für die Erstellung Ortsplanung)" erhoben. erhoben. Darin beantragen sie, das Rodungsgesuch für
der Pistenkorrekturen, der BeschneiungsBeschneiungs— und Parkierungsanlagen im ZusammenSassa, Minschuns" abzuweisen. hang mit dem Skigebietsausbauprojekt "La Sassa,
Abs. 3 der Raumplanungsverordnung Nach Art. 15 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden 15 Abs.
(KRVO) hat die zuständige Nutzungsplan-Genehmigungsbehörde unter anderem
Stellungnahmen von beschwerdebedann einen Gesamtentscheid fällen, wenn Stellungnahmen Gesamtentscheid zu fällen,
Ein— Planungsbeschwerden beziehungsweise Einrechtigten Umweltorganisationen oder Planungsbeschwerden
vorliegen. Dies ist vorliegend der sprachen gegen Gesuche für Zusatzbewilligungen vorliegen.
Fall. Entsprechend hat die Regierung als Genehmigungsbehörde Genehmigungsbehörde für die am 14. Sep-
tember 2018 von der Gemeinde Val Müstair beschlossene Nutzungsplanung "La
Sassa 1:1000 La Sassa Zonenplan 1:1000 Sassa", stehenden Zonenplan zur Debatte stehenden den hier zur auch den welche auch Sassa", welche fällen. Abs. 3 KRVO zu fällen. Art. 15 Abs. von Art. betrifft, Gesamtentscheid im Sinne von einen Gesamtentscheid betrifft, einen
1.2.2 Voraussetzungen Rodungsbewilligung für eine Rodungsbewilligung Voraussetzungen für
grundsätzlich verboten. Ausnahmeverboten. Eine Ausnahme— Abs. 1 WaG grundsätzlich Rodungen sind gemäss Art. 5 Abs.
bewilligung von diesem grundsätzlichen Rodungsverbot kann unter den nachfolgenwerden. Abs. 2 WaG erteilt werden. den Voraussetzungen von Art. 5 Abs. a)
lnteresse Überwiegendes Interesse Überwiegendes
nachweisen, dass für die Rodung wichtige Die Gesuchstellerin muss als erstes nachweisen,
(Art. 5 überwiegen (Art. lnteresse an der Walderhaltung übemiegen Gründe bestehen, die das interesse
mög— Abs. 2 WaG). Nicht als wichtige Gründe gelten finanzielle Interessen wie die mög—
lichst einträgliche Nutzung des Bodens oder die billige Beschaffung von Land für
nichtforstliche Zwecke (Art. 5 Abs. 3 WaG).
Der vorgesehene Bau der Gondelbahn bildet zentraler Bestandteil des Tourismusprojekts, das neben der Bahnanlage die Errichtung eines 4-Sterne-Resorts am
zu— Standort der Talstation sowie die Beschneiung der Talabfahrt umfasst. Die damit zu-
den Nutzungsplanung wurde kommunalen Nutzungsplanung von den wurde von Anpassung der kommunalen sammenhängende Anpassung sammenhängende
Stimmberechtigten der Gemeinde Val Müstair am 14. September 2018 beschlossen.
12
Die Beanspruchung von Schutzwald ist im vorliegenden Fall nicht zu vermeiden. Für das Resort ist ein Arealschutz vorgesehen. vorgesehen.
Bezüglich der vorliegend interessierenden Parkierungsanlage wird von von den USD gelUSO gel—
tend gemacht, dass es sich im Bereich "Prä "Pra Chalchera" um Schutzwald handle. Für die vorgesehene Rodung zur Erstellung einer Parkierungsanlage seien weder die Standortgebundenheit noch der Bedarfsnachweis gegeben.
Das Skigebiet in der Val Müstair ist heute durch eine steile und im WinSkigebiet "Minschuns" in ter schneebedeckte Zufahrtsstrasse von der Ofenpassstrasse her erschlossen. erschlossen. Ein
un— Grossteil der Bergbahngäste reist mit dem Privatauto an. Als Ersatz für die heute un-
befriedigende Basiserschliessung planen die Sportanlagen AG Val Müstair den Bau einer Gondelbahn von dem im Haupttal gelegenen Gebiet "Prä "Pra Chalchera" in
Tschierv ins bestehende Skigebiet “Minschuns". "Minschuns". Dadurch entfallen die bisher durch
bei denn Wintersportbetrieb verursachten Autofahrten. Autofahrten. Wie Wie bei üblich, ist bei Bergbahnen üblich, bei Bergbahnen Wintersportbetrieb verursachten
Gäs— der Talstation ein Parkplatzangebot vorgesehen. vorgesehen. Dieses kann zugleich von den Gäs-
ten und dem Personal des geplanten Resorts genutzt werden. werden.
auf diese Ausführungen entspricht die Realisierung der geplanten ParkieGestützt auf
rungsanlage für den touristischen Zubringer ins Skigebiet "Minschuns" sowie für das
Interesse ann der Wald— das Interesse Bedürfnis, welches öffentlichen Bedürfnis, einem öffentlichen Resort "La Sassa" einem welches das Wald-
überwiegt. erhaltung üben;viegt.
b) b)
Standortgebundenheit Standortgebundenheit
Das Werk, Werk, für für das das gerodet geredet werden werden soll, soll, muss muss sodann sodann auf den den vorgesehenen Standort Das vorgesehenen Standort
angewiesen sein (Art. 5 Abs. 2 lit. a. WaG). WaG). Unter dem Aspekt der Standortgebun-
blosse Die blosse vorhanden sind. schonendere Alternativstandorte prüfen, ob schonendere ist zu prüfen, denheit ist denheit Alternativstandorte vorhanden sind. Die Tatsache, dass auch auch andere andere Standorte Standorte denkbar wären, nicht, um ein ein Gesuch Gesuch Tatsache, wären, reicht nicht,
an dieser Voraussetzung scheitern zu lassen. Es müssen allerdings objektive Gründe
Interessen müssen die Interessen Gründe müssendie diese Gründe und diese sein, und gegeben sein, Standorts gegeben des Standorts Wahl des die Wahl für die
der Walderhaltung überwiegen.
Der Standort des Resorts ist durch die bestehende Erschliessung, die Lage bei der geplanten Talstation sowie die erforderliche Grösse der Gesamtanlage begründet.
13
erfordert einen Die Parkierungsanlage dient dem Resort und der Zubringerbahn. Dies erfordert Gehdistanz. Standort zumutbarer Gehdistanz. in zumutbarer Standort in
Die USD Ansicht, dass die Standortgebundenheit keinesfalls gegeben sei, USO sind der Ansicht,
da auch eine unterirdische Parkierung im Bereich des geplanten Resorts “La "La Sassa"
möglich sei. Dazu ist anzumerken, dass bereits eine unterirdische Einstellhalle für
rund 100 100 Parkplätze vorgesehen ist. Wie vorstehend bereits ausgeführt worden ist,
ist die Erstellung einer Einstellhalle für die weiteren benötigten rund 130 Parkplätze
in der aktuellen Planungsphase demgegenüber nicht realisierbar. Zur optimalen Einbettung der Parkierungsflächen in das gewachsene Terrain sowie im Hinblick auf ei-
ne gute Umgebungsgestaltung ist der Beizug eines Landschaftsarchitekten vorgese-
werden, dass ausreichende festgehalten werden, hen. Gestützt auf diese Ausführungen kann festgehalten
objektive Gründe für die Wahl des des vorliegend zur Debatte stehenden RodungsstandübenNiegen. Interessen der Walderhaltung überwiegen. orts vorliegen, welche die Interessen
c)
Voraussetzungen Raumplanung der Raumplanung Voraussetzungen der
Voraussetzungen der Raumplanung sachlich erfüllen Das Werk muss ferner die Voraussetzungen
(Art. 5 Abs. 2 lit. b. WaG).
Das Rodungsgesuch ist zusammen mit der entsprechenden Teilrevision der Ortspla-
nung der Gemeinde Val Müstair erarbeitet und aufgelegt worden. worden. Das ARE hält dazu
fest, dass das vorliegende Rodungsgesuch und die am 14. September 2018 be-
schlossene Nutzungsplanung korrekt aufeinander abgestimmt sind und dass aus
raumplanerischer Sicht eine Genehmigung der Teilrevision der Ortsplanung in Aus-
sicht gestellt werden kann. Zusammenfassend kommt das ARE zum Schluss
— dass die raumplanerischen Voraussetzungen für die Erteilung der Rodungsbewil-
ligung seitens des Kantons (kantonale Richtplanung) sowie seitens der Region
/Val Müstair" (regionale Richtplanung) respektive seitens der "Engiadina Bassa /Val Gemeinde Val Müstair (Nutzungsplanung) geschaffen worden sind,
— dass das vorliegende Rodungsgesuch daher einer Interessenabwägung im Sinne von Art. 5 WaG zugänglich ist und
- dass aus Sicht der Raumplanung nichts gegen die Erteilung der Rodungsbewilli—
gung spricht.
'
14
erforderliche Koordination Die erforderliche Koordination mit der Raumplanung ist somit somit gewährleistet. gewährleistet. .‚ d)
Keine erhebliche Umweltgefährdung
führen Überdies Umwelt führen Gefährdung der Umwelt erheblichen Gefährdung Rodung zu keiner erheblichen Überdies darf die Rodung
(Art. 5 Abs. lit. c. WaG). Aufgrund Abs. 2 lit. (Art. Aufgrund des geplanten geplanten Bauvorhabens Bauvorhabens und und der örtlichen örtlichen
Verhältnisse kann kann eine eine erhebliche erhebliche Gefährdung werden. Verhältnisse Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen ausgeschlossen werden.
e)
Natur- und Heimatschutz
vor, dass dem NaturArt. Art. 5 Abs. Abs. 4 WaG schreibt ausserdem vor, Natur— und Heimatschütz Heimatschutz
ist. tragen ist. Rechnung zu tragen Rechnung
ei— Tschierv, eiResorts in Tschierv, eines Resorts Gesamtprojekt (Bau eines dass das Gesamtprojekt beanstanden, dass USO beanstanden, Die USD AusAlp da Munt von Tschierv nes neuen die Ausund die Munt und die Alp Tschierv auf die Zubringers von touristischen Zubringers neuen touristischen
Alp von Alp dehnung Talabfahrt von und auf der Talabfahrt "Minschuns" und Skigebiet "Minschuns" Beschneiung im Skigebiet dehnung der Beschneiung
nach Tschierv) Tschierv) dem Natur-und Natur— und Heimatschutz da Munt nach Heimatschutz ungenügend ungenügend Rechnung Rechnung trage. trage.
diesführt diesHeimatschutz führt und Heimatschutz Natur— und bezüglich NaturFachinstanz bezüglich kantonale Fachinstanz Das ANU als kantonale
Sot" voraussichtlich "Era Sat" Rodung im Gebiet "Era geplante Rodung die geplante dass die aus, dass bezüglich aus, schütvoraussichtlich schütbezüglich
den über den Bundesgesetzes über des Bundesgesetzes 1bis des 18 Abs. nach Art. Waldgesellschaften nach zenswerte Waldgesellschaften Abs. 1°'s
Art. 18 ’ zenswerte
bisherigen Rodungsersatz auf dem bisherigen betrifft. Da der Rodungsersatz Heimatschutz (NHG) betrifft. und Heimatschutz Natur— und Natur-
Parkplatz stattfindet, stattfindet, kann kann davon davon ausgegangen ausgegangen werden, dass aufgrund aufgrund der ähnlichen ähnlichen werden, dass Parkplatz
Standortvoraussetzungen wie wie in der Umgebung Umgebung auch auch der qualitative qualitative Ersatz Ersatz vollumvollumStandortvoraussetzungen
hält das kann. Abschliessend erbracht werden Rodungsersatzstandort erbracht fänglich am Rodungsersatzstandort Abschliessend hält werden kann. fänglich erforderlich 1“?" NHG erforderlich nach Art. Ersatzmassnahmen nach keine Ersatzmassnahmen dass keine fest, dass ANU fest, Abs. 1ter
Art. 18
Abs. ANU
Natur— Rodung dem Naturvorgesehene Rodung die vorgesehene dass die festgehalten werden, kann festgehalten Somit kann sind. Somit werden, dass sind.
GesamtBeurteilung, ob das Gesamtdie Beurteilung, trägt. Für die Rechnung trägt. genügend Rechnung Heimatschutz genügend und Heimatschutz und
Leitverfahren venNiesen. wird auf das Leitverfahren tut, wird ebenso tut, dies ebenso projekt dies venniesen. projekt f)
Zustimmung der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer
die Zustimmung Rodungsbewilligungen die erfordern Rodungsbewilligungen Gemäss Art. WaldeiZustimmung der WaldeiArt. 1 KWaV erfordern Gemäss
politidie politiWaldeigentümers. Waldeigentümerin gentümerin oder des Waldeigentümers. vorliegend die Waldeigentümerin ist vorliegend gentümerin
schen Gemeinde Gemeinde Val Müstair. lVlüstair. ihre lhre Zustimmung kann als vorausgesetzt betrachtet vorausgesetzt betrachtet Zustimmung kann schen
werden, da da sie sie selber selber Gesuchstellerin Gesuchstellerin ist. ist. werden,
15
Zusammenfassend kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass das vorliegende Voraussetzungen zur Erteilung einer AusnahmeRodungsgesuch die gesetzlichen Voraussetzungen
bewilligung erfüllt. Entsprechend ist die gegen das Rodungsvorhaben vorgebrachte Einsprache der USD USO abzuweisen. Auflagen 1.2.3 Auflagen a)
Befristung Befristung
ln casu erRodungsbewilligungen müssen laut Art. 5 Abs. werden. In Abs. 55 WaG befristet werden. Roduyngsbewilligungen
scheint eine Befristung bis 31. Dezember 2028 angemessen. b) b)
Rodungsersatz Rodungsersatz
fürjede Rodung in derselben Gegend mit
Art. 7 Abs. 1 WaG schreibt vor, dass fürjede
standortgerechten Arten Realersatz zu leisten ist. Realersatz wird gemäss Art. 8
Abs. 1 der Bundesverordnung über den Wald (WaV) geleistet, indem für die gerodete
quali— Fläche eine gleich grosse Fläche Wald an einem Standort begründet wird, der qualitativ ähnliche Bedingungen bietet wie die gerodete Fläche.
‘
Abs. 2 lit. a WaG können anstelle von Realersatz gleichwertige MassGemäss Art. 7 Abs.
Natur— und Landschaftsschutzes in Gebieten mit zunehmennahmen zugunsten des Natur-
der Waldfläche getroffen werden. Laut Art. 8a WaV bezeichnen die Kantone nach
WaldAnhörung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) die Gebiete mit zunehmender Wald—
fläche. Die Regierung hat diese Bezeichnung mit Beschluss Nr. 834 vom 2. Septemfläche.
vorgenommen. Die Rodungsfläche liegt ausserhalb der Perimeter, in welber 2014 vorgenommen.
chen Realersatz erforderlich ist. Somit können als Realersatz gleichwertige MassNatur— und Landschaftsschutzes getroffen werden. nahmen zugunsten des Natur-
Im aufgelegten Rodungsgesuch war im Gebiet des heute betriebenen Parkplatzes "Era Sot, Minschuns" eine Ersatzaufforstung vorgesehen. Stattdessen soll als Ro-
Abs. 22 lit. a WaG ein Teil dieses Parkplatzes renaturiert dungsersatz gemäss Art. 7 Abs.
"Pistenkorrektur Minschuns Era 1:2000 “Pistenkorrektur werden. Diese Änderung ist im Rodungsplan 1:2000
berücksich— 17. September 2018 entsprechend berücksichPra Chalchera Änderung" vom 17. Sot I/ Prä tigt. tigt.
16
c)
Sicherstellung
‚_
Gemäss Art. 7 KWaG kann die kantonale Behörde im Rahmen der Rodungsbewilli-
gung eine Sicherstellung des Rodungsersatzes anordnen. Dies erfolgt gemäss Art. Art. 3 Abs. 1 KWaV mittels Abschluss einer Leistungsverpflichtung oder durch eine finanzi-
Rodungser— des RodungserSicherstellung des zur Sicherstellung Leistungsverpflichtung ist zur Die Leistungsverpflichtung elle Sicherstellung. Die elle Sicherstellung.
öffentlich—rechtlichen Körperschaften wie Bund, Kanton und Gemeinden satzes bei öffentlich-rechtlichen
vorgesehen (Art. 4 KWaV). Alle anderen Gesuchstellenden haben einen Geldbetrag
zu hinterlegen (Art. 5 ff. KWaV).
Da die Gesuchstellerin eine Gemeinde ist, wird sie zur Sicherstellung der gesetzlich verlangten Ersatzmassnahmen verpflichtet, verpflichtet, eine Leistungsverpflichtung im Betrag
unterzeichnen. von Franken/m2) zu unterzeichnen. 12 Franken/W) (457 m2 x 12 Franken (457 5484 Franken von 5484 d) d)
Ausführung Ausführung
Die Rodung darf nur aufgrund forstamtliCher forstamtlicher Bezeichnung der Fläche und Anzeich- ‘
nung der Bäume erfolgen. Ausserdem ist in diesem Zusammenhang darauf zu achten, dass die Anzeichnung erst nach der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen Verpflichtungen
der Gesuchstellerin erfolgen darf. Weiter müssen die Rodungs- und Bauarbeiten un-
Rodungsfläche erfolgen. grösstmöglicher Schonung des Waldes ausserhalb der Rodungsfiäche ter_grösstmöglicher
lm Waldareal dürfen weder Baubaracken erstellt noch Baumaschinen oder MateriaRodungs-, Wiederherstellungs— deponiert werden. Ferner sind die Rodungs-, lien aller Art deportiert Wiederherstellungs- und
Ersatzleistungsarbeiten unter Aufsicht und gemäss den Weisungen des zuständigen
Rodungsbewilligung ist entsprechend mit Auf' Regionalforstingenieurs zu. tätigen. Die Rodungsbewilligung
lagen zu verbinden. Kosten 1.2.4 Kosten
Den Parteien können gemäss Art.
Art. 72
Abs. Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs-
rechtspflege (VRG) für Verfahren, die sie verlangt oder veranlasst haben, die Kosten auferlegt werden, wobei sich die Höhe der Kosten nach der Verordnung über die
Verwaltungsverfahren (VKV) richtet (Art. 75 Abs. 3 VRG). Die StaatsgeKosten in Venmaltungsverfahren
5000.— 100.— und Fr. 5000.— bühr für Verfahren vor Departementen beträgt zwischen zwischen Fr.,100.— Iit. b VKV). Vorliegend erscheint angesichts des entstandenen Auf(Art. 4 Abs. 2 lit.
wands eine Staatsgebühr in der Höhe von Fr. 800.— als angemessen. Dazu kommen
für die Ausfertigung Gebühren für Ausfertigung und Mitteilung sowie Barauslagen in Anwendung Anwendung von
17
Art. 6 ff. VKV in der Höhe
Art. Höhe von von Fr. 260.—. 260.—. Insgesamt hat die Gesuchstellerin Gesuchstellerin somit
Kosten von Fr. 1060.— laut der separat zugestellten Rechnung der Finanzverwaltung zu überweisen. Graubünden zu Graubünden
2.
Parkierungszone: Allgemeiner Parkierungszone: Vorbehalt Allgemeiner Vorbehalt
Die im Zonenplan 1:1000 1:1000 La Sassa ausgeschiedene Parkierungszone steht in direk-
tem Zusammenhang mit dem sich zurzeit noch im Gange befindenden Konzessions-
8er—Umlaufund Plangenehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb einer neuen Ser-Umlauf-
kabinenbahn aus dem Gebiet "Prä "Pra Chalchera" ins Gebiet “Alp Da Munt". Somit kann
diese Parkierungszone nur unter der aufschiebenden Bedingung genehmigt werden,
8er-Umlauf—kabinenbahn dass das Bundesamtes für Verkehr (BAV) für die geplante 8er-Umlauf-kabinenbahn
' die erforderliche Konzession und‚Plangenehmigung undPlangenehmigung tatsächlich erteilt. 3.
Abstimmung der Zonenpläne der Zonenpläne Abstimmung
1:1000 La Sassa ist unter Berücksichtigung des vorliegenden RoDer Zonenplan 1:1000
dungsgesuchs wie folgt auf den Zonenplan und Generellen Erschliessungsplan 1:2000 Pistenkorrektur Pistenkorrektur Minschuns 1:2000 lVlinschuns Era Era Sot Sot/ Prä Pra Chalchera Chalchera abzustimmen: abzustimmen:
%—
1:1000 La Der weisse Streifen, der am oberen linken Rand des Zonenplans 1:1000
Sassa im Bereich der bestehenden Piste ausgespart wurde, ist als Wald darzu-
122000 La Sassa als Ersatzaufforstungsfläche stellen, soweit er im Rodungsplan 1:2000
(672 m12) m12) vorgesehen vorgesehen ist. ist. (672 — —
‘
111000 La Sassa ist entspreEbenfalls am oberen linken Rand des Zonenplans 151000
Rodungsfläche für die 2000'La Sassa festgelegten Rodungsfläche 1: 2000La chend der im Rodungsplan 1:
m2) eine mit einer Wintersportzone überlagerte LandwirtPistenverlegung (1162 m2) schaftszone festzulegen (statt Wald). Wald).
Das ARE wird beauftragt, die vorstehend beschriebenen formellen Korrekturen in 121000 La Sassa vorzunehmen. den graphischen Auszügen des Zonenplans 1:1000
1:1000 La Sassa vom 14. September 2018 zu keinen Im Übrigen gibt der Zonenplan 1:1000
kann genehmigt werden. Anlass; er kann Bemerkungen Anlass; weiteren Bemerkungen weiteren werden.
18
Genereller Gestaltungsplan 1 :1000 La Sassa Gestaltungsplan 1:1000
Zum Zwecke Zwecke des Schutzes Schutzes vor Naturgefahren Naturgefahren ist im Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan Zum
1:1000 1:1000 La Sassa ein Arealschutz festgelegt. Die für diesen Arealschutz vorgesehe-
nen Massnahmen betreffen teilweise Nichtbauzonen, Nichtbauzonen, so unter anderem auf längeren
Reali— Strecken auch den Wald. Daher wird es erforderlich sein, im Hinblick auf die Reali-
Nichtbauzonenbe— Projekts, soweit davon Nichtbauzonenbesierung des diesbezüglich konkretisierten Projekts,
troffen sind, sind, ein ein BAB-Verfahren BAB—Verfahren durchzuführen. durchzuführen. Damit die Abwicklung dieses BABAbwicklung dieses troffen
Verfahrens in optimaler Weise verlaufen kann, muss die mit der Erstellung der ge-
auf— Arealschutzmassnahmen einhergehende Waldbeanspruchung detailliert aufplanten Arealschutzmassnahmen
diesbezüglich voraussichtlich ein Rodungsbewilligungsvergezeigt werden. Es wird diesbezügliCh
fahren einzuleiten einzuleiten sein, sein, welches welches mit dem dem durchzuführenden durchzuführenden BAB-Verfahren BAB-Verfahren koordikoordi— fahren soll. werden soll. niert werden niert
121000 La Sassa vorn lm Übrigen gibt der Generelle Gestaltungsplan 1_:1000 vom 14. September Im
werden. 2018 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
G. Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:1000 1:1000 La Sassa Sassa Genereller
Der Generelle Erschliessungsplan 1:1000 La Sassa beinhaltet unter anderem eine
WandenNeges. Die Gemeinde wird darauf Fuss— und Wandemeges. Verlegung des bestehenden Fuss-
WandenNegnetzes vorgänEnNeiterungen des Wandemregnetzes hingewiesen, dass Verlegungen und Erweiterungen hingewiesen,
gig der Fachstelle Langsamverkehr des kantonalen Tiefbauamtes (TBA) vorzulegen
StrV). Die Anpassung Anpassung der Signalisind (Art. 5a der kantonalen Strassenverordnung, StrV).
Wanderwege zu erfolgen. Der sation hat alsdann in Absprache mit der BAW Bündner WandenNege
schliesslich der BAW zur exakte Verlauf der angepassten oder neuen Wege ist schliesslich
Inventars der Langsamverkehrswege mitzuteilen. Nachführung des Inventars
lm Übrigen gibt der Generelle Erschliessungsplan 1:1000 1:1000 La Sassa vom 14. SepSep— im
tember 2018 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
19
Zonenplan und Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Pistenkorrektur Chalchera Prä Chalchera Sot !I Prä Minschuns Era Sat Minschuns Era
1.
Beanspruchung von Waldareal Il Rodungsbewilligung
1.1 1.1 V Sachverhalt Sachverhalt
1.1.1 Ausgangslage I/ Rodungszweck
Zusammenhang steht im Zusammenhang 23/19) steht (Nr. 23119) Rodungsvorhaben (Nr. behandelnde Rodungsvorhaben _ Das zweite zu behandelnde
Zo— mit dem von von der Gemeinde Gemeinde Val Müstair am 14; 14. September 2018 beschlossenen beschlossenen Zo—
nenplan und Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2000 122000 Pistenkorrektur Minschuns Era
diesem .» Pistenkorrektur). Laut diesem 122000 Pistenkorrektur). Sot/ Prä Chalchera (nachstehend ZP/GEP 1:2000 Chalchera (nachstehend
Sot" "Era Sat" Gebiet "Era sowie im Gebiet Chalchera" sowie "Prä Chalchera" Nutzungsplan vorgesehen, im Gebiet "Prä Nutzungsplan ist vorgesehen,
bisherige Piste Piste auf je einem Teilstück Teilstück zu verlegen. diesem Zweck Zweck wurde wurde in verlegen. Zu diesem je einem die bisherige
vorgenommen, Wintersportzone vorgenommen, Anpassung der Wintersportzone den zwei zwei betroffenen betroffenen Gebieten Gebieten eine eine Anpassung mit einer Pistenabschnitte neu mit einer vorgesehenen Pistenabschnitte indem Befahrung vorgesehenen zukünftig zur Befahrung die zukünftig indem die
Pistenabbenötigten Pistenabnicht mehr benötigten alsdann nicht die alsdann und die sind und überlagert sind Wintersportzone überlegert Wintersportzone
schnitte aus der Wintersportzone Wintersportzone entlassen entlassen worden sind. Diese Diese Pistenverlegungen Pistenverlegungen worden sind. schnitte
Rodungsbewilligung. eine Rodungsbewilligung. erfordern eine erfordern
Gemeinde Vai politische Gemeinde die politische tritt die Rodungsvorhaben tritt Gesuchstellerin für das Rodungsvorhaben Als Gesuchstellerin Val Als
auf, welche welche zugleich zugleich Grundeigentümerin Grundeigentümerin ist. ist. Müstair auf,
Auflage Öffentliche Auflage 1.1.2 Öffentliche 1.1.2
Oktober bis am 20. Oktober vom 21. September 2018 bis Nr. 23/19 lag vom Rodungsgesuch Nr. Das Rodungsgesuch
öffentliche auf. Die öffentliche öffentlich auf. beim AWN sowie beim Gemeinde Val Müstair sowie AWN öffentlich 2018 in der Gemeinde
publiziert. Während Kantonsamtsbiatt publiziert. Auflage wurde Während der wurde am 20. September 2018 im Kantonsamtsblatt Auflage
Graubünden, des Natura Graubünden, Einsprache der Pro Natura gemeinsam verfasste eine gemeinsam Auflage ist eine verfasste Einsprache Auflage
Mountain und der Mountain Schweiz und Landschaftsschutz Schweiz Stiftung Landschaftsschutz Graubünden, der Stiftung WWF Graubünden,
eingegangen. Oktober 2018 eingegangen. vom 19. Oktober Schweiz vom Wilderness Schweiz Wilderness
1.1.3 Kantonsinterne Vernehmlassung
(Stellungnahme sowie das ARE 2018) sowie (Stellungnahme vom ARE (Stellungnahme vom 17. Dezember 2018) Das ANU (Stellungnahme soRodungsgesuch vernehmen. sich zum Rodungsgesuch liessen sich April 2019) liessen vom 16. April wird, sovernehmen. Darauf wird, vom eingegangen. Erwägungen eingegangen. nachfolgenden Erwägungen erforderlich, in den nachfolgenden weit erforderlich,
20
1.2 1.2
Erwägungen
1.2.1 Verfahren
Bezüglich des Verfahrens kann auf Kapitel E Ziffer Ziffer 1.2.1 werden. 1.2.1 hievor verwiesen werden.
Rodungsbewilligung eine Rodungsbewilligung 1.2.2 Voraussetzungen Voraussetzungen für eine
Rodungen sind gemäss Art. 5 Abs. Abs. 1 WaG grundsätzlich grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme-
bewilligung für das grundsätzlich geltende Rodungsverbot darf unter den nachfolgenden Voraussetzungen von Art. 5 Abs. Abs. 2 WaG erteilt werden. a)
Überwiegendes Interesse Überwiegendes Interesse
Die Gesuchstellerin muss, nachweisen, dass für die Rodung wichtige muss, wie erwähnt, nachweisen,
(Art. 5 Abs. überwiegen (Art. Gründe bestehen, die das Interesse an der Walderhaltung übewviegen Abs. 2 WaG). Nicht als wichtige Gründe gelten finanzielle lnteressen (Art. 5 Abs. 3 WaG).
Durch den Bau einer Gondelbahn von Tschierv ins bestehende Skigebiet "Min"Min—
schuns" kann der bisherige Parkplatz im Gebiet "Era Sot, Minschuns" aufgehoben
werden. Die Basiserschliessung erfolgt neu über die Gondelbahn. Folge davon ist,
dass die Talabfahrt nach Tschierv im Gebiet "Era Sot, Minschuns" optimiert und im
Gebiet "Prä Chalchera" ans geplante Resort angepasst werden muss. Die zukünftig
intensiver genutzte Talabfahrtspiste soll zudem punktuell verbessert und gesamthaft
beschneit werden. Das Tourismusprojekt umfasst neben der Bahnanlage künstlich beschneit kün'stlich
und dem Beschneiungsvorhaben die Errichtung eines 4—Sterne—Resorts 4-Sterne-Resorts am Standort
der Talstation. Die dafür nötigen Anpassungen der kommunalen Nutzungsplanung wurden von den Stimmberechtigten der Gemeinde Val Müstair am 14. September
2018 beschlossen.
'
'
Die USD USO machen geltend, geltend, dass eine touristisch touristisch motivierte Rodung für PistenkorrektuDie
ren und für den Bau einer Beschneiungsanlage auf eine Mittelbeschaffung aus finanziellem Anreiz abziele. Der Bedarf für die vorgesehenen vorgesehenen Rodungen werde damit be-
gründet, dass die bestehende Piste zur Beschäftigungspiste ausgebaut werden werden solle und mit dem leichten Gegenanstieg beim bestehenden Parkplatz unattraktiv sei. Da
bereits eine Piste bestehe, sei der Bedarf für eine Rodung nicht gegeben. Rodungen Attraktivitätssteigerung einer Skipiste seien inakzeptabel, da diese einer Attraktivitätssteigerung zugunsten einer
lnteresse am zu einer Gefährdung der Bevölkerung führen könnte. Das öffentliche Interesse
21
Schutz der der Bevölkerung sei gegenüber dem Privatinteresse einer Bergbahn und eiInvestors klar höher zu gewichten. Die Rodung sei daher nicht zu bewilligen. nes lnvestors
Bahnerschliessung von Tschierv aus entfallen die bisherigen Auto— AutoDurch die neue Bahnerschliessungvon
Minschuns". Der Einstieg ins Skigebiet "Minschuns" fahrten zum Parkplatz "Era Sot, Minschuns".
und die Rückkehr ins Tal erfolgen neu direkt vom Dorf Tschierv aus respektive dahin ei— zurück. Für den Betrieb eines Skigebietes ist es notwendig, für die Wintersportler ei-
nen minimalen Standard zu bieten. Dazu gehören neben der Schneesicherheit auch
eine Anpassung Anpassung an die neue Situation bei die Vermeidung von Gegensteigungen undeine
der Talstation der geplanten neuen Umlaufkabinenbahn. Die höhere Frequenz auf
der Piste nach Tschierv als Talabfahrt und als Beschäftigungspiste rechtfertigt diese
erWeisen sich Anpassungen. Die damit verbundenen zu realisierenden Massnahmen enNeisen
daund die dadiese und sodass diese Mittelbedarf, sodass erhöhten Mittelbedarf, einem erhöhten führen zu einem aufwendig und führen als aufwendig
mit zusammenhängenden Rodungen nicht aus finanziellem Anreiz erfolgen. Der Be-
Begrün— Vorgebrachten Begründarf für die zwei örtlichen Verbesserungen wird aufgrund der Vorgebrachten Bestehende, den Anforderungen nicht mehr genüdung als gerechtfertigt beurteilt. Bestehende,
gende Pistenabschnitte sollen verbessert werden können.
Ausführungen entsprechen die vorgesehenen Pistenverlegungen Gestützt auf diese Ausführungen
Sot, Minschuns" und "Prä Chalchera" einem öffentlichen Bein den Gebieten "Era Set, übenNiegt. Interesse an der Walderhaltung überwiegt. dürfnis,. welches das Interesse
b) b)
Standortgebundenheit Standortgebundenheit
Das Werk, für das gerodet werden soll, muss sodann auf den vorgesehenen Standort WaG). Unter dem Aspekt der StandortgebunAbs. 2 lit. a. WaG). angewiesen sein (Art. 5 Abs.
denheit ist zu prüfen, ob schonendere geeignete Alternativstandorte vorhanden sind.
Die blosse Tatsache, dass auch andere Standorte denkbar wären, reicht jedoch
müssen allerlassen. Es müssen scheitern zuu lassen. Voraussetzung scheitern Gesuch an dieser Voraussetzung nicht, um ein Gesuch nicht,
dings objektive Gründe für die Wahl des Standorts gegeben sein, und diese Gründe
lnteressen an der Walderhaltung überwiegen. müssen die Interessen
'
vorgesehenen Pistenverlegungen sind durch den Wegfall des Die Standorte der vorgesehenen
Parkplatzes Minschuns sowie durch die Lage des geplanten Resorts begründet. Als Folge davon führt die Piste nicht mehr zum heutigen Parkplatz im Gebiet "Era Sot,
22
Minschuns". Sie muss neu als Talabfahrtspiste ausgestaltet werden. Weiter bedingt
das geplante Resort eine Änderung der Pistenführung bei der zukünftigen Talstation.
kei— "Pra Chalchera" keiDie USD USO bringen vor, dass die Standortgebundenheit im Gebiet "Prä
nesfalls gegeben sei, da auch eine unterirdische Parkierung im Bereich des geplan— geplan—
ten Resorts möglich sei und sich somit eine Anpassung Anpassung der Pistenführung im Bereich der geplanten neuen oberirdischen Parkierungsanlage als unnötig ervveise. erweise. Dazu ist
anzumerken, dass bereits eine unterirdische Einstellhalle für rund 100 Parkplätze
geplant ist. Wie vorstehend ausgeführt worden ist, erweist enNeist sich die Erstellung einer
aktuel— weiteren Einstellhalle für die zusätzlich benötigten rund 130 Parkplätze in der aktuel-
len Planungsphase als nicht realisierbar. Zur optimalen Einbettung der Parkierungs-
flächen in das gewachsene Terrain sowie im Hinblick auf eine gute Umgebungsge-
staltung ist der Beizug eines Landschaftsarchitekten vorgesehen. vorgesehen. Gestützt auf diese
Ausführungen kann festgehalten werden, dass ausreichend objektive Gründe für die
Wahl der vorliegend zur Debatte stehenden Rodungsstandorte vorliegen, vorliegen, welche die
überwiegen. " lnteressen Interessen an der Walderhaltung übenrviegen.
c)
Raumplanung Voraussetzungen der Raumplanung - Voraussetzungen
dieser Voraussetzung kann auf Kapitel E Ziffer 1.2.2 lit. c vorstehend verBezüglich dieser
sieh, dass die erforderliche Koordination mit der wiesen werden. Daraus ergibt siCh,
ist. gewährleistet ist. Raumplanung gewährleistet ’b Raumplanung d) d)
Umweltgefährdung erhebliche Umweltgefährdung Keine erhebliche Keine
Überdies darf die Rodung zu keiner erheblichen Gefährdung der Umwelt führen
WaG). Aufgrund des geplanten Bauvorhabens und der örtlichen (Art. 5 Abs. 2 lit. c. WaG).
Verhältnisse kann eine erhebliche Gefährdung Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden.
e)
Heimatschutz und Heimatschutz Natur- und Natur-
Art. 5 Abs. 4 WaG schreibt ausserdem vor, dass dem Natur- und Heimatschutz
USO beanstanden, beanstanden, das Gesamtprojekt (Bau eines ReRechnung zu tragen ist. Die USC
sorts in Tschierv, eines neuen touristischen Zubringers von Tschierv auf die Alp da
Munt und die Ausdehnung der Beschneiung im Skigebiet "Minschuns" und auf der
Natur— und Heimatschutz ungenü. Talabfahrt von Alp da Munt nach Tschierv) dem Natur-
gend Rechnung trage. Von der im Gebiet "Era Sot" vorgesehenen vorgesehenen Rodung sei Erika-
23
Bergföhrenwald mit darin vorkommenden diversen "Rote Listen"-Arten Listen"—Arten betroffen. Die
projektierte Beschneiung, die zu den geplanten Rodungen führe, soll zum Teil Teil in FläFlä— chen einer Trockenwiese von nationaler Bedeutung zu liegen kommen.
Bezüglich dieser Beanstandung kann auf die vorstehenden Ausführungen im Kapitel
E unter unter Ziffer Ziffer 1.2.2 E werden. 1.2.2 lit. lit. e e hievor hievor venrviesen venNiesen werden.
Bezüglich des von den USC USO beanstandeten Konflikts mit der Trockenwiese von nationaler Bedeutung wird auf die Ausführungen Ausführungen unter der nachstehenden Ziffer 3 (Win(Win—
verwiesen. tersportzone und Naturschutz) verwiesen. f)
Zustimmung Waldeigentümer Zustimmung der der Waldeigentümerinnen Waldeigentümerinnen und und Waldeigentümer
Gemäss Art. 1 KWaV erfordern Rodungsbewilligungen Waldei— Rodungsbewilligungen die Zustimmung der Waldei— gentümerin oder des Waldeigentümers. Waldeigentümers. Waldeigentümerin ist vorliegend die politipoliti— schen Gemeinde Val Müstair. Ihre Zustimmung kann als vorausgesetzt betrachtet werden, da sie selber Gesuchstellerin ist.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, werden, dass das vorliegende Rodungsgesuch
die gesetzlichen Voraussetzungen Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung erfüllt.
USO abzuweisen. abzuweisen. " Entsprechend ist die Einsprache der USC
1.2.3 Auflagen Auflagen 1.2.3
a)
Befristung Befristung
Rodungsbewilligungen müssen laut Art. 5 Abs. Abs. 5 WaG W-aG befristet werden. Vorliegend Vorl'iegend
2028 als angemessen. erscheint eine Befristung bis 31. Dezember 2028 b)
Rodungsersatz Rodungsersatz
c)
Sicherstellung Sicherstellung
Bezüglich Rodungsersatz kann auf Kapitel E Ziffer 1.2.3 lit. b venNiesen venwiesen werden. werden.
Bezüglich Sicherstellung kann auf die Ausführungen Ausführungen in Kapitel E unter Ziffer 1.2.3 lit.
ge— verwiesen werden. Danach wird die Gemeinde zur Sicherstellung der gec hievor vemiesen
setzlich verlangten Ersatzmassnahmen verpflichtet, verpflichtet, eine Leistungsverpflichtung im
12.—/m2) zu unterzeichnen. Betrag von Fr. 49 452.— (4121 m2 xX Fr. 12.—/m2)
24 24
Ausführung
d)
Bezüglich Ausführung der Rodung wird auf die Ausführungen in Kapitel E unter Ziffer 1.2.3 lit. Iit. d d hievor hievor verwiesen. verwiesen. 1.2.3
Kosten 1.2.4 Kosten
Vorliegend erscheint angesichts des entstandenen Aufwands eine Staatsgebühr von
Fr. 800.— als angemessen. Dazu kommen Gebühren für die Ausfertigung und Mittei— Mittei—
ff. VKV in der Höhe von Fr. 260.—. lung sowie Baraüslagen in Anwendung von Art. 6 ff. 260.—. Insgesamt hat die Gesuchstellerin somit Kosten von Fr. 1060.— laut der separat zuüberweisen. gestellten Rechnung der Finanzverwaltung Graubünden zu übenweisen.
Zonenpläne der Zonenpläne Abstimmung Abstimmung der
2.
112000 Pistenkorrektur ist unter Berücksichtigung des vorliegenden RoDer ZP/GEP 1:2000
dungsgesuchs wie folgt auf den Zonenplan 1:1000 La Sassa abzustimmen:
— Die im Zonenplan 1:1000 1:1000 La Sassa beidseits der Kantonsstrasse ausgeschiede-
nen Zonen "Übriges Gemeindegebiet" (Kreisel Kantonsstrasse) sind auch im 1:2000 Pistenkorrektur festzulegen. ZP/GEP 1:2000
"Bauzone ge122000 Pistenkorrektur als Hinweis dargestellte “Bauzone — Die im ZP/GEP 1:2000 l
Teilrevision La Sassa" ist im westlichen Bereich entsprechend der ParkieParkie— . mäss Teilrevi$ion
vergrössern. rungszonenabgrenzung im Zonenplan 1:1000 La Sassa zu vergrössern.
beauftragt, die vorstehend beschriebenen formellen K0rrekturen Korrekturen in Das ARE wird beauftragt,
den graphischen Auszügen des ZP/GEP 1:2000 Pistenkorrektur vorzunehmen. 3.
und Naturschutz Wintersportzone und Wintersportzone
Pistenführungen, welche mit der lm Zuge der Planung der vorgesehenen neuen Pistenführungen, Im
1:2000 Pistenkorrektur Ausscheidung der angepassten Wintersportzonen im ZP/GEP 1:2000
umgesetzt worden sind, wurden die vorkommenden schützenswerten Biotope in der
solche Biotope nicht betreffen. NamentWeise berücksichtigt, dass die neuen Pisten Solche
Pe— lich wurde die im Gebiet "Era Sot, Minschuns" angepasste Pistenführung auf den Pe-
Trockenwiesen— und -weiden (TWW) abgestimmt, rimeter des Bundesinventars für Trockenwiesenrimeter
l'Aua" von nationaler Bedeutung von sodass das TWW-Objekt Nr. 11 089 "Plaun da I'Aua"
der neuen Pistenführung nicht betroffen ist.
25
4.
'‘ 4.1
Geplante Transportanlage touristische Transportanlage Geplante touristische
Einleitung Einleitung
1:2000 Pistenkorrektur bildet unter anderem auch die Fest'‚ Gegenstand des ZP/GEP 1:2000
er— Transportanlage. Diese verläuft laut dem erlegung einer geplanten touristischen Transportanlage.
wähnten Nutzungsplan aus dem westlich des Dorfes Tschierv gelegenen Gebiet "Prä
8er—Umlaufkabinenbahn. Vorgesehen ist eine 8er-Umlaufkabinenbahn. Munt“. Vorgesehen Chalchera" ins Gebiet "Alp da Munt".
4.2
Allgemeiner Vorbehalt AllgemeinerVorbehalt
Im Hinblick auf die Konzessionierung und den Bau und Betrieb der Kabinenbahn ha-
ben die Sportanlagen‘ AG Val Müstair dem BAV ein Konzessions- und Plangenehmierho— USO Einsprache erhogungsgesuch eingereicht. Dagegen wurde seitens diverser USD
ben. Das entsprechende Verfahren liegt in der Federführung des BAV und ist noch
Nutzungsplanung für die touristische Trans- ' im Gange. Praxisgemäss kann daher die Nutzungsplanung
portanlage nur unter der aufschiebenden Bedingung genehmigt werden, dass die er-
forderliche Konzession und Plangenehmigung effektiv erteilt wird
4.3
l'Aua" "Plaun da I'Aua" Trockenweidenbiotop Nr. 11 089 "Plaun und Trockenweidenbiotop _Trockenwiesen- und ‚Trockenwiesen-
ei— Die geplante touristische Transportanlage überspannt im Bereich der Bergstation ei-
l’Aua" von nationaler Benen Randbereich des TWW-Objekts Nr. 11 089 "Plaun da I’Aua"
deutung. Bei einer allfälligen (im schlimmsten Fall marginalen) Beeinträchtigung des ersten Priorität eine bestmögliche Wiedererwähnten TWW-Objekts müsste in einer ersten
‚erwähnten
herstellung der betroffenen Flächen und in einer zweiten Priorität ein angemessener
Ersatz in unmittelbarer Umgebung gemäss der Richtlinie "NHG-Ersatzmassnahmen
Art. 5
der eidgenössischen Verord(Realersatz im Sinne eines Vorranggebiets nach Art.
nung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung
Indes werden zunächst [Trockenwiesenverordnung; TwwV])" gewährleistet werden. lndes [Trockenwiesenverordnung;
vom Kanton (im Rahmen des Konzessionsverfahrens) für das definitive Projekt die
TWW—Objekts festzulegen sein, dies gestützt genauen Abgrenzungen des besagten TWW-Objekts
Nachführungsrichtlinie. auf die von der Regierung noch zu erlassende Nachführungsrichtlinie.
122000 Pistenkorrektur zu keinen weiteren BemerkunIm Übrigen gibt der ZP/GEP 1:2000 Im
gen Anlass; er kann genehmigt werden.
26
Zonenplan Zonenplan 1:10 000 WaldWald- und und Wildschonzone Wildschonzone Minschuns Minschuns 1. 1.
Einleitung Einleitung
.
Einziger Inhalt lnhalt des Zonenplans 1:10 1:10 000 Wald- und Wildschonzone Minschuns bil-
den drei WaldWald— und Wildschonzonen. Die erste dieser Zonen im Halte von ca. 284 ha
erstreckt erstreckt sich über die nordwestlich der Alp da Munt gelegenen Gebiete "Munt da la Bescha" und "Val da las Vachas". Die anderen beiden Zonen verlaufen an der TalTal—
flanke oberhalb von Tschierv vom Gebiet Valplaun bis zum Uad Nair. Diese beiden Wald- und Wildschonzonen umfassen zusammen eine Fläche von gut 225 ha. 2.
Konzept Konzept für für die die Umsetzung Umsetzung der der zu treffenden treffenden Wildschutzmassnahmen Wildschutzmassnahmen
Für die Umsetzung von konkreten Wildschutzmassnahmen innerhalb der ausgeausge—
schiedenen WaldWald- und und Wildschonzonen wird erforderlich sein, sein, dass dass die die SportanSportanschiedenen Wildschonzonen wird es erforderlich
lagen AG Val Müstair zusammen mit der Gemeinde Val Müstair und unter Einbezug der kantonalen wie die Bekantonalen Wildhut Wildhut ein ein Konzept ausarbeiten. ausarbeiten. Darin Darin ist ist aufzuzeigen, aufzuzeigen, wie Be—
stimmungen stimmungen dieser Wald- und Wildschonzonen (Art. 30 BauG) und wie konkrete Besucherlenkungsmassnahmen effektiv umgesetzt werden werden sollen. Eckpunkte des Kon-
Umweltverträglichkeitsbericht "Skigebiet Minschuns PGV 1, Zuzepts stellen die im UmweltverträgIichkeitsbericht
— Alp da Munt" (UVB) der Zürcher Hochschule für angebringerbahn GBK8 Tschierv — wandte Wissenschaften (zhaw) vom 4. Dezember 2018 aufgeführten Massnahmen
WT—Nr. 6 (vgl. Ziffer 3.8, S. 62 f.) dar. WT—Nr. 5 und FA WT-Nr. FA WT-Nr.
Nebst der Definition und der Umsetzung von Massnahmen in Bezug auf die EinhalNebst
tung der Bestimmungen zu den Wald- und Wildschonzonen ist im Konzept weiter
aufzuzeigen, wie die menschlichen Belastungen im Gebiet "Ruinas — — Sassa — God
— Pradamunt — God da Munt — Chazzolas" während Valbella — während des Sommerbetriebs in
können, dass den im UVB dargelegten Auswirkungen einer Weise geregelt werden können, Auswirkungen
(vgl. Ziffer 3.7.2, S. 60) nachhaltig entgegengewirkt werden kann.
Die Hauptverantwortung für die effiziente Umsetzung der erforderlichen Wildschutz-l
massnahmen liegt bei den Sportanlagen AG val Väl Müstair sowie bei der Gemeinde Val Val
Müstair. Die Wildhut respektive das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) tritt dabei in
unterstützender sowie beratender Rolle auf. Das Konzept hat diesem Grundsatz zu
27
festgehalten muss weiter festgehalten Konzept muss im Konzept entsprechen aufzuführen. lm diesen explizit aufzuführen. sowie diesen entsprechen sowie
Wildschutzmasstreffenden Wildschutzmassnoch zuu treffenden werden, dass die respektive die noch getroffenen respektive die getroffenen werden,
werden und nahmen in regelmässigen Abständen unter Beizug der Wildhut diskutiert werden
Vor Inbewerden. Vor wie die Ergebnisse dieser Diskussionen sukzessive umgesetzt werden.
' .triebnahme ‚triebnahme der Transportanlage muss das Konzept dem AJF zur Prüfung vorgelegt
werden, damit dieses die darin festgehaltenen Massnahmen freigeben kann. 3.
Vorbehalt Allgemeiner Vorbehalt Allgemeiner
Die drei WaldWald— und Wildschonzonen stehen im Zusammenhang mit dem KonzessiZoPlangenehmigungsverfahren für die Transportanlage. Somit wird der 20ons- und Plangenehmigungsverfahren
auf— nenplan 1:10 Wald— und Wildschonzone Minschuns ebenfalls unter der auf— 1:10 000 Wald-
schiebenden Bedingung genehmigt, dass das BAV für die geplante 8er-Umlauf-
kabinenbahn die erforderliche Konzession und Plangenehmigung erteilt.
Folgeverfahren Folgeverfahren
ln Bezug auf die Folgeverfahren und die diesbezüglich speziell zu beachtenden In
Punkte kann auf die Ausführungen im PMB (vgl. Ziffer 5.5 bis 5.12, S. 21 ff.) sowie
venuiesen werden. auf den Vorprüfungsbericht des ARE (vgl. Ziffer 4, S. 15 ff.) venNiesen
Organisationen Verfahrensbeteiligung beschwerdeberechtigter Organisationen Verfahrensbeteiligung
1. 1.
Vorbemerkungen zum Verfahren Verfahren Vorbemerkungen
Nut— USO im Nut104 Abs. 2 KRG müssen die beschwerdeberechtigten USC Gemäss Art. 104
zungsplanungsverfahren keine förmliche Planungsbeschwerde an die Regierung er-
heben, um die Möglichkeit des Weiterzuges des regierungsrätlichen Genehmigungs-
verwirken. (VenNaltungsgericht; Bundesgericht) nicht zu verwirken. beschlusses an die Gerichte (Verwaltungsgericht;
Art. 48
Abs. 4 KRG geregelten BeschwerEs genügt, wenn sie sich während der in Art.
deauflage beim ARE anmelden und danach innert einer vom ARE gesetzten Frist eiGebrauch maMöglichkeit Gebrauch einreichen. Falls die USO D von dieser Möglichkeit Stellungnahme einreichen. ne Stellungnahme
Ortsplanungsgenehmi— einen Ortsplanungsgenehmigegen einen gewahrt, gegen damit das Recht gewahrt, sich damit haben sie sich chen, haben chen,
28
gungsbeschluss allenfalls Beschwerde an das VenNaItungsgericht so— gungsbeschluss Vemaltungsgericht zu erheben, so-
be— fern sie angesichts des Charakters der angefochtenen Planung überhaupt als be-
schwerdelegitimiert schwerdelegitimiert anzusehen sind.
Vorliegend reichten die Pro Natura Graubünden, der WWF Graubünden, die Stiftung
Landschaftsschutz Landschaftsschutz Schweiz und die Mountain Wilderness Schweiz am 30. November 2018 frist- und formgerecht eine gemeinsame Stellungnahme ein. Entsprechend
USO in den Verteiler des vorliegenden Beschlusses aufgenommen. werden die USD
2.
November 2018 30. November USO vom vom 30. der USC Stellungnahme der Stellungnahme
USO beantragen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 30. November 2018 Die USD sinngemäss das Folgende: sinngemäss
' a) Die vorliegende Ortsplanungsrevision sei zu sistieren, bis die dazugehörige Richtplananpassung vom Bund genehmigt ist.
b) Eventualiter Eventualiter
Plange— b1) sei das Nutzungsplanverfahren koordiniert mit dem zugehörigen zugehörigen Plange-
nehmigungsverfahren für den Zubringer "Tschierv — Alp da Munt" und mit dem zugehörigen Generellen Erschliessungsplan durchzuführen;
b2) sei das Beschneiungsprojekt als Bestandteil des Nutzungsplanverfahrens aufzulegen; neu aufzulegen; dieses nochmals neu und dieses aufzunehmen, und aufzunehmen,
Kompensati— b3) sei für die geplanten Einzonungen für das Resort ein Plan der Kompensatinachzureichen; onsauszonungen nachzureichen; onsauszonungen
_
Parkie— Landwirtschaftsland in die Parkieb4) seien die geplanten Einzonungen von Landwirtschaftsland
rungszone nicht zu genehmigen; für die Parkierung sei eine unterirdische suchen; Lösung zu suchen; Lösung
“Era Sot" sowie die Rodung "Prä "Pra b5) seien die Pistenkorrektur und die Rodung "Era Chalchera" nicht zu bewilligen;
' b6) sei ein unabhängiges Gutachten für die Notwendigkeit von Zweitwohnungen zur Quersubventionierung des Resorts zu erstellen.
und b2 im Wesentlichen mit der aus ihrer b1 und USO begründen ihre Anträge a, M Die USD
Sicht mangelnden Verfahrenskoordination. Sicht Verfahrenskoordination. Art. 25a RPG verlange eine ausreichende
Koordination der Verfahren, wenn für die Errichtung einer Baute und Anlage Verfü-
29
Koordination nicht formelle Koordination Wenn eine formelle Behörden erforderlich seien. Wenn gungen gungen mehrerer Behörden
und Kantons- und Gemeinde-, Kantonsden Gemeinde—, zwischen den möglich Koordination zwischen materielle Koordination sei, sei eine materielle möglich sei, Beschneiungen Pistenführung sowie Beschneiungen wichtiger. Eine neue Pistenführung Bundesbehörden umso wichtiger. Bundesbehörden
setzten die Erteilung der Konzession- und Plangenehmigung für die Bahn voraus.
Die HauptHaupt— und Nebenanlagen würden zusammen eine Gesamtanlage bilden. Ihre
über den Schutz der Umwelt Auswirkungen seien nach Art. 88 des Bundesgesetzes über
beur— (USG) sowohl einzeln als auch gesamthaft und in ihrem Zusammenwirken zu beur-
Insbesondere die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt könnten materiell teilen. lnsbesondere
V nicht je separat beurteilt werden. Dass der Bau der Beschneiungsanlage nicht Be-
standteil der vorliegenden Ortsplanrevision sei, widerspreche ebenfalls dem Koordi-
Grau— nationsprinzip nach Art. 25a RPG und auch der gängigen Praxis im Kanton Grau-
Zu— Auswirkungen aller Projektbestandteile (Resort; Zubünden. So seien die negativen Auswirkungen
Pistenführungen; Beschneiungsanlagen) kobringer "Tschierv —‘ Alp da Munt"; neue Pistenführungen;
ordiniert aufzuzeigen und zu beurteilen. Zu der geplanten Beschneiung äussern sich
30. November 2018 8 0 bereits jetzt in ihrer vorliegenden Stellungnahme vom 30. die USO
Wasserbezug), obwohl sie in Bezug auf zu verschiedenen Punkten (TWW, Wild und Wasserbezug),
verfügen. das Beschneiungsprojekt noch über keine detaillierten Kenntnisse verfügen.
m2 und b4 führen die USO 8 0 aus, dass die Einzonung von 1482 m2 Zu den Anträgen b3 und m2 Land für die Erstellung der ParkieLand für den Bau des Resorts und von 4687 m2
sei, wenn dafür 15 Abs. Abs. 4 lit. b RPG nur dann zulässig sei, rungsanlage gemäss Art. 15
auch im Falle einer konsequenten Mobilisierung der inneren Nutzungsreserven in
bestehe. Weil Bauzonen ein Bedarf bestehe. Weil diese Mobilisierung nicht stattden bestehenden Bauzohen
gefunden habe, müsse die Einzonung durch gleich grosse Auszonungen kompen-
werden, wenn dies dem Richtplan siert werden. Zudem dürfe Land nur eingezont werden,
Resortstan— Richtplananpassung mit der Festsetzung des Resortstanentspreche. Da aber die Richtplananpassung
Abs. 4 lit. e RPG . sei, könne laut Art. 15 Abs. dortes "Minschuns" noch nicht genehmigt sei,
Vemeis werden. Mit VenNeis Landwirtschaftsland noch nicht der Bauzone zugewiesen werden. das Landwirtschaftsland USO weiter vor, bringen die USD vor, dass die
Art. 3 RPG bringen
auf die Planungsgrundsätze von Art.
Landwirtschaftsland für Parkierungszwecke klar dem Gebot m2 Landwirtschaftsland Einzonung von 4687 m2
widerspreche und daher in dieser Form abzuweisen zur Schonung der Landschaft widerspreche
Grössenordnung in einer bisher wenig beeinträchtigten sei. Ein Parkplatz in dieser Grössenordnung
Lö— Auswirkung zur Folge. Es sei daher eine LöLandschaft hätte eine starke negative Auswirkung
Parkierung zuu suchen. suchen. unterirdischen Parkierung Form einer unterirdischen sung in Form sung
30
in widerholen die USD USO die Argumente, welche sie in der In Bezug auf den Antrag b5 widerholen
Einsprache zu den beiden Rodungsg'esuchen Rodungsgesuchen "Parkierungsanlage Prä Chalchera"
Sot" und "Realisierung von Pistenanpassungen Prä Chalchera und Minschuns — Era Sat“
vorgebracht haben. Es kann darauf vemiesen venNiesen werden. vorgebracht
Zum Antrag b6 bringen die USC USO vor, dass touristisch bewirtschaftete Wohnungen in
Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 % laut Art.
Art. 7 ZWG zwar
zulässig seien. seien, Es müsse dafür gemäss Art. 4 der eidgenössischen Zweitwohnungs-
IMMOBILI— verordnung (ZWV) aber ein Betriebskonzept vorliegen. Mit der domenig IMMOBILI-
' EN AG liege zwar ein Investor vor. Dieser sei aber gemäss Kenntnissen der USC USO
nicht der Betreiber des Resorts. Im Hinblick auf die Erarbeitung eines glaubwürdigen Betriebskonzepts sei es nötig, den Betreiber des Resorts zu kennen. Zudem stellen
die USD vorliegenden Resortprojekts in Frage. Die USC USO USO die Wirtschaftlichkeit des vorliegenden zweifeln auch den vorliegenden Bedarfsnachweis an. Als unhaltbar beurteilen die
USD Querfinanzierungswohnungen gerechnet USO zudem, dass bereits jetzt mit 20 % Querfinanzierungswohnungen
vorliege. werde, obwohl hierfür noch gar kein Gutachten gemäss Art. 5 ZWV vorliege. 3.
‚Vernehmlassung der der Gemeinde Gemeinde Val Müstair vom Januar 2019 Vernehmlassung Val Müstair vom 28. Januar
Die Gemeinde Val Müstair hat für sich im Namen der Sportanlagen AG Val Müstair
und der domenig IMMOBILIEN IMMOBILIEN AG innert verlängerter Frist am 28. 28. Januar 2019 zur
USO vernehmen lassen. Stellungnahme der USD
USO führt die Gemeinde aus, dass das Projekt b2 der USD und b:! b1 und Zu den Anträgen a, M
"Resort", "Zubringerbahn" und "Beschneiung" "La Sassa" aus den drei Bestandteilen "Resort",
sei— bestehe. Zur Ermöglichung dieses für die Val Müstair wegweisenden Vorhabens sei-
en planerische Massnahmen auf eidgenössischer, kantonaler, regionaler und kom-
munaler Stufe vorzunehmen. vorzunehmen. Die Projektträger und die Gemeinde hätten den Verfahmunaler rensablauf in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Stellen und wo
nötig unter Beizug der Bundesstellen abgesprochen. So hätten während der Pla-
stattgefunden. Die Gemeinde sei nungsphase regelmässige Koordinationssitzungen stattgefunden.
mitei— daher der Meinung, dass Verfahren bestmöglich aufeinander abgestimmt und mitei-
Konzes— nander koordiniert worden seien. Die Beschneiungsanlage würde weder ein Konzesnander sions— noch ein Plangenehmigungsverfahren bedingen. Nach Art. sionsArt. 10 SebG zur Per-
Seilbahn, so dass sonenbeförderung handle es sich dabei um eine Nebenanlage der Seilbahn,
31
dafür einzig ein kantonales Verfahren durchzuführen sei. Die gültige Wegleitung
2007 "Beschneiungsanlagen" des ARE sehe für Beschneiungsanlagen von weniger als 10 10 ha, was vorliegend der Fall sei, lediglich die Durchführung eines BAB-Ver-
fahrens vor. Die Prüfung des Beschneiungsprojekts werde Inhalt lnhalt dieses BABVerfahrens bilden.
8 0 führt die Gemeinde aus, In In Bezug auf die Anträge b3 und und M b4 der USO aus, dass die GeGe— samtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Val Müstair aufgrund der Bestimmun-
gen des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes genehmigt worden sei, wobei die Gemeinde als einzige in Graubünden eine bereinigte Ortplanung im Be-
reich der Wohn-, MischMisch— und Zentrumszonen (WMZ) aufweise. Bei den vorliegenden WMZ, für deren Einzonung alEinzonungen handle es sich im Übrigen gar nicht um WMZ,
wären. Eine solche Kompensationslenfalls flächengleiche Auszonungen notwendig wären.
revi— pflicht sei für die geplante Spezialzone sowie für die Parkierungszone gemäss revidiertem KRIP-S nicht notwendig. Im Übrigen weist die Gemeinde darauf hin, dass der Resortstandort im regionalen Richtplan als Entwicklungsstandort "Tourismus"
bezeichnet sei. Das Vorhaben sei daher regional abgestimmt und richtplanerisch gesichert respektive richtplankonform. Die notwendigen Parkplätze würden teilweise in
Verfügung gestellt. Eine unterirdische einer unterirdischen Parkierungsanlage zur Verfügung Anlage für alle Parkplätze sei aktuell nicht realisierbar (vgl. Beilage |l zum PMB).
4 weitere Artikel
Art. 23 BauG sehe aber den Beizug einer qualifizierten Fachperson aus dem Gebiet
oberirdi— der Landschaftsarchitektur zur Gewährleistung einer guten Gestaltung der oberirdi-
vor. Parkierungsanlage vor. schen Parkierungsanlage schen
USO betrifft die Rodungsgesuche für den im Gebiet "Prä "Pra ChalcheDer Antrag b5 der USD Sot" und ra" geplanten Parkplatz sowie für Pistenanpassungen in den Gebieten "Era Sat"
"Prä Chalchera". Die Gemeinde macht in Bezug auf die Rodung "Prä Chalchera" zugunsten der vorgesehenen Parkierungsanlage geltend, dass es sich dabei um eine
m2 handle und dass es sich beim Gesamtprojekt Fläche von weniger als 500 m2 kleine Fläche
wegweisendes und sehr wichtiges Projekt "La Sassa" für die Val Müstair um ein wegweisendes
handle. Insofern Insofern liege liege ein ein die Walderhaltung Walderhaltung übemiegendes übenNiegendes Interesse Interesse vor. sei vor. Ferner sei handle.
standortgebunden, da im Gebiet "Prä Chalchera" keine die vorgesehene Waldrodung standortgebunden,
andenNeitigen Flächen für eine Parkierung zur Verfügung stünden. Aus Sicht der anderweitigen
standortgebunden. Der Bedarf dafür sei aufgeGemeinde sei diese Rodung somit standortgebunden.
zeigt, und die Rodung sei im Übrigen auch verhältnismässig. verhältnismässig. Die andere Waldrodung zeigt,
32
im Gebiet "Prä Chalchera" diene einer Pistenanpassung und sei ebenfalls durch die Wichtigkeit des Gesamtprojekts begründet. Zudem könne mit der neuen Linienführung der Piste inn diesem Bereich die aktuell problematische Situation beim bestebeste—
henden Schutzdamm korrigiert werden, werden, wodurch die Sicherheit der Bevölkerung vorvor— aussichtlich eher erhöht als geschwächt werde. werde. Die Rodung im Gebiet "Era Sot" die-
ne der Realisierung einer angemessenen Skitalabfahrtspiste. Die gegenwärtige Situ-
ation mit der Pistenführung über den Parkplatz inklusive teilweise ansteigendem PisPis— tenverlauf präsentiere sich als vollkommen unbefriedigend und stelle lediglich eine
Notlösung dar. Ein Augenschein vor Ort würde den {USO U S D wohl aufzeigen, dass es
sich bei der bestehenden Lösung keineswegs um eine funktionierende Piste handle.
Mit dem Rückbau des heutigen Parkplatzes "Era Sot", welcher im Zuge der Umset-
zung des Gesamtprojekts bewerkstelligt werden könne, werde insgesamt eine viel viel
dass aufmerksam, dass Gemeinde macht weiter darauf aufmerksam, bessere Lösung ermöglicht. Die Gemeinde Lösung ermöglicht.
das Vorhaben anlässlich einer Begehung mit den Projektträgern und den kantonalen besprochen, optimiert und schliesslich gutgeheissen worden sei. Amtsstellen vor Ort besprochen,
Bei der Talabfahrt aus dem Skigebiet "Minschuns" nach Tschierv handle es sich um
ein für das Skigebiet und die Val Müstair wichtiges Vorhaben. Entsprechend liege ein überwiegendes interesse Interesse vor. die Walderhaltung übervviegendes vor. Ferner würden würden hier, wie im Übrigen
Rodungen, nur die absolut notwendigen Flächen auch bei den weiteren geplanten Rodungen,
sei. auch verhältnismässig Vorhaben auch gerodet, womit das Vorhaben geradet, verhältnismässig sei.
USO stellt die Gemeinde Val Müstair fest, dass touristisch bewirtZum Antrag b6 der USD
schaftete Wohnungen nach Art. 7 Abs. Abs. 1 lit. b ZWG zulässig seien. Als solche wür-
den Wohnungen gelten, die dauerhaft zur ausschliesslich kurzzeitigen Nutzung durch
markt— und ortsüblichen Bedingungen angeboten werden, nicht auf die per— per— Gäste zu markt—
Eigentümerschaften zugeschnitten seien und im Rahmen sönlichen Bedürfnisse der Eigentümerschaften
eines strukturierten Beherbergungsbetriebs bewirtschaftet werden (Art. 7 Abs. Abs. 2
ZWG). Dabei müsse ein strukturierter Beherbergungsbetrieb in Anwendung vom
Art. 4
ZWV folgende Voraussetzungen erfüllen:
— Vorhandensein von hotelmässigen Dienstleistungen und Infrastrukturen, die typischenNeise von der Mehrheit der Gäste beansprucht werden; schewveise werden;
Betriebskonzepts; hotelähnlichen Betriebskonzepts; eines hotelähnlichen Vorhandensein eines —— Vorhandensein —-
— —
Sicherstellung der Bewirtschaftung im Rahmen eines einheitlichen Betriebs.
33"
Anforderungen an einen strukturierten BeherAus Sicht der Gemeinde seien diese Anforderungen
bergungsbetrieb, soweit dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits beurteilt werden
könne, erfüllt. Den Unterlagen der vorliegenden Ortsplanungsteilrevision liege ein Betriebskonzept bei, welches neben den touristisch bewirtschafteten Wohnungen
auch 38 Hotelzimmer und fünf Hotelsuiten mit insgesamt 100 Hotelbetten vorsehe
Vor(vgl. Beilage E zum PMB). Die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vor—
gaben müsse Gegenstand des abschliessénden abschliessenden Baubewilligungsverfahrens bilden.
3 0 in Bezug auf die Ausführungen der USO Die Gemeinde wendet weiter ein, dass die Ausführungen mögliche Querfinanzierung des Resorts durch Zweitwohnungen nicht korrekt seien;
vorgesehen. Vielmehr bestehe lediglich solche Wohnungen seien gar nicht zwingend vorgesehen.
rechtlich die Möglichkeit, solche unter gewissen Umständen und unter Berücksichtigung verschiedener Vorgaben zu erstellen. Ein Gutachten nach Art. 8 Abs. ZWG Abs. 5 ZWG
Zweitwohnungen im Verbindung mit Art. 5 ZWV im Hinblick auf die Realisierung von Zweitw0hnungen
— Abs. Abs. 3 ZWG sei, sofern solche durch die Investoren respektive nach Art. 8 Abs. 1 —
die zukünftigen Betreiber des Resorts beabsichtigt wären, erst zu einem späteren
Zeitpunkt im Rahmen des diesbezüglichen zukünftigen Baubewilligungsverfahrens Gutachten'nach Art. 5 ZWV bedingen, welches im beizubringen. Dies würde ein Gutachten"
Rahmen des Baugesuchs einzureichen wäre. wäre.
'
'
.
die sich die dass sich Schluss, dass zum Schluss, Müstair zum Gemeinde Val die Gemeinde kommt die Zusammenfassend kommt Val Müstair Zusammenfassend
enNeisen. unbegründet ewveisen. als unbegründet USO als der U30 Einwände der Einwände
4.
Beurteilung durch durch die die Regierung Regierung Beurteilung
Die USC USO beantragen als erstes, erstes, dass die vorliegende Ortsplanungsrevision zu sistie-
vom Bund bewilligt sei. Es darf ren sei, bis die dazugehörige Richtplananpassung vorn Anpassung des kantonalen Richtplans 8 0 damit die Anpassung vermutet werden, dass die USO
meinen, welche die Regierung am 21. Januar 2019 beschlossen hat. Diese Vorlage
lVlunt" als — Alp da Munt" "Tschierv — beinhaltet zum einen eine Festsetzung der Gondelbahn “Tschierv so— 10.FS.10) soZubringeranlage ins lntensiverholungsgebiet "Minschuns" (Objekt Nr. 10.FS.10)
EnNeiterung des Skigebietes "Minschuns" in wie zum anderen eine Rückstufung der Enrveiterung
vorn Koordinationsstand "ZwiRichtung "Alp Champatsch" (Objekt Nr. 10.FS.10) vom "Vororientierung". Mit Beschluss vom schenergebnis" in den Koordinationsstand ”Vororientierung".
Richtplans kantonalen Richtplans des kantonalen die vorenNähnte Anpassung des voremähnte Anpassung 2. Juli 2019 hat das UVEK die
genehmigt: unter den folgenden Vorbehalten genehmigt:
34 — —
Die als Vororientierung vorgesehene Erweiterung des lntensiverholungsgebiets
—
Offene Fragen zu den Auswirkungen des Seilbahnvorhabens auf die Population
wird aus dem "Richtung "Richtung Alp Champatsch" Champatsch" wird dem kantonalen kantonalen Richtplan Richtplan gestrichen. gestrichen.
geschützter geschützter Vogelarten und zu allenfalls nötigen Schutzmassnahmen sind im
Rahmen des Plangenehmigungsverfahren nach eidgenössischer SeilbahngeSeilbahnge— setzgebung zu vertiefen.
Somit Orts— USO genannte Grund für die beantragte Sistierung der OrtsSomit ist der von den USD
planungsrevision in der Zwischenzeit weggefallen. weggefallen. Dieser Antrag erweist sich daher als gegenstandslos.
Weiter fordern die USD, USO, dass das Ortsplanungsverfahren koordiniert mit dem zuge‘ Weiter
— Alp da Munt" und hörigen Plangenehmigungsverfahren für den Zubringer “Tschierv "Tschierv -— Erschliessungsplan durchzuführen sei. Diesbezügmit dem zugehörigen Generellen Erschliessungsplan Diesbezüg—
lich ist festzuhalten, dass im Falle des vorliegend zur Debatte stehenden GesamtproGesamtpro—
-< jekts "La Sassa" die Verfahrenskoordination in beispielhafter Weise erfolgt ist. ist. Dies hat zu einer'bestmöglichen bestmöglichen Abstimmung der einzelnen Projektteile untereinander
Be— } ln Besowie in Bezug auf die weiteren im Tal geltenden Randbedingungen geführt. In
zug auf die raumplanerischen Verfahren und die Rodungsverfahren erfolgte dabei im ‘ ‘
Übrigen auch die formelle Koordination. Beispielsweise wurden die Richt- und Nut-
zungsplanung sowie die Rodungsgesuche gemeinsam und koordiniert zwischen dem 5. Juli und dem 4. August 2018 öffentlich aufgelegt. Eine formelle Koordination der
raumplanerischen Verfahren mit dem bundesrechtlichen Konzessions- und Plange-
nehmigungsverfahren nach SebG, welches in der Zwischenzeit im Übrigen ebenfalls
eingeleitet worden worden ist, ist, en1veist erweist sich indes in der Tat nicht als ganz einfach. einfach. Die Wei- ‘ eingeleitet
er— terführung und der Abschluss von Konzessions- und Plangenehmigungsverfahren er-
fordert nämlich die vorliegende regierungsrätliche Genehmigung der zugehörigen fordert
Nutzungsplanung. Daher kann die Genehmigung der Nutzungsplanung in sich berühaufSchiebenden Bedingung erfolgen, dass das BAV renden Teilen lediglich unter der aufSchiebenden
Plange— 8er—Umlaufkabinenbahn die erforderliche Konzession und Plangefür die geplante 8er-Umlaufkabinenbahn
nehmigung tatsächlich tatsächlich erteilt erteilt (vgl. (vgl. Abschnitt E Ziffer Ziffer 2;; Abschnitt Ziffer 4.2; 4.2; und und AbAbschnitt H Ziffer nehmigung
Verfahrenskoordination schnitt l Ziffer 3). In materieller Hinsicht konnte die geforderte Verfahrenskoordination
Übri— -— wie vorstehend bereits erwähnt —jedoch jederzeit sichergestellt werden. Im Übri—-
Val Ausführungen der Gemeinde VaI gen kann auf die zutreffenden diesbezüglichen Ausführungen
35
Müstair unter dem Titel "Verfahren" ihrer Stellungnahme vom 28. Januar 2019 ver-
wiesen werden. wiesen werden. In diesem diesem Zusammenhang Zusammenhang ist im Übrigen Übrigen noch noch darauf darauf hinzuweisen, hinzuweisen,
dass es sich beim Instrument des Generellen Erschliessungsplans um einen Teil der Grundordnung und damit um einen Teil der kommunalen Nutzungs- respektive OrtsOrts— planung handelt. Die einzelnen am 14. September 2018 von der Gemeinde be-
schlossenen Planungsmittel, zu welchen unter anderem eben auch der Generelle
Erschliessungsplan gehört, wurde verfahrensmässig verfahrensmässig von der Gemeinde Val Müstair
einwandfrei koordiniert. Es erschliesst sich der Regierung nicht, inwiefern aus Sicht der USO 3 0 diesbezüglich verfahrensrechtliche Mängel bestehen sollten. Zusammen-
fassend kommt die Regierung zum Schluss, dass die verantwortlichen Behörden im
vorliegenden Fall vor dem Hintergrund der Bestimmungen von Art. 25a RPG für eine
Verfahrenskoordinati‘on gesorgt haben. Entsprechend ist die StellungStellung— ausreichende Verfahrenskoordinati‘on
nahme der USD USO vom 30. November 2018 in diesem Punkt nicht ganz verständlich.
Was die Beschneiung der Talabfahrtspiste betrifft, kann auf die weitgehend korrekten Ausführungen in der Stellungnahme der Gemeinde Val Müstair vom 28. Januar 2019
zur Eingabe der USC verwiesen werden. Selbst wenn man USO vom 30. November 2018 venNiesen
“Min— zur zukünftig geplanten Beschneiungsfläche von rund 6,5 ha die im Skigebiet "Min-
schuns" bereits bewilligte Beschneiungsfläche von rund 5 ha dazuzählt, ergibt sich
eine Gesamtanlage mit einer beschneiten Fläche, welche weiche gemäss Wegleitung 2007 "Beschneiungsanlagen" des ARE vom 1. September 2018 und gemäss Praxis der ”Beschneiungsanlagen"
Beschnei— Regierung nicht nutzungsplanungspflichtig ist. Die Prüfung des geplanten Beschnei-
BAB—Verfahrens erungsanlageprojekts wird im Rahmen des später abzuwickelnden BAB-Verfahrens
folgen. Dazu kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass aufgrund der laufen-
Beschneiungsprojekts ausden Vorabklärungen die grundsätzliche Machbarkeit des Beschneiungsprdjekts
ln diesem Sinne ist die materielle Koordination gemäss Art. 25a RPG _ gewiesen ist. In
auch in Bezug auf die geplante Erweiterung der Beschneiungsanlage erfüllt. Es kann ‘ Gesamtinteressenabwägung im regionalen Richtplan und im diesbezüglich auf die Gesamtinteressenabwägung
entsprechenden Genehmigungsbeschluss der Regierung verwiesen vemiesen werden. Dem
USO, wonach das Beschneiungsprojekt als Bestandteil des OrtsplaAntrag der USC,
nungsverfahrens aufzunehmen und die Ortsplanung nochmals neu aufzulegen sei, kann aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht gefolgt werden. ‘
‘
36
Der Antrag der USD, AuszoUSO, wonach die geplanten Einzonungen für das Resort mit Auszo—
nungen zu kompensieren seien, emeist enNeist sich ebenfalls als unbegründet. Als erstes ist diesbezüglich darauf hinzuweisen, hinzuweisen, dass mit der in der Zwischenzeit erfolgten bunbun—
desrätlichen Genehmigung des KRlP-S KRIP-S die Übergangsregelung, Übergangsregelung, wonach kantonsinkantonsin—
tem tern die Fläche der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen insgesamt nicht vergrössert werden darf, weggefallen ist. Stattdessen kommen die Regelungen des
KRIP-S zur Anwendung. Danach hat der Kanton KRlP-S Anwendung. Danach Kanton sicherzustellen, sicherzustellen, dass dass die GesamtGesamt— fläche der WMZ über die nächste Planungsperiode bis ins Jahr 2030 2030 nicht grösser
wird (vgl. KRlP-S, KRIP-S, S. 51). Bei notwendigen Einzonungen für die Entwicklung von Ge-
Beherbergung, wie dies vorliegend der Fall ist, muss diese bieten für die touristische Beherbergung, USO dagegen ein, Anforderung dagegen nicht erfüllt sein. Zu Recht wenden die USC
dass Einzonungen an die Einhaltung von verschiedenen Kriterien gebunden sind. sind. So muss im Rahmen des Bedarfnachweises aufgezeigt werden, werden, dass die inneren NutNut—
zungsreserven der existierenden Bauzonen konsequent mobilisiert sind. Dieser
Nachweis ist im vorliegenden Fall einfach zu erbringen. erbringen. Es existiert nämlich in der Gemeinde Val Müstair an keiner Stelle eine geeignete und genügend grosse zu-
sammenhängende nutzbare Bauzonenfläche, um das vorliegende recht flächenin-
tensive touristische Gesamtprojekt realisieren zu können. Zudem ist das Resort "La
Sassa", wofür die zur Debatte stehenden Einzonungen getätigt werden müssen, aus Sassa"‚
funktionalen und wirtschaftlichen Gründen an den Standort der geplanten Talstation
des touristischen Zubringers "Prä Chalchera — Minschuns (Alp Bella)" gebunden.
Dies ist im Übrigen auch der zentrale Grund dafür, dass der Standort "Prä Chal-
2013‘der Talschaft Val chera" in Tschierv im regionalen Richtplan vom 7. August 2013der
Müstair unter den Entwicklungsstandorten "Tourismus" als Resortobjekt Nr.
10.SW.O4 im Koordinationsstand "Festsetzung" festgelegt ist. Im Übrigen kann auf 'b 10.SW.O4 die stimmigen Ausführungen der Gemeinde Val Müstair venNiesen Verwiesen werden.
USO, die geplante Einzonung von LandWirtschaftszonen Landwirtschaftszonen in Weiter beantragen die USC,
die Parkierungszone nicht zu bewilligen und für den gesamten Parkierungsbedarf ei-
ne unterirdische Lösung zu suchen. Auch diesem Antrag kann nicht gefolgt werden. werden.
Es kann diesbezüglich auf die Beilage |I des PMB sowie. auf die vorstehenden AusAus— 1.1.1 verwiesen führungen unter Abschnitt E Ziffer 1.1.1 verwiesen werden. werden.
37
In Bezug auf den Antrag, dass die Rodungen sowie die damit in Zusammenhang
stehenden Pistenanpassungen nicht zu bewilligen seien, seien, kann auf die Ausführungen
im vorliegenden Regierungsbeschluss zu den erteilten Rodungsbewilligungen (vgl.
Abschnitt E Ziffer 1 sowie Abschnitt H Ziffer 1) ‘l) sowie auf die ausführlichen und aus
Ausführungen der Gemeinde Val Müstair verwiesen Sicht der Regierung schlüssigen Ausführungen venNiesen werden. Dazu ist nichts mehr beizufügen. Basierend darauf ist auch dieser Antrag der USD USO abzuwéisen. abzuweisen. der
USO, dass ein unabhängiges Gutachten erstellt wird, aus Schliesslich fordern die USD,
Quersubventionierung des Resorts durch die Erstelwelchem hervorgeht, dass eine Quersubventionierung
USO ist unbestritten. Die lung von Zweitwohnungen nötig ist. Diese Forderung der USC
Notwendigkeit zur Erstellung eines solchen Gutachtens ergibt sich zwingend aus den einschlägigen Bestimmungen der eidgenössischen Zweitwohnungsgesetzgebung
(vgl. Art. 88 Abs. 1 bis Abs. 3 sowie Abs. 5 ZWG in Verbindung mit Art. 5 ZWV). Der
lnvestor respektive Betreiber des 2ter BauG bietet dem Investor Abs. 2ter zweite Satz von Art. 23 Abs.
vorliegend zur Debatte stehenden geplanten Resorts die Möglichkeit, solche Zweiterstellen. Vorderhand liegt ein derartiges wohnungen zur Quersubventionierung zu erstellen.
Tisch. Entsprechend ist es in Ankonkretes Vorhaben jedoch noch nicht auf dem Tisch.
wendung des Grundsatzes der Stufengerechtigkeit verfrüht, bereits zum jetzigen
Zeitpunkt im Hinblick auf die Genehmigung der Nutzungsplanung "La Sassa" ein solches Gutachten zu verlangen. Vielmehr muss die Gemeinde ein solches Gutachten
einfordern, falls dannzumal effektiv die im Rahmen des Baubewilligungsverfahren einfordern‚
Erstellung von Zweitwohnungen mit der Zielsetzung einer Querfinanzierung des Re-
lm Übrigen kann diesbezüglich auf die zutreffenden Aussorts zur Debatte stünde. Im sorts
3 0 , woverwiesen werden. Der Antrag der USO, führungen der Gemeinde Val Müstair verwiesen
nach bereits heute im Rahmen der Nutzungsplanung ein unabhängiges Gutachten
Re— zu erstellen ist, aus welchem hervorgeht, dass eine Quersubventionierung des Re-
enNeist sich somit als nicht sorts durch die Erstellung von Zweitwohnungen nötig ist, ewveist
berechtigt und muss daher abgewiesen werden.
Zusammenfassend ergibt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen, dass den Zusammenfassend
Land— Anträgen der Pro Natura Graubünden, des WWF Graubünden, der Stiftung Land-
schaftsschutz Schweiz und der Mountain Wilderness Schweiz in ihrer gemeinsamen
Stellungnahme vom 30. November 2018 nicht gefolgt werden kann, soweit überhaupt
38
darauf eingetreten eingetreten werden kann. Die Eingabe der vorgenannten USD USO führt nicht dada—
zu, dass die vorliegend zur Debatte stehende Teilrevision der Ortsplanung zum heuheu— Zeitpunkt nicht genehmigt werden kann. tigen Zeitpunkt und Art. KRG und
Art. 49 KRG
auf Art. Gestützt auf
Art. 5 WaG
Gestützt
die Regierung: Regierung: , beschliesst die
|.l.
Nutzungsplanung Genehmigung Nutzungsplanung Genehmigung
Baugesetzes des Baugesetzes Teilrevision des 14. September 2018 beschlossene Teilrevision 1. Die am 14. 1.
13 und 23) wird genehmigt. (Art. 13
'
Der Zonenplan'1:1000 Zonenplan 1:1000 La Sassa 2. Der Sassa vom 14. 14. September 2018 wird im Sinne der
Korrekturen EnNägungen mit folgender Bedingung sowie mit folgenden formellen-Korrekturen Emägungen
bezüglich Plandarstellung genehmigt:
3 ) Die a) Die Genehmigung der Parkierungszone erfolgt unter der aufschiebenden
Bedingung, dass der Bund die erforderliche Konzession und Plangenehmi-
8er—Umlaufkabinenbahn tatsächlich erteilt. erteilt. gung für die geplante 8er-Umlaufkabinenbahn
Der weisse Streifen, der am oberen linken Rand des Zonenplans 1:1000 La b) Der
b)
dar— Wald darwurde, ist als Wald .‚ Sassa im Bereich der bestehenden Piste ausgespart wurde, 1:2000 La Sassa als" Ersa-tzaufforsErsatzaufforszustellen, soweit er im Rodungsplan 12000
m2) vorgesehen ist. '' tungsfläche (672 m2)
Ebenfalls am oberen linken Rand des Zonenplans 1:1000 La Sassa ist ent-
Rodungsflä— 1: 2000 La Sassa festgelegten Rodungsfläsprechend der im Rodungsplan 1:
m2) eine mit einer Wintersportzone überlaüberla— che für die Pistenverlegung (1162 rn?)
gerte Landwirtschaftszone festzulegen (statt Wald).
Sassa vom 14. September 2018 Gestaltungsplan 1:1000 La Sassa Generelle Gestaltungsplan 3. Der Generelle
wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.
39
vom 14. September 2018 4. Der Generelle Erschliessungsplan La Sassa 1:1000 1:1000 vom wird im Sinne genehmigt. Erwägungen genehmigt. Sinne der Erwägungen
5. Der Zonenplan und Generelle Erschliessungsplan 1:2000 1:2000 Pistenkorrektur wird im Sinne vom 14. September 2018 wird Minschuns Era Sot I Prä Pra Chaichera Chalchera vom Sinne
formellen Korrekturen folgenden formellen der Enrvägungen Erwägungen mit folgender Bedingung, Bedingung, mit folgenden Korrekturen
bezüglich genehmigt: Feststellung genehmigt: folgender Feststellung und mit folgender Plandarstellung und bezüglich Piandarstellung
a)
a)
festgelegten geplanten Die Genehmigung Genehmigung derfestgelegten geplanten touristischen touristischen Transportanlage Transportanlage
erfolgt erfolgt unter der aufschiebenden aufschiebenden Bedingung, Bedingung, dass dass der Bund Bund die die erforderliche" erforderliche
Konzession und und Plangenehmigung Plangenehmigung für für die Konzession die geplante geplante 8er-Umlaufkabinenbahn 8er—Umlaufkabinenbahn
effektiv erteilt. erteilt. effektiv
b ) Die im Zonenplan Zonenplan 111000 111000 La Sassa Sassa beidseits beidseits der Kantonsstrasse Kantonsstrasse ausgeausge— b)
schiedenen Zonen Zonen "Übriges "Übriges Gemeindegebiet" Gemeindegebiet" (Kreisel schiedenen (Kreisel Kantonsstrasse) Kantonsstrasse) sind sind
auch im Zonenplan Zonenplan und und Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2000 PistenkorrekPistenkorrekauch
festzulegen. tur Minschuns Minschuns Era Sot/ Prä Chaichera Chalchera festzulegen.
Die im Zonenplan Zonenplan und und Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2000 Pistenkorrektur Pistenkorrektur Die Minschuns Era Sot/ Prä Chaichera Chalchera hinweisend hinweisend dargestellte dargestellte “Bauzone "Bauzone gege— Minschuns
mäss Teilrevision Teilrevision La Sassa" Sassa" ist im westlichen Bereich entsprechend entsprechend der PerPar— westlichen Bereich mäss kierungszonenabgrenzung im Zonenplan Sassa zu vergrössern. vergrössern. Zonenplan1:1000 La Sassa kierungszonenabgrenzung
d ) Die als Folge Folge der Erstellung Erstellung der geplanten geplanten touristischen al— Transportanlage altouristischen Transportanlage d)
lenfalls notwendigen notwendigen Ersatzmassnahmen Ersatzmassnahmen sind sind im Rahmen Rahmen des KonzessionsKonzessionslenfalls Plangenehmigungsverfahren festzulegen. festzulegen. und Plangenehmigungsverfahren
1:10 000 Wald- und Wildschonzone Sep— vom 14. SepWildschonzone Minschuns vom 6. Der Zonenplan 1:10 wird im Sinne Sinne der Erwägungen Erwägungen mit folgender Bedingung sowie sowie mit mit folgender Bedingung tember 2018 wird
genehmigt: Auflage genehmigt: folgender Auflage a a))
Die Genehmigung Genehmigung des Zonenplans Zonenplans 1:10 1:10 000 Wald— und Wildschonzone Min— Wildschonzone MinWald- und
schuns erfolgt erfolgt unter der aufschiebenden aufschiebenden Bedingung, Bedingung, dass dass der Bund Bund die die erer— schuns
40
forderliche Konzession und Plangenehmigung für die geplante 8er-Umlauf8er—Umlauf— kabinenbahn effektiv erteilt.
Wildschutzmassnahmen innerhalb der Für die Umsetzung von konkreten Wildschutzmasshahmen b) Für
b)
Val Müstair zuWaldWald— und Wildschutzzonen haben die Sportanlagen AG Val
Wildhut ein Val Müstair und unter Einbezug der Wildhut sammen mit der Gemeinde Val lnbetrieb— ist vor InbetriebDieses ist auszuarbeiten. Dieses Erwägungen auszuarbeiten. Sinne der Erwägungen Konzept im Sinne Konzept
nahme der Seilbahnanlage dem Amt für Jagd und Fischerei zur Prüfung vor— vor-
zulegen, damit diese freifestgehaltenen Massnahmen zulegen, diese Amtsstelle Amtsstelle die darin darin festgehaltenen Massnahmen frei—
geben kann.
Rodungsbewilligungen Rodungsbewilligungen
Waldareal von 457 m2 Waldareal Das Gesuch der Gemeinde Val Müstair zur Rodung Rodung von
Parkierungsanlage für die vorgesehene ZubringeranZubringeran— zwecks einer Parkierungsanlage Erstellung einer zwecks Erstellung
(Minschuns)“ und für das geplante Resort “La "La Sassa" lage "Tschierv — Alp Bella (Minschuns)" öffentlichen Wald Wald auf auf dem Territorium der Gemeinde Gemeinde Val Müstair wird unter wird unter Val Müstair m Territorium im öffentlichen
folgenden Bedingungen, Auflagen und Feststellungen bewilligt:
a ) Die Bewilligung bezieht sich auf Grundeigentum der Gemeinde Val Müstair. a) b ) Die Waldrodungen dürfen nur aufgrund forstamtlicher Bezeichnung der Fläb)
che und Anzeichnung der Bäume erfolgen.
m2 ist nach Abschluss Rodungsfläche von 457 rn2 Der Ersatz für die permanente Rodungsfläche die durch die 2028, durch Dezember 2028, 31. Dezember spätestens bis am Bauarbeiten, jedoch der Bauarbeiten, m 31. jedoch spätestens der
‘ Gesuchstellerin in Form von Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes durch Renaturierung eines Teils des Parkplatzes "Minvorzunehmen. schuns" vorzunehmen. schuns"
Ersatzleistungsarbeiten haben unter _d).Die Rodungs-, Wiederherstellungs- und Ersatzleistungsarbeiten
Aufsicht und gemäss den Weisungen des zuständigen Regionalforstingen-
ieurs zu erfolgen. _ieurs
41 41
e) Die Freigabe der Rodungsfläche erfolgt erst nach Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen der Gesuchstellerin.
f)
Die Rodungs- und Bauarbeiten haben unter grösstmöglicher Schonung des Waldes ausserhalb der Rodungsfläche zu erfolgen. Es ist untersagt, darin
Baubaracken zu erstellen sowie Baumaschinen Baumaschinen und Materialien aller Art zu
deponieren.
verlangten Ersatzmassnahmen hat die Ge9) g) Zur Sicherstellung der gesetzlich verlangten Leis— suchstellerin innert einer Frist von 30 Tagen die separat zugestellte Leis-
m2 Rodungsfläche, also für 12.—— pro m2 tungsverpflichtung im Betrag von Fr. 12.— 5484.-, dem Amt für total Fr. 5484.—‚ 457 m2 Rodungsfläche in einem Betrag von total
Wald und Naturgefahren (AWN) unterzeichnet zukommen zu lassen.
h) Folgende Pläne und Unterlagen gelten als integrierende Bestandteile der 21/19: \ vorliegenden Rodungsbewilligung Nr. 21/19:
>
2018 Kartenausschnitt 1:25 1:25 000 vom September 2018
>
2018 1:2000 "La Sassa" vom 17. September 2018 Rodungsplan 1:2000
>
2019 Grundeigentümerliste und Einverständniserklärung vom 10. April 2019
>
2018 2000 "La Sassa Änderung" vom 17. September 2018 1: 2000 Rodungsplan 1:
werden. Die Planunterlagen können beim AWN in Chur eingesehen werden. ' i)
StifGraubünden, Stifdes WWF Graubünden, Graubünden, des Die Einsprache der Pro Natura Graubünden, Die
tung Landschaftsschutz Schweiz sowie der Mountain Wilderness Schweiz EnNägungen abgewiesen. 2018 wird im Sinne der Erwägungen 19. Oktober 2018 vom 19.
j) ])
Beschwerdefrist verboten. Die Rodungen sind vor Ablauf der BeSchwerdefrist
2028 befristet. \ k) Diese Rodungsbewilligung ist bis zum 31. Dezember 2028 4121 m2 Waldareal Rodung von Waldareal von 4121 Das Gesuch der Gemeinde Val Müstair zur Rodung
GebiePistenanpassungen in den Gebievorgesehenen Pistenanpassungen Realisierung von vorgesehenen zwecks Realisierung zwecks
Sot" im öffentlichen Wald auf Ter— Era Sat" i schuns — h a l c h e r a " und “"Minschuns ten "Prä Chalchera"
42
Auflagen ritorium der Gemeinde Val Müstair wird unter folgenden Bedingungen, Auflagen und Feststellungen bewilligt:
a) Die Bewilligung bezieht sich auf Grundeigentum der Gemeinde Val Müstair.
6) b)
Die Waldrodungen dürfen nur aufgrund forstamtlicher Bezeichnung der FläFlä— erfolgen. che und Anzeichnung der Bäume erfolgen.
Der Ersatz für die permanente Rodungsfläche von 3449 m2 ist nach Ab-
2028, schluss der Bauarbeiten, jedoch spätestens bis am 31. Dezember 2028,
durch die Gesuchstellerin in Form von Massnahmen zugunsten des Natur-
und Landschaftsschutzes durch Renaturierung eines Teils des Parkplatzes ”Minschuns" vorzunehmen. "Minschuns" vorzunehmen.
m2 ist nach Der Ersatz für die übrige permanente Rodungsfläche von 672 rn2
2028, Abschluss der Bauarbeiten, jedoch spätestens bis am 31. Dezember 2028,
durch die Gesuchstellerin durch lnitialpflanzungen Initialpflanzungen mit Einzelschutz gemäss
Angaben des zuständigen Regionalforstingenieurs auf dem aufgegebenen Pistenabschnitt vorzunehmen. vorzunehmen. Pistenabschnitt
d)
Wiederherstellungs— und Ersatzleistungsarbeiten haben unter Rodungsr, WiederherstellungsDie Rodungs‚—‚ Aufsicht und gemäss den Weisungen des zuständigen Regionalforstingeni-
erfolgen. zu erfolgen. eurs zu eurs
'
finanziellen Die Freigabe der Rodungsfläche erfolgt erst nach Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen der Gesuchstellerin.
grösstmögllcher Schonung des f)} Die Rodungs- und Bauarbeiten haben unter grösstmöglicher erfolgen. Es ist untersagt, darin Waldes ausserhalb der Rodungsfläche zu erfolgen.
Baubaracken zu erstellen sowie Baumaschinen und Materialien aller Art zu
deponieren.
g) Zur Sicherstellung der gesetzlich verlangten Ersatzmassnahmen hat die Ge9) suchstellerin innert einer Frist von 30 Tagen die separat zugestellte Leis-
43 43
also für von Fr. 12.— pro m2 Rodungsfläche, Rodungsfläche, also tungsverpflichtung Betrag von tungsverpflichtung im Betrag
AWN 452.—‚ dem AWN total Fr. 49 452.—, 4121 m2 Rodungsfläche in einem Betrag von total 4121 m2 en. unterzeichnet zukommen zu lassen.
integrierende Bestandteile der h) Folgende Pläne und Unterlagen gelten als lntegrierende
vorliegenden Rodungsbewllligung: Rodungsbewilligung: >
> >
>
2018 Kartenausschnitt 1:25 1:25 000 vom September 2018
Rodungsplan 1:2000 1:2000 Pistenkorrektur Minschuns Era Sot / Prä Chalchera" vom 17. 17. September 2018
Chal— Pra ChalMinschuns Era Sot/ Prä 1:2000 " Pistenkorrektur Minschuns Rodungsplan Rodungsplan 1:2000
chera Änderung" vom 17. September 2018
Grundeigentümerliste und Einverständniserklärung Einverständniserklärung vom 10. April 2019
werden. Die Planunterlagen können beim AWN in Chur eingesehen werden.
i)
Die gemeinsam eingereichte Einsprache der Pro Natura Graubünden, des Graubünden, der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz sowie der WWF Gra'ubünden,
Mountain Wilderness Schweiz vom 19. Oktober 2018 wird im Sinne der Erwägungen abgewiesen. Emägungen
j) ])
Die Rodungen sind vor Ablauf der Beschwerdefrist verboten.
2028 befristet. Rodungsbewilligung ist bis zum 31. Dezember 2028 k) Diese Rodungsbewllligung
Bewilligungen; Aufträge Aufträge in bezüglich zukünftiger Bewilligungen; Vorbehalt bezüglich Allgemeiner Vorbehalt . Allgemeiner
eingereichden eingereichKorrekturen in den Kennzeichnungen von auf Kennzeichnungeh formellen Korrekturen von formellen Bezug auf Bezug
die auf die Bezug auf sowie in Bezug Auszügen der Nutzungspläne sowie graphischen Auszügen ten graphischen Nutzungsplanungsdaten digitalen Nutzungsplanungsdaten der digitalen Nachführung der Nachführung
Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notSoweit für die Vemirklichung
wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder vorbehalten. Amtsstelle vorbehalten. Amtsstelle
44
2.
Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Be-
schlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen.
3.
Die von der Gemeinde bestimmte Datenvenualtungsstelle DatenvenNaltungsstelle führt die Nutzungsplandaten nach den Weisungen des ARE nach. Dabei ist zu berücksichtigen, berücksichtigen,
dass Nutzungsplanfestlegungen Nutzungsplanfestiegungen erst dann als definitiv rechtskräftig betrachtet
werden können, wenn gegen den entsprechenden Genehmigungsbeschluss inin—
Vemaltungsgerichtsbeschwer— nert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum keine Vervvaltungsgerichtsbeschwer-
den eingereicht werden beziehungsweise wenn allfällige Verwaltungsgerichtsbeschwerden abgewiesen worden sind.
IV. Mitteilung Rechtsmittelbelehrung und Mitteilung Kosten, Rechtsmittelbelehrung Rechtsmittel, Kosten, lV. Rechtsmittel,
1. Für das Nutzungsplangenehmigungsverfahren Nutzungsplangenehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 1.
Für die Durchführung der beiden Rodungsbewilligungsverfahren (Rodung für die 2. Für "Pra Chalchera"; Rodung für die Erstellung einer Parkierungsanlage im Gebiet "Prä
Realisierung von Pistenanpassungen in den Gebieten "Prä Chalchera" und "Min-
— Era Sot") hat die Gemeinde Val Müstair eine Gebühr im Gesamtbetrag Gesamtbetrag schuns — bezahlen. von Fr. 2120.— zu bezahlen. von
zusammen: Diese Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:
Staatsgebühr Staatsgebühr
Ausfertigungsgebühren und Barauslagen
Total
Fr.
1600.— 1600.—
Fr.
2120.— .— 212
Fr.
520.— 520.—
2120.— gemäss der separat Die Gemeinde Val Müstair hat den Betrag von Fr. 2120.—
zugestellten Rechnung der Finanzverwaltung Graubünden innert 30 Tagen ab 421 001 zu übenweisen. übenNeisen. Rechnungsdatum zugunsten von Konto 421
3.
'
Gemeindevorstand Val Val Müstair wird angewiesen, den den wesentlichen lnhalt wesentlichen Inhalt wird angewiesen, Der Gemeindevorstand
des Dispositivs des vorliegenden Genehmigungsbeschlusses öffentlich bekannt zu geben. Diese Bekanntgabe hat in den gleichen Publikationsorganen wie die
45
vom 14. 14. September Bekanntgabe Gemeindeversammlungsbeschlusses vom Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses
hinzuweisen, 2018 erfolgen. Im Publikationstext ist darauf hinzuweisen, 2018 zu erfolgen.
— dass der Genehmigungsbeschluss bei der Gemeinde eingesehen werden kann und
Ortsplanungsgenehmigungsbe— — dass dass Berechtigte gegen den vorliegenden Ortsplanungsgenehmigungsbe-
dem Publischluss mit integrierten Rodungsbewilligungen innert 30 Tagen abdem
Verwaltungsrechtspflege kationsdatum nach Massgabe des Gesetzes über die VenNaltungsrechtspflege beim Verwaltungsgericht Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, VenNaltungsgericht Graubünden,
wobei der angefochtene Entscheid sowie allfälkönnen, wobei Beschwerde erheben können, lige Beweismittel beizulegen sind.
Für direkte Adressaten des vorliegenden Beschlusses beginnt die 30-tägige Be-
VenNaltungsgericht bereits ab dem Zeitpunkt der Eröffnung schwerdefrist an das Vemaltungsgericht
des vorliegenden Beschlusses. Mitteilung an: Plus: A—Post A-Post Plus:
Müstair 7537 M Pövis 2227,, 7537 Müstair,, FForum Val M Gemeindevorstand Val Via Pövis m ccumünal,, Via Gemeindevorstand
25, 7000 Chur Ottostrasse 25, Graubünden, Ottostrasse Pro Natura Graubünden,
Oberalpstrasse 2, Postfach 747, 7000 Chur Graubünden, Oberalpstrasse WWF Graubünden,
Bern 3007 Bern 3, 3007 Sandrainstrasse Schweiz, S Wildernesss Schweiz, Mountainn W rasse 3 M
Schwarzenburgstrasse 11, 3007 Bern Schweiz, Schwarzenburgstrassé Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, A—Post: A-Post:
38, 7000 Chur Stauffer & Studach Raumentwicklung AG, Alexanderstrasse 38,
Sportanlagen Val Müstair AG, Chalchera 38, 7532 Tschierv domenig IMMOBlLIEN AG, Belmontstrasse 1, 7006 Chur Bundesamt für Umwelt, 3003 Bern (samt Rodungsakten)
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern
'i
403A, 7550 Scuol Amt für Wald und Naturgefahren, Stradun 403A,
PostAuto Graubünden, Gürtelstrasse 14, 7003 Chur
4e 46 Post: " Interne Post: Interne
— Amt für Natur und Umwelt
Immobilienbewertung — Amt für lmmobilienbewertung
Rechtsdienst Forstdepartement, Rechtsdienst und Forstdepartement, Verkehrs- und Bau—‚ Verkehrs— Bau-,
— Tiefbauamt
— Amt für Energie und Verkehr
Jagd und Fischerei '— Amt für_Jagd
— Amt für Wald und Naturgefahren
Kantonspolizei, Abteilung Abteilung Verkehrspolizei Verkehrspolizei — Kantonspolizei,
— Amt für Landwirtschaft und Geoinformation — Amt für Wirtschaft und Tourismus
— Gebäudeversicherung —
."
— Amt für Raumentwicklung
— Standeskanzlei
Soziales (im Doppel, samt Unterlagen) — Departement für Volkswirtschaft und soziales Der Präsident: Präsident: Der
Namens der Regierung
Dr. Jon Domenic Parolini
Der Kanzleidirektor: Kanzleidirektor: Der
Daniel Spadin
jfiéffi ß/////‚' /9d Maa/ 951/219/3
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5 5 4 7%? € £x'd7‘f
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund