Vertrag betreffend Sonderwaldreservat Stretg
Waldreservate · Flims
Dokument
- Nummer
- 2008
- Art
- Waldreservate
- Gemeinde
- Flims
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 01.01.2008
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DIENSTBARKEITSVERTRAG
betreffend
Sonderwaldreservat „Stretg“
zwischen den nachfolgend aufgeführten Waldeigentümern
Bürgergemeinde Laax 7031 Laax
als Eigentümerin des Waldes Grundstück Nr. 1603, 1609 und 1983 in der Gemeinde Laax,
Bürgergemeinde Sagogn 7152 Sagogn
als Eigentümerin des Waldes Grundstück Nr. 1626 in der Gemeinde Laax,
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Bürgergemeinde Flims 7017 Flims
als Eigentümerin des Waldes Grundstück Nr. 3573 und 3687 in der Gemeinde Flims,
den zuständigen Forstreviergemeinden
Politische Gemeinde Laax 7031 Laax
Politische Gemeinde Sagogn 7152 Sagogn
Politische Gemeinde Flims 7017 Flims
Dienstbarkeitsvertrag Sonderwaldreservat Stretg, Gemeinden Laax, Sagogn und Flims
und dem
Kanton Graubünden, vertreten durch das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement 7000 Chur
0. Begriffserläuterung
Unter dem Begriff Gemeinde werden im vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag die Bürgergemeinden und die Politischen Gemeinden zusammengefasst. In allen drei Gemeinden sind die Bürgergemeinden die Grundeigentümerinnen der betroffenen Parzellen. Die Politischen Gemeinden hingegen sind die Forstreviersgemeinden und nehmen darin ihre Nutzungsrechte, gesetzlichen Pflichten und Hoheitsaufgaben wahr.
1. Zweck
Das Sonderwaldreservat Stretg soll den Lebensraum für die im Gebiet wild lebenden Hühnerarten verbessern und erhalten. Es strebt einen Waldlebensraum an, der für das Auer-, das Hasel- sowie für das Birkhuhn optimale Lebensbedingungen bietet und gleichzeitig die Bedürfnisse sämtlicher im Gebiet natürlich vorkommender Tier- und Pflanzenarten nicht vernachlässigt.
Das Auerhuhn ist in der Schweiz stark gefährdet. Schätzungen gehen von 1000 bis 1500 Exemplaren aus. Der Kanton Graubünden spielt im Auerhuhnschutz eine zentrale Rolle, da mittlerweile 35-40% des nationalen Auerhuhnbestandes in Graubünden vorkommt. Das Haselhuhn figuriert als ‚verletzlich’ ebenfalls auf der Roten Liste. Auch bei dieser Art hat der Kanton Graubünden eine grosse Verantwortung. Birk- und Steinhuhn gelten lediglich als ‚potentiell gefährdet’. In erster Linie dem Auerhuhn, aber auch dem Haselhuhn wird daher im Sonderwaldreservat Stretg das grösste Gewicht beigemessen.
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Dienstbarkeitsvertrag Sonderwaldreservat Stretg, Gemeinden Laax, Sagogn und Flims
Das Sonderwaldreservat Stretg wurde in den Waldentwicklungsplänen Foppa/Rueun und Churer Rheintal — Trin/Flims als mögliches Sonderwaldreservat bezeichnet (Objekte Nr. 319 und 3431). Es erstreckt sich von 1110 m.ü.M. bis auf 1860 m.ü.M. Damit befindet es sich in der hochmontanen und in der subalpinen Höhenstufe.
Aufgrund der vielfältigen Topografie und den sowohl basischen als auch sauren Bodenverhältnissen weist das Sonderwaldreservat Stretg eine grosse Vielfalt an Waldstandorten auf, die für die oben erwähnten Wildhuhnarten grösstenteils wertvolle Lebensräume bieten. Es finden sich Tannen-Fichten-Wälder, reine Fichten- Wälder sowie Waldföhrenwälder. Auer-, Hasel- und Birkhuhn kommen im Sonderwaldreservat vor. Das Auerhuhn wurde allerdings nur selten und nur in Teilgebieten des Sonderwaldreservats beobachtet. Der potentiell geeignete Lebensraum ist deutlich grösser.
Die Ziele für das Sonderwaldreservat Stretg sind:
° Schaffung von lückigem und stufigem Wald
« Förderung der Weisstanne, der Waldföhre und des Laubholzes « Erhöhung der Totholzmenge
« Schaffung von Altholzinseln mit langfristigem Nutzungsverzicht « Erhalten von Waldlichtungen
« Erhalten von wichtigen Kleinstrukturen
« Minimierung von menschlichen Störungen
2. Gegenstand
Gegenstand der Vereinbarung ist die im beiliegenden Plan eingezeichnete Waldfläche auf Territorium der Gemeinden Laax und Flims. Sie umfasst auf Gebiet von Laax 132.66 ha (davon 21.13 ha im Eigentum der Bürgergemeinde Sagogn) und auf Gebiet von Flims 16.56 ha.
Der genannte Plan - Massstab 1:25'000 und datiert vom 30. Juni 2008 - bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Dienstbarkeitsvertrages und wird von den Parteien ebenfalls unterzeichnet.
3. Leistungen der Gemeinden inkl. Errichtung einer Personaldienstbarkeit
Die Bürgergemeinden von Laax, Sagogn und Flims errichten hiermit zugunsten des Kantons Graubünden, Chur, folgende Personaldienstbarkeit:
Die bezeichneten Gemeinden (Vertragsparteien) erklären das im beiliegenden Plan bezeichnete Gebiet zum Sonderwaldreservat „Stretg“. Es handelt sich um eine Naturvorrangfläche mit dem Ziel, den wildiebenden Hühnerarten, insbesondere dem Auerhuhn einen optimalen Lebensraum zu bieten ohne die Bedürfnisse der anderen im Gebiet natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenarten zu vernachlässigen.
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Dienstbarkeitsvertrag Sonderwaldreservat Stretg, Gemeinden Laax, Sagogn und Flims
Grundeigentumsübersicht (Grundstücke gemäss beiliegendem Plan teilweise betroffen):
> Bürgergemeinde Laax (in Laax): Grundstück Nr. 1603, 1609, 1983 > Bürgergemeinde Sagogn (in Laax): Grundstück Nr. 1626 > Bürgergemeinde Flims (in Flims): Grundstück Nr. 3573, 3687
Die Gemeinden Laax, Sagogn und Flims verpflichten sich innerhalb der Grenzen des Sonderwaldreservats, die im Vorprojekt des Amtes für Wald Graubünden - datiert vom 30. Juni 2008 - beschriebenen Ziele während mindestens 30 Jahren zu verfolgen und die unter den Vertragspartnern festgelegten Massnahmen umzusetzen. Die erste Massnahmenplanung dauert 10 Jahre. Nach Ausführung der vorgesehenen Massnahmen folgt bei Bedarf eine weitere Massnahmenplanung (in der Regel über 10 Jahre).
Die Gemeinden verpflichten sich, auftretende Gefahren für das Sonderwaldreservat abzuwenden.
Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung im Sonderwaldreservat gestattet und angezeigt.
Die Revierforstämter von Laax-Sagogn und Flims besorgen die ständige Aufsicht analog den übrigen Waldungen und werden mit der Umsetzung der geplanten Massnahmen beauftragt.
Die Gemeinden lassen wissenschaftliche Beobachtungen und Erhebungen von Bund und Kanton auf der gesamten Fläche des Sonderwaldreservats zu.
Diese Personaldienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Laax wie folgt einzutragen:
„Nutzungsbeschränkung (Sonderwaldreservat) bis 31.12.2037 zulasten Grundstück Nr. 1603, 1609, 1983 (Gemeinde Laax), zugunsten Kanton Graubünden, Chur.“
Diese Personaldienstbarkeit ist im Liegenschafts- und Servitutenregister der Gemeinde Sagogn wie folgt einzutragen:
„Nutzungsbeschränkung (Sonderwaldreservat) bis 31.12.2037 zulasten Grundstück Nr. 1626 (Gemeinde Sagogn), zugunsten Kanton Graubünden, Chur.“
Diese Personaldienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Flims wie folgt einzutragen:
„Nutzungsbeschränkung (Sonderwaldreservat) bis 31.12.2037 zulasten Grundstück Nr. 3573 und 3687 (Gemeinde Flims), zugunsten Kanton Graubünden, Chur.“
4. Leistungen des Kantons
Bund und Kanton unterstützen die Umsetzung der festgelegten Ziele und Massnahmen im Rahmen des kantonalen Sammelprojektes zur Förderung der Waldbiodiversität. Es gelten die Massnahmen gemäss der im Vorprojekt des Amtes für Wald Graubünden festgelegten 10-jährigen Massnahmenplanung (datiert vom 30. Juni 2008). Die Pauschalansätze werden jährlich dem aktuellen Stand angepasst.
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Dienstbarkeitsvertrag Sonderwaldreservat Stretg, Gemeinden Laax, Sagogn und Flims
Für die Umsetzung der ersten Massnahmenplanung stehen den Gemeinden als Entschädigung Fr. 208'152.00.- aus der Rodungsersatzpflicht „Skiabfahrtspiste Stretg“ sowie Fr. 70'868.- aus dem kantonalen Sammelprojekt „Biodiversität“ zur Verfügung (Netto-Beiträge). Die Gemeinden sind ohne finanzielle Unterstützung des Kantons nicht zur Ausführung von Massnahmen verpflichtet.
Der Kanton verpflichtet sich ausserdem, Massnahmen, die zur Bewältigung von unvorhergesehenen Ereignissen zum Schutz des Sonderwaldreservats oder der sich darin befindenden Schutzwälder notwendig werden (z.B. phytosanitäre Massnahmen) über die kantonalen Budgets im üblichen Rahmen abzurechnen. Solche Massnahmen bedürfen der Zustimmung des Amtes für Wald Graubünden.
Die Reservatsfläche wird in die Datenbank des Geographischen Informationssystems des Kantons aufgenommen. Diese Daten stehen den Waldeigentümern bei Bedarf zur Verfügung.
Die Kosten für die Grundbucheinträge gehen zulasten des Kantons.
5. Weitere Bestimmungen
a) Die Ausübung der Jagd im Sonderwaldreservat ist nach Massgabe der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung gestattet.
b) Das Sammeln von Beeren und Pilzen ist im Rahmen des geltenden Rechts gestattet.
c) Im Sonderwaldreservat bewilligen die Gemeinden keine Grossveranstaltungen.
d) Die Beweidung ist im Sonderwaldreservat grundsätzlich untersagt. Ausnahme bilden die bisher bereits beweideten Waldflächen (Stand Sommer 2007).
e) Zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen kann der Kanton mit Dritten Vereinbarungen treffen. Die Vertragspartner sind dazu vorgängig anzuhören.
f) Die Altholzinseln werden durch das Revierforstamt Laax-Sagogn und das Amt für Wald Graubünden, Region Surselva, im Gelände ausgeschieden und dauerhaft markiert. Für die Vertragsdauer (30 Jahre) ist in den Altholzinseln jegliche Holznutzung untersagt.
Waldarbeiten sind während der Balz- und Aufzuchtzeit des Auer- und Haselhuhns, d.h. zwischen 1. April und 15. Juli im Sonderwaldreservat untersagt.
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Die bisherige Talabfahrtspiste Stretg ist wirkungsvoll zu sperren (während der ganzen Vertragsdauer).
i) Die Vertragsparteien respektieren die rechtskräftigen Wildruhezonen und setzen sich für deren Umsetzung ein.
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Dienstbarkeitsvertrag Sonderwaldreservat Stretg, Gemeinden Laax, Sagogn und Flims
6. Vertragsänderungen / Kündigung
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorzeitig aufgehoben, ist dem Kanton die Entschädigung pro rata temporis zurück zu erstatten.
7. Termine
Inkrafttreten F 1. Januar 2008
Vertragsdauer ! 30 Jahre
Kündigungsfrist ! 2 Jahre
1. Kündigungstermin : per 31. Dezember 2037
Stillschweigende ; Wird die Vereinbarung von keiner der
Vertragsverlängerung Parteien auf den jeweils möglichen Zeitpunkt gekündigt, so erneuert sie sich stillschweigend um 10 Jahre.
8. Schiedsklausel
Bei Meinungsverschiedenheiten bezeichnen die Parteien je einen Sachverständigen, welche ihrerseits einen Obmann bestimmen. Das Schiedsgericht entscheidet abschliessend über die Streitfrage.
Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Verteilung anordnet.
9. Protokollauszüge
Die Protokollauszüge der Bürgergemeindeversammlungen von Laax, Sagogn und Flims als zuständige Entscheidinstanzen seitens Waldeigentümer sowie die Protokollauszüge der Gemeindevorstandssitzungen, bzw. Gemeindeversammlungen der Politischen Gemeinden Laax, Sagogn und Flims als zuständige Entscheidinstanzen seitens der Forstreviergemeinden liegen dem vorliegenden Vertrag bei.
10. Grundbuchanmeldung
Das Grundbuchamt Ilanz wird zu folgendem Grundbucheintrag beauftragt und ermächtigt: Eintrag einer Personaldienstbarkeit „‚Naturwaldreservat Stretg‘“ gemäss Ziffer 3 des vorliegenden Vertrages.
Das Grundbuchamt Flims wird zu folgendem Grundbucheintrag beauftragt und ermächtigt: Eintrag einer Personaldienstbarkeit „Naturwaldreservat Stretg‘ gemäss Ziffer 3 des vorliegenden Vertrages.
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Dienstbarkeitsvertrag Sonderwaldreservat Stretg, Gemeinden Laax, Sagogn und Flims 718
Für die Bürgergemeinde Laax: Der Präsident:
Ort, Datum: Der Aktuar:
Für die Politische Gemeinde Laax: Der Präsident:
Ort, Datum: Der Kanzlist:
Für die Bürgergemeinde Sagogn: Der Präsident:
Ort, Datum: Der Aktuar:
Für die Politische Gemeinde Sagogn: Der Präsident:
Ort, Datum: Der Kanzlist:
Für die Bürgergemeinde Flims: Der Präsident:
Ort, Datum: Der Aktuar:
Für die Politische Gemeinde Flims: Der Präsident:
Ort, Datum: Der Kanzlist:
Für den Kanton Graubünden: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Ort, Datum: Der Vorsteher:
Dienstbarkeitsvertrag Sonderwaldreservat Stretg, Gemeinden Laax, Sagogn und Flims
Anhang:
Plan 1:25'000 vom 30.06.2008 mit Unterschriftenblatt (Vertragsbestandteil) Vorprojekt vom 30. Juni 2008 des Amtes für Wald Graubünden
Verteiler:
Bürgergemeinde Laax
Gemeindeverwaltung Laax
Bürgergemeinde Sagogn
Gemeindeverwaltung Sagogn
Bürgergemeinde Flims
Gemeindeverwaltung Flims
Revierforstamt Laax-Sagogn (Kopie)
Revierforstamt Flims (Kopie)
Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Chur
Amt für Wald Graubünden, Chur
Amt für Wald Graubünden, Region Rheintal/Schanfigg, Reichenau (Kopie) ‚Amt für Wald Graubünden, Region Surselva, Ilanz (Kopie) Bundesamt für Umwelt, BAFU (Kopie)
Weisse Arena AG, Laax (Kopie)
Pro Natura Graubünden, Chur (Kopie)
WWF Graubünden, Chur (Kopie)
Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Bern (Kopie)
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Sonderwaldreservat Stretg Bürgergemeinde Laax / Politische Gemeinde Laax Bürgergemeinde Sagogn / Politische Gemeinde Sagogn Bürgergemeinde Flims / Politische Gemeinde Flims Kanton Graubünden, BVFD
Plan zum Dienstbarkeitsvertrag
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BEE Sonderwaldreservat Stretg, Gemeinden Laax, Sagogn und Flims [___] Eigentumsgrenzen (mit Parz.-Nr.) N
Amt für Wald Graubünden .—_. . Fr, 30.06.2008 | Gemeindegrenze 1:25'000 (c) Übersichtsplan: ALG 2008 ’
Sonderwaldreservat Stretg Plan zum Dienstbarkeitsvertrag — Unterschriftenblatt
Für die Bürgergemeinde Laax: Der Präsident:
Ort, Datum: Der Aktuar:
Für die Politische Gemeinde Laax: Der Präsident:
Ort, Datum: Der Kanzlist:
Für die Bürgergemeinde Sagogn: Der Präsident:
Ort, Datum: Der Aktuar:
Für die Politische Gemeinde Sagogn: Der Präsident:
Ort, Datum: Der Kanzlist:
Für die Bürgergemeinde Flims: Der Präsident:
Ort, Datum: Der Aktuar:
Für die Politische Gemeinde Flims: Der Präsident:
Ort, Datum: Der Kanzlist:
Für den Kanton Graubünden: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Ort, Datum: | Der Vorsteher: