Vertrag betreffend Altholzinseln in der Gemeinde Fläsch
Waldreservate · Fläsch
Dokument
- Nummer
- 2018
- Art
- Waldreservate
- Gemeinde
- Fläsch
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 01.01.2018
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I; DJ) Amtfür Wald und Naturgefahren al Uffizi da guaud e privels da la natira Ufficio foreste e pericoli naturali
VERTRAG
betreffend den Erhalt der nachstehenden ALTHOLZINSEL in der
Gemeinde Fläsch
Zentrums-Koordinaten Parzellen-Nr.
Im freien Berg 755'105 / 212'839 361
zwischen der Bürgergenossenschaft Balzers , als Eigentümerin des Waldes und dem Kanton Graubünden, vertreten durch den zuständigen Regionalforstingenieur
des Amtes für Wald und Naturgefahren, Region Herrschaft / Prättigau / Davos
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Bestimmungen:
In Altholzinseln soll sich der Wald ohne Zutun des Menschen dynamisch entwickeln. Altholzinseln beherbergen Totholz sowie Altbäume, die wegen ihres Reichtums an Höhlen, Rissen, Faulstellen und toten Holzteilen besondere ökologische Nischen anbieten. Wichtig ist eine gute Vernetzung zu anderen Altholzinseln, Naturwaldreservaten und Beständen mit geringer Bewirtschaftungsintensität.
Die Altholzinsel „Im freien Berg“ umfasst 5.4 ha Wald. Sie wird bei Bedarf im Gelände markiert. Die Vertragsparteien verpflichten sich, auf jegliche Holznutzungen auf den in diesem Vertrag bezeichneten Flächen zu verzichten (Nutz- und Brennholz, Äste, Rinde).
Der Vertrag tritt rückwirkend am 1. Januar 2018 in Kraft und seine Laufzeit beträgt 50 Jahre (bis 31. Dezember 2067). Eine nachfolgende Verlängerung wird 2 Jahre vor Vertragsende geprüft (anno 2065). Die Waldeigentümerin erhält einmalig eine Entschädigung bei Vertragsbeginn von gesamthaft Fr. 5'400.- über die Vertragsdauer von 50 Jahren (Fr. 20.- pro ha und Jahr). Eine etwaige Markierung der Altholzinsel wird separat entschädigt.
Forstliche Eingriffe in die Altholzinsel, die aufgrund einer phytosanitären Extremsituation notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen der Waldeigentümerin, dem Revierforstamt und dem Amt für Wald und Naturgefahren festgelegt. Nach Möglichkeit müssen allfällige Zwangsnutzungen liegengelassen und entrindet werden. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch in der Altholzinsel gestattet und angezeigt.
7302 Landquart, Bahnhofplatz 3B, www.wald-naturgefahren.gr.ch
Entlang von offiziellen Wegen (Markierung gemäss BAW) können zwecks Gewährleistung der Werksicherheit die dazu notwendigen Eingriffe durchgeführt werden (wie z.B. Entfernen gefährlicher Bäume). Ein solcher Eingriff erfolgt durch das zuständige Revierforstamt im Einvernehmen mit dem Naturschutzspezialist des Amts für Wald und Naturgefahren.
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch der Waldeigentümerin vorzeitig aufgehoben, hat diese die Entschädigung pro rata temporis zurückzuerstatten. Erreicht die Altholzinsel eine Entwicklungsphase, die nicht mehr ihrer Zielsetzung entspricht (z.B. Jungwald ohne Totholz nach besonderen Ereignissen), so kann der Vertrag seitens des Amtes für Wald und Naturgefahren ohne Recht auf Rückerstattungen gekündigt werden.
Der beiliegende Plan, Massstab 1:5'000, datiert vom 14. Februar 2018, bildet einen Bestandteil dieses Vertrages und wird von den Parteien ebenfalls unterzeichnet.
Bürgergenossenschaft Balzers Amt für Wald und Naturgefahren, Region Herrschaft / Prättigau / Davos Ort, Datum: Ort, Datum:
Silvio Wille Michel Maikoff Vorstand Vorsitzender Regionalforstingenieur
Herbert Hasler Waldfachchef
Beilagen: - Kartenausschnitt AHI "Im freien Berg"
Verteiler: - Bürgergenossenschaft Balzers — Amt für Wald und Naturgefahren, Region Herrschaft / Prättigau / Davos — Amt für Wald und Naturgefahren, Zentrale Chur - Forstbetrieb Balzers (Kopie)
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