Vertrag betreffend Altholzinseln in der Gemeinde Fläsch
Waldreservate · Fläsch
Dokument
- Nummer
- 2009
- Art
- Waldreservate
- Gemeinde
- Fläsch
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 01.01.2009
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VERTRAG vom 01.01.2009 betreffend den Erhalt der nachstehenden ALTHOLZINSEL in der
Gemeinde Fläsch
Nm — | Zentrums-Koordinaten Abteilungen Fläche (ha)
zwischen der Gemeinde Fläsch, als Eigentümerin des Waldes und
dem Kanton Graubünden, vertreten durch den zuständigen Regionalforstingenieur Michel Maikoff des Amtes für Wald Graubünden, Region Herrschaft/Prättigau/Davos
Bestimmungen:
In der Altholzinsel soll sich der Wald ohne Zutun des Menschen dynamisch entwickeln. Die Altholzinsel beherbergt Totholz sowie Biotopbäume, die wegen ihres Reichtums an Höhlen, Rissen, Faulstellen und toten Holzteilen besondere ökologische Nischen anbieten. Wichtig ist eine gute Vernetzung zu anderen Altholzinseln, Naturwaldreservaten und Beständen mit geringer Bewirtschaftungsintensität.
Die Altholzinsel umfasst 8.5 ha und wird im Gelände wie Waldabteilungsgrenzen markiert. Die Vertragsparteien verpflichten sich, auf jegliche Holznutzungen auf den in diesem Vertrag bezeichneten Flächen zu verzichten.
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Forstliche Eingriffe in der Altholzinsel, die aufgrund einer phytosanitären Extremsituation notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen der Waldeigentümerin, dem Revierforstamt und dem Amt für Wald Graubünden festgelegt. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch in der Altholzinsel gestattet und angezeigt.
Entlang des Neuwaldwegs und des Wanderwegs Richtung Lida Hütte können zwecks Gewährleistung der Verkehrs- und Werksicherheit die dazu notwendigen Eingriffe durchgeführt werden (wie z.B. Entfernen gefährlicher Bäume). Solche Eingriffe erfolgen durch das zuständige Revierforstamt im Einvernehmen mit dem Amt für Wald Graubünden.
Die AHI wird bei Aktualisierung des Betriebsplanes in diesen aufgenommen.
Der Vertrag tritt rückwirkend am 01.01.2009 in Kraft und seine Laufzeit beträgt 50 Jahre. Eine Verlängerung bis zum Zusammenbruch der Altholzinsel ist erwünscht und wird 2 Jahre vor Vertragsende geprüft. Der Betrag zur Entschädigung der Altholzinsel setzt sich aus dem Einrichten der AHI von CHF 8‘500.- (CHF 20.- pro Jahr und ha) und der Aufwandsentschädigung zur Markierung der Insel im Gelände von CHF 600.-zusammen (dazu lieferte der Forstbetrieb eine Offerte). Die Waldeigentümerin erhält daher einmalig eine Entschädigung bei Vertragsbeginn von gesamthaft CHF 9°100.- (neuntausendeinhundert Franken) über die Vertragsdauer von 50 Jahren.
43_06_Vr_AHI_100301.docx
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch der Waldeigentümerin vorzeitig aufgehoben, hat diese die Entschädigung pro rata temporis zurückzuerstatten. Erreicht die Altholzinsel eine Entwicklungsphase, welche für die Biodiversität keine besondere Bedeutung mehr hat (z.B. Jungwald ohne Totholz nach besonderen Ereignissen), so kann der Vertrag ohne Rückerstattungen gekündigt werden.
Fläsch, den 45. März 2010
Heinz UsKunz Gemeindepräsident Fläsch
Hansruedi Weber Gemeindekanzlist Fläsch
Schiers, den EEE
Regionalforstingenie‘ r Michel Maikoff Amt für Wald Graubünden
43_06_Vr_AHI_100301.docx
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