Vertrag betreffend Naturwaldreservat Chopfwald
Waldreservate · Grüsch
Dokument
- Nummer
- 2012
- Art
- Waldreservate
- Gemeinde
- Grüsch
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 01.01.2012
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DIENSTBARKEITSVERTRAG
betreffend
Raphael Derungs
Naturwaldreservat „Chopfwald“ zwischen der nachfolgend aufgeführten Waldeigentümerin
Gemeinde Grüsch, als Eigentümerinnen des Waldes der Parzellen Nr. 1242, 1167, 722 und 723
und dem
Kanton Graubünden, vertreten durch das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement 7000 Chur
Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Chopfwald, Gemeinde Grüsch 2/6
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N 1. Zweck Ken Raphael Derungs Das Naturwaldreservat soll die natürliche, von Menschen möglichst unbeeinflusete, dynamische Entwicklung des Waldes im Gebiet „Chopfwald“ sicherstellen. Gleichzeitig kann es wissenschaftlichen Untersuchungen über die Waldentwicklung bei ausbleibender Holznutzung dienen.
Das Gebiet „Chopfwald“ wurde im Waldentwicklungsplan Herrschaft/Prättigau 2006, Teilregion Äusseres Prättigau, als Objekt Nr. 32206 im Objektblatt „Natur und Landschaft“, als „Wälder ohne geplante Bewirtschaftung“ ausgewiesen.
Aus ökologischem Interesse und wie die Vorstudie belegte, soll die Fläche als Naturwaldreservat für 50 Jahre unter Schutz gestellt werden.
Die potenzielle Reservatfläche befindet sich auf Gemeindegebiet Grüsch. Sie erstreckt sich auf der orographisch linken Seite der Landquart, im Süden der Gemeinde Grüsch.
Der Perimeter erstreckt sich von Westen nach Osten vom Bannwald bis zur Gemeindegrenze Grüsch/Schiers. Von Norden nach Süden nimmt der Perimeter den betitelten „Chopfwald" ein. Er erstreckt sich vom Eretsloch bis beinahe zum Weg von Cavadura nach Pendla.
Das Naturwaldreservat liegt in der Standortsregion „Nördliche Randalpen“ in der Höhenstufe der Obermontanen Tannen-Buchenwälder.
Die Ziele im Naturwaldreservat „Chopfwald“ sind:
° Zulassen der natürlichen Waldentwicklung als Beispiel für die Standort-Komplexe der Obermontanen Tannen-Buchenwälder.
« Zulassen eines hohen Anteils an totem Holz (stehend und liegend).
e Schutz des Waldes und seiner reichen Pflanzen- und Tierwelt.
e Schaffung eines Anschauungsbeispiels der natürlichen Walddynamik für die Forschung (Forschungsfeld Waldsukzession) und Zulassen wissenschaftlicher Arbeiten im Naturwaldreservat.
e Information der Lokalbevölkerung und einer breiteren Öffentlichkeit.
2. Gegenstand
Gegenstand der Vereinbarung ist die im beiliegenden Plan eingezeichnete Waldfläche.
Sie umfasst ein Gebiet von 51.86 ha.
Der genannte Plan - Massstab 1:10'000, datiert vom 04.01.2012, bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Dienstbarkeitsvertrages und wird von den Parteien ebenfalls unterzeichnet.
3. Leistungen der Waldeigentümer inkl. Errichtung einer Personaldienstbarkeit
Die Gemeinde Grüsch als Eigentümerin der Parzellen, errichten hiermit zugunsten des Kantons Graubünden, Chur, folgende Personaldienstbarkeit:
Die bezeichnete Gemeinde erklärt das im beiliegenden Plan bezeichnete Gebiet zum Naturwaldreservat „Chopfwald“ (Totalreservat).
Die Gemeinde Grüsch verpflichtet sich innerhalb der Grenzen des Naturwaldreservats auf jegliche Holznutzungen inkl. Dürrholzbezug und die Beweidung zu verzichten. Sie ist auch dafür besorgt, dass Weidevieh nicht in die Waldreservatsfläche eindringt.
Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Chopfwald, Gemeinde Grüsch
Eingriffe im Naturwaldreservat, die aus Gründen der Sicherheit oder aufgrund einer Ö Extremsituation notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen der Gemeieg SOowie dem Amt für Wald und Naturgefahren festgelegt.
Raphael Derungs
Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung im Naturwaldreservat gestattet und angezeigt.
Das Revierforstamt Grüsch besorgt die ständige Aufsicht analog der übrigen Waldungen und wird mit der Durchführung von allfällig notwendigen Massnahmen (Information, angemessene Eingriffe bei ausserordentlichen Ereignissen in Absprache mit dem Amt für Wald und Naturgefahren) beauftragt.
Die Gemeinde lässt wissenschaftliche Beobachtungen und Erhebungen von Bund und Kanton auf der gesamten Fläche zu.
Die Personaldienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Grüsch wie folgt einzutragen: „Nutzungsbeschränkung (Naturwaldreservat) bis 31.12.2062 zu Lasten Parzellen Nr. 1242, 1167, 722 und 723 zugunsten Kanton Graubünden, Chur.“
4. Leistungen des Kantons
Die Gemeinde Grüsch erhält über die ersten 25 Vertragsjahre eine Nutzungsentschädigung von CHF 20.00.- pro Jahr und ha. Darin sind Beiträge an die Aufwendungen für reservat-spezifische Kontrollgänge des Revierförsters sowie anfallende Unterhaltsarbeiten enthalten. Etwaige Grenzmarkierungen werden separat entschädigt.
Die Nutzungsentschädigung wird von Bund und Kanton entrichtet. Bei Vertragsbeginn wird der Gemeinde der gesamte Betrag für die ersten 25 Jahre pauschal ausbezahlt. Dies ist für die Gemeinde Grüsch CHF 25‘930.00.
Nach Ablauf von 25 Jahren wird die Höhe der Entschädigung überprüft, den neuen Verhältnissen angepasst und wieder pauschal für 25 Jahre im Voraus ausbezahlt. Die zweite Entschädigung hat mindestens CHF 20.00.- pro Jahr und ha zu betragen.
Der Kanton verpflichtet sich ausserdem, Massnahmen, die zur Bewältigung unvorhergesehener Ereignisse zum Schutz des Naturwaldreservats oder benachbarter Waldungen
notwendig werden (z.B. phytosanitäre Massnahmen), über die kantonalen Budgets im üblichen Rahmen abzurechnen.
Solche Massnahmen bedürfen der Zustimmung des Amtes für Wald und Naturgefahren Graubünden.
Zur Erhaltung des Schutzes und in Hinblick auf die Werksicherheit der die das Reservat durchquerenden Erschliessung, können notwendige Eingriffe in Absprache mit dem AWN getätigt werden.
Die Reservatsfläche wird in die Datenbank des Geographischen Informationssystems des Kantons aufgenommen. Diese Daten stehen der Gemeinde bei Bedarf zur Verfügung.
Die Kosten für die Grundbucheinträge gehen zulasten des Kantons.
©) Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Chopfwald, Gemeinde Grüsch = 5 4/6 wg f2) EPUN Erprit“
5. Weitere Bestimmungen
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Raphael Derungs
Die Ausübung der Jagd im Naturwaldreservat ist nach Massgabe der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung gestattet.
Das Sammeln von Beeren und Pilzen ist im Rahmen des geltenden Rechts gestattet. Im Naturwaldreservat bewilligt die Gemeinde keine Grossveranstaltungen. Die Beweidung des Naturwaldreservats ist untersagt.
Zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen kann der Kanton mit Dritten Vereinbarungen
treffen. Die Vertragsparteien sind dazu vorgängig anzuhören.
f) Die Grenzen des Naturwaldreservates werden in Absprache mit dem Amt für Wald und Naturgefahren, wo nötig im Gelände markiert.
g) Im Perimeter des NWR ist laut rechtskräftigem Zonenplan und Generellem Gestaltungsplan der Gemeinde Grüsch (1996) für das sogenannte Erezloch ein Kulturobjekt festgelegt. Beim Erezloch handelt es sich um eine ehemalige Eisenerzmine. Hier wurde bis ins 16. Jhdt. Nach Eisenerz gegraben. Laut Art. 77 des Grüscher Baugesetztes vom 18.01.1996 dürfen die im Generellen Gestaltungsplan bezeichneten Kulturobjekte nicht zerstört werden, wobei die.Baubehörde die notwendigen Massnahmen zur Erhaltung und Pflege dieser Objekte trifft.
Durch die Einrichtung des NWR Chopfwald wird der Bestand des Objektes in keiner Weise ge-
fährdet.
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z
Direkt umstürzende oder auf den Weg / ins Tal abgleitende (tote) Bäume stellen unter anderem
eine Gefahr für die Benutzer des Fusswegs im Norden von der Landquart in Richtung Erezloch
dar.
Zur Erhaltung des Schutzes und in Hinblick auf die Werksicherheit der die das Reservat durchquerenden Erschliessung, können notwendige Eingriffe in Absprache mit dem AWN getätigt werden.
6. Vertragsänderungen / Kündigung
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorzeitig aufgehoben, ist dem Kanton die Entschädigung pro rata temporis zurückzuerstatten.
7. Termine Inkrafttreten Vertragsdauer
Kündigungsfrist 1. Kündigungstermin
Vertragsverlängerung
01.01.2012 50 Jahre
2 Jahre 31.12.2060
3 Jahre vor Vertragsende wird der Dienstbarkeitsvertrag unter allen Vertragsparteien geprüft, bei Bedarf angepasst und um weitere 50 Jahre verlängert.
Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Chopfwald, Gemeinde Grüsch 5/6
8. Schiedsklausel
Bei Meinungsverschiedenheiten bezeichnen die Parteien je einen Sachverständigen, welche ihrerseits einen Obmann bestimmen. Das Schiedsgericht entscheidet abschliessend über die Streitfrage.
Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Verteilung anordnet.
HBUC, Sn % ar. . 9. Protokollauszug RB v pP > Der Protokollauszug der Gemeindeversammlung vom 25.05.2012 % & Opppaii N RPRK Gemeinde Grüsch: 24.05.2012 Raphael. Derungs
als zuständige Entscheidinstanz seitens Waldeigentümer liegen dem vorliegenden Vertrag bei.
10. Grundbuchanmeldung Das Grundbuchamt Vorderprättigau wird zu folgendem Grundbucheintrag beauftragt und ermächtigt:
Eintrag einer Personaldienstbarkeit ‚Naturwaldreservat Chopfwald“ gemäss Ziffer 3 des vorliegenden Vertrages.
‚oPUcy,
Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Chopfwald, Gemeinde Grüsch ES Fr (©) "BR 2 > rg Für die Gemeinde Grüsch: rpriit“ Raphael Derungs Ort, Datum: 15, Juni 2012 Der Präsident: Der Kanzlist: Für den Kanton Graubünden: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden Ort, Datum: Chur 0 2, Juli 202 Der Vorsteher: —; Anhang:
- Plan 1:10'000 vom 14.06.2012 (Vertragsbestandteil)
Verteiler:
- _ Gemeindeverwaltung Grüsch
- Revierforstamt Grüsch
- Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Chur
- Amtfür Wald und Naturgefahren, Chur
- Amtfür Wald und Naturgefahren, Region Herrschaft/Prättigau/Davos, Schiers
6/6
NWR Chopfwald, Gemeinde Grüsch
[] Amt für Wald und Naturgefahren Massstab 1:10'000
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Beigeheftete Seite 8
Raphael Derungs
Der vorstehende Dienstbarkeitsvertrag betreffend Naturwaldreservat "Chopfwald" zwischen der Gemeinde Grüsch, als Eigentümerin der Grundstücke Nr. 1242, 1167, 722 und 723/Grüsch und dem Berechtigten, dem Kanton Graubünden, vertreten durch das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, wurde vor dem 01.01.2012 vereinbart und der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Die Unterzeichnung erfolgte, wie auf Seite 6 ersichtlich, nach dem 01.01.2012. Ab 01.01.2012 bedürfen Dienstbarkeitsverträge der Öffentlichen Beurkundung. Die einfache Schriftlichkeit genügt nicht mehr. Deshalb wird dieser Vertrag in der neu vorgeschriebenen Form von den Beteiligten nochmals unterzeichnet.
Die Gemeinde Grüsch ist durch den Gemeindepräsidenten, Georg Niggli, von und in Grüsch und den Aktuar Hans Flury, von Jenaz, in Grüsch, vertreten.
Der Kanton Graubünden ist durch das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement und dieses wiederum mit Vollmacht durch Markus Stadler, EEE von und in Putz, als Leiter des AWN Region HPD, vertreten.
Die Parteien erklären sich mit dem vorstehenden Dienstbarkeitsvertrag einverstanden und beauftragen das Grundbuchamt im Sinne der Feststellungen zu dessen Eintrag im Grundbuch der Gemeinde Grüsch.
Schiers, den 17. Juni 2013
Die Grundeigentümerin: Der Dienstbarkeitsberechtigte:
Gemeinde Grüsch Kanton Graubünden
Gemeindepräsident Markus Stadler, mit Vollmacht
Gemeindeaktuar Hans Flury
Beigeheftete Seite 9
Öffentliche Beurkundung (Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat "Chopfwald", Grüsch)
Vor Raphael Derungs, von Trun, in Chur, Grundbuchverwalter-Stellvertreter des Grundbuchkreises Vorderprättigau, erscheinen heute die im Vertrag genannten Parteien bzw. deren Vertreter.
Der Grundbuchvemalter-Stellvertreter hat sich über deren Identität, soweit ihm diese nicht persönlich bekannt ist, vergewissert.
Die Urkundsperson bringt den Vertragsparteien bzw. deren Vertretern die Urkunde vorschriftgemäss zur Kenntnis. Sie erklären, dass diese Urkunde dem Willen der Vertragsparteien entspricht und unterzeichnen diese mit dem Grundbuchvemnalter-Stellvertreter.
Die Beurkundung vollzieht sich ohne Unterbrechung auf dem Grundbuchamt Vorderprättigau.
Schiers, den 17. Juni 2013
Raphael Derungs
Eintragungsbescheinigung
Den vorstehenden Dienstbarkeitsvertrag im Grundbuch der Gemeinde Grüsch eingetragen zu haben, bescheinigt:
Schiers, den 17. Juni 2013
Grundbuchamt Vorderprättigau Der Grundbuchverwalterzr