Vertrag betreffend Naturwaldreservat Pflida

Waldreservate · Tamins

Dokument

Nummer
2011
Art
Waldreservate
Gemeinde
Tamins
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
01.07.2011

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DIENSTBARKEITSVERTRAG

betreffend

Naturwaldreservat

Pflida

zwischen

der politischen Gemeinde Felsberg als Eigentümerin des Waldes sowie zustimmend die Bürgergemeinde Felsberg, als Nutzungsvermögensberechtigte - nachstehend als Gemeinde Felsberg bezeichnet-

innerhalb der Parzelle Nr. 1288 in der Gemeinde Felsberg, sowie

der Bürgergemeinde Tamins als Eigentümerin des Waldes sowie zustimmend die politische Gemeinde Tamins, als Nutzungsvermögensberechtigte - nachstehende als Gemeinde Tamins bezeichnet-

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innerhalb der Parzelle Nr. 128 in der Gemeinde Tamins und

dem Kanton Graubünden, vertreten durch das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Pflida, Gemeinden Tamins und Felsberg Seite 2 von 7

1. Zweck

Das Naturwaldreservat soll die natürliche, dynamische, vom Menschen möglichst unbeeinflusste Entwicklung im Gebiet Pflida sicherstellen. Gleichzeitig dient es waldbaulichen und wissenschaftlichen Untersuchungen.

Das Naturwaldreservat Pflida ist ein Teil des kantonalen Reservatsnetzes in häufigen, repräsentativ ausgewählten Waldgesellschaften. Es wurde im Waldentwicklungsplan (WEP) „Churer Rheintal — Trin/Flims“ als potentielles Naturwaldreservat (Objekt Nr. 3960) bezeichnet und entsprechend im Objektblatt Natur- und Landschaftsschutz aufgeführt.

Die Ziele im Naturwaldreservat Pflida sind:

"= Zulassen der natürlichen Waldentwicklung auf besonderen Trockenstandorten der montanen Stufe durch Bewirtschaftungs-Verzicht.

"= Schutz und Förderung seltener Pflanzen- und Tierarten, insbesondere jener, die von einer ungestörten, natürlichen Waldentwicklung profitieren.

" Zulassen eines hohen Anteils an Alt- und Totholz (stehend und liegend) und somit Schutz der Lebensgrundlage für viele seltene Xylobionten (holznutzende Insekten), Pilze und baumbewohnende Flechten.

"= Schaffung eines Anschauungsbeispieles der natürlichen Walddynamik für die Forschung und Zulassen wissenschaftlicher Arbeiten im Naturwaldreservat.

« Öffentlichkeit mit adäquaten Informationen vor Ort bedienen.

2. Gegenstand

Gegenstand der Vereinbarung ist die im Übersichtsplan eingezeichnete Reservatsfläche auf Territorium der Gemeinden Felsberg und Tamins (s. Seite 3). Die Grösse beträgt insgesamt 114.06 ha, wobei 66 ha zu Felsberg und 48.06 ha zur Gemeinde Tamins gehören.

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Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Pflida, Gemeinden Tamins und Felsberg Seite 4 von 7

3. Leistungen der Gemeinden Felsberg und Tamins inkl. Errichtung einer Personaldienstbarkeit

Die Gemeinde Felsberg als Eigentümerin der Parzelle Nr. 1288 und die Bürgergemeinde Tamins als Eigentümerin der Parzelle Nr. 128 errichten hiermit zugunsten des Kantons Graubünden folgende Personaldienstbarkeit:

Die Gemeinden Felsberg und Tamins erklären das bezeichnete Gebiet zum Naturwaldreservat „Pflida* (Totalreservat). Sie verpflichten sich, darin auf jegliche Holzund Nebennutzung, inkl. Weide, Dürrholzbezug etc., zu verzichten. Sie sind insbesondere dafür besorgt, dass das Weidevieh nicht in die Reservatsfläche eindringt.

Die Gemeinden verpflichten sich ausserdem, auftretende Gefahren für das Naturwaldreservat abzuwenden. Dazu gehören unter anderem die Abwehr der Gefahr von Käferbefall und die fristgerechte Beseitigung von Käferbefall in den benachbarten Wäldern entsprechend den Weisungen des kantonalen Forstdienstes.

Eingriffe, die aus Gründen der Sicherheit oder aus waldhygienischen Gründen notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen den Vertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Amt für Wald Graubünden festgelegt. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch im Reservat gestattet und angezeigt.

Der kommunale Forstdienst besorgt die ständige Aufsicht analog den übrigen Waldungen und wird mit der Durchführung von allfällig notwendigen Massnahmen (Information, angemessene Eingriffe bei ausserordentlichen Ereignissen in Absprache mit dem Amt für Wald Graubünden) beauftragt.

Die Gemeinden Felsberg und Tamins lassen wissenschaftliche Beobachtungen und Erhebungen von Bund und Kanton auf der gesamten Fläche zu.

Diese Personaldienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Felsberg wie folgt einzutragen:

Nutzungsbeschränkung (Naturwaldreservat) bis 31.6.2060 zulasten Grundstück Nr. 1288 und zugunsten Kanton Graubünden.

Analog dazu ist diese Personaldienstbarkeit auch im Grundbuch der Gemeinde Tamins wie folgt einzutragen: Nufzungsbeschränkung (Naturwaldreservat) bis 31.6.2060 zulasten Grundstück Nr. 128 und zugunsten Kanton Graubünden.

4. Leistungen des Kantons

Die Gemeinden Felsberg und Tamins erhalten über die ersten 25 Vertragsjahre eine Entschädigung von gesamthaft Fr. 20.- pro Hektar und Jahr. Darin sind Beiträge an die Aufwendungen für reservatsspezifische Kontrollgänge des örtlichen Forstdienstes sowie an periodisch anfallende Kosten für Einrichtungen, Öffentlichkeitsarbeit usw. zugunsten des Reservats enthalten.

Die Nutzungsentschädigungen werden von Bund und Kanton übernommen. Bei Vertragsbeginn werden den Gemeinden der gesamte jeweilige Betrag für die ersten 25 Jahre pauschal ausbezahlt, was Fr. 33‘000.- zugunsten der Gemeinde Felsberg und

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Pflida, Gemeinden Tamins und Felsberg Seite 5 von 7

Fr. 24‘030.- zugunsten der Gemeinde Tamins entspricht. Nach Ablauf von 25 Jahren wird die Höhe der Entschädigungen überprüft, den neuen Verhältnissen angepasst und wieder pauschal im Voraus für 25 Jahre ausbezahlt. Die zweite Entschädigung hat mindestens Fr. 20.- pro Jahr und Hektar zu betragen.

Der Kanton verpflichtet sich ausserdem, die von den Gemeinden Felsberg und Tamins ausgeführten Massnahmen zur Abwendung von auftretenden Gefahren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und den verfügbaren Mitteln zu unterstützen. Solche Massnahmen bedürfen der Zustimmung des Amtes für Wald Graubünden.

Die Reservatsfläche wird in die Datenbank des Geographischen Informationssystems des Kantons aufgenommen. Diese Daten stehen bei Bedarf auch den Gemeinden Felsberg und Tamins zur Verfügung.

Die Kosten für den Grundbucheintrag gehen zulasten des Kantons.

5. Weitere Bestimmungen

Die Nutzung und der Unterhalt der Wanderwege im oder angrenzend an das Naturwaldreservat sind gewährleistet.

Das Betreten des Waldes sowie Ausübung der Jagd im Reservat ist nach Massgabe der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung gestattet.

Das Sammeln von Beeren und Pilzen ist im Rahmen des geltenden Rechts gestattet.

Nach Rücksprache mit den Gemeinden Felsberg und Tamins kann das Amt für Wald Graubünden Vereinbarungen mit Dritten zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen treffen.

Das Amt für Wald Graubünden wird zwei Informationstafeln zum Waldreservat mitfinanzieren. Der Unterhalt der Informationstafeln ist Aufgabe der Gemeinden Felsberg und Tamins.

Dieser Vertrag wird siebenfach unterzeichnet und ausgefertigt, je ein Exemplar für die Politische Gemeinde Felsberg, die Politische Gemeinde Tamins, die Bürgergemeinde Felsberg, die Bürgergemeinde Tamins, das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, das Amt für Wald Graubünden sowie für das Grundbuchamt Domat/Ems.

6. Vertragsänderungen / Kündigung

Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch der Gemeinden Felsberg und Tamins vorzeitig aufgehoben, haben die Gemeinden die Entschädigung pro rata temporis Bund und Kanton zurückzuerstatten.

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Pflida, Gemeinden Tamins und Felsberg Seite 6 von 7

7. Termine

Inkrafttreten: 1. Juli 2011

Vertragsdauer: 50 Jahre

Kündigungsfrist: 2 Jahre

1. Kündigungstermin: per 31. Juni 2060 Vertragsverlängerung: Zwei Jahre vor Vertragsablauf haben

die Parteien Verhandlungen über den Entscheid aufzunehmen, ob seitens der Vertragsparteien eine Vertragsverlängerung gewünscht resp. gewährt wird.

8. Schiedsklausel

Bei Meinungsverschiedenheiten bezeichnen die Parteien je einen Sachverständigen, welche ihrerseits einen Obmann bestimmen. Das Schiedsgericht entscheidet abschliessend über die Streitfrage.

Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Verteilung anordnet. 9. Protokollauszug

Der Protokollauszug der zuständigen Instanz der Bürgergemeinde Tamins und der Protokollauszug des Gemeindevorstandes von Felsberg liegen dem Vertrag bei.

10.Grundbuchanmeldung

Der vorliegende Vertrag wird hiermit zum grundbuchlichen Vollzug angemeldet.

Der Grundbuchkreis Domat/Ems wird beauftragt und ermächtigt, die vorstehend unter Ziffer 3 vereinbarte Personaldienstbarkeit

Nutzungsbeschränkung (Naturwaldreservat) bis 31.6.2060 zulasten Grundstück Nr. 1288 und zugunsten Kanton Graubünden.

im Grundbuch der Gemeinde Felsberg einzutragen.

Ebenso ist die vorstehend unter Ziffer 3 vereinbarte Personaldienstbarkeit

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Pflida, Gemeinden Tamins und Felsberg Seite 7 von 7

Nutzungsbeschränkung (Naturwaldreservat) bis 31.6.2060 zulasten Grundstück Nr. 128 und zugunsten Kanton Graubünden.

im Grundbuch der Gemeinde Tamins einzutragen.

Für die Politische Gemeinde Felsberg:

Die Präsidentin: Der Gemeindeschreiber: Lucrezia Furrer Ernst Cadosch

Für die Bürgergemeinde Felsberg:

Der Bürgerpräsiden Der Aktuar: Armin Bühler Felix Voneschen

Für die Politische Gemeinde Tamins:

Ort, Datum:

Der Präsiden Der Gemeindeschreiber: Armin Meier Adriano Jenal

Für die Bürgergemeinde Tamins:

Ort, Datum:

Der Präsident: Der Aktuar:

Peter Färber Peter Jörimann

Für den Kanton Graubünden: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden

Ort, Datum: Der Vorsteher: