Quartierplan Ruver V (Atrium) Anpassung 1

Quartierplanverfahren · Bonaduz

Dokument

Nummer
03.GDE2
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Bonaduz
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
20.01.2003

Karte

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Dateien

3721_B_QP_Ruver-V-Atrium_Anpassung_1_Beschluss.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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Gemeindevorstand

Seite 21

20.01.2003

04. 04.10

Bauplanung, Raumplanung Quartierplan

Quartierplan Ruver: Änderung

4.

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17

Genehmigung

Mit Beschluss Nr. 129 vom 16. Dezember 2002 hat der Gemeindevorstand die Änderung des Quartierplanes Ruver auf der Parzelle 362 eingeleitet. Diese wurde von der Baugesellschaft Ruver mit Brief vom 8. November 2002 beantragt.

Gestützt auf Art. 83 und 84 Baugesetz der Gemeinde Bonaduz lagen die Unterlagen während 20 Tagen vom 20.12.2002 - 15.1.2003 öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Es sind keine Einsprachen eingegangen. Es wird beschlossen:

1. Gestützt auf Art. 84 Baugesetz der Gemeinde Bonaduz wird der Quartierpları vom 10. Dez. 2001 über die Parzelle 362 revidiert bzw. in Art. 2.3 präzisiert und gleichzeitig in Rechtskraft gesetzt.

2. Das Grundbuchamt Domat/Ems wird beauftragt, die Quartierplanänderung It. Art. 85 Baugesetz auf der Parzelle 362 im Grundbuch anzumerken.

3. Mitteilung - Grundeigentümer - Grundbuchamt Domain/Ems, Center Term Bel, 7013 Domat/Ems Baukommission - Buchhaltung Akten

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Gemeindevorstand Bonaduz Präsident: Aktuar:

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Chr. Demarmels

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H. Sutter