Quartierplan Tgivisuri Anpassung 1

Quartierplanverfahren · Bonaduz

Dokument

Nummer
00.GDE40
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Bonaduz
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
03.04.2000

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3721_B_QP_Tgivisuri_Anpassung_1_Beschluss.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Der Gemeindevorstand Bonaduz

Vorstandssitzung vom 3. April 2000 Mitgeteilt am 12. April 2000

4.10

40

Quartierplan Tgivisuri I: Genehmigung Änderung Gestaltungsplan Mit Beschluss Nr. 62 vom 7.5.1990 hat der Gemeindevorstand Bonaduz das Quartierplanverfahren Tgivisuri I genehmigt. , die Änderung Am 8. März 2000 hat des Gestaltungsplanes beantragt. Diese ist gestützt auf Art. 83 Baugesetz publiziert und während 30 Tagen vom 10. März - 9. April 2000 öffentlich aufgelegt worden. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Es wird beschlossen: 1. Gestüte auf Art. 84 Baugesetz beschließt der Gemeindevorstand, den geänderten Gestaltungsplan 1 : 500 zu genehmigen, und stellt seine Rechtskraft fest.

Vorbehalten bleibt, dass bis nach Ablauf der öffentlichen Auflage keine Einsprachen eingehen. 2. Die Eigentümergemeinschaft der Parzelle 412, erklären sich mit der Änderung des Gestaltungsplanes nur im Zusammenhang mit dem Baugesuch 1038 (Mehrfamilienhaus C/D der Bauge) einverstanden. sellschaft „Guard il Bot", c/o 3. Die Änderungen des Quartiergestaltungsplanes werden hiermit gemäß Art. 85 Baugesetz auf der Parzelle 1038 angemeldet.

4. Mitteilung:

-

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als Vertreter von (Grundeigentümer). - Grundbuchamt Domat/Ems, Center Term Bel, 7013 Domain/Ems - Baufachchef - Akten

Für den Gemeindevorstand Bonaduz Der Aktuar Der Präsident

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