Änderung, Schutzplan Nachtrag I - Genehmigung
Schutzverordnung · Schmerikon
Dokument
- Nummer
- 2005-5130
- Art
- Schutzverordnung
- Gemeinde
- Schmerikon
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 19.10.2004
- Genehmigt
- 15.02.2005
- Publiziert
- 07.12.2004
- In Kraft seit
- 15.02.2005
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Text
Baudepartement des Kantons St.Gallen
\-u-J
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Galle
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39;I •
Urne"
Gemeinderat 8716 Schmerikon
15. Februar 2004
Gemeinde Schmerikon: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) den folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: Schutzplan, Nachtrag I (inkl. Ersatzmassnahmenplan) Der Erlass bedarf folgender Erläuterung: Im Rahmen der Erarbeitung des Teilzonenplanes Haldenstrasse und des Schutzplan-Nachtrags wurde festgehalten, dass keine Hecken „auf Vorrat" gerodet (aufgehoben) werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Aufhebung des westlichen Teils der Hecke H5 erst zugestimmt, wenn die Zuweisung der westlichen Fläche in die Bauzone erfolgen kann. Die Genehmigung für diesen Teil wird so lange zurückgestellt. Die Prüfung ergibt, dass die Änderung, mit Ausnahme des erwähnten Teils der Hecke H5, genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Aufhebung des westlichen Teils der Hecke H5 wird so lange zurückgestellt, bis die Einzonung der Fläche erfolgen kann. 3. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 550.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
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2
Mit freundlichen Grüssen
Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung
U. Strauss Beilagen: _ > Genehmigter Erlass inkl.-Ersatzmassnahmenplan D. Einzahlungsschein Kopie: • Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung NLS
Genehmigungsverfügung SV
Rechtsgrundlagen
sGS 275.12 · VKG · Kanton
sGS 277.1 · KEG · Kanton
sGS 671.1 · NSV · Kanton
sGS 731.1 · PBG · Kanton
sGS 731.11 · PBV · Kanton