Teilzonenplan Alte Ziegelei - Genehmigung

Zonenplan · Oberriet (SG)

Dokument

Nummer
2007-2610
Art
Zonenplan
Gemeinde
Oberriet (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
25.06.2006
Genehmigt
04.04.2007
In Kraft seit
04.04.2007

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Text

22 Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60 Baudepertemsnt i RticteBabteHung

Eingang

4. April 2007

02.Ê?

Gemeinderat 9463 Oberriet

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-5 . April 2007

Bearb. Nr.

Gemeinde Oberriet: Genehmigung von Gemeindeerlassen Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Alte Ziegelei

•

Überbauungsplan Alte Ziegelei

Die fraglichen Erlasse beinhalten eine Gesamtlösung der raumplanerischen Fragen für das Gebiet der "alten Ziegelei". Zum einen soll ein Teilzonenplan, zum anderen ein Überbauungs­ plan erlassen werden. Im Gegenzug sind verschiedene Massnahmen vorgesehen, die eine Verbesserung der Einfügung der heute bestehenden nichtlandwirtschaftlichen Nutzung (Ge­ werbe, Industrie, nichtlandwirtschaftliches Wohnen) in das Orts- und Landschaftsbild bezwe­ cken. Diese sind zum einen im Überbauungsplan enthalten, zum ändern in separaten Verein­ barungen mit den Grundeigentümern, datiert 3. April 2007. Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse in Anwendung von Art. 3 Abs. 2 zweiter Satz BauG und in Berücksichtigung der konkreten Verbesserungsmassnahmen recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. Ergänzende Ausführungen sind in zweierlei Hinsicht zu machen: 1. Baubereich auf dem Grundstück Nr. 5484 Der südliche Baubereich C auf dem Grundstück Nr. 5484 ist so zu verkleinern bzw. nach Nor­ den zu verschieben, dass zur bestehenden Gehölzgruppe grundsätzlich ein Abstand von drei Metern gegenüber dem Baumkronenverlauf gemäss dem Überbauungsplan eingehalten ist. Die betroffene Grundeigentümerin stimmte der Anpassung am 4. Januar 2007 schriftlich zu. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Plan-Beilage. 2. Hecke entlang der östlichen Planumgrenzung Entlang der östlichen Planumgrenzung ist als Sichtschutz eine Bepflanzung vorzunehmen. Die Hecke, bestehend aus Sträuchern, Büschen oder Gehölzen, ist mit einem Grenzabstand von 2,50 Metern zu pflanzen, so dass die Abstände gemäss Art. 98 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (sGS 911.1; abgekürzt EGzZGB) gewahrt bleiben.

06-5447 / 81564,40912 Oberriet Teilzonenplan und Überbauungsplan Alte Ziegelei Genehmigung

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden im Sinn der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'500.-- (Fr. 5 0 0 .- für den Teilzonenplan; Fr. 1 '0 0 0 .-für den Überbauungsplan). Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss Beilagen - Genehmigte Erlasse - Ausschnitt Überbauungsplan mit Änderung Baubereich auf Grundstück Nr. 5484 - fünf Vereinbarungen mit den Grundeigentümern vom 3. April 2007 - Einzahlungsschein Kopie (eingeschrieben): Weiter an: -

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Rechtsabteiluna (inkl. genehmigte Erlasse, mit Änderung Baubereichl Amt für Raumentwicklung

06-5447 / 81564_40912 Oberriet Teilzonenplan und Überbauungsplan Alte Ziegelei Genehmigung