Teilzonenplan Schillerswinkel/Feldhof - Genehmigung

Zonenplan · Oberriet (SG)

Dokument

Nummer
2008-2615
Art
Zonenplan
Gemeinde
Oberriet (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
04.02.2008
Genehmigt
23.09.2008
In Kraft seit
23.09.2008

Karte

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

23. September 2008

Gemeinderat 9463 Oberriet

Gemeinde Oberriet: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •

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Teilzonenplan Schillerswinkel / Feldhof

•

Zonenplanänderung Felbenmadbüchel

Hans Graf, Feldhofstrasse 38, 9463 Oberriet möchte sein Gemüsebauunternehmen erweitern und in diesem Zusammenhang eine neue Lagerhalle erstellen. Die geplante Halle dient der Lagerung und Verpackung von Frischprodukten. Sie ist in der Landwirtschaftszone nicht zo­ nenkonform. Im Rahmen mehrerer Besprechungen zwischen der Gemeinde Oberriet und dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) hat man sich geeinigt, eine Einzonung in die Industriezone nordöstlich des zu prüfen (Teilzonenplan Schillerswinkel/ Feldhof). Die Einzonung umfasst die beiden der Landwirtschaftszone angehörenden Parzellen Nrn. 4523 (9'139 m2) und 2595 (10'662 m2). Die gesamte Parzelle Nr. 2595 und rund die Hälfte der Parzelle Nr. 4523 sind als Fruchtfolgefläche (FFF) ausgeschieden. Während die Parzelle Nr. 4523 bereits als Lagerfläche für Kies benutzt wird (illegal), soll die Parzelle Nr. 2595 aus­ schliesslich für die Realisierung der geplanten Lagerhalle von zur Verfügung ste­ hen. Grundeigentümer der Parzelle Nr. 4523 ist die , Grundeigentümer der Parzelle Nr. 2595 die Ortsgemeinde Oberriet. Im Gegenzug zu dieser Einzonung von insgesamt 19'801 m2 soll im Gebiet Felbenmaadbüchel eine Teilfläche von 29'314, welche heute teilweise in der Zone für öffentliche Bauten und Anla­ gen und teilweise in der Industriezone liegt, ausgezont und der Landwirtschaftszone zuge­ schieden werden (Zonenplanänderung Felbenmaadbüchel). Davon betroffen sind die beiden Parzellen Nrn. 3043 und 5392 sowie Teile der Parzellen Nrn. 5115, 4515 und 3015. Rund drei Viertel der Parzelle Nr. 3015 sind zudem als Fruchtfolgefläche (FFF) ausgeschieden. Aus Gründen des Grundwasserschutzes musste die zulässige Nutzung gemäss Art. 28octies BauG im Teilzonenplan Schillerswinkel/ Feldhof wie folgt festgelegt werden: Industriezone für Betriebe ohne Wassergefährdung. Zudem musste der Teilzonenplan Schillerswinkel/ Feldhof

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bezüglich Lärmschutz und Nichtionisierender Strahlung ergänzt werden. Die beidenErlasse wurden mit Schreiben vom 29. Februar 2008 und 19. März 2008 vorgeprüft. Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden kön­ nen. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Planlegende im Teilzonenplan Schillerswinkel/ Feldhof musste ergänzt werden mit „Industriezone für Be­ triebe ohne Wassergefährdung (Art. 28octies BauG).“ 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.-. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Beilagen Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Unterlagen retour Kopie Rechtsabteiluna Tiefbauamt Rechtsdienst - Amt für Umwelt und Energie

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