Deponieplan Unterkobel (Etappe 1 und Etappe 2)

Sondernutzungsplan · Oberriet (SG)

Dokument

Nummer
2011-2660
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Oberriet (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
31.01.2011
Genehmigt
14.03.2011
Publiziert
08.04.2010
In Kraft seit
14.03.2011

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Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbmnnenstrasse 54, 9001 St Gallen

A-Post Gemeinderat Oberriet Staatsstrasse 92 Postfach 282 9463 Oberriet

14. März 2011

Gemeinde Oberriet: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Deponieplan Unterkobel (Etappe 1 und Etappe 2 [Deponieerweiterung])

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Auf dem ehemaligen Steinbruch-Areal der Firma werden seit Abschluss des Felsabbaus eine Inertstoffdeponie und eine Recyclinganlage betrieben. In diesem Zusammenhang wurde am 4. November 1996 der Abbauplan (Abbau und Wiederherstel­ lung) Steinbruch Unterkobel und der Überbauungsplan Steinbruch Unterkobel vom Bau­ departement des Kantons St.Gallen genehmigt. Beide Planungsinstrumente sind heute noch rechtskräftig. Der Abbauplan Steinbruch Unterkobel wurde mit dem Ziel ausgearbei­ tet, den Restabbau von Felsmaterial und die Wiederherstellung und landschaftliche Ein­ passung des Steinbruchs mittels Inertstoffdeponie festzulegen. Der Überbauungsplan Steinbruch Unterkobel regelt die Nutzung und die Bauweise im Geltungsbereich. Der Standort Unterkobel (Gemeinde Oberriet) ist im Kantonalen Richtplan als bestehender Deponiestandort (Inertstoffdeponie) ausgeschieden. In der Zwischenzeit wurde ein grosser Teil des im Rahmen der 1. Etappe genehmigten Deponievolumens eingebracht. In einer zweiten Etappe soll nun die bestehende Inertstoffdeponie Unterkobel erweitert werden. Vorgesehen sind eine Erhöhung der Schütthöhe sowie eine südliche Erweiterung der Deponiefläche um ca. 1.3 ha. Das Depo­ nievolumen der 2. Etappe soll insgesamt rund 750'000 m3 betragen (180'000 m3 Inertstoff­ kompartiment). Mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Deponieplans soll der Abbauplan (Abbau und Wiederherstellung Steinbruch Unterkobel) vom 4. November 1996 aufgehoben werden. Nicht aufgehoben werden soll hingegen der Überbauungsplan Steinbruch Unterkobel vom 4. November 1996. Mit Schreiben vom 13. November 2009 wurde das geplante Vorhaben ein erstes Mal, mit Schreiben vom 3. Februar 2010 ein zweites Mal vorgeprüft.

Der vorliegende Erlass soll gleichzeitig als Baubewilligung im Sinne von Art. 28quinquies BauG gelten. Die verschiedenen Bewilligungsverfahren wurden deshalb bereits durchge­ führt. Mit Schreiben vom 17. Januar 2011 haben wir dem Gemeinderat Oberriet die fol­ genden Unterlagen zugestellt: Bericht/ Verfügung

Datum

Erstellt durch

Beurteilung von Projekt und Umweltverträglichkeits­

20. Dezember 2010

Amt für Umwelt und Energie

20. Dezember 2010

Amt für Umwelt und Energie

24. Juni 2010

Kantonsforstamt

bericht (UVB) durch die kantonale Umweltschutz­ fachstelle (Kopie) Errichtungsbewilligung Verfügung über Umweltschutzmassnahmen (Kopie) Rodungsbewilligung (Kopie)

Unter Bejahung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens hat der Gemeinderat Oberriet in der Folge die Baubewilligung erteilt und eröffnet. Die Auflagen und Anträge der kantona­ len Fachstellen sind Bestandteil des Baubewilligungsentscheides. Es sind keine Rekurse eingegangen, worauf der Gemeinderat Oberriet den Deponieplan Unterkobel zur Geneh­ migung ein reichte. Die Prüfung ergibt, dass der Deponieplan Unterkobel recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Der Abbauplan (Abbau und Wiederherstellung) Steinbruch Unterkobel vom 4. No­ vember 1996 wird aufgehoben. 3. Die Gebühr für diese Verfügung und die verschiedenen Bewilligungen der kantonalen Fachstellen beträgt Fr. 80'500.-. (AREG: Fr. T800 - [Deponieplan]; KFA: Fr. 300 - [Rodungsbewilligung]; AFU: Fr. 5'000.- [Stellungnahme der Umweltschutzfachstelle], Fr. 73'400 - [Errichtungsbewilligung])

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden.

1 1 -1 1 6 1 / 2 2 9 6 5 5 ,7 0 2 6 5

2/3

Freundliche Crûsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Genehmigter Erlass (inkl. Dossiers) Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung TBA AFU ANJF KFA AREG KP

Plan

Festlegung mm

mm

mm

Perimeter (Umgrenzung Plangebiet)

Hinweise Deponiefläche bewilligte Etappe 1 Freihaltefläche bewilligte Etappe 1 Wald mit Waldgrenze und Stockgrenze Hochbauten Deponiebetrieb Höhenlinien (Äqu idi stanz 2m / 10m) Innerbetriebliche Erschliessung / forstwirtschaftliche Nutzung Zu- und Wegfahrt Deponie Zaun Gehölzbestockung Feuchtbiotop Gewässereindolung best.

759700.000m

Felswand mit oberer Abbruchkante

759l80Q,B00m

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Unte/kobel

Kanton St.Gallen Gemeinde Oberriet

Deponieplan Unterkobel Etappe 1 und 2 (Deponieerweiterung) '59'900.000m

Ausgangszustand bei Abschluss der Etappe 1 (gem. Abbauplan vom 04. Nov. 1996) Situation M 1:2'000 Lüthi Landschaftsarchitekten BSLA SIA, St. Gallen / Wittenbach F kl & Partner AG Ingenieur- und Geometerbüro, Grabs Dr. M. Kobel+Partner AG Büro für Technische Geologie, Sargans Plan-Nr.: 07.27-7.1

Format: A3

Datum: 10.02.2010

Plan

Festlegungen •

•

Perimeter (Umgrenzung Plangebiet)

• •

Deponiefläche Etappe 1 Deponiefläche Etappe 2.1 (Endgestaltung) Deponiefläche Etappe 2.2 (Endgestaltung) Deponiefläche Etappe 2.3 (Zwischengestaltung) ^

Inertstoffkompartiment (Betrieb während gesamter Deponiedauer) Höhenlinien nach Abschluss Etappe 1 (Äquidistanz 2m / 10m) Höhenlinien Endgestaltung (Äquidistanz 10m) temporäre Rodung / Wiederaufforstung Retention Deponieentwässerung Erschliessung Deponiebetrieb (Zu- / Wegfahrt)

*-

Zaun Lager- / Bearbeitungsflächen

Ganzen Text zeigen

Hinweise —/

Höhenlinien best. (Äquidistanz 2m / 10m) Hochbauten Deponiebetrieb

jT ’ -’ ’-"- *

Wald mit Waldgrenze und Stockgrenze

mmmm/

Oberkante Felswand (best. / alt) Gewässereindolung best.

-------— ------------

Offenlegung Auelibach (gem. Projekt IG GEP Oberriet, 15.10.09)

Kanton St. Gal len Gemeinde Oberriet

Deponieplan Unterkobel Etappe 1 und 2 (Deponieerweiterung) Regelungen während der Dauer des Deponiebetriebes - Etappe 2.1 bis 2.3 Situation M 1:2'000 Lüthi Landschaftsarchitekten BSLA SIA, St. Gallen / Wittenbach Fkl & Partner AG Ingenieur- und Geometerbüro, Grabs Dr. M. Kobel+Partner AG Büro für Technische Geologie, Sargans Plan-Nr.; 07.27-7.2

Format: A3

Datum: 10.02.2010

Plan

____________

Festlegungen ■

w

*

Perimeter (Umgrenzung Plangebiet)

• s

Deponiefläche Etappe 1

' ' . '■'

Ganzen Text zeigen

Deponiefläche Etappe 2.1 (Endgestaltung) Deponiefläche Etappe 2.2 (Endgestaltung)

SSuhnegfaPPe2-4 Inertstoffkompartiment (Betrieb während gesamter Deponiedauer) /

Höhenlinien nach Abschluss Etappe 1 (Äquidistanz 2m / 10m)

B

Basisabdichtung Höhenlinien Endgestaltung (Äquidistanz 10m)

9

temporäre Rodung / Wiederaufforstung

Retention Deponieentwässerung Erschliessung Deponiebetrieb (Zu- / Wegfahrt)

759700.000m

+

L

Zaun Lager- / Bearbeitungsflächen

Hinweise

#

Höhenlinien best. (Äquidistanz 2m / 10m) Hochbauten Deponiebetrieb 759800

kobe

Wald mit Waldgrenze und Stockgrenze Reientionsmuldez?

Oberkante Felswand (best. / alt) Gewässereindolung best. Offenlegung Auelibach (gem. Projekt IG GEP Oberriet, 15.10.09) Kanton St.Gallen Gemeinde Oberriet

Deponieplan Unterkobel

Etappe 1 und 2 (Deponieerweiterung) Regelungen während der Dauer des Deponiebetriebes - Etappe 2.4

Situation M 1:2'000 Lüthi Landschaftsarchitekten BSLA SIA, St. Gallen / Wittenbach Fkl & Partner AG Ingenieur- und Geometerbüro, Grabs Dr. M. Kobel+Partner AG Büro für Technische Geologie, Sargans Plan-Nr.: 07.27-7.3

Format: A3

Datum: 10.02.2010

Plan

Festlegungen —

S /

- -f

Perimeter

Umgrenzung Plangebiet

Höhenlinien Endgestaltung (Äquidistanz 2m / 1 0m)

Entwicklung landschaftstypischer Geländeformen; Förderung eines strukturreichen Feinreliefs

Magerwiese

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standortgerechte, artenreiche Begrünung; kein Düngereintrag; Mahdzeitpunkt und Schnittanzahl auf ökologische Ziele abstimmen

Magerweide

standortgerechte, artenreiche Begrünung; kein Düngereintrag; extensive Beweidung

Freihaltefläche

Grünland best.

Pionierstandort

strukturreiche Kies-/Schuttflächen entlang Felswand; ergänzt mit Steinbiotopen

Standortgerechte Gehölzbestockung (Sukzessionsentw. mit Initialbepflanzung)

genauer Standort u. Ausdehnung richten sich nach der Reliefgestaltung (v.a. Steilpartien) und sind vor­ gängig mit den zuständigen Behörden abzustimmen; soweit es die Geländegestaltung ermöglicht sind die Flächen masse grob einzuhalten; partielle Hangsicherung mit ingenieurbiologischen Massnahmen nach Bedarf

Feldgehölz / Obstbaum (standorttypische Art / alte Sorte)

genauer Standort u. Anzahl gem. späterer Festlegung; in Abstimmung mit zuständigen Behörden

Ersatzaufforstung mit neuer Waldgrenze (Sukzessionsentw. mit Initialbepflanzung)

Ersatzaufforstung für die im Frühjahr 2008 im Zusammenenhang mit der Felssprengung durch­ geführten Rodung (Total ca. T000 m2)

temporäre Rodung / Wiederaufforstung (Sukzessionsentw. mit Initialbepflanzung)

standortgerechte Wiederaufforstung der bei Etappe 2 aufgrund der Geländeanpassungen erforderlichen Rodungen (Total ca. 3'400 m2)

Retention Deponieentwässerung

Landschaftsgerechte Geländegestaltung; Förderung von Feuchtbiotopen (Amhibienstandorte)

Trocken mauern (als Trockenbiotop und zur partiellen Hangsicherung)

genaue Lage und Anzahl richten sich nach der Relief­ gestaltung und sind vorgängig mit den zuständigen Behörden abzustimmen

Entwässerungsgraben / Flachwassertümpel

strukturreiche, temporär wasserführende Kleingewässer; abgestimmt auf Amphibienschutz

£'

59'500-(H)0m

Rioniersta

1 =

759700.000m

Cx.

/

ü Hinweise 759800

+

Höhenlinien Bestand (Äquidistanz 2m / 10m) Höhenlinien Etappe 1 Wald best, mit Wald- und Stockgrenze

L

759900.000m

Gehölz best.

Kanton St.Galien Gemeinde Oberriet

Felswand mit Oberkante (Annahme)

Deponieplan Unterkobel Etappe 1 und 2 (Deponieerweiterung)

Oberkante alte Felswand (Steinbruch) Bewirtschaftungsweg Zu- / Wegfahrt Bewirtschaftung

Regelungen für die Endgestaltung und Rekultivierung Situation M 1:2'000

Abbruch Betriebsgebäude / Rückbau Deponieerschliessung

rPlan identisch mit Plan Nr. 07.27-31

Gewässereindolung best.

Lüthi Landschaftsarchitekten BSLA SIA, St. Gallen / Wittenbach Fkl & Partner AG Ingenieur- und Geometerbüro, Grabs Dr. M. Kobel+Partner AG Büro für Technische Geologie, Sargans

Offenlegung Auelibach (gem. Projekt IG GEP Oberriet, 15.10.09)

Plan-Nr.: 07.27-7.4

Format: 51/30cm

Datum: 10.02.2010

Plan

Festlegungen

u

-------------Terrain Endgestaltung (Etappe 2)

Geländeverlauf Etappe 2.1 / 2.2 (Endgestaltung / Zwischengestaltung)

Etappe 2.2

Geländeverlauf Etappe 2.3 (Zwischengestaltung)

Terrain nach Etappe 1

I 1 I I

Ganzen Text zeigen

Inertstoffkompartiraent Terrain nach Etappe 1

Geländeverlauf nach Abschluss Etappe 1

Terrain Endgestaltung (Etappe 2)

Geländeverlauf vor Deponiebeginn (Annahme)

Geländeverlauf vor Deponiebeginn (Annahme)

400.00

400.00

Querprofil 1-1

Querprofil 2-2

Deponieschüttung Etappe 1 Deponieschüttung Etappe 2.1 Deponieschüttung Etappe 2.2

I I u I I I I u

Geländeverlauf Endgestaltung

Deponieschüttung Etappe 2.3 3g Deponieschüttung Etappe 2.4 Terrain Endgestaltung--. (Etappe 2)

Inertstoffkompartiment Terrain Endgestaltung (Etappe 2)

Hinweise

Terrain nach Etappe 1 Etappe 2.4

Terrain nach Etappe 1 ..... '

Etappe 2.3

Geländeverlauf vor Deponiebeginn (Annahme)

Etappe 2.3

Etappe 1

.......

Felswand bestehend bleibend

400.00

Querprofil 4-4

Querprofil 3-3

_

Geländeverlauf bestehend

Geländeverlauf vor Deponiebeginn (Annahme)

Geländeverlauf vor Deponiebeginn (Annahme)

--

Kanton St.Gallen Gemeinde Oberriet

Deponieplan Unterkobel Etappe 1 und 2 (Deponieerweiterung) Regelungen für die Endgestaltung und Rekultivierung / Etappierung Querprofile M 1:2'000

-Terrain Endgestaltung (Etappe 2)

Terrain Endgestaltung (Etappe 2)

Terrain

[ Plan identisch mit Plan Nr. 07.27-4\

Etappe 2.4

Lüthi Landschaftsarchitekten BSLA SIA, St. Gallen / Wittenbach Fkl & Partner AG Ingenieur- und Geometerbüro, Grabs Dr. M. Kobel+Partner AG Büro für Technische Geologie, Sarg ans

-JgO-W

- - Geländeverlauf vor Deponie beginn (Annahme)

400.00

400.00_____________

Querprofil 5-5

Querprofil 6-6

Plan-Nr.: 07.27-7.5

Format: A3

Datum: 10.02.2010

Plan

Besondere Vorschriften Überbauungsplan (04.11.1996) Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglements der Gemeinde Oberriet. A rt 1: Geltungsbereich/Verbindlichkeit Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Planelemente sind verbindlich. Alle übrigen Planelemente sind wegleitend. Art. 2: Zweck Durch den Überbauungsplan werden die Nutzungen und die Bauweise im Geltungsbereich geregelt. Erschliessung, Deponiegestaltung, Felsabbau und Einzäunung richten sich nach dem Abbauplan. Art. 3: Überbauung Baubereich A (Recyclinganlage) dient Nutzungen, die im Zusammenhang mit der Deponie und dem Recyclieren von inerten Stoffen stehen. Bauten sind nur zulässig, wenn sie diesem Zwecke dienen. Sie sind nach Abschluss der Deponie abzubrechen. Es gelten folgende Überbauungsvorschriften: max. Gebäudelänge nicht beschränkt max. Gebäude-ZFirsthöhe 30 m Baubereich B dient nur Bauten für Verwaltung, Administration und Aufenthaltsräume, die für den Betrieb der Deponie und der Recyclinganlage gebraucht werden. Bauten sind nur zulässig, wenn sie diesem Zwecke dienen. Wohnnutzungen sind nicht gestattet. Nach Abschluss der Deponie sind die Gebäude abzubrechen. Es gelten folgende Überbauungsvorschriften: max. Gebäudelänge nicht beschränkt max. Gebäude-ZFirsthöhe 5 m min. Grenzabstand 3,5 m Anlagenbereich C (C1 und C2) dient als Zwischenlagerplatz und als Manövrierraum für Produkte und deren Transporteinrichtungen, die im Zusammenhang mit der Deponie und der Recyclinganlage stehen. Sie dürfen befestigt werden. Es ist ein min. Waldabstand von 10 m einzuhalten. Im Anlagenbereich CI dürfen die Zwischenlagerplätze, soweit dies neue Vorschriften allenfalls verlangen, überdacht werden. Im Anlagenbereich C2 sind neue, feste Bauten nicht gestattet.

Festlegungen Überbauungsplan (04.11.1996) —

Umgr enzung Plangebiet Baubereich A Baubereich B Anlagenbereich C C1 C2 Waldabstandslinie 10m

Kanton St.Gallen Gemeinde Oberriet

Deponie Unterkobel Etappe 1 und 2 (Deponieerweiterung) Beilage: Überbauungsplan Steinbruch Unterkobel (genehmigt am 04.11.1996)

Hinweise

m

Situation M 1:2'000 Wald mit Waldgrenze und Stockgrenze

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Lüthi Landschaftsarchitekten BSLA SIA, St. Gallen ZWittenbach F kl & Partner AG Ingenieur- und Geometerbüro, Grabs Dr. M. Kobel+Partner AG Büro für Technische Geologie, Sargans

Zu- und Wegfahrt

Plan-Nr.: -

Format: A3

Datum: 10.02.2010

besondere Vorschriften

Kanton St.Gallen Gemeinde Oberriet

Deponie Unterkobel Etappe 1 und Etappe 2 (Deponieerweiterung)

Deponieplan Besondere Vorschriften mit Anhangplänen Deponieplan nach Baugesetz, Art. 28bis Deponiegesuch nach Baugesetz, Art. 28quinquies

Vom Gemeinderat erlassen am

3 1. Jan. 2011 D e r G em ein deratssch reib er:

D e r G e m ä in d ro rä s id e n t:

öffentlich aufgelegt vom

April 2010

bis

- 7. M a i 2010

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am ....1 . Mit E rm äch tig un g D e r L eite r d es A m te s für R aum entw icklu ng und G eoin fo rm atio n (A R E G ):

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ildgrenzen vom Kantonsfi

lassen am

D e r K antonsobei

öffentlich aufgelegt vo

April 2010

bis

- 7. Mai 2010

In Rechtskraft erwachsen am lantonsoberförster:

Waldfeststellung im Rahmen der Ortsplanung durchgeführt. (Rechtskraft 1 0 . Oktober 19 9 4 )

S t. Gallon C f F o rs tim -c n i 'iir

Besondere Vorschriften Vorbehalt übergeordnetes Recht

Soweit der Deponieplan nicht im Rahmen gesetzlicher Ermächtigung eine besondere Rege­ lung trifft, bleiben die Vorschriften von Bund, Kanton und Gemeinde Vorbehalten.

Art. 1 Zweck

Der Deponieplan regelt den Betrieb und den Abschluss der Deponie Unterkobel. Er trifft Aussagen über die Erschliessung, den Betrieb, die Etappierung sowie die Endgestaltung. Mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Deponieplans wird der Abbauplan (Abbau und Wiederherstellung Steinbruch Unterkobel) vom 04. November 1996 aufgehoben.

Art. 2 Geltungsbereich / Verbindlichkeit

Der Deponieplan gilt im Sinne von Art. 28quinquies BauG als Baubewilligung für das im Situationsplan umgrenzte Gebiet (Plan Nr. 07.27-5 und 07.27-7.1 bis -7.4). Alle in der Legende zu den einzelnen Plänen im Anhang dieses Berichts als .Festlegungen' bezeichneten Planelemente, die besonderen Vorschriften sowie der Umweltverträglichkeits­ bericht sind verbindlich. Alle übrigen Planelemente sind wegleitend.

Art. 3 Deponienutzung und Betriebsregelung

Für die Deponienutzung in Etappe 1 dient das gesamte in Plan Nr. 07.27-7.1 bis -7.3 als .Deponiefläche Etappe T ausgeschiedene Gebiet als Inertstoffdeponie. In den Etappen 2.1 bis 2.4 ist die Deponierung von Inertstoffmaterial ab dem 01. Januar 2014 nur noch in dem dafür ausgewiesenen Kompartiment zulässig. Es dürfen nur Inertstoffe deponiert werden, die den Bestimmungen der TVA Anhang 1 ent­ sprechen. Die Betriebszeiten sind über das Betriebsreglement geregelt.

Art. 4 Erschliessung

Die verkehrsmässige Erschliessung der Deponie hat ausschliesslich über die im Plan bezeichnete Unterkobelstrasse zu erfolgen. Nach Beendigung des Deponiebetriebes wird die Zufahrtsstrasse rückgebaut und die Bewirtschaftungszufahrt erfolgt über die Steinbruch­ strasse.

1/3

Art. 5 Bauten und Anlagen während des Deponiebetriebs

Das Areal ist während der ganzen Zeit des Deponiebetriebs gemäss Situationsplan zu um­ zäunen (Plan Nr. 07.27-5). Die Erstellung von Bauten und Anlagen richtet sich nach dem bestehenden Überbauungsplan Steinbruch Unterkobel vom 04. November 1996. Es sind nur die für den Deponiebetrieb sowie die für das Brechen, Aufbereiten, Mischen und Zwischenlagern von Material erforderlichen Bauten und Anlagen zulässig. Die bestehenden Bauten und Anlagen sind in den Plänen 07.27-7.2 und 07.27-7.3 ausgewiesen. Für allfällige zusätzliche Bauten und Anlagen ist die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens erforderlich.

Art. 6 Ausmass / Begrenzung der Deponie

Für die Deponie werden die zulässige Begrenzung und der Umfang durch die Höhenlinien im Situationsplan „Regelungen für die Endgestaltung“ und in den Querprofilen festgelegt. Über­ schreitungen der Höhenkoten sind bis zu 1m zulässig. Unterschreitungen bis maximal 1m sind erlaubt, sofern die Abflussverhältnisse der Oberflächenentwässerung einwandfrei blei­ ben und die wesentliche Form der Geländegestaltung gewahrt bleibt.

Art. 7 Etappierung

Die Deponiefläche der Etappe 1 entspricht der im Abbauplan (Abbau und Wiederherstellung Steinbruch Unterkobel) vom 04. November 1996 festgelegten Deponiefläche. Die Deponieflächen der Etappen 2.1 bis 2.4 sind entsprechend der in den Situationsplänen .Regelungen für die Dauer des Deponiebetriebes’ festgelegten Etappierung auszuführen (Plan Nr. 07.27-7.2 u. -7.3). Dabei können die Etappen soweit es der Betriebsablauf erfordert parallel ausgeführt werden. Die Fläche der offenen Etappen ist dabei möglichst gering zu halten. Das Inertstoffkompartiment ist aus der Etappierung ausgeschlossen und kann zeitlich parallel während der gesamten Deponienutzung weiterbetrieben werden. Es gelten die folgenden Fristen: Die Betriebseinrichtungen sind bis spätestens Ende Dezember 2027 vollständig zu entfernen.

Art. 8 Endgestaltung

Die Rekultivierung der einzelnen Teilflächen hat unmittelbar nach Abschluss der Auffüllung und dem Abklingen der Setzungen zu erfolgen. Die Festlegung der Rekultivierung erfolgt in Absprache mit dem Grundeigentümer, dem Amt für Umwelt und Energie (AFU), dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei, dem Kantonsforstamt und den Naturschutzorganisationen (Pro Natura).

2/3

Die Endgestaltung muss im Dezember 2028 abgeschlossen sein. Sollte sich abzeichnen, dass die Fristen beim Deponiebetrieb nicht eingehalten werden kön­ nen, weil zu wenig geeignetes Deponiematerial zur Verfügung steht, so ist dem Gemeinderat möglichst frühzeitig Mitteilung zu machen (bis spätestens Ende Dezember 2026).

Art. 9 Garantie / Sicherheit

Im Falle der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann der Gemeinderat nach Androhung Ersatzmassnahmen anordnen. Die Leistung einer Sicherheitsgarantie wird über die Betriebs­ bewilligung geregelt. Über den Betrag kann nur mit Zustimmung des Amtes für Umwelt und Energie (AFU) verfügt werden. Die Robert König AG als Betreiberin der Deponie ist verantwortlich für den Betrieb der Deponie Unterkobel.

ANHANG Deponieplan 1

Plan Nr. 07.27-7.1:

Ausgangszustand bei Abschluss der Etappe 1, Situation M 1:2’000

2

Plan Nr. 07.27-7.2:

Regelungen während der Dauer des Deponiebetriebes - Etappe 2.1 bis 2.3, Situation M 1:2’000

3

Plan Nr. 07.27-7.3:

Regelungen während der Dauer des Deponiebetriebes - Etappe 2.4, Situation M 1:2'000

4

Plan Nr. 07.27-7.4:

Regelungen für die Endgestaltung und Rekultivierung, Situation M 1:2’000

5

Plan Nr. 07.27-7.5:

Regelungen für die Endgestaltung und Rekultivierung / Etappierung, Querprofile M 1:2’000

BEILAGE 1

Überbauungsplan Steinbruch Unterkobel (genehmigt am 04.11.1996), Situation M 1:2 000

3/3

Deponieplan Unterkobel (Etappe 1 und Etappe 2), Oberriet (SG) | Lexipedia