Deponieplan Unterkobel (Etappe 1 und Etappe 2)
Sondernutzungsplan · Oberriet (SG)
Dokument
- Nummer
- 2011-2660
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Oberriet (SG)
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 31.01.2011
- Genehmigt
- 14.03.2011
- Publiziert
- 08.04.2010
- In Kraft seit
- 14.03.2011
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Text
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbmnnenstrasse 54, 9001 St Gallen
A-Post Gemeinderat Oberriet Staatsstrasse 92 Postfach 282 9463 Oberriet
14. März 2011
Gemeinde Oberriet: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Deponieplan Unterkobel (Etappe 1 und Etappe 2 [Deponieerweiterung])
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Auf dem ehemaligen Steinbruch-Areal der Firma werden seit Abschluss des Felsabbaus eine Inertstoffdeponie und eine Recyclinganlage betrieben. In diesem Zusammenhang wurde am 4. November 1996 der Abbauplan (Abbau und Wiederherstel lung) Steinbruch Unterkobel und der Überbauungsplan Steinbruch Unterkobel vom Bau departement des Kantons St.Gallen genehmigt. Beide Planungsinstrumente sind heute noch rechtskräftig. Der Abbauplan Steinbruch Unterkobel wurde mit dem Ziel ausgearbei tet, den Restabbau von Felsmaterial und die Wiederherstellung und landschaftliche Ein passung des Steinbruchs mittels Inertstoffdeponie festzulegen. Der Überbauungsplan Steinbruch Unterkobel regelt die Nutzung und die Bauweise im Geltungsbereich. Der Standort Unterkobel (Gemeinde Oberriet) ist im Kantonalen Richtplan als bestehender Deponiestandort (Inertstoffdeponie) ausgeschieden. In der Zwischenzeit wurde ein grosser Teil des im Rahmen der 1. Etappe genehmigten Deponievolumens eingebracht. In einer zweiten Etappe soll nun die bestehende Inertstoffdeponie Unterkobel erweitert werden. Vorgesehen sind eine Erhöhung der Schütthöhe sowie eine südliche Erweiterung der Deponiefläche um ca. 1.3 ha. Das Depo nievolumen der 2. Etappe soll insgesamt rund 750'000 m3 betragen (180'000 m3 Inertstoff kompartiment). Mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Deponieplans soll der Abbauplan (Abbau und Wiederherstellung Steinbruch Unterkobel) vom 4. November 1996 aufgehoben werden. Nicht aufgehoben werden soll hingegen der Überbauungsplan Steinbruch Unterkobel vom 4. November 1996. Mit Schreiben vom 13. November 2009 wurde das geplante Vorhaben ein erstes Mal, mit Schreiben vom 3. Februar 2010 ein zweites Mal vorgeprüft.
Der vorliegende Erlass soll gleichzeitig als Baubewilligung im Sinne von Art. 28quinquies BauG gelten. Die verschiedenen Bewilligungsverfahren wurden deshalb bereits durchge führt. Mit Schreiben vom 17. Januar 2011 haben wir dem Gemeinderat Oberriet die fol genden Unterlagen zugestellt: Bericht/ Verfügung
Datum
Erstellt durch
Beurteilung von Projekt und Umweltverträglichkeits
20. Dezember 2010
Amt für Umwelt und Energie
20. Dezember 2010
Amt für Umwelt und Energie
24. Juni 2010
Kantonsforstamt
bericht (UVB) durch die kantonale Umweltschutz fachstelle (Kopie) Errichtungsbewilligung Verfügung über Umweltschutzmassnahmen (Kopie) Rodungsbewilligung (Kopie)
Unter Bejahung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens hat der Gemeinderat Oberriet in der Folge die Baubewilligung erteilt und eröffnet. Die Auflagen und Anträge der kantona len Fachstellen sind Bestandteil des Baubewilligungsentscheides. Es sind keine Rekurse eingegangen, worauf der Gemeinderat Oberriet den Deponieplan Unterkobel zur Geneh migung ein reichte. Die Prüfung ergibt, dass der Deponieplan Unterkobel recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Der Abbauplan (Abbau und Wiederherstellung) Steinbruch Unterkobel vom 4. No vember 1996 wird aufgehoben. 3. Die Gebühr für diese Verfügung und die verschiedenen Bewilligungen der kantonalen Fachstellen beträgt Fr. 80'500.-. (AREG: Fr. T800 - [Deponieplan]; KFA: Fr. 300 - [Rodungsbewilligung]; AFU: Fr. 5'000.- [Stellungnahme der Umweltschutzfachstelle], Fr. 73'400 - [Errichtungsbewilligung])
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden.
1 1 -1 1 6 1 / 2 2 9 6 5 5 ,7 0 2 6 5
2/3
Freundliche Crûsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Genehmigter Erlass (inkl. Dossiers) Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung TBA AFU ANJF KFA AREG KP
Plan
Festlegung mm
mm
mm
Perimeter (Umgrenzung Plangebiet)
Hinweise Deponiefläche bewilligte Etappe 1 Freihaltefläche bewilligte Etappe 1 Wald mit Waldgrenze und Stockgrenze Hochbauten Deponiebetrieb Höhenlinien (Äqu idi stanz 2m / 10m) Innerbetriebliche Erschliessung / forstwirtschaftliche Nutzung Zu- und Wegfahrt Deponie Zaun Gehölzbestockung Feuchtbiotop Gewässereindolung best.
759700.000m
Felswand mit oberer Abbruchkante
759l80Q,B00m
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Unte/kobel
Kanton St.Gallen Gemeinde Oberriet
Deponieplan Unterkobel Etappe 1 und 2 (Deponieerweiterung) '59'900.000m
Ausgangszustand bei Abschluss der Etappe 1 (gem. Abbauplan vom 04. Nov. 1996) Situation M 1:2'000 Lüthi Landschaftsarchitekten BSLA SIA, St. Gallen / Wittenbach F kl & Partner AG Ingenieur- und Geometerbüro, Grabs Dr. M. Kobel+Partner AG Büro für Technische Geologie, Sargans Plan-Nr.: 07.27-7.1
Format: A3
Datum: 10.02.2010
Plan
Festlegungen •
•
Perimeter (Umgrenzung Plangebiet)
• •
Deponiefläche Etappe 1 Deponiefläche Etappe 2.1 (Endgestaltung) Deponiefläche Etappe 2.2 (Endgestaltung) Deponiefläche Etappe 2.3 (Zwischengestaltung) ^
Inertstoffkompartiment (Betrieb während gesamter Deponiedauer) Höhenlinien nach Abschluss Etappe 1 (Äquidistanz 2m / 10m) Höhenlinien Endgestaltung (Äquidistanz 10m) temporäre Rodung / Wiederaufforstung Retention Deponieentwässerung Erschliessung Deponiebetrieb (Zu- / Wegfahrt)
*-
Zaun Lager- / Bearbeitungsflächen
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Hinweise —/
Höhenlinien best. (Äquidistanz 2m / 10m) Hochbauten Deponiebetrieb
jT ’ -’ ’-"- *
Wald mit Waldgrenze und Stockgrenze
mmmm/
Oberkante Felswand (best. / alt) Gewässereindolung best.
-------— ------------
Offenlegung Auelibach (gem. Projekt IG GEP Oberriet, 15.10.09)
Kanton St. Gal len Gemeinde Oberriet
Deponieplan Unterkobel Etappe 1 und 2 (Deponieerweiterung) Regelungen während der Dauer des Deponiebetriebes - Etappe 2.1 bis 2.3 Situation M 1:2'000 Lüthi Landschaftsarchitekten BSLA SIA, St. Gallen / Wittenbach Fkl & Partner AG Ingenieur- und Geometerbüro, Grabs Dr. M. Kobel+Partner AG Büro für Technische Geologie, Sargans Plan-Nr.; 07.27-7.2
Format: A3
Datum: 10.02.2010
Plan
____________
Festlegungen ■
w
*
Perimeter (Umgrenzung Plangebiet)
• s
Deponiefläche Etappe 1
' ' . '■'
Ganzen Text zeigen
Deponiefläche Etappe 2.1 (Endgestaltung) Deponiefläche Etappe 2.2 (Endgestaltung)
SSuhnegfaPPe2-4 Inertstoffkompartiment (Betrieb während gesamter Deponiedauer) /
Höhenlinien nach Abschluss Etappe 1 (Äquidistanz 2m / 10m)
B
Basisabdichtung Höhenlinien Endgestaltung (Äquidistanz 10m)
9
temporäre Rodung / Wiederaufforstung
Retention Deponieentwässerung Erschliessung Deponiebetrieb (Zu- / Wegfahrt)
759700.000m
+
L
Zaun Lager- / Bearbeitungsflächen
Hinweise
#
Höhenlinien best. (Äquidistanz 2m / 10m) Hochbauten Deponiebetrieb 759800
kobe
Wald mit Waldgrenze und Stockgrenze Reientionsmuldez?
Oberkante Felswand (best. / alt) Gewässereindolung best. Offenlegung Auelibach (gem. Projekt IG GEP Oberriet, 15.10.09) Kanton St.Gallen Gemeinde Oberriet
Deponieplan Unterkobel
Etappe 1 und 2 (Deponieerweiterung) Regelungen während der Dauer des Deponiebetriebes - Etappe 2.4
Situation M 1:2'000 Lüthi Landschaftsarchitekten BSLA SIA, St. Gallen / Wittenbach Fkl & Partner AG Ingenieur- und Geometerbüro, Grabs Dr. M. Kobel+Partner AG Büro für Technische Geologie, Sargans Plan-Nr.: 07.27-7.3
Format: A3
Datum: 10.02.2010
Plan
Festlegungen —
S /
- -f
Perimeter
Umgrenzung Plangebiet
Höhenlinien Endgestaltung (Äquidistanz 2m / 1 0m)
Entwicklung landschaftstypischer Geländeformen; Förderung eines strukturreichen Feinreliefs
Magerwiese
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standortgerechte, artenreiche Begrünung; kein Düngereintrag; Mahdzeitpunkt und Schnittanzahl auf ökologische Ziele abstimmen
Magerweide
standortgerechte, artenreiche Begrünung; kein Düngereintrag; extensive Beweidung
Freihaltefläche
Grünland best.
Pionierstandort
strukturreiche Kies-/Schuttflächen entlang Felswand; ergänzt mit Steinbiotopen
Standortgerechte Gehölzbestockung (Sukzessionsentw. mit Initialbepflanzung)
genauer Standort u. Ausdehnung richten sich nach der Reliefgestaltung (v.a. Steilpartien) und sind vor gängig mit den zuständigen Behörden abzustimmen; soweit es die Geländegestaltung ermöglicht sind die Flächen masse grob einzuhalten; partielle Hangsicherung mit ingenieurbiologischen Massnahmen nach Bedarf
Feldgehölz / Obstbaum (standorttypische Art / alte Sorte)
genauer Standort u. Anzahl gem. späterer Festlegung; in Abstimmung mit zuständigen Behörden
Ersatzaufforstung mit neuer Waldgrenze (Sukzessionsentw. mit Initialbepflanzung)
Ersatzaufforstung für die im Frühjahr 2008 im Zusammenenhang mit der Felssprengung durch geführten Rodung (Total ca. T000 m2)
temporäre Rodung / Wiederaufforstung (Sukzessionsentw. mit Initialbepflanzung)
standortgerechte Wiederaufforstung der bei Etappe 2 aufgrund der Geländeanpassungen erforderlichen Rodungen (Total ca. 3'400 m2)
Retention Deponieentwässerung
Landschaftsgerechte Geländegestaltung; Förderung von Feuchtbiotopen (Amhibienstandorte)
Trocken mauern (als Trockenbiotop und zur partiellen Hangsicherung)
genaue Lage und Anzahl richten sich nach der Relief gestaltung und sind vorgängig mit den zuständigen Behörden abzustimmen
Entwässerungsgraben / Flachwassertümpel
strukturreiche, temporär wasserführende Kleingewässer; abgestimmt auf Amphibienschutz
£'
59'500-(H)0m
Rioniersta
1 =
759700.000m
Cx.
/
ü Hinweise 759800
+
Höhenlinien Bestand (Äquidistanz 2m / 10m) Höhenlinien Etappe 1 Wald best, mit Wald- und Stockgrenze
L
759900.000m
Gehölz best.
Kanton St.Galien Gemeinde Oberriet
Felswand mit Oberkante (Annahme)
Deponieplan Unterkobel Etappe 1 und 2 (Deponieerweiterung)
Oberkante alte Felswand (Steinbruch) Bewirtschaftungsweg Zu- / Wegfahrt Bewirtschaftung
Regelungen für die Endgestaltung und Rekultivierung Situation M 1:2'000
Abbruch Betriebsgebäude / Rückbau Deponieerschliessung
rPlan identisch mit Plan Nr. 07.27-31
Gewässereindolung best.
Lüthi Landschaftsarchitekten BSLA SIA, St. Gallen / Wittenbach Fkl & Partner AG Ingenieur- und Geometerbüro, Grabs Dr. M. Kobel+Partner AG Büro für Technische Geologie, Sargans
Offenlegung Auelibach (gem. Projekt IG GEP Oberriet, 15.10.09)
Plan-Nr.: 07.27-7.4
Format: 51/30cm
Datum: 10.02.2010
Plan
Festlegungen
u
-------------Terrain Endgestaltung (Etappe 2)
Geländeverlauf Etappe 2.1 / 2.2 (Endgestaltung / Zwischengestaltung)
Etappe 2.2
Geländeverlauf Etappe 2.3 (Zwischengestaltung)
Terrain nach Etappe 1
I 1 I I
Ganzen Text zeigen
Inertstoffkompartiraent Terrain nach Etappe 1
Geländeverlauf nach Abschluss Etappe 1
Terrain Endgestaltung (Etappe 2)
Geländeverlauf vor Deponiebeginn (Annahme)
Geländeverlauf vor Deponiebeginn (Annahme)
400.00
400.00
Querprofil 1-1
Querprofil 2-2
Deponieschüttung Etappe 1 Deponieschüttung Etappe 2.1 Deponieschüttung Etappe 2.2
I I u I I I I u
Geländeverlauf Endgestaltung
Deponieschüttung Etappe 2.3 3g Deponieschüttung Etappe 2.4 Terrain Endgestaltung--. (Etappe 2)
Inertstoffkompartiment Terrain Endgestaltung (Etappe 2)
Hinweise
Terrain nach Etappe 1 Etappe 2.4
Terrain nach Etappe 1 ..... '
Etappe 2.3
Geländeverlauf vor Deponiebeginn (Annahme)
Etappe 2.3
Etappe 1
.......
Felswand bestehend bleibend
400.00
Querprofil 4-4
Querprofil 3-3
_
Geländeverlauf bestehend
Geländeverlauf vor Deponiebeginn (Annahme)
Geländeverlauf vor Deponiebeginn (Annahme)
--
Kanton St.Gallen Gemeinde Oberriet
Deponieplan Unterkobel Etappe 1 und 2 (Deponieerweiterung) Regelungen für die Endgestaltung und Rekultivierung / Etappierung Querprofile M 1:2'000
-Terrain Endgestaltung (Etappe 2)
Terrain Endgestaltung (Etappe 2)
Terrain
[ Plan identisch mit Plan Nr. 07.27-4\
Etappe 2.4
Lüthi Landschaftsarchitekten BSLA SIA, St. Gallen / Wittenbach Fkl & Partner AG Ingenieur- und Geometerbüro, Grabs Dr. M. Kobel+Partner AG Büro für Technische Geologie, Sarg ans
-JgO-W
- - Geländeverlauf vor Deponie beginn (Annahme)
400.00
400.00_____________
Querprofil 5-5
Querprofil 6-6
Plan-Nr.: 07.27-7.5
Format: A3
Datum: 10.02.2010
Plan
Besondere Vorschriften Überbauungsplan (04.11.1996) Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglements der Gemeinde Oberriet. A rt 1: Geltungsbereich/Verbindlichkeit Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Planelemente sind verbindlich. Alle übrigen Planelemente sind wegleitend. Art. 2: Zweck Durch den Überbauungsplan werden die Nutzungen und die Bauweise im Geltungsbereich geregelt. Erschliessung, Deponiegestaltung, Felsabbau und Einzäunung richten sich nach dem Abbauplan. Art. 3: Überbauung Baubereich A (Recyclinganlage) dient Nutzungen, die im Zusammenhang mit der Deponie und dem Recyclieren von inerten Stoffen stehen. Bauten sind nur zulässig, wenn sie diesem Zwecke dienen. Sie sind nach Abschluss der Deponie abzubrechen. Es gelten folgende Überbauungsvorschriften: max. Gebäudelänge nicht beschränkt max. Gebäude-ZFirsthöhe 30 m Baubereich B dient nur Bauten für Verwaltung, Administration und Aufenthaltsräume, die für den Betrieb der Deponie und der Recyclinganlage gebraucht werden. Bauten sind nur zulässig, wenn sie diesem Zwecke dienen. Wohnnutzungen sind nicht gestattet. Nach Abschluss der Deponie sind die Gebäude abzubrechen. Es gelten folgende Überbauungsvorschriften: max. Gebäudelänge nicht beschränkt max. Gebäude-ZFirsthöhe 5 m min. Grenzabstand 3,5 m Anlagenbereich C (C1 und C2) dient als Zwischenlagerplatz und als Manövrierraum für Produkte und deren Transporteinrichtungen, die im Zusammenhang mit der Deponie und der Recyclinganlage stehen. Sie dürfen befestigt werden. Es ist ein min. Waldabstand von 10 m einzuhalten. Im Anlagenbereich CI dürfen die Zwischenlagerplätze, soweit dies neue Vorschriften allenfalls verlangen, überdacht werden. Im Anlagenbereich C2 sind neue, feste Bauten nicht gestattet.
Festlegungen Überbauungsplan (04.11.1996) —
Umgr enzung Plangebiet Baubereich A Baubereich B Anlagenbereich C C1 C2 Waldabstandslinie 10m
Kanton St.Gallen Gemeinde Oberriet
Deponie Unterkobel Etappe 1 und 2 (Deponieerweiterung) Beilage: Überbauungsplan Steinbruch Unterkobel (genehmigt am 04.11.1996)
Hinweise
m
Situation M 1:2'000 Wald mit Waldgrenze und Stockgrenze
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Lüthi Landschaftsarchitekten BSLA SIA, St. Gallen ZWittenbach F kl & Partner AG Ingenieur- und Geometerbüro, Grabs Dr. M. Kobel+Partner AG Büro für Technische Geologie, Sargans
Zu- und Wegfahrt
Plan-Nr.: -
Format: A3
Datum: 10.02.2010
besondere Vorschriften
Kanton St.Gallen Gemeinde Oberriet
Deponie Unterkobel Etappe 1 und Etappe 2 (Deponieerweiterung)
Deponieplan Besondere Vorschriften mit Anhangplänen Deponieplan nach Baugesetz, Art. 28bis Deponiegesuch nach Baugesetz, Art. 28quinquies
Vom Gemeinderat erlassen am
3 1. Jan. 2011 D e r G em ein deratssch reib er:
D e r G e m ä in d ro rä s id e n t:
öffentlich aufgelegt vom
April 2010
bis
- 7. M a i 2010
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am ....1 . Mit E rm äch tig un g D e r L eite r d es A m te s für R aum entw icklu ng und G eoin fo rm atio n (A R E G ):
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ildgrenzen vom Kantonsfi
lassen am
D e r K antonsobei
öffentlich aufgelegt vo
April 2010
bis
- 7. Mai 2010
In Rechtskraft erwachsen am lantonsoberförster:
Waldfeststellung im Rahmen der Ortsplanung durchgeführt. (Rechtskraft 1 0 . Oktober 19 9 4 )
S t. Gallon C f F o rs tim -c n i 'iir
Besondere Vorschriften Vorbehalt übergeordnetes Recht
Soweit der Deponieplan nicht im Rahmen gesetzlicher Ermächtigung eine besondere Rege lung trifft, bleiben die Vorschriften von Bund, Kanton und Gemeinde Vorbehalten.
Art. 1 Zweck
Der Deponieplan regelt den Betrieb und den Abschluss der Deponie Unterkobel. Er trifft Aussagen über die Erschliessung, den Betrieb, die Etappierung sowie die Endgestaltung. Mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Deponieplans wird der Abbauplan (Abbau und Wiederherstellung Steinbruch Unterkobel) vom 04. November 1996 aufgehoben.
Art. 2 Geltungsbereich / Verbindlichkeit
Der Deponieplan gilt im Sinne von Art. 28quinquies BauG als Baubewilligung für das im Situationsplan umgrenzte Gebiet (Plan Nr. 07.27-5 und 07.27-7.1 bis -7.4). Alle in der Legende zu den einzelnen Plänen im Anhang dieses Berichts als .Festlegungen' bezeichneten Planelemente, die besonderen Vorschriften sowie der Umweltverträglichkeits bericht sind verbindlich. Alle übrigen Planelemente sind wegleitend.
Art. 3 Deponienutzung und Betriebsregelung
Für die Deponienutzung in Etappe 1 dient das gesamte in Plan Nr. 07.27-7.1 bis -7.3 als .Deponiefläche Etappe T ausgeschiedene Gebiet als Inertstoffdeponie. In den Etappen 2.1 bis 2.4 ist die Deponierung von Inertstoffmaterial ab dem 01. Januar 2014 nur noch in dem dafür ausgewiesenen Kompartiment zulässig. Es dürfen nur Inertstoffe deponiert werden, die den Bestimmungen der TVA Anhang 1 ent sprechen. Die Betriebszeiten sind über das Betriebsreglement geregelt.
Art. 4 Erschliessung
Die verkehrsmässige Erschliessung der Deponie hat ausschliesslich über die im Plan bezeichnete Unterkobelstrasse zu erfolgen. Nach Beendigung des Deponiebetriebes wird die Zufahrtsstrasse rückgebaut und die Bewirtschaftungszufahrt erfolgt über die Steinbruch strasse.
1/3
Art. 5 Bauten und Anlagen während des Deponiebetriebs
Das Areal ist während der ganzen Zeit des Deponiebetriebs gemäss Situationsplan zu um zäunen (Plan Nr. 07.27-5). Die Erstellung von Bauten und Anlagen richtet sich nach dem bestehenden Überbauungsplan Steinbruch Unterkobel vom 04. November 1996. Es sind nur die für den Deponiebetrieb sowie die für das Brechen, Aufbereiten, Mischen und Zwischenlagern von Material erforderlichen Bauten und Anlagen zulässig. Die bestehenden Bauten und Anlagen sind in den Plänen 07.27-7.2 und 07.27-7.3 ausgewiesen. Für allfällige zusätzliche Bauten und Anlagen ist die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens erforderlich.
Art. 6 Ausmass / Begrenzung der Deponie
Für die Deponie werden die zulässige Begrenzung und der Umfang durch die Höhenlinien im Situationsplan „Regelungen für die Endgestaltung“ und in den Querprofilen festgelegt. Über schreitungen der Höhenkoten sind bis zu 1m zulässig. Unterschreitungen bis maximal 1m sind erlaubt, sofern die Abflussverhältnisse der Oberflächenentwässerung einwandfrei blei ben und die wesentliche Form der Geländegestaltung gewahrt bleibt.
Art. 7 Etappierung
Die Deponiefläche der Etappe 1 entspricht der im Abbauplan (Abbau und Wiederherstellung Steinbruch Unterkobel) vom 04. November 1996 festgelegten Deponiefläche. Die Deponieflächen der Etappen 2.1 bis 2.4 sind entsprechend der in den Situationsplänen .Regelungen für die Dauer des Deponiebetriebes’ festgelegten Etappierung auszuführen (Plan Nr. 07.27-7.2 u. -7.3). Dabei können die Etappen soweit es der Betriebsablauf erfordert parallel ausgeführt werden. Die Fläche der offenen Etappen ist dabei möglichst gering zu halten. Das Inertstoffkompartiment ist aus der Etappierung ausgeschlossen und kann zeitlich parallel während der gesamten Deponienutzung weiterbetrieben werden. Es gelten die folgenden Fristen: Die Betriebseinrichtungen sind bis spätestens Ende Dezember 2027 vollständig zu entfernen.
Art. 8 Endgestaltung
Die Rekultivierung der einzelnen Teilflächen hat unmittelbar nach Abschluss der Auffüllung und dem Abklingen der Setzungen zu erfolgen. Die Festlegung der Rekultivierung erfolgt in Absprache mit dem Grundeigentümer, dem Amt für Umwelt und Energie (AFU), dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei, dem Kantonsforstamt und den Naturschutzorganisationen (Pro Natura).
2/3
Die Endgestaltung muss im Dezember 2028 abgeschlossen sein. Sollte sich abzeichnen, dass die Fristen beim Deponiebetrieb nicht eingehalten werden kön nen, weil zu wenig geeignetes Deponiematerial zur Verfügung steht, so ist dem Gemeinderat möglichst frühzeitig Mitteilung zu machen (bis spätestens Ende Dezember 2026).
Art. 9 Garantie / Sicherheit
Im Falle der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann der Gemeinderat nach Androhung Ersatzmassnahmen anordnen. Die Leistung einer Sicherheitsgarantie wird über die Betriebs bewilligung geregelt. Über den Betrag kann nur mit Zustimmung des Amtes für Umwelt und Energie (AFU) verfügt werden. Die Robert König AG als Betreiberin der Deponie ist verantwortlich für den Betrieb der Deponie Unterkobel.
ANHANG Deponieplan 1
Plan Nr. 07.27-7.1:
Ausgangszustand bei Abschluss der Etappe 1, Situation M 1:2’000
2
Plan Nr. 07.27-7.2:
Regelungen während der Dauer des Deponiebetriebes - Etappe 2.1 bis 2.3, Situation M 1:2’000
3
Plan Nr. 07.27-7.3:
Regelungen während der Dauer des Deponiebetriebes - Etappe 2.4, Situation M 1:2'000
4
Plan Nr. 07.27-7.4:
Regelungen für die Endgestaltung und Rekultivierung, Situation M 1:2’000
5
Plan Nr. 07.27-7.5:
Regelungen für die Endgestaltung und Rekultivierung / Etappierung, Querprofile M 1:2’000
BEILAGE 1
Überbauungsplan Steinbruch Unterkobel (genehmigt am 04.11.1996), Situation M 1:2 000
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