Überbauungsplan Schlatt
Sondernutzungsplan · Oberriet (SG)
Dokument
- Nummer
- 2013-2662
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Oberriet (SG)
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 01.07.2013
- Genehmigt
- 30.08.2013
- Publiziert
- 16.07.2013
- In Kraft seit
- 30.08.2013
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Text
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Oberriet Staatsstrasse 92 9463 Oberriet
30. August 2013
Gemeinde Oberriet: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: e
Überbauungsplan Schlatt
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Der Überbauungsplan Schlatt umfasst die Rarzellen Nrn. 2017, 1265 und 2027 mit einer Gesamtfläche von rund 2.4 ha. Während dem die Parzelle Nr. 2017 heute bereits über baut ist, sind die nördlich davon gelegenen Parzellen Nrn. 1265 und 2027 derzeit noch nicht überbaut. Nach dem rechtskräftigen Zonenplan der Gemeinde Oberriet liegt das Überbauungsplangebiet vollumfänglich in der Gewerbe-Industriezone Gl. Ebenfalls in der Gewerbe-Industriezone Gl liegen die Parzellen im Norden des Überbauungsplangebiets. Im Osten wird das Überbauungsplangebiet durch die Eichaustrasse begrenzt, im Süden durch die Kesslerstrasse und im Osten durch Bahnlinie der SBB. Die Parzellen auf der gegenüberliegenden Seite der SBB-Bahnlinie und diejenigen auf der gegenüberliegenden Seite der Kesslerstrasse liegen in der Industriezone I. Die Parzellen auf der gegenüberlie genden Seite der Eichaustrasse liegen teilweise im übrigen Gemeindegebiet üG und teil weise in der Landwirtschaftszone L wobei die im übrigen Gemeindegebiet üG liegende Fläche mit rund 10 Wohngebäuden überbaut ist. Die Firma beabsichtigt am heutigen Standort eine Betriebserweiterung zu realisieren. Vorgesehen ist die Erstellung einer Lagerhalle auf der Parzelle Nr. 1265 und sowie der Bau eines Verwaltungsgebäudes auf der Parzelle Nr. 2017. Zur Erreichung einer hohen Ausnutzung des Bodens wird beabsichtigt, das Verwaltungsgebäude 4geschossig zu erstellen. Dabei resultiert eine Gebäudehöhe von 14.2 m. Gemäss dem Baureglement der Gemeinde Oberriet ist in der Gewerbe-Industriezone Gl jedoch eine maximale Gebäudehöhe von 11.5m zulässig. Der Überbauungsplan Schlatt soll eine in der Höhe abgestufte Bebauung des Plangebiets von Westen nach Osten bezwecken. Konkret ist der Überbauungsplan Schlatt in einen Baubereich A und einen Baubereich B unterteilt. Während dem im Baubereich B die Re-
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gelbauweise nach Baureglement gelten soll, soll die maximal zulässige Gebäudehöhe im Baubereich A 16.5 m, und die maximal zulässige Firsthöhe 19.0 m betragen. Mit Schreiben vom 22. Mai 2013 wurde der Erlass vorgeprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.-.
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beila Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteiluna TBA AFU
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Plan mit besonderen Vorschriften
Gemeinde Oberriet Kanton St.Gallen
Festlegungen Umgrenzung Plangebiet Baubereich A Baubereich B
Hinweise 17. Juni 2013
Projekt Nr. 1.103.1.002
Überbauungsplan Schlatt
Strassen (bestehend)
1:1000
Bauten (bestehend)
Besondere Vorschriften
Auflage Vom Gemeinderat erlassen am:
A.
Allgemeines
Q j
Art. 1 Die Gemeinde ratsschn
Der ßMneiadßgräsident:
Geltungsbereich 1 Diese Bestimmungen gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachstehend nichts ande res bestimmt wird, gelten insbesondere die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes (BauG) so wie des Baureglements der Gemeinde Oberriet (BauR). 2 Alle in der Legende des Überbauungsplans als Festlegungen bezeichneten Elemente und die be
Öffentliche Planauflage:
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2013
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sonderen Vorschriften sind verbindlich. Die Planhinweise und der Planungsbericht dienen der Er läuterung.
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:
3 I. AUG. 2313
Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
Art. 2 Zweck
Der Überbauungsplan Schlatt bezweckt eine in der Höhe abgestufte Bebauung des Plangebiets
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von Westen nach Osten. Damit kann eine verdichtete Bauweise innerhalb der GewerbeIndustriezone erfolgen.
B.
Art. 3 Bebauung
Baubereich A Im Baubereich A gelten in Abweichung zur Regelbauweise nach BauR: -
Gebäudehöhe:
16.5 m (max.)
-
Firsthöhe:
19.0 m (max.)
ERR Raum planer FSU SIA St. Gallen Herisau Kirchgasse 16 | 9004 St. Gallen | T +4171 227 62 62 | st.gallen@err,ch
zt V
Art. 4 Baubereich B
Im Baubereich B gilt die Regelbauweise nach BauR.