Überbauungsplan --> Teilweise Aufhebung Überbauung Krontal
Sondernutzungsplan · St. Gallen
Dokument
- Nummer
- 1998-0161
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- St. Gallen
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 30.06.1998
- Genehmigt
- 04.08.1998
- Publiziert
- 23.03.1998
- In Kraft seit
- 04.08.1998
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Baudepartement Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen des Kantons St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
4. August 1998 Stadtrat 9001 St. Gallen
VI 1 St. Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Herr Stadtammann Sehr geehrte Stadträte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:
- Überbauungsplan Krontal vom 18. August 1956: teilweise Aufhebung
Der Erlass wurde nach der öffentlichen Auflage geändert (Reduktion der Aufhebung). Die betroffenen Grundeigentümer stimmten dieser Anpassung zu. Die baurechtlichen Vorschriften sind damit eingehalten. Ihr Entscheid, die Änderung nach Art. 89 Bauordnung (abgekürzt: BO) nicht mehr dem Grossen Gemeinderat vorzulegen, ist vom Baudepartement inhaltlich nicht zu beurteilen, da es sich bei Art. 89 BO vorab um eine Frage der stadtinternen Zuständigkeitsregelung handelt.
Materiell ist die Planänderung recht- und zweckmässig. Sie kann genehmigt werden.
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In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das
Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt.
2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 200.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
BIH02249.DOC
Baudepartement Generalsekretariat
Mit freundlichen Grüssen
Beilagen: Genehmigter Erlasse Einzahlungsschein
Kopie:
Planungsamt Rechtsabteilung
BIH02249.DOC
Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes
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Ü Ce 7
Dr. P. Flaad