Baulinienplan Parz. 2950 (Teil) Militärstrasse Plons

Sondernutzungsplan · Mels

Dokument

Nummer
2002-3860
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Mels
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
30.10.2001
Genehmigt
17.01.2002
Publiziert
13.11.2001
In Kraft seit
17.01.2002

Karte

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Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 8887 Meis

17. Januar 2002

VII 38 Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) den folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >

Baulinienplan Parz. 2950 (Teil) Militärstrasse Pions 1:1 ‘000 vom 30. Oktober 2001

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Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: :

'

1

1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 350.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen

, Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes:

U. Strauss Beilagen: > genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Planungsamt > Rechtsabteilung G-Mels Geneh BLP Militärstr 2950 bdwip 0317.doc

Plan

Politische Gemeinde Meis

Kopie aus dem Plan für das Grundbuch

Semeinde Mels

Kanton St.Gallen

Baulinienplan Parz. 2950 (Teil) Militärstrasse Pions MST .

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1 :1000

2003

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Vom Gemeinderat Meis erlassen am . T & okt . »

4476

Der Gemeindepräsident

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Öffentlich aufgelegt vom

Der Gemeinderafsschreiber

. .1.3, W . 2001.

bis

3444

Jom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am ;

. .1.2. DEZ. 2001

1 7. JAN. 2002

Mit Ermächtigung : Der Leiter des Planungsamtes :

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Legende : Umgrenzungsgebiet

Festlegungen :

Baulinie fü r Bauten und Anlagen Hinweise :

Die Nutzung des Planes für gewerbliche Zwecke und Veröffentlichungen ist bewilligungspflichtig

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17. Mai 2001 I. K re is ,/D ip l. In

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2001

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2001

/ 2 9 . OKTOBER 2001

HOCHBAUZEICHNER

BÜNDTE 88 66 MÄDRIS

T E L . 081 / 72 3 31 36

079 / 631 23 47

Strasse im Umgrenzungsgeb

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