Baulinienplan Parz. 2950 (Teil) Militärstrasse Plons
Sondernutzungsplan · Mels
Dokument
- Nummer
- 2002-3860
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Mels
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 30.10.2001
- Genehmigt
- 17.01.2002
- Publiziert
- 13.11.2001
- In Kraft seit
- 17.01.2002
Karte
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Text
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 8887 Meis
17. Januar 2002
VII 38 Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) den folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >
Baulinienplan Parz. 2950 (Teil) Militärstrasse Pions 1:1 ‘000 vom 30. Oktober 2001
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Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: :
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1
1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 350.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen
, Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes:
U. Strauss Beilagen: > genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Planungsamt > Rechtsabteilung G-Mels Geneh BLP Militärstr 2950 bdwip 0317.doc
Plan
Politische Gemeinde Meis
Kopie aus dem Plan für das Grundbuch
Semeinde Mels
Kanton St.Gallen
Baulinienplan Parz. 2950 (Teil) Militärstrasse Pions MST .
V
1 :1000
2003
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Vom Gemeinderat Meis erlassen am . T & okt . »
4476
Der Gemeindepräsident
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Öffentlich aufgelegt vom
Der Gemeinderafsschreiber
. .1.3, W . 2001.
bis
3444
Jom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am ;
. .1.2. DEZ. 2001
1 7. JAN. 2002
Mit Ermächtigung : Der Leiter des Planungsamtes :
S3
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Legende : Umgrenzungsgebiet
Festlegungen :
Baulinie fü r Bauten und Anlagen Hinweise :
Die Nutzung des Planes für gewerbliche Zwecke und Veröffentlichungen ist bewilligungspflichtig
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17. Mai 2001 I. K re is ,/D ip l. In
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2001
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/ 2 9 . OKTOBER 2001
HOCHBAUZEICHNER
BÜNDTE 88 66 MÄDRIS
T E L . 081 / 72 3 31 36
079 / 631 23 47
Strasse im Umgrenzungsgeb