Gestaltunsplan Löwengarten
Sondernutzungsplan · Rorschach
Dokument
- Nummer
- 2015-1360
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Rorschach
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 11.03.2014
- Genehmigt
- 18.09.2015
- Publiziert
- 19.03.2014
- In Kraft seit
- 18.09.2015
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Text
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudeparlemenl, Aml fur Raumenlwicklung und Geoinrormalion Lammlisbrunnenstrasse 54, 9001 SI Gallen
A-Post Stadtrat Rorschach Hauptstrasse 29 9400 Rorschach
18. September 2015
Geschäft Nr. 15-6385 Gemeinde Rorschach: Genehmigung von Gemeindeerlasse Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: • Teilzonenplan Löwengarten • Gestaltungsplan Löwengarten Das rund 84 a grosse Planungsgebiet liegt am westlichen Stadteingang von Rorschach. Es umfasst die ehemalige Brauerei Löwengarten (Parzelle Nr. 934) sowie das Restaurant Sonnenhalde (Parzelle Nr. 944), welche gemäss rechtskräftiger Zonenplanung der Ge werbe-Industriezone GI zugewiesen sind. Da das ehemalige Firmengelände verkauft und neu genutzt werden soll, hat der Stadtrat im Mai 2007 eine Planungszone über das Gelände erlassen, mit dem Zweck, die planeri schen Voraussetzungen für eine städtebaulich zweckmässige Nutzung des Areals zu schaffen. In der Zwischenzeit wurde das Grundstück Nr. 943 veräussert, mit der Absicht eine Überbauung mit Verkaufsnutzung im Erd-/ Sockelgeschoss sowie Dienstleistungs und Wohnnutzungen im Obergeschoss zu realisieren. Der Eigentümer führte zusammen mit der Stadt Rorschach einen Studienauftrag über das Planungsgebiet mit vier Architek turteams durch. Dabei wurden Fragen der Erschliessung, der Bebauung, der Freiraumge staltung sowie der ortsbaulichen Dichte geklärt. Die geplante Nutzung der Grundstücke bedingt eine Umzonung. Die künftige Überbauung bzw. die ortsbaulichen- und architektonischen Qualitäten werden mit vorliegendem Ge staltungsplan gesichert. Der Teilzonenplan Löwengarten wurde am 20. April 2012 und der Gestaltungsplan Lö wengarten am 11. März 2014 vom Stadtrat erlassen. Das Anzeige- und Auflageverfahren sowie das fakultative Referendum für den Teilzonenplan wurden ordnungsgemäss durch geführt. Alle Rechtsmittelverfahren sind abgeschlossen.
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1/3
Der Teilzonenplan wurde am 5. April 2012 und der Gestaltungsplan am 30. August 2013 bzw. am 29. November 2013 vorgeprüft. Die Erwägungen aus der Vorprüfung sind in die vorliegenden Unterlagen mehrheitlich eingeflossen. Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes: - Gemäss Art. 7 Abs. 2 der besonderen Vorschriften gelten in Abweichung zur Regel bauweise die im Plan eingetragenen maximal zulässigen Gebäude-/Firsthöhen und bei den Hauptbauten die Anzahlt der Vollgeschosse. Die Legende korrespondiert im Bereich des „Haus Süd I" nicht mit dem Plan. Innerhalb der Grundfläche der Haupt baute „Haus Süd I" sind maximal sieben Vollgeschosse und nicht wie in der Legende bezeichnet acht Vollgeschosse zulässig. Die Legende wird ergänzt: ,,Grundfläche Hauptbaute, max. 7 (Haus Süd/) bzw. 8 Vollgeschosse (Haus West)" - Im Hinblick auf das Baubewilligungsverfahren verweisen wir nochmals auf die Aus führungen der Vorprüfung und empfehlen mit den kantonalen Amtsstellen frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Das Resultat der Genehmigungsprüfung wurde der Gemeinde am 16. September 2015 mitgeteilt. Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und unter Beachtung des der Gemeinde zustehenden Ermessensspielraumes genehmigt werden können (Art. 3 Abs. 2 BauG). In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindevewaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden im Sinne der Erwägungen mit folgender Präzisierung genehmigt: Die Legende wird ergänzt: ,,Grundfläche Hauptbaute, max. 7 (Haus Süd/) bzw. 8 Vollgeschosse (Haus West)" 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 4'400.--. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.
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2/3
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden.
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
�---
U. Strauss
eilagen - Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung (inkl. Erlasse) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlasse) - Tiefbauamt Rechtsdienst - Hochbauamt - Denkmalpflege - Amt für Umwelt und Energie
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Plan mit besonderen Vorschriften
Festlegungen
STADT
^ 2 2 ]
RORSCHACH
Umgrenzung Plangebiet
Besondere Vorschriften A. Allgemeines
Grundfläche Hauptbauten, max. 8 Vollgeschosse (Haus West, Haus Süd I) Grundfläche Hauptbauten, max. 6 Vollgeschosse (Haus Nord)
Art. 1 Geltungsbereich
Grundfläche Hauptbauten, max. 5 Vollgeschosse (Haus Süd I)
Diese Bestimmungen gelten für das im Gestaltungsplan umgrenzte Gebiet. Sofern nachste Grundfläche Hauptbauten, max. 3 Vollgeschosse (Haus Süd II)
hend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes
Grundfläche Nebengebäude
(BauG) und des Baureglements der Stadt Rorschach (BauR).
Baubereich Balkon
2
Baubereich Laubengang (Haus Süd II) Baubereich Vortreppe eingeschossig / Dachvorsprung (Haus Süd II)
3
Baubereich Dachaufbaute
0 8 .Januar 2014
Projekt Nr. 1.042.1.023/03 AM
Gestaltungsplan Löwengarten
1:500
Alle in der Legende des Plans als Festlegungen bezeichneten Elemente sowie die Beson deren Vorschriften sind verbindlich. Die Beilagepläne haben wegleitenden Charakter. Die übrigen Planelemente und der Planungsbericht dienen der Erläuterung.
Baubereich Kamin / Lift
St. Gallerstrasse
Der Gestaltungsplan besteht aus dem Situationsplan 1:500, den Besonderen Vorschriften, den Beilageplänen vom 08.01.2014 und dem Planungsbericht.
Zu erhaltende Baute: ehemalige Abfüllerei Umgrenzung Untergeschoss
PP)
?
—
-
Art. 2 Zweck
Arkadenbaulinie
GH / FH 434.85
Der Gestaltungsplan bezweckt:
max Gebäude- / Firsthöhe in m.ü.M.
a) die Realisierung einer Überbauung von hoher städtebaulicher und architektonischer 4— ►
•
J
Vom Stadlrat erlassen am: 1 1, MäfZ 2014 ( S ì?
Platzbereich
und Gastronomienutzungen dient, b) den Erhalt und die Integration der ehemaligen Abfüllerei in die Gesamtüberbauung, wobei diese umgenutzt und massvoll erweitert werden kann,
Terrassenbereich Restaurant Garten be re ich
fit a dtechreibcup
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c) die zweckmässige Erschliessung und Parkierung,
Spielplatzbereich
d) die sorgfältige Gestaltung der Umgebung, insbesondere die Schaffung von urbanen Plätzen
Baumbepflanzungsbereich
o
® Öffentliche Planauflage:
Qualität, die primär dem Wohnen und als Quartierzentrum mit Verkaufs-, Dienstleistungs
Erschliessungsbereich
Auflage uer Stadtpräsident: o ia u i Der
Firstrichtung
1 9, MärZ 2014 " 1 7. April 2014
mit hoher Aufenthaltsqualität.
Einzelbaum Brunnen / W asserspiel
ü
Zu-/ Wegfahrt PW (Tiefgarage)
VA
Zu-/ Wegfahrt Anlieferung (Rampe Tiefgarage)
VA
Notzufahrt
B. Erschliessung / Parkierung
Art. 3 Richtungspunkt Fussweg
Erschliessung 1
Bushaltebucht neu
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:
Mit Ausnahme der Anlieferung erfolgt die Erschliessung für den motorisierten Verkehr un mittelbar östlich der Einmündung der Gäbrisstrasse in die Löwengartenstrasse über den Er
1 8. SEP, 2015
schliessungsbereich. Die Zu- und Wegfahrt PW (Tiefgarage) hat an der im Plan bezeichne Bushaltebucht aufzuheben
Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
ten Stelle zu erfolgen.
Besucherparkplätze
2
Die Anlieferung erfolgt von der St. Gallerstrasse an der im Plan bezeichneten Stelle über den als Rampe ausgebildeten Erschliessungsbereich in den überdeckten Gebäudeteil.
Parkplatz Polizei
3
Veloabstellplätze öffentlich
Zwischen den Richtungspunkten Fussweg ist eine Wegverbindung für Fussgänger sicher zustellen.
n9a 4 ERR Raumplaner AG
Die bestehende Bushaltebucht an der StGallerstrasse ist aufzuheben und weiter östlich im Bereich der im Plan bezeichneten Stelle neu zu errichten.
StGallen Herisau 62 62 ! [email protected]
Kirchgasse 16 I 9004 St.Galle
Hinweise ►
Zugang Wohnen
t>
Zugang Verkauf / Gastronomie
>
Zugang Büro Baute bestehend Baute abzubrechen
fjj
12.5
25
Treppe
50 m
414.00
Platzkote in m.ü.M.
—— - •
Gemeindegrenze Goldach - Rorschach
O
Art. 4 Parkierung
2
Es gelten in Abweichung zum Baureglement die im Plan eingetragenen maximalen Gebäu-
Art. 13 Zu erhaltende Baute: ehemalige Abfüllerei
de-/Firsthöhen in m.ü.M. und bei den Hauptbauten die Anzahl der Vollgeschosse.
3
und Belüftung der darunter liegenden Geschosse
Für die Anlieferung, Verkaufs- und Lagerzonen zu Wohnen ist gemäss SIA 181 Schall
Die ehemalige Abfüllerei ist in ihrer Grundstruktur zwingend zu erhalten. Der östliche Anbau
- Besucherparkplätze und Veloabstellplätze an den im Plan bezeichneten Stellen
schutz im Hochbau Art. 3.2 Interne Quellen im Baubewilligungsverfahren ein detaillierter
ist abzubrechen. Sanierungen und Umbauten sind in Absprache mit der kantonalen Denk
- Anlagen für die Aussengastronomie, Zugangsrampen
Schallschutznachweis zu erbringen.
Bei den Hauptbauten dürfen technisch notwendige Dachaufbauten maximal 2.0 m ab OK
Parkplätze beträgt 220. Maximal sind 245 Parkplätze zulässig. Mindestens 100 Parkplätze
Dachrand reichen (ausgenommen Funkantenne Polizei, vgl. Art. 14 Abs. 2). Sie müssen in
malpflege durchzuführen.
- Notzufahrten, Fluchtwege / -ausstiege
sind öffentlich zugänglich zu halten und zu bewirtschaften (Schrankenanlage).
nerhalb des Baubereichs Dachaufbaute angeordnet und eingehaust werden. Zwischen den
Für die Bewohner sind innerhalb der Hauptbauten und im Nebengebäude zusammen min
Baubereichen Dachaufbauten sind punktuell und von der Fassade zurückversetzte Oblich
destens 200 Veloabstellplätze anzuordnen. An den im Plan bezeichneten Stellen sind min
ter und Entlüftungsrohre mit max. 2.0 m Höhe ab OK Dachrand zulässig.
Die Parkierung für die gesamte Überbauung hat, mit Ausnahme von Besucherparkplätzen östlich der ehemaligen Abfüllerei, in einer Tiefgarage zu erfolgen. Die minimale Anzahl
3
Art. 23
Art. 14 Nutzung
Art. 17 Spielplatzbereich
Die zulässige Gesamtausnützung ist durch die Grundflächen für Hauptbauten und die ma
Im Spielplatzbereich ist ein mit Bäumen bepflanzter Kinderspielplatz zu errichten. Er ist aus
Überschreitungen der Grundflächen und Höhenangaben sind nicht zulässig. Unterschrei
ximale Anzahl der Vollgeschosse festgelegt. Der Wohnanteil muss mindestens die Hälfte
Sicherheitsgründen gegen die Löwengartenstrasse abzugrenzen.
Bei Realisierung der Polizeistation gemäss Art. 14 Abs. 2 ist im Platz bereich an den im Plan
tungen sind möglich, sofern dadurch die charakteristische und städtebaulich vorzügliche
der Gesamtfläche betragen. In den Erdgeschossen der Häuser West, Nord und Süd I (nord
bezeichneten Stellen entlang der St.Gallerstrasse je ein Polizei-Parkplatz zulässig.
Qualität der Überbauung gewahrt bleibt.
seitig) sowie der ehemaligen Abfüllerei sind keine Wohnnutzungen zulässig. Für Läden
1
destens 90 öffentliche Veloabstellplätze vorzusehen.
4
5
Bei den Besucherparkplätzen östlich der ehemaligen Abfüllerei sind Rückwärtsmanöver auf
Im Baubereich Balkon können offene, einheitlich gestaltete Balkone realisiert werden. Auf
Die gewerbliche Kehrichtentsorgung hat gebäudeintern in Absprache mit der Stadt zu erfol gen. Die private Kehrichtentsorgung ist in Absprache mit der Stadt an der Löwengarten
ken.
strasse anzuordnen.
2
Im Baubereich Laubengang ist ein gegenNorden offener Laubengang zulässig.
3
Im Baubereich Vortreppe / Dachvorsprung sind eingeschossige Treppen mit Baikonen so wie Dachvorsprünge zulässig.
C. Überbauung
Art. 24 Archäologie
Das Planungsgebiet liegt im Bereich eines spätmittelalterlichen Hochgerichts. Die Kan
Der Terrassen bereich dient der Aussenbestuhlung für die Gastronomie und ist dieser Nut
tonsarchäologie St. Gallen ist möglichst frühzeitig, das heisst bereits in die Planungsarbei ten zur Bauausführung, einzubeziehen.
Wird im Haus West die Polizeistation Rorschach / Goldach realisiert, sind folgende Anlagen
- zwei Parkplätze an den im Plan bezeichneten Stellen entlang der St.Gallerstrasse der Südseite der Gebäude sind Balkone auf maximal 2/3 der Fassadenlänge zu beschrän
gungsverfahren aufzuzeigen und festzulegen.
bzw. Nutzungen zulässig:
Bau bereich Vorbauten 1
Das Haus West sowie die Zu- und Wegfahrt der Anlieferung und der Tiefgarage sind so zu
zung entsprechend zu gestalten. 2
Entsorgung
Terrassenbereich
sind mindestens 250 m2 vorzusehen.
nahmen zu verhindern.
Art. 8
Art. 18 Naturgefahren
erstellen, dass kein Wasser eindringen kann. Objektschutzmassnahmen sind im Baubewilli
(verkaufsaktive Fläche ohne Lager) sind maximal 2"600 m2 zulässig. Für die Gastronomie
Das Nebengebäude dient dem Abstellen von Velos der Bewohner und der privaten Entsor gung.
die Löwen- sowie die Alvierstrasse und auf den Fussgängerbereich mit baulichen Mass
Art. 5
Referenzpunkt in m.ü.M.
Gartenbereich
12 weitere Artikel
Art. 19 (vgl. Art. 4 Abs. 3)
Der Gartenbereich dient den Bewohnern der Überbauung als Aufenthalts- und Spielfläche.
- Hundezwinger (überdeckt, im Erschliessungsbereich) Zulässig sind: - Funkantenne auf dem Dach von Haus West (Höhe entsprechend der technischen Erfor
Einverständniserklärung
- Anlagen zur Umgebungsgestaltung
dernisse)
- Wege, Treppenanlagen
Die nachfolgend aufgeführten Grundeigentümer erklären sich mit dem Gestaltungsplan Löwengarten ein verstanden:
D. Umgebung
Art. 20 Notzufahrt
Parzelle
Grundeigentümer
Nr. 23
Kanton StGallen, St Gallen
Nr. 943
UZE AG, Uzwil
Nr. 944
Rosenberg Invest AG, StGallen
Die Umgebungsgestaltung ist so auszuführen, dass für Notfahrzeuge, insbesondere Feuer
Art. 9
Art. 6 Baubereich Kamin
Städtebauliche und architektonische Qualität
Art. 15 Umgebungsgestaltung
tigten Notzufahrten erreichbar sind und einem Gewicht von 2 0 1 standhalten. Die entspre
Der Baubereich Kamin bezeichnet die maximale horizontale Ausdehnung des Kamins. 1
1
Die Überbauung ist hinsichtlich Fassaden, Massstäblichkeit, Formensprache, Materialisie
2
Art. 10 2
1
Im Baubewilligungsverfahren sind Material- und Farbkonzepte einzureichen sowie Bemuste
Die Hauptbauten sind mit einem Flachdach abzudecken und extensiv zu begrünen, soweit
Detail die Gestaltung der Umgebung (Materialien, Bepflanzung, Ausstattung etc.) aufzeigt. 3
2
im Baubewilligungsverfahren frühzeitig die Stadtbildkommission sowie - in Absprache mit
wenden. An den im Plan bezeichneten Stellen bzw. Bereichen sind Hochstammbäume zu
dach in der im Plan bezeichneten Firstrichtung abzudecken.
pflanzen. Im gesamten Wurzelbereich der Bäume sind darunterliegende Bauteile mit min
Art. 11
Die Umgrenzung Untergeschoss legt die maximale horizontale Ausdehnung der Tiefgarage
Grundflächen Hauptbauten und Nebengebäude
Art. 16 2
Art. 12 Arkade
gungen ersetzen die ordentlichen Grenz-, Gebäude- und Strassenabstände. Die Arkadenbaulinie legt die horizontale Ausdehnung des Erdgeschosses fest. Die Arkade ist punktuell abzustützen.
2
Art. 22
Das Energiekonzept ist zusammen mit dem Baugesuch einzureichen.
Lärmschutz
zu gestalten.
tergeschosse dürfen nicht über das gestaltete Terrain hinausragen.
Die Grundflächen Hauptbauten und Nebengebäude legen die Situierung und die maximale
Der Platzbereich ist als urbaner, öffentlich zugänglicher Platz mit hoher Aufenthaltsqualität
Die Überbauung ist nach einem gesamtheitlichen Energiekonzept unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzungen zu erstellen.
Platzbereich 1
Energie 1
Untergeschoss
sowie von Kellern und dergleichen ausserhalb der Grundflächen und Baubereiche fest. Un
horizontale Ausdehnung der Hauptbauten bzw. des Nebengebäudes fest. Diese Festle
Art. 21
destens 0.8 m Boden material zu überdecken.
lerei ist die kantonale Denkmalpflege anzuhören.
1
E. Umwelt / Ökologie
Bei der Begrünung des Areals sind einheimische standortgerechte Pflanzenarten zu ver
In Abweichung zu Abs. 1 sind das Haus Süd II und das Nebengebäude mit einem Schräg
der Stadtbehörde - externe Fachexperten beizuziehen. Dieses Gremium beurteilt das Pro
Art. 7
Mit dem Baugesuch ist ein Gesamtkonzept der Umgebungsgestaltung einzureichen, das im
die Dachflächen nicht energetisch genutzt werden.
Zur Sicherstellung der besonderen städtebaulichen und architektonischen Qualitäten sind
jekt zuhanden der Baubewilligungsbehörde. Zu den Detailkonzepten der ehemaligen Abfül
chenden Fahrbereiche sind in Absprache mit der Feuerwehr festzulegen.
Dachflächen
rungen durchzuführen. 3
Die Umgebung ist vorzüglich zu gestalten. Insbesondere kommt der Gestaltung der urbanen Plätze und der Einbindung der ehemaligen Abfüllerei ein hoher Stellenwert zu.
rung und Farbgebung so zu gestalten, dass die Bauten und Anlagen die geforderte hohe städtebauliche und architektonische Qualität erreichen.
weh rfahrzeuge, die rettungsrelevanten Gebäudeteile über die im Plan bezeichneten befes
1
Der detaillierte Lärmschutznachweis ist im Baubewilligungsverfahren zu erbringen.
2
Für die Gebäudehülle ist gemäss SIA 181 Schallschutz im Hochbau Art. 3.1 Externe Quel
Zulässig sind folgende Bauten und Anlagen: - Buswartehäuschen - Wege, Treppen - Anlagen zur Platz- und Strassenraumgestaltung (inkl. Wasserspiel) sowie zur Belichtung
len im Baubewilligungsverfahren ein detaillierter Schallschutznachweis zu erbringen.
Unterschri
'v-s“ ‘ tun oLuanon jpaudepartement