Gestaltunsplan Löwengarten

Sondernutzungsplan · Rorschach

Dokument

Nummer
2015-1360
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Rorschach
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
11.03.2014
Genehmigt
18.09.2015
Publiziert
19.03.2014
In Kraft seit
18.09.2015

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Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudeparlemenl, Aml fur Raumenlwicklung und Geoinrormalion Lammlisbrunnenstrasse 54, 9001 SI Gallen

A-Post Stadtrat Rorschach Hauptstrasse 29 9400 Rorschach

18. September 2015

Geschäft Nr. 15-6385 Gemeinde Rorschach: Genehmigung von Gemeindeerlasse Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: • Teilzonenplan Löwengarten • Gestaltungsplan Löwengarten Das rund 84 a grosse Planungsgebiet liegt am westlichen Stadteingang von Rorschach. Es umfasst die ehemalige Brauerei Löwengarten (Parzelle Nr. 934) sowie das Restaurant Sonnenhalde (Parzelle Nr. 944), welche gemäss rechtskräftiger Zonenplanung der Ge­ werbe-Industriezone GI zugewiesen sind. Da das ehemalige Firmengelände verkauft und neu genutzt werden soll, hat der Stadtrat im Mai 2007 eine Planungszone über das Gelände erlassen, mit dem Zweck, die planeri­ schen Voraussetzungen für eine städtebaulich zweckmässige Nutzung des Areals zu schaffen. In der Zwischenzeit wurde das Grundstück Nr. 943 veräussert, mit der Absicht eine Überbauung mit Verkaufsnutzung im Erd-/ Sockelgeschoss sowie Dienstleistungs­ und Wohnnutzungen im Obergeschoss zu realisieren. Der Eigentümer führte zusammen mit der Stadt Rorschach einen Studienauftrag über das Planungsgebiet mit vier Architek­ turteams durch. Dabei wurden Fragen der Erschliessung, der Bebauung, der Freiraumge­ staltung sowie der ortsbaulichen Dichte geklärt. Die geplante Nutzung der Grundstücke bedingt eine Umzonung. Die künftige Überbauung bzw. die ortsbaulichen- und architektonischen Qualitäten werden mit vorliegendem Ge­ staltungsplan gesichert. Der Teilzonenplan Löwengarten wurde am 20. April 2012 und der Gestaltungsplan Lö­ wengarten am 11. März 2014 vom Stadtrat erlassen. Das Anzeige- und Auflageverfahren sowie das fakultative Referendum für den Teilzonenplan wurden ordnungsgemäss durch­ geführt. Alle Rechtsmittelverfahren sind abgeschlossen.

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1/3

Der Teilzonenplan wurde am 5. April 2012 und der Gestaltungsplan am 30. August 2013 bzw. am 29. November 2013 vorgeprüft. Die Erwägungen aus der Vorprüfung sind in die vorliegenden Unterlagen mehrheitlich eingeflossen. Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes: - Gemäss Art. 7 Abs. 2 der besonderen Vorschriften gelten in Abweichung zur Regel­ bauweise die im Plan eingetragenen maximal zulässigen Gebäude-/Firsthöhen und bei den Hauptbauten die Anzahlt der Vollgeschosse. Die Legende korrespondiert im Bereich des „Haus Süd I" nicht mit dem Plan. Innerhalb der Grundfläche der Haupt­ baute „Haus Süd I" sind maximal sieben Vollgeschosse und nicht wie in der Legende bezeichnet acht Vollgeschosse zulässig. Die Legende wird ergänzt: ,,Grundfläche Hauptbaute, max. 7 (Haus Süd/) bzw. 8 Vollgeschosse (Haus West)" - Im Hinblick auf das Baubewilligungsverfahren verweisen wir nochmals auf die Aus­ führungen der Vorprüfung und empfehlen mit den kantonalen Amtsstellen frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Das Resultat der Genehmigungsprüfung wurde der Gemeinde am 16. September 2015 mitgeteilt. Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und unter Beachtung des der Gemeinde zustehenden Ermessensspielraumes genehmigt werden können (Art. 3 Abs. 2 BauG). In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindevewaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden im Sinne der Erwägungen mit folgender Präzisierung genehmigt: Die Legende wird ergänzt: ,,Grundfläche Hauptbaute, max. 7 (Haus Süd/) bzw. 8 Vollgeschosse (Haus West)" 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 4'400.--. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

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2/3

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden.

Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

�---

U. Strauss

eilagen - Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung (inkl. Erlasse) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlasse) - Tiefbauamt Rechtsdienst - Hochbauamt - Denkmalpflege - Amt für Umwelt und Energie

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3/3

Plan mit besonderen Vorschriften

Festlegungen

STADT

^ 2 2 ]

RORSCHACH

Umgrenzung Plangebiet

Besondere Vorschriften A. Allgemeines

Grundfläche Hauptbauten, max. 8 Vollgeschosse (Haus West, Haus Süd I) Grundfläche Hauptbauten, max. 6 Vollgeschosse (Haus Nord)

Art. 1 Geltungsbereich

Grundfläche Hauptbauten, max. 5 Vollgeschosse (Haus Süd I)

Diese Bestimmungen gelten für das im Gestaltungsplan umgrenzte Gebiet. Sofern nachste­ Grundfläche Hauptbauten, max. 3 Vollgeschosse (Haus Süd II)

hend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes

Grundfläche Nebengebäude

(BauG) und des Baureglements der Stadt Rorschach (BauR).

Baubereich Balkon

2

Baubereich Laubengang (Haus Süd II) Baubereich Vortreppe eingeschossig / Dachvorsprung (Haus Süd II)

3

Baubereich Dachaufbaute

0 8 .Januar 2014

Projekt Nr. 1.042.1.023/03 AM

Gestaltungsplan Löwengarten

1:500

Alle in der Legende des Plans als Festlegungen bezeichneten Elemente sowie die Beson­ deren Vorschriften sind verbindlich. Die Beilagepläne haben wegleitenden Charakter. Die übrigen Planelemente und der Planungsbericht dienen der Erläuterung.

Baubereich Kamin / Lift

St. Gallerstrasse

Der Gestaltungsplan besteht aus dem Situationsplan 1:500, den Besonderen Vorschriften, den Beilageplänen vom 08.01.2014 und dem Planungsbericht.

Zu erhaltende Baute: ehemalige Abfüllerei Umgrenzung Untergeschoss

PP)

?

—

-

Art. 2 Zweck

Arkadenbaulinie

GH / FH 434.85

Der Gestaltungsplan bezweckt:

max Gebäude- / Firsthöhe in m.ü.M.

a) die Realisierung einer Überbauung von hoher städtebaulicher und architektonischer 4— ►

•

J

Vom Stadlrat erlassen am: 1 1, MäfZ 2014 ( S ì?

Platzbereich

und Gastronomienutzungen dient, b) den Erhalt und die Integration der ehemaligen Abfüllerei in die Gesamtüberbauung, wobei diese umgenutzt und massvoll erweitert werden kann,

Terrassenbereich Restaurant Garten be re ich

fit a dtechreibcup

[io

U v V 'V V 'V ^ ""Vfc

c) die zweckmässige Erschliessung und Parkierung,

Spielplatzbereich

d) die sorgfältige Gestaltung der Umgebung, insbesondere die Schaffung von urbanen Plätzen

Baumbepflanzungsbereich

o

® Öffentliche Planauflage:

Qualität, die primär dem Wohnen und als Quartierzentrum mit Verkaufs-, Dienstleistungs­

Erschliessungsbereich

Auflage uer Stadtpräsident: o ia u i Der

Firstrichtung

1 9, MärZ 2014 " 1 7. April 2014

mit hoher Aufenthaltsqualität.

Einzelbaum Brunnen / W asserspiel

ü

Zu-/ Wegfahrt PW (Tiefgarage)

VA

Zu-/ Wegfahrt Anlieferung (Rampe Tiefgarage)

VA

Notzufahrt

B. Erschliessung / Parkierung

Art. 3 Richtungspunkt Fussweg

Erschliessung 1

Bushaltebucht neu

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:

Mit Ausnahme der Anlieferung erfolgt die Erschliessung für den motorisierten Verkehr un­ mittelbar östlich der Einmündung der Gäbrisstrasse in die Löwengartenstrasse über den Er­

1 8. SEP, 2015

schliessungsbereich. Die Zu- und Wegfahrt PW (Tiefgarage) hat an der im Plan bezeichne­ Bushaltebucht aufzuheben

Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

ten Stelle zu erfolgen.

Besucherparkplätze

2

Die Anlieferung erfolgt von der St. Gallerstrasse an der im Plan bezeichneten Stelle über den als Rampe ausgebildeten Erschliessungsbereich in den überdeckten Gebäudeteil.

Parkplatz Polizei

3

Veloabstellplätze öffentlich

Zwischen den Richtungspunkten Fussweg ist eine Wegverbindung für Fussgänger sicher­ zustellen.

n9a 4 ERR Raumplaner AG

Die bestehende Bushaltebucht an der StGallerstrasse ist aufzuheben und weiter östlich im Bereich der im Plan bezeichneten Stelle neu zu errichten.

StGallen Herisau 62 62 ! [email protected]

Kirchgasse 16 I 9004 St.Galle

Hinweise ►

Zugang Wohnen

t>

Zugang Verkauf / Gastronomie

>

Zugang Büro Baute bestehend Baute abzubrechen

fjj

12.5

25

Treppe

50 m

414.00

Platzkote in m.ü.M.

—— - •

Gemeindegrenze Goldach - Rorschach

O

Art. 4 Parkierung

2

Es gelten in Abweichung zum Baureglement die im Plan eingetragenen maximalen Gebäu-

Art. 13 Zu erhaltende Baute: ehemalige Abfüllerei

de-/Firsthöhen in m.ü.M. und bei den Hauptbauten die Anzahl der Vollgeschosse.

3

und Belüftung der darunter liegenden Geschosse

Für die Anlieferung, Verkaufs- und Lagerzonen zu Wohnen ist gemäss SIA 181 Schall­

Die ehemalige Abfüllerei ist in ihrer Grundstruktur zwingend zu erhalten. Der östliche Anbau

- Besucherparkplätze und Veloabstellplätze an den im Plan bezeichneten Stellen

schutz im Hochbau Art. 3.2 Interne Quellen im Baubewilligungsverfahren ein detaillierter

ist abzubrechen. Sanierungen und Umbauten sind in Absprache mit der kantonalen Denk­

- Anlagen für die Aussengastronomie, Zugangsrampen

Schallschutznachweis zu erbringen.

Bei den Hauptbauten dürfen technisch notwendige Dachaufbauten maximal 2.0 m ab OK

Parkplätze beträgt 220. Maximal sind 245 Parkplätze zulässig. Mindestens 100 Parkplätze

Dachrand reichen (ausgenommen Funkantenne Polizei, vgl. Art. 14 Abs. 2). Sie müssen in­

malpflege durchzuführen.

- Notzufahrten, Fluchtwege / -ausstiege

sind öffentlich zugänglich zu halten und zu bewirtschaften (Schrankenanlage).

nerhalb des Baubereichs Dachaufbaute angeordnet und eingehaust werden. Zwischen den

Für die Bewohner sind innerhalb der Hauptbauten und im Nebengebäude zusammen min­

Baubereichen Dachaufbauten sind punktuell und von der Fassade zurückversetzte Oblich­

destens 200 Veloabstellplätze anzuordnen. An den im Plan bezeichneten Stellen sind min­

ter und Entlüftungsrohre mit max. 2.0 m Höhe ab OK Dachrand zulässig.

Die Parkierung für die gesamte Überbauung hat, mit Ausnahme von Besucherparkplätzen östlich der ehemaligen Abfüllerei, in einer Tiefgarage zu erfolgen. Die minimale Anzahl

3

Art. 23

Art. 14 Nutzung

Art. 17 Spielplatzbereich

Die zulässige Gesamtausnützung ist durch die Grundflächen für Hauptbauten und die ma­

Im Spielplatzbereich ist ein mit Bäumen bepflanzter Kinderspielplatz zu errichten. Er ist aus

Überschreitungen der Grundflächen und Höhenangaben sind nicht zulässig. Unterschrei­

ximale Anzahl der Vollgeschosse festgelegt. Der Wohnanteil muss mindestens die Hälfte

Sicherheitsgründen gegen die Löwengartenstrasse abzugrenzen.

Bei Realisierung der Polizeistation gemäss Art. 14 Abs. 2 ist im Platz bereich an den im Plan

tungen sind möglich, sofern dadurch die charakteristische und städtebaulich vorzügliche

der Gesamtfläche betragen. In den Erdgeschossen der Häuser West, Nord und Süd I (nord­

bezeichneten Stellen entlang der St.Gallerstrasse je ein Polizei-Parkplatz zulässig.

Qualität der Überbauung gewahrt bleibt.

seitig) sowie der ehemaligen Abfüllerei sind keine Wohnnutzungen zulässig. Für Läden

1

destens 90 öffentliche Veloabstellplätze vorzusehen.

4

5

Bei den Besucherparkplätzen östlich der ehemaligen Abfüllerei sind Rückwärtsmanöver auf

Im Baubereich Balkon können offene, einheitlich gestaltete Balkone realisiert werden. Auf

Die gewerbliche Kehrichtentsorgung hat gebäudeintern in Absprache mit der Stadt zu erfol­ gen. Die private Kehrichtentsorgung ist in Absprache mit der Stadt an der Löwengarten­

ken.

strasse anzuordnen.

2

Im Baubereich Laubengang ist ein gegenNorden offener Laubengang zulässig.

3

Im Baubereich Vortreppe / Dachvorsprung sind eingeschossige Treppen mit Baikonen so­ wie Dachvorsprünge zulässig.

C. Überbauung

Art. 24 Archäologie

Das Planungsgebiet liegt im Bereich eines spätmittelalterlichen Hochgerichts. Die Kan­

Der Terrassen bereich dient der Aussenbestuhlung für die Gastronomie und ist dieser Nut­

tonsarchäologie St. Gallen ist möglichst frühzeitig, das heisst bereits in die Planungsarbei­ ten zur Bauausführung, einzubeziehen.

Wird im Haus West die Polizeistation Rorschach / Goldach realisiert, sind folgende Anlagen

- zwei Parkplätze an den im Plan bezeichneten Stellen entlang der St.Gallerstrasse der Südseite der Gebäude sind Balkone auf maximal 2/3 der Fassadenlänge zu beschrän­

gungsverfahren aufzuzeigen und festzulegen.

bzw. Nutzungen zulässig:

Bau bereich Vorbauten 1

Das Haus West sowie die Zu- und Wegfahrt der Anlieferung und der Tiefgarage sind so zu

zung entsprechend zu gestalten. 2

Entsorgung

Terrassenbereich

sind mindestens 250 m2 vorzusehen.

nahmen zu verhindern.

Art. 8

Art. 18 Naturgefahren

erstellen, dass kein Wasser eindringen kann. Objektschutzmassnahmen sind im Baubewilli­

(verkaufsaktive Fläche ohne Lager) sind maximal 2"600 m2 zulässig. Für die Gastronomie

Das Nebengebäude dient dem Abstellen von Velos der Bewohner und der privaten Entsor­ gung.

die Löwen- sowie die Alvierstrasse und auf den Fussgängerbereich mit baulichen Mass­

Art. 5

Referenzpunkt in m.ü.M.

Gartenbereich

12 weitere Artikel

Art. 19 (vgl. Art. 4 Abs. 3)

Der Gartenbereich dient den Bewohnern der Überbauung als Aufenthalts- und Spielfläche.

- Hundezwinger (überdeckt, im Erschliessungsbereich) Zulässig sind: - Funkantenne auf dem Dach von Haus West (Höhe entsprechend der technischen Erfor­

Einverständniserklärung

- Anlagen zur Umgebungsgestaltung

dernisse)

- Wege, Treppenanlagen

Die nachfolgend aufgeführten Grundeigentümer erklären sich mit dem Gestaltungsplan Löwengarten ein­ verstanden:

D. Umgebung

Art. 20 Notzufahrt

Parzelle

Grundeigentümer

Nr. 23

Kanton StGallen, St Gallen

Nr. 943

UZE AG, Uzwil

Nr. 944

Rosenberg Invest AG, StGallen

Die Umgebungsgestaltung ist so auszuführen, dass für Notfahrzeuge, insbesondere Feuer­

Art. 9

Art. 6 Baubereich Kamin

Städtebauliche und architektonische Qualität

Art. 15 Umgebungsgestaltung

tigten Notzufahrten erreichbar sind und einem Gewicht von 2 0 1 standhalten. Die entspre­

Der Baubereich Kamin bezeichnet die maximale horizontale Ausdehnung des Kamins. 1

1

Die Überbauung ist hinsichtlich Fassaden, Massstäblichkeit, Formensprache, Materialisie­

2

Art. 10 2

1

Im Baubewilligungsverfahren sind Material- und Farbkonzepte einzureichen sowie Bemuste­

Die Hauptbauten sind mit einem Flachdach abzudecken und extensiv zu begrünen, soweit

Detail die Gestaltung der Umgebung (Materialien, Bepflanzung, Ausstattung etc.) aufzeigt. 3

2

im Baubewilligungsverfahren frühzeitig die Stadtbildkommission sowie - in Absprache mit

wenden. An den im Plan bezeichneten Stellen bzw. Bereichen sind Hochstammbäume zu

dach in der im Plan bezeichneten Firstrichtung abzudecken.

pflanzen. Im gesamten Wurzelbereich der Bäume sind darunterliegende Bauteile mit min­

Art. 11

Die Umgrenzung Untergeschoss legt die maximale horizontale Ausdehnung der Tiefgarage

Grundflächen Hauptbauten und Nebengebäude

Art. 16 2

Art. 12 Arkade

gungen ersetzen die ordentlichen Grenz-, Gebäude- und Strassenabstände. Die Arkadenbaulinie legt die horizontale Ausdehnung des Erdgeschosses fest. Die Arkade ist punktuell abzustützen.

2

Art. 22

Das Energiekonzept ist zusammen mit dem Baugesuch einzureichen.

Lärmschutz

zu gestalten.

tergeschosse dürfen nicht über das gestaltete Terrain hinausragen.

Die Grundflächen Hauptbauten und Nebengebäude legen die Situierung und die maximale

Der Platzbereich ist als urbaner, öffentlich zugänglicher Platz mit hoher Aufenthaltsqualität

Die Überbauung ist nach einem gesamtheitlichen Energiekonzept unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzungen zu erstellen.

Platzbereich 1

Energie 1

Untergeschoss

sowie von Kellern und dergleichen ausserhalb der Grundflächen und Baubereiche fest. Un­

horizontale Ausdehnung der Hauptbauten bzw. des Nebengebäudes fest. Diese Festle­

Art. 21

destens 0.8 m Boden material zu überdecken.

lerei ist die kantonale Denkmalpflege anzuhören.

1

E. Umwelt / Ökologie

Bei der Begrünung des Areals sind einheimische standortgerechte Pflanzenarten zu ver­

In Abweichung zu Abs. 1 sind das Haus Süd II und das Nebengebäude mit einem Schräg­

der Stadtbehörde - externe Fachexperten beizuziehen. Dieses Gremium beurteilt das Pro­

Art. 7

Mit dem Baugesuch ist ein Gesamtkonzept der Umgebungsgestaltung einzureichen, das im

die Dachflächen nicht energetisch genutzt werden.

Zur Sicherstellung der besonderen städtebaulichen und architektonischen Qualitäten sind

jekt zuhanden der Baubewilligungsbehörde. Zu den Detailkonzepten der ehemaligen Abfül­

chenden Fahrbereiche sind in Absprache mit der Feuerwehr festzulegen.

Dachflächen

rungen durchzuführen. 3

Die Umgebung ist vorzüglich zu gestalten. Insbesondere kommt der Gestaltung der urbanen Plätze und der Einbindung der ehemaligen Abfüllerei ein hoher Stellenwert zu.

rung und Farbgebung so zu gestalten, dass die Bauten und Anlagen die geforderte hohe städtebauliche und architektonische Qualität erreichen.

weh rfahrzeuge, die rettungsrelevanten Gebäudeteile über die im Plan bezeichneten befes­

1

Der detaillierte Lärmschutznachweis ist im Baubewilligungsverfahren zu erbringen.

2

Für die Gebäudehülle ist gemäss SIA 181 Schallschutz im Hochbau Art. 3.1 Externe Quel­

Zulässig sind folgende Bauten und Anlagen: - Buswartehäuschen - Wege, Treppen - Anlagen zur Platz- und Strassenraumgestaltung (inkl. Wasserspiel) sowie zur Belichtung

len im Baubewilligungsverfahren ein detaillierter Schallschutznachweis zu erbringen.

Unterschri

'v-s“ ‘ tun oLuanon jpaudepartement