Teilzonenplan Tscheggenaustrasse, Haag - Genehmigung

Zonenplan · Sennwald

Dokument

Nummer
2006-2810
Art
Zonenplan
Gemeinde
Sennwald
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
06.03.2006
Genehmigt
01.05.2006
In Kraft seit
01.05.2006

Karte

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Text

jS Lämmlisbrunnenstrasse 54, 90dfo St.Gallen

Baudepartement des Kantons St.Gallen

\.._T

J

1 Mai 2006

T elefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Sennwald 9467 Frümsen

Gemeinde Sennwald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Tscheggenaustrasse, Haag

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermachtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.-.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen

Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss 06-1592 / 57705_37057.doc

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1 Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung

06-1592 / 57705_37057.doc

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