Überbauungsplan Unterlöögert, 1. Änderung
Sondernutzungsplan · Sennwald
Dokument
- Nummer
- 2016-2860
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Sennwald
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 11.01.2016
- Genehmigt
- 21.06.2016
- Publiziert
- 27.01.2016
- In Kraft seit
- 21.06.2016
Karte
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Text
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St Gallen
20. Juni 2016
A-Post Gemeinderat Sennwald Spengelgass 10 9467 Frümsen
Geschäft Nr. 16-1665 Gemeinde Sennwald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Unterlöögert, 1. Änderung
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Der Überbauungsplan Unterlöögert wurde am 8. Februar 2007 vom Baudepartement ge nehmigt. Mangels Zustimmung einer Grundeigentümerin soll die vorgesehene Zufahrt verschoben werden, was eine Anpassung der Baulinien erfordert. Ergänzend wurde der Teilstrassenplan Wagnereiweg erarbeitet. Der Gemeinderat hat die Änderung des Überbauungsplans am 11. Januar 2016 erlassen. Die Auflage erfolgte vom 27. Januar bis 25. Februar 2016, es sind keine Einsprachen eingegangen. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T 0 9 0 .- (Anteil AFU-RU 140.-).
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Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Beilagen Genehmigter Erlass (zweifach) Einzahlungsschein Genehmigung Teilstrassenplan "Wagnereiweg, Neuerschliessung" (G3) des Tiefbauamtes vom 14. Juni 2016 Kopie Rechtsabteilung (einschliesslich Erlass) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (einschliesslich Erlass) Tiefbauamt, Rechtsdienst
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