Überbauungsplan Platzriet II, Änderung
Sondernutzungsplan · Walenstadt
Dokument
- Nummer
- 2007-4061
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Walenstadt
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 04.04.2007
- Genehmigt
- 29.05.2007
- Publiziert
- 11.04.2007
- In Kraft seit
- 29.05.2007
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Text
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
29. Mai 2007
Gemeinderat Walenstadt 8880 Walenstadt
Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Änderung Überbauungsplan Platzriet II
Der bestehende Überbauungsplan Platzriet II vom 30. Oktober 1995 soll hinsichtlich der Zuund Wegfahrt von den Grundstücken Nr. 430 und 432 ab der Industriestrasse angepasst wer den Zudem sind neu Betriebs- und Besucherparkplätze entlang der Industriestrasse vorgese hen. Die Änderungen wurden am 16. März 2007 durch das Amt für Raumentwicklung vorge prüft. Die Bemerkungen der Vorprüfung sind berücksichtigt. Nebst den genannten Änderungen soll gegenüber den vorgeprüften Unterlagen neu auch eine Zu- und Wegfahrt von der Parzelle Nr. 426 in die Walenseestrasse ermöglicht werden. Gemass telefonischer Rücksprache vom 25. Mai 2007 mit dem Strassenkreisinspektor in Buchs sind die Unterlagen zwischen dem Strassenkreisinspektorat und der Gemeinde vorbesprochen. Seitens des Strassenkreisinspektorats bestehen keine Einwände gegen die vorgesehene Änderung. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermachtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 650.--.
07-2328 / 85691_43504
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung - Tiefbauamt - Sl - Amt für Umweltschutz - BA
07-2328 / 85691.43504