Sondernutzungsplan Erweiterung Aushubablagerung Feld
Sondernutzungsplan · Rüthi (SG)
Dokument
- Nummer
- 2019-2760
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Rüthi (SG)
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 29.07.2019
- In Kraft seit
- 29.07.2019
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Text
Kanton St.Gallen
Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Bâudepârtemenl, Aml fürRâumentwicklung und Geoinfo¡malion, Lämmlisbrunnenslrasse 54, 9001 St.Gallon
A-Post Gemeinderat Rüthi
29. Juli 2019
Staatsstrasse 78
9464 Rüthi
Geschäft Nr. 19-44 Gemeinde Rüthi: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
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Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 38 des Planungs- und BaugeseÞes (sGS 731.1: abgekürzt PBG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:
. Sondernutzungsplan Aushubablagerung Feld (Erweiterung Ost) Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes
Aus gan gs lageÄ/orha ben
Es ist geplant, die bereits seit 2015 in Betrieb stehende Aushubdeponie Feld gegen Osten zu enrueitern. Auf einer Fläche von zusätzlich 1.3 Hektaren sollen 60'000 m3 unverschmutztes Aushubmaterial abgelagert werden können. Der bestehende <Deponieplan Feld> wurde am 14. September 2015 vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt. Der Standort liegt südwestlich des Dorfes Rüthi an der Staatsstrasse. Der Perimeter der Enrueiterung Ost liegt in der Landwirtschaftszone und umfasst Teile der Parzellen Nr. 1173
und 1 195.
Der Gemeinderat hat den Deponieplan am 8. November 2018 erlassen und vom 20. November bis zum 19. Dezember 2018 öffentlich aufgelegt.
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Erwägungen ln Ergänzung zum Bericht Enrueiterung Ost weisen wir auf Folgendes hin: - Über den äusseren Färschweg führt ein gekennzeichneter Fussweg. Die Sicherheit der Fussgänger ist dauerhaft zu gewährleisten. Bei Einschränkungen / Umleitungen ist auf eine durchgehende und klare Signalisation zu achten. - Entlang der Staatsstrasse führen sowohl ein Rad- als auch ein Fussweg. Die Sicherheit dieser schwächeren Verkehrsteilnehmer ist insbesondere bei Abbiegebeziehungen zu gewährleisten (2.8. Sichtzonen). Allenfalls kann die Situation mit Piktogrammen am Boden verdeutlicht und damit verbessert werden. - Die Schutzverordnung ist nachzuführen und an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Aus der Genehmigungsprüfung ergeben sich ausserdem folgende Auflagen: Die Zweckbestimmung der ökologischen Ausgleichsflächen ist uber einen Eintrag im Grundbuch dauerhaft abzusichern. Dieser Eintrag hat spätestens nach Abschluss der Endgestaltung zu erfolgen. Für die Umsetzung der ökologischen Ausgleichsmassnahmen ist eine Fachperson aus dem ökologischen Fachbereich beizuziehen.
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Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
Verfügung ln Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Ven¡valtungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11, abgekürzt PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif ftir die Staats- und Gemeindeven¡¡altung (sGS 821.5; abgekürzt GebT) verfügt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation:
1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Errichtungsbewilligung des Amt für Umwelt vom 17. Juni 2019 (Beilage) ist integ-
rierender Bestandteil dieser Verfügung. 3. Die Zweckbestimmung der ökologischen Ausgleichsflächen ist über einen Ëintrag im Grundbuch dauerhaft abzusichern. Dieser Eintrag hat spätestens nach Abschluss der Endgestaltung zu erfolgen. Für die Umsetzung der ökologischen Ausgleichsmassnahmen ist eine Fachperson aus dem ökologischen Fachbereich beizuziehen. 5. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 8'500.-. (davon AFU: 7'700.-; AREG 800.--)
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Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Nt'47 Abs. 1 VRP innert viezehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geojnformation:
ì!, ,lrì-Ç Ralph Etter
Beilagen - Genehmigter Erlass (dreifach)
- Rechnung mit Einzahlungsschein - Amt ftir Umwelt (17. Juni 2019): Deponie Feld, Rüthi - Verfügung über Umwelt
schutzmassnahmen, Errichtungsbewilligung für die Enrueiterung einer Deponie Typ A
Kopie
- Rechtsabteilung (inkl. Erlass) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass) - Amt für Umwelt - Recht und UVP (inkl. Erlass) - Tiefbauamt - Rechtsdienst - Amt für Natur, Jagd und Fischerei
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