Teilzonenplan Lee - Genehmigung

Zonenplan · Rüthi (SG)

Dokument

Nummer
1999-2710
Art
Zonenplan
Gemeinde
Rüthi (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
10.02.1999
In Kraft seit
10.02.1999

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Text

Baudepartement des Kantons St.Gallen

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Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

V T /

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

10. Februar 1999

Gemeinderat 9464 Rüthi

VII 27 Rüthi: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

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Sehr geehrter Herr Stadtammann Sehr geehrte Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: Teilzonenplan Lee Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 200.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes

G-Rüthi Genehmig bdbih 0315 19990210 doc

Baudepartement Planungsamt

Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

G-Hüthi Genehmig bdbih 0315 19990210.doc