Teilzonenplan Gemeindehaus Parz. Nr. 598 - Genehmigung

Zonenplan · Waldkirch

Dokument

Nummer
2005-8911
Art
Zonenplan
Gemeinde
Waldkirch
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
26.04.2005
Genehmigt
13.09.2005
Publiziert
09.05.2005
In Kraft seit
13.09.2005

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9205 Waldkirch

13. September 2005

Gemeinde Waldkirch: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >

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Teilzonenplan Gemeindehaus Parz. Nr. 598

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.-. Der TZP Gemeindehaus Parz. Nr. 598 ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

G-Wkir Geneh TZP Gemeindehaus ThB 1685

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung

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Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss

Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein

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Kopie: > Rechtsabteiluna > Amt für Raumentwicklung

G-Wkir Geneh TZP Gemeindehaus ThB 1685

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