Teilzonenplan Schloss Zuckenriet - Genehmigung
Zonenplan · Niederhelfenschwil
Dokument
- Nummer
- 2009-8610
- Art
- Zonenplan
- Gemeinde
- Niederhelfenschwil
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 20.10.2009
- In Kraft seit
- 20.10.2009
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Text
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 9527 Niederhelfenschwil
20. Oktober 2009
Gemeinde Niederhelfenschwil: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren
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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •
Teilzonenplan Schloss Zuckenriet
•
Ergänzung Baureglement (Art. 24b: Grünzone Schutz Schloss Zuckenriet GSZ)
Nach Art. 17 Abs. 1 BauG wird der Zweck der jeweiligen Grünzone im Zonenplan bezeichnet. Der Grünzone "Schutz Schloss Zuckenriet" bezweckt den Schutz, die Erhaltung und die zeitgemässe Erneuerung des Schlosses Zuckenriet (vgl. Zweckartikel Art. 24b BauG). Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Die angeführten Erlasse werden genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 600.--.
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Am t für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
09-5438 / 169706_59105
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Beilagen Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie BD-RA. AREG-OP, AREG-BaB, AREG-DI
09-5438 / 169706_59105
Rechtsgrundlagen
sGS 672.11 · Kanton
sGS 731.1 · PBG · Kanton
sGS 731.11 · PBV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund