Überbauungsplan Beckenstein

Sondernutzungsplan · Häggenschwil

Dokument

Nummer
1984-0360
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Häggenschwil
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
26.06.1984
In Kraft seit
26.06.1984

Karte

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Text

Baudepartement des Kantons St.Gallen

St.Gallen,

26. Juni 1984

.Gemeinderat 9312 Häggenschwil

Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Gerneindammann Sehr geehrte Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 731.1; abgekürzt BauG)

31 des Baugesetzes

Ganzen Text zeigen

(sGS

folgende Erlasse zur Genehmigung einge­

reicht: - Teilzonenplan Beckenstein - Ueberbauungsplan Beckenstein mit besonderen Vorschriften

In Anwendung von A r t . 31 BauG und A r t . 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege

(sGS 951.1)

in Verbindung mit

Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindever­ waltung

(sGS 821.5)

verfügt das Baudepartement:

1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.— (Fr. 150.— für Teilzonenplan und Fr. 250.— für Ueberbauungsplan).

Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:

slg. Dr. W. Geiger Beilage : - Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein

Dr. W. Geiger Regierungsrat

Kopie : - Rechtsabteilung - Planungsamt - Rechnungsführer

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Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 21 30 03