Teiländerung Überbauungsplan Campingplatz Bächli
Sondernutzungsplan · Neckertal
Dokument
- Nummer
- 2014-6760
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Neckertal
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 09.10.2014
- Publiziert
- 05.09.2014
- In Kraft seit
- 09.10.2014
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Text
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartem ent, Amt für Raumentwicklung und Geomformation, Läm m lisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Dreiegglistrasse 7 Postfach 17 9633 Hemberg
9. Oktober 2014
Geschäft Nr. 14-5678 Gemeinde Hemberg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Teiländerung Überbauungsplan Campingplatz Bächli
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Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Bächli, wo seit rund 15 Jahren der gleichna mige Campingplatz betrieben wird. Mit der vorliegenden "Teiländerung Überbauungsplan Campingplatz Bächli" wird die Er stellung fest installierter Kleinbauten auf einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1099 ermöglicht. Geplant sind rund 16 bis 18 touristisch bewirtschafteten Kleinbauten in kompakter, offener Bauweise. Im Rahmen umfassender Vorprüfungen und Abklärungen wurde der Erlass erarbeitet, an gepasst und dem ordentlichen Verfahren unterstellt. Die Genehmigungsprüfung ergibt, dass der Erlass unter Beachtung des grösstmöglichen der Gemeinde zustehenden Er messensspielraumes genehmigt werden kann (Art. 3 Abs. 2 BauG). In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird unter Beachtung des grösstmöglichen der Gemeinde zustehenden Ermessensspielraumes genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T300.--.
14-5678 / 400953_98107 400953_98107
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Beilagen G engbm igteT&lass - ,,-HE1nzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung (inkl. Erlass) Am t für ftaumentwi'cklulng und Geoinformation (inkl. Erlass)
14-5678 / 400953_98107