Nutzungsplanung (1989) Änderung GB 68, 329

Zonenplan · Trasadingen

Dokument

Nummer
D/Sp/17/18
Art
Zonenplan
Gemeinde
Trasadingen
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Kt. RR
Beschlossen
29.04.2003
In Kraft seit
29.04.2003

Karte

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Text

Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Protokoll vom 29. April 2003 Nr. D/Sp/17/18

Trasadingen, Zonenplanänderung GB Nr. 68 und 329; Genehmigung

1. Die Gemeindeversammlung Trasadingen hat am 29. November 2002 eine Zonenplanände­ rung, umfassend die Einzonung der Restparzelle GB Nr. 68 von der Landwirtschaftszone in die Wohn- und Gewerbezone 2 sowie die Einzonung eines Teiles der Parzelle GB Nr. 329 von der Landwirtschaftszone in die Wohn- und Gewerbezone 2, beschlossen.

Die öffentliche Auflage erfolgte vom 20. Dezember 2002 bis 8. Januar 2003. Es sind keine Re­ kurse eingegangen.

Mit Schreiben vom 5. März 2003 ersucht der Gemeinderat Trasadingen um Genehmigung der Zonenplanänderung durch den Regierungsrat.

II.

1. Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 6 i.V.m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997, bedürfen Zonenplanänderun­ gen der Genehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsverfahren prüft der Regie­ rungsrat die Planungen auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorgani­ sation befasst.

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2. Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmässig zustande gekommen ist. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG waren gewähr­ leistet. Nach dem Beschluss der Gemeindeversammlung wurde die Zonenplanänderung öffentlich aufgelegt. Im Genehmigungsverfahren wurden gegen die Zonenplanänderung keine Einwände vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden.

111. Auf Antrag des Baudepartementes wird b e s c h l o s s e n: 1.

Die von der Gemeindeversammlung Trasadingen am 29. November 2002 beschlos­ sene Zonenplanänderung, umfassend die Einzonung der Restparzelle GB Nr. 68 von der Landwirtschaftszone in die Wohn- und Gewerbezone 2 sowie die Einzonung eines Teiles der Parzelle GB Nr. 329 von der Landwirtschaftszone in die Wohn- und Ge­ werbezone 2, wird genehmigt.

2.

(

Mitteilung an: - Gemeinderat, 8219 Trasadingen (die genehmigte Zonenplanänderung wird durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt). - Baudepartement - Rechtsdienst des Baudepartementes - Bauinspektorat - Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten - Tiefbauamt - Hochbauamt - Landwirtschaftsamt/Meliorationsamt, Charlottenfels, Postfach 876, 8212 Neuhausen am Rheinfall - Grundbuchamt - Vermessungsamt - EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen - Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz - Amt für Grundstückschätzung DER s

ssCHREIBER: t17

Dr. Ret�ach

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