BLP Kernzone

Sondernutzungsplan · Oberhallau

Dokument

Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Oberhallau
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Kt. BD
Beschlossen
17.08.2016
In Kraft seit
17.08.2016

Karte

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Text

.. �.......Kanton _Schaffhausen Baudepartement Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 [email protected]

Oberhallau, Baulinienplan «Kern­ zone»; Genehmigung

Schaffhausen, 17. August 2016

Verfügung 1. Um das Ortsbild (Strassenzüge, Einzelbauten und Ensemble) zu schützen und zu erhalten, hat. der Gemeinderat Oberhallau am 8. Dezember 2015 den Baulinienplan «Kernzone» 1: 1000 be­ schlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 15. Januar bis 4. Februar 2016. Die betroffenen Grundei­ gentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom 15. Januar 2016 benachrichtigt. Es sind kei­ ne Einsprachen eingegangen. Mit Schreiben vom 19. März 2016 ersucht der Gemeinderat Oberhallau um Genehmigung des Baulinienplanes «Kernzone» durch das Baudepartement.

11. 1. Baulinienpläne bedürfen gemäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und. das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Sauge.setz) vom 1. Dezember 1997 der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Genehmigungsverfahren prüft das Baudepar­ tement die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst.

2. Die Prüfung hat ergeben, dass der, Baulinienplan «Kernzone» rechtmässig zustande ge­ kommen ist. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde der Baulinienplan öffentlich aufgelegt und die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief benach­ richtigt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwände gegen den Baulinienplan vor­ gebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden.

II 1. Demgemäss wird v e r f ü g t: 1.

Ganzen Text zeigen

Der vom Gemeinderat Oberhallau am 8. Dezember 2015 beschlossene Baulinienplan «Kernzone» wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: -

Gemeinderat, 8216 Oberhallau (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt)

-

Baudepartement

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Planungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Akten)

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Rechtsdienst des Baudepartements

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Amt für Geoinformation

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Tiefbauamt Strassen

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Amt für Grundstückschätzung

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Grundbuchamt

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Amt für Denkmalpflege

Dr. Reto Dubach, Regierungsratspräsident

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Baulinienplan «Kernzone» (3-fach) 2