BLP Kernzone
Sondernutzungsplan · Oberhallau
Dokument
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Baulinienplan
- Gemeinde
- Oberhallau
- Kanton
- Schaffhausen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde
- Genehmigt durch
- Kt. BD
- Beschlossen
- 17.08.2016
- In Kraft seit
- 17.08.2016
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Text
.. �.......Kanton _Schaffhausen Baudepartement Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch
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Oberhallau, Baulinienplan «Kern zone»; Genehmigung
Schaffhausen, 17. August 2016
Verfügung 1. Um das Ortsbild (Strassenzüge, Einzelbauten und Ensemble) zu schützen und zu erhalten, hat. der Gemeinderat Oberhallau am 8. Dezember 2015 den Baulinienplan «Kernzone» 1: 1000 be schlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 15. Januar bis 4. Februar 2016. Die betroffenen Grundei gentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom 15. Januar 2016 benachrichtigt. Es sind kei ne Einsprachen eingegangen. Mit Schreiben vom 19. März 2016 ersucht der Gemeinderat Oberhallau um Genehmigung des Baulinienplanes «Kernzone» durch das Baudepartement.
11. 1. Baulinienpläne bedürfen gemäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und. das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Sauge.setz) vom 1. Dezember 1997 der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Genehmigungsverfahren prüft das Baudepar tement die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst.
2. Die Prüfung hat ergeben, dass der, Baulinienplan «Kernzone» rechtmässig zustande ge kommen ist. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde der Baulinienplan öffentlich aufgelegt und die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief benach richtigt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwände gegen den Baulinienplan vor gebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden.
II 1. Demgemäss wird v e r f ü g t: 1.
Ganzen Text zeigen
Der vom Gemeinderat Oberhallau am 8. Dezember 2015 beschlossene Baulinienplan «Kernzone» wird genehmigt.
2.
Mitteilung an: -
Gemeinderat, 8216 Oberhallau (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt)
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Baudepartement
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Planungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Akten)
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Rechtsdienst des Baudepartements
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Amt für Geoinformation
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Tiefbauamt Strassen
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Amt für Grundstückschätzung
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Grundbuchamt
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Amt für Denkmalpflege
Dr. Reto Dubach, Regierungsratspräsident
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Baulinienplan «Kernzone» (3-fach) 2