KbS Nr. 98: Neuhausen Teufelacker
Kataster der belasteten Standorte · Neuhausen am Rheinfall
Dokument
- Nummer
- 98
- Art
- Kataster der belasteten Standorte
- Gemeinde
- Neuhausen am Rheinfall
- Kanton
- Schaffhausen
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Interkantonales Labor (IKL)
- Genehmigt durch
- Kt. IKL
- Beschlossen
- 06.01.2006
- In Kraft seit
- 06.01.2006
Karte
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Text
Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:
Neuhausen am Rheinfall
Grundbuch-Nr.:
129
Bezeichnung:
Altenburger Kiesgrube
Datum Verfügung:
06.01.2006
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Status gemäss AltlV*:
nicht untersuchungsbedürftig
KBS-Nr: 98
Durchgeführte Untersuchungen: bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:
Bauschutt
Menge (m³):
unbekannt
Zeitraum der Ablagerung:
Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).
* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)
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Rechtsgrundlagen
SHR 814.100 · Einführungsgesetz zum USG · Kanton
SHR 814.101 · Kantonale Umweltschutzverordnung, USGV · Kanton
SR 814.01 · Umweltschutzgesetz, USG · Bund
SR 814.680 · Altlasten-Verordnung, AltlV · Bund