QP Thayngen: Pfister

Sondernutzungsplan · Thayngen

Dokument

Nummer
U/S/43/17
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Quartierplan
Gemeinde
Thayngen
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Kt. RR
Beschlossen
31.10.1978
In Kraft seit
31.10.1978

Karte

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Text

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AUSZUG aus dem

PROTOI(OLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. U / S / 4 3 / 1 7

vom 31. Oktober 1978

Gemeinde Thayngen, besondere Bauvorschrif­ ten für das Baugebiet "Pfister"

I.

10. Januar 1978 hat der Gemeinderat Thayngen für das Bau., gebiet "Pfister" besondere Bauvorschriften erlassen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 25. Januar bis 23. Februar 1978 und die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom 20. ·Januar 1978 orientiert. Eingegangene Rekurse gegen Einspracheentscheide des Gemeinderates wurden mit Regierungs­ ratsbeschluss vom 8. August 1978 abgewiesen. Mit Schreiben vom 19. September 1978 ersucht der Gemeinderat Thayngen um Geneh­ migung der besonderen Bauvorschriften durch den Regierungsrat. Am

II.

Das Verfahr'en ist im Sinne von Art. 15 i. V. mit Art. 11 Bau- · gesetz durchgeführt worden. Der Rekursentscheid des Regierungs­ rates vom 8. August 1978 ist in Rechtskraft erwachsen. Art. 5 Abs. 2 der besonderen Bauvorschriften bestimmt, dass sämtliche Garagen und Autoabstellplätze direkt an der Rebberg­ strasse zu erstellen sind. Aus dieser Bestimmung darf nicht abgeleitet werden, das Bauen unmittelbar an die Strassengrenze sei zulässig. Massgebend bleiben die Abstandsvorschriften des Baugesetzes bzw. die mit Regierungsratsbeschluss vom 17. April 1968 genehmigte Baulinie.

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- 2 -

III. Auf Antrag der Baudirektion wird b e s c h 1 o s s e n 1. Die vom Gemeinderat Thayngen am 10. Januar 1978 beschlos­ senen besonderen Bauvorschriften für das Baugebiet "Pfister" werden genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Thayngen, unter Beilage von zwei unter­ zeichneten Exemplaren der besonderen Bauvorschriften - Baudirektion

Planungsamt, unter Beilage eines unterzeichneten Exem­ plares der besonderen Bauvorschriften - Rechtsdienst Baudirektion - Hochbauamt - Tiefbauamt - Grundbuchamt DER STAAT SSCHREIBER:

Quartierplanvorschriften

G E M EIN D E R AT

TH A Y N G E, N

Kanton Schaffhausen Telefon 053- 6 57 21

8240 Thayngen, den

10. Januar 1978

Besondere Bauvorschriften für das Baugebiet "Pfister"

Gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen des Bau­ gesetzes für den Kanton Schaffhausen und die Bauordnung der Einwohnergemeinde Thayngen, werden für das Baugebiet "Pfister" folgende besondere Bauvorschriften erlassen:

Art. 1 Zweck

Die besonderen Bauvorschriften für das Baugebiet "Pfister" bezwecken: a} Eine freie Aussicht vom Spazier- und Wanderweg unter­ halb der "Flühe" auf das Bibertal zu gewährleisten: b) Eine schonende Ueberbauung im Baugebiet "Pfister" sicherzustellen.

Art. 2 Geltungsbereich

Diese besonderen Bauvorschriften gelten für den im Situations­ plan vom 10. Januar 1978 eingetragenen Perimeter.

Art. 3 Nutzung

Ftir die Ausnützung gelten die Bestimmungen der Wohnzone W 30.

- 2 -

Art. 4 Masse

Bergseits dtirfen Bauten nur eingeschossig in Erscheinung treten. Die höchstzulässige Gebäudehöhe beträgt bergseits 3 Meter.

Art. 5 Garagen, Abstellplätze

Das regelmässige Abstellen von Fahrzeugen auf dem öffentlichen Strassengebiet ist nicht zulässig. Sämtliche Garagen und Autoabstellplätze sind direkt an der Rebbergstrasse zu erstellen. Zufahrtswege zur zweiten Bau­ tiefe sind nicht gestattet.

Art. 6 Vorbehalt anderen Rechts

Sofern diese besonderen Bauvorschriften nichts anderes be­ stimmen, findet die Bauordnung der Einwohnergemeinde Thayngen sinngemäss Anwendung.

Art. 7 Inkrafttreten

Diese besondere Bauvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen in Kraft. Sie sind im Grundbuch anzumerken. Also beschlossen, Thayngen, am 10. Januar 1978 IM NAMEN DES GEMEINDERATES Der Gemeindepräsident: sig. W. Stamm

Der Gemeindeschreiber: sig. K. Stocker

:AUAMT THAYNGEN .!TUATIONSPLAN 1 :· 2000 'OM 10. JANUAR 19 78

FUR DA5 BAUGEBIET

OM GEMEINDERAT GENEHMIGT AM 10. JAN AR 1976 IAMENS DES G�MEIND.ERATES: 1ER GEMEIND PRASIDENT:

1 PFISTER1 R .·

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.

6.

PLANAUFLAGE REGIERUNGSRAT

25.1.1978

r

23.2.1978

GENEHMIGT:

030 0

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