QP Pünt

Sondernutzungsplan · Buchberg

Dokument

Nummer
Bo/h/5/13
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Quartierplan
Gemeinde
Buchberg
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Kt. RR
Beschlossen
01.02.1983
In Kraft seit
01.02.1983

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Text

3. Feb.�f 1

AUSZUG aus dem

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr.

Bo/h/5/13

vom

1. Febru ar 1983

Buchberg, Quartiersp lan "Pün t" mit speziel len Bauvorschriften; Genehmigung

I. Der Gemeinderat Buchberg hat am 7. Oktober 1982 für das Baugebiet "Pünt" einen Quartier- und Baulinienplan und spezielle Bauvorschriften beschlossen. Das Verfah­ ren ist gemäss Art. 11 des kantonalen Baugesetzes durchgeführt worden. Einsprachen sind keine einge­ gangen. Mit Schreiben vom 20. Dezember 1982 ersucht der Gemeinderat Buchberg um die regierungsrätliche Ge­ nehmigung. II. Plan und Bauvorschriften wurden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Amtsstellen ausgearbei­ tet. Dennoch ist bei den speziellen Bauvorschriften auf zwei Punkte hinzuweisen. 1. Die Messweise der Gebäudehöhe (vorliegend Schnitt­ punkt Fassade mit Dachhaut ab gewachsenem Terrain in Fassadenmitte) ist in der Gemeindebauordnung vom 21. Juni 1963 nicht geregelt. Um Rechtsungleichheiten zu vermeiden ist vorauszusetzen, dass nicht nur im Gebiet "Pünt", sondern im gesamten Gemeindegebiet nach der hier angeführten Methode gemessen wird (betrifft Ziffer 1 der speziellen Bauvorschriften). 2. Was den Abstand von Einfriedungen, Pflanzen etc. vom öffentlichen Grund betrifft, so ist auch Art. 25 Abs. 3 des Strassengesetzes vom 18. Februar 1980 i.V. mit§ 15

Ganzen Text zeigen

- 2 der Strassenverordnung vom 23. Dezember 1980 zu be­

achten (betrifft Ziffer 10 der speziellen Bauvorschrif­

ten). Demzufolge ist bei Sichthindernissen ein Abstand

von mindestens 2 m einzuhalten.

Diese Bemerkungen ändern nichts an der Recht- und

Zweckmässigkeit der vorgelegten Planungsinstrumente,

so dass die Genehmigung erteilt werden kann. III. Auf Antrag der Baudirektion wird b e s c h l o s s e n

1. Quartier- und Baulinienplan "Pünt" sowie spezielle

Bauvorschriften für das Baugebiet "Pünt", beschlos-. sen von Gemeinderat Buchberg am 7. Oktober 1982,

werden genehmigt. 2. Mitteilung an:

Gemeinderat 8451 Buchberg, unter Beilage von zwei unterzeichneten Plänen und zwei unterzeichneten Exemplaren der speziellen Bauvorschriften Baudirektion Planungsamt, unter Beilage eines unterzeichneten Planes und eines unterzeichneten Exemplars des speziellen Bauvorschriften

- Rechtsdienst Baudirektion

- Hochbauamt Tiefbauamt

- Vermessungsamt

DER STAATSSCHREIBER .. i. V. :