BLP Aufhebung kommunaler Baulinien

Sondernutzungsplan · Buchberg

Dokument

Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Buchberg
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Kt. BD
Beschlossen
20.02.2023
In Kraft seit
20.02.2023

Karte

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Text

Kanton Schaffhausen Baudepartement Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

Telefon 052 632 73 67 [email protected]

Verfügung vom 20. Februar 2023

Gemeinde Buchberg; Revision Baulinienpläne: Aufhebung Baulinienplan «Gründel», Aufhebung Baulinienplan «Hurbigkrete» sowie Änderung Baulinienplan «Brugg» l.

Gemäss Beschluss des Gemeinderates Buchberg vom 17. Mai 2022 werden die beiden Bauli-

nienpläne «Gründel» und «Hurbigkrete» aufgehoben und der Baulinienplan «Brugg» teilweise aufgehoben. Damit werden die in den Baulinienplänen festgelegten Abstände von rund 6 m auf-

gehoben und es gelten die Abstände gemäss kantonalem Baugesetz. Die Baulinien auf GB 859 und GB 143 bleiben zur Sicherung einer zusätzlichen Stichstrasse bestehen. Die Revision wurde vom Planungs- und Naturschutzamt vorgeprüft und eine Genehmigung in Aussicht gestellt.

1. Baulinienpläne und deren Änderungen sind gemäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen vom 1. Dezember 1997 (BauG) durch das Baudepartement zu genehmigen. Im Genehmigungs-

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verfahren prüft das Baudepartement die Planung auf die Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst.

Die Prüfung hat ergeben, dass die Revision der drei Baulinienpläne rechtmässig zu-

Stande gekommen ist. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 8. April 2022 bis am 28. April 2022. Gegen die Revision gingen keine Einwendungen ein.

3. Mit Rechtskraft dieser Verfügung werden die untergehenden Baulinien gelöscht und im Geoportal resp. ÖREB-Kataster mit Ausnahme der Baulinien auf GB 859 und GB 143 nicht mehr dargestellt.

Demgemäss wird

Verfügt: 1. Die vom Gemeinderat Buchberg am 17. Mai 2022 beschlossene Revision der Baulinienpläne, umfassend die Aufhebung des Baulinienplans «Gründel», die Aufhebung Bau-

linienplan «Hurbigkrete» sowie die Änderung des Baulinienplans «Brugg», dargestellt im Plan «Aufhebung Verkehrsbaulinien Situation 1:2000», wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Buchberg, Dorfstrasse 62, 8454 Buchberg (Einschreiben, die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) - Baudepartement ([email protected]) - Rechtsdienst ([email protected]) - Amt für Denkmalpflege und Archäologie ([email protected]) - Planungs- und Naturschutzamt, ([email protected]; [email protected]; [email protected]), unter Beilage der genehmigten Akten - Tiefbau Schaffhausen ([email protected]) Interkantonales Labor ([email protected]) - Amt für Geoinformation ([email protected]) - Grundbuchamt ([email protected]) - Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG ([email protected])

Schaffhausen, 20. Februar 2023 Der Deparfßpientsvorsteher

Kessler, Regierungsrat