Planungszone "Langwis"

Planungszone · Trasadingen · Aufgehoben am 03.04.2026

Dokument

Nummer
GR-00043
Art
Planungszone
Gemeinde
Trasadingen
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Gde. GR
Beschlossen
04.04.2023
In Kraft seit
04.04.2023
Aufgehoben
03.04.2026

Karte

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Text

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EINGEGANGEN

2 1. Aoril 2023 Amt für Geoinformat1on

Gemeinderat Trasadingen Gemeinderatssitzung Nr. 7/23 vom 04. April 2023 von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr 3. BAUWESEN 3.1 Bauordnung, Bebauungs- und Zonenpläne inkl.Umzonungen

GR-00043 Kommunale Planungszone für das Baugebiet Langwis Feststellungen: Das Quartier Langwis ist mit Ausnahme von GB Nr. 63 vollständig mit ein- und zweigeschössigen Einfamilienhäusern bebaut. Diese Bebauungsart scheint auch für die noch freie Parzelle geeignet, um die Wohnqualität in dem für ruhiges Wohnen geeigneten Gebiet zu erhalten. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 23.04.2019 für GB Nr. 63 eine Planungszone verfügt. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 18. Oktober 2022 hat der Gemeinderat beim Baudepartement des Kantons Schaffhausen eine Verlängerung der Planungszone für GB Nr. 63, Langwis eingereicht. Der Planungs- und Naturschutzamt des Kantons Schaffhausen hat mit Anruf vom 23. März 2023 informiert, dass die Verlängerung zu spät eingereicht wurde und somit nicht bewilligt werden kann.

Erwägungen: Aufgrund der derzeit laufenden Nutzungsplanungsrevision hat sich herausgestellt, dass es sinnvoll ist, nicht nur GB Nr. 63 von der derzeitigen Wohn- und Gewerbezone in eine reine Wohnzone umzuzonen, sondern über das Baugebiet Langwis eine kommunale Planungszone zu leben. Dies betrifft die Parzellen GB Nr. 61, 63, 64, 646, 701, 703, 704, 709, 711, 712, 718, 733, 734 und 735. Bei einer allfälligen Überbauung von GB Nr. 63 wird zwingend ein Gesamtbebauungskonzept verlangt. Anhand dieser Festlegung stellt die Baureferentin Stefanie Huonker dem Gemeinderat den Antrag, für GB Nr. 63 eine kommunale Planungszone für drei Jahre zu verfügen.

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Aufgrund der Feststellungen und Erwägungen wird demgemäss folgendes

beschlossen Aufgrund der laufenden Nutzungsplanungsrevision wird über das Baugebiet Langwis eine kommunale Planungszone gelegt. Dies betrifft die Parzellen GB Nr. 61, 63, 64, 646, 701, 703, 704, 709, 711, 712, 718, 733, 734 und 735. In der Planungszone gelten die Vorschriften vom 13. April 2023. Beilagen: -

Vorschriften zur Planungszone für das Baugebiet "Langwis" vom 13. April 2023.

Mitteilung an: Stefanie Huonker, Baureferentin Konradin Winzeler, Winzeler + Bühl, Rheinweg 21, 8200 Schaffhausen Planungs- und Naturschutzamt, Beckenstube 11, 8200 Schaffhausen Amt für Geoinformation, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen Gemeinde Trasadingen ·.

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TRASADi NGEN• Planungszone für das Baugebiet «Langwis» VORSCHRIFTEN Erlass, Dauer

Gestützt auf Art. 25 BauG verfügt der Gemeinderat Trasadingen mit sofortiger Wirkung für das Baugebiet Langwies eine Planungszone für längstens 3 Jahre. Die Planungszone ist durch den Gemeinderat wieder aufzuheben, wenn die planerischen Absichten, welche zur Verfügung der Planungszone geführt haben, durch entsprechende Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung und des Zonenplans sichergestellt werden können.

Geltungsbereich

·--·- -. - -- -·- ·---·-·-·--

Die Planungszone gilt für die Grundstücke GB Nr. 61, 63, 64, 646, 701, 703, 704, 709, 711, 712, 718, 733, 734 und 735, Langwis. Abb. 1 zeigt deren Abgrenzung (rote Umrandung).

-----·-----------, Abb. 1: Abgrenzung Planungszone

Wirkung Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die planerischen Absichten erschweren könnte. Die Überbauung mit freistehenden und/oder Doppeleinfamilienhäusern ist zulässig. Auf GB Nr.63 bedarf es zusätzlich eines Gesamtbebauungskonzepts oder eines Quartierplans. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Zone W2 .

Verfahren Gemäss Art . 25 Abs 3 BauG wird die Planungszone im Amtsblatt ausgeschrieben und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern schriftlich mitgeteilt. Die Planungszone wird mit der Ausschreibung im Amtsblatt wirksam .

Rechtsmittel Gegen die Verfügung der Planungszone kann innert 20 Tagen nach der Ausschreibung im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Schaffhausen Rekurs erhoben werden . Die Rekursschrift muss einen Antrag und seine Begründung enthalten und ist zu unterzeichnen. (vgl. Art. 16ff. des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen vom 20. September 1971; VRG). Dem Rekurs kommt nur aufschiebende Wirkung zu, wenn die Rekursinstanz diese gewährt (Art. 25 Abs. 4 BauG) . 13.04.23/wz

Amtsblatt 16/2023 vom 21.04.2023