Gestaltungsplan "Herti Plus"; Genehmigung vom 16. Januar 2018
Gestaltungsplan · Ingenbohl
Dokument
- Nummer
- 30/2018
- Art
- Gestaltungsplan
- Gemeinde
- Ingenbohl
- Kanton
- Schwyz
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde
- Genehmigt durch
- Regierungsrat
- Beschlossen
- 16.01.2021
- In Kraft seit
- 16.01.2018
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Schwyz
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Text
He'rtipärk AG
Regierungsratsböschluss
vom
Oe:r Regierungsrat
GRUNDEIGENTÜMER: Hertipark AG, Gersauerstrasse 85, 6440 Brunnen c/o ARGE BSS Arctiitekten AG/MV - Architektur
BAUHERRSCHAFT: HertiparkÄG, Gersauerstrasse 85,6440 Eirunnen :c7oAf'JGEBSSArchitektÖnAG/MV - Architektpr -Herrengpsse 42 6430äqhwyz Tel 041'8-1937 77 mpil@bss'archijekten.ch ARCHITEKTEN:
"ARGaE BS!Ü4ichitekte-n-AG/MV- Architektur H:errengasse 42 64,3C) SöNwyzTel 041-ä193777
Gestaltungsplan "Herti Plus", Brunnen, 21.Ju1i 2009 rev. 31.O7.2016/25.01.20"I7/10.04.2017 Richtprojektdossier
1. Gestaltungsplan
Inhalt Gestaltungsplandossier
1:500, Plan Nr. 868'10 vom 2L07.20ü9,
2. Sonderbauvorschriften
rev. 10.04.2017
(SBV) vom 21.07.2009, rev. 10.ü4.2017
3. Begründung der Ausnahmen von der Normalbauweise (Art. 17 Abs. 1 SBV und Art. 78 BR) und der AbstandsfestIegungen (Art. 17 Abs. 2 SBV und Art. 60 N2 BR) vom 12.12.2008 4. Katasterplan 11000,
KTN 1402
5. Richtprojektdossier Dossier
vom 2L07.2009,
rev. 10.04.2017: gemäss separatem
1
GestaItunqspIan,,Herti Plus", Brunnen, vom 21.7.2009. rev. 31.7.2016/25.1.2017/10.04.2017
2.
Sonderbauvorschriften
Art, I
Rechtsgrundlagen
(SBV)
Der Gemeinderat Ingenbohl erlässt gestützt auf die §§ 24 und 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und Art. 77 ff. des Baureglements Ingenbohl (BauR) sowie gestützt auf den kantonalen Nutzungs- und Erschliessungsplan «Entwicklungsachse Urmiberg, Teil Brunnen Nord»» vom 12.5.2016 (KNP) mit der zugehörigen Verordnung (Vo KNP) den GestaItungspIan,,Herti Plus".
Art. 2 Bestandteile
Der GestaItungsplan,,Herti Plus" besteht aus folgenden Teilen: a) verbindlichen Planungsmittel *
verbindIichePIaninhaltedesGestaItungsplanesl:500,Plan-Nr.868-10
*
Sonderbauvorschriften
b) orientierende bzw. richtungsweisende Planungsmittel:
Art, 3
*
richtungsweisende bzw. orientierende 1:500, Plan-Nr. 868-10
Planinhalte des Gestaltungsplanes
*
Katasterplanl:1000(orientierend)
@
Richtprojektdossier (richtungsweisend)
@
Begründung der Abweichung von der LärmschutzerIeichterungen (orientierend)
*
Umweltbericht (richtungsweisend)
@
Aufzeigung der möglichen Feinerschliessung (richtungsweisend)
Normalbauweise
und
für
der angrenzenden Gebiete.
Geltungsbereich Der GestaltungspIan,,Herti Plus" gilt für das Grundstück KTN 1402 Ingenbohl mit einer Fläche von 31 '724 m2.
2
Art, 4 Zweck Der GestaItungspIan,,Herti a) Umstrukturierung
Plus" bezweckt:
des Areals der ehemaligen
SBB-Lagerhallen
für neue Nutzungen
gemäss den Vorgaben und Vorschriffen des KNP; b) Festlegung
von
Lage
und
Grösse
der
zugelassenen
Baukörper
und
der
Nutzungsschwerpunkte; c)
Gewährleistung
einer zusammenhängend
konzipierten
Bebauung,
die sich durch
eine gute Architektur auszeichnet und vorteilhaff in die Umgebung und den örtlichen Kontext einfügt (städtebauliches d) Aufzeigung
Konzept);
der internen VerkehrserschIiessung
und Basiserschliessung,
und der Anschlüsse
sowie der möglichen Feinerschliessung
an die Grob-
der angrenzenden
Gebiete (§ 7 Abs. 4 Vo KNP); e)
Regelung der Parkierung;
f)
Ausscheidung
eines
öffentlich
zugänglichen
Platzes
mit
entsprechender
Platzgestaltung;
Art. 5 Planbereiche
Der Gestaltungsplan,,Herti a)
Plus" enthält folgende Planbereiche:
Baubereich
Hochbauten
(Art. 6 SBV) mit Nutzungsschwerpunkten
«Wohnen»
und «Mischnutzung».
b) Baubereich Erschliessung/Zufahrten/Plätze c)
Art, 6
«Gewerbe»,
(Art. 8 SBV)
ZonefürVerkehrsanIagen2(Groberschliessung)(§10VoKNP).
Baubereich
Hochbauten
Die rote Begrenzungslinie zulässige Fassadenflucht
des Baubereiches
Hochbauten
bestimmt
die äusserst
von Hochbauten.
Über die Fassade vorspringende Gebäudeteile im Sinne von § 59 Abs. 2 PBG dürfen den Baubereich um bis zu 1.50 m überragen. Nebenbauten ausserhalb
und unterirdische
des «Baubereiches
externen Grenzabstände
Bauten
im Sinne
Hochbauten»
von § 61 PBG können
ausgeführt
werden,
gemäss Art. Il Abs. I SBV einzuhalten.
auch
haben jedoch die
3
Die maximale Gebäude- und Firsthöhe beträgt 23.50 m. Funktionell bedingte Aufbauten, wie Liftüberfahrten, Treppenhäuser, Technikräume, Kamine, Lüftungsrohre, Lichtdeckel, Sonnenkollektoren und dgl. sowie zurückversetzte offene Absturzsicherungen dürfen die zulässige Gebäude- und Firsthöhe um das notwendige Mass überschreiten. Im südwestlichen Planbereich sind die Bauten mit Ausnahme des Parking/KelIergeschosses in zwei Bauzeilen aufzuteilen, nämlich in eine Bauzeile mit Schwerpunkt «Mischnutzung» entlang der Bahnlinie und in eine Bauzeile mit Schwerpunkt «Wohnen» entlang der Industriestrasse. Die Zeile entlang der Bahnlinie ist geschlossen oder mehrheitlich geschlossen, diejenige entlang der Industriestrasse aufgelockert auszuführen. Davon ausgenommen ist das Sockelgeschoss, welches als geschlossener oder halbgeschlossener Baukörper ausgebildet werden kann. Die Bauten im nordöstlichen Planbereich mit Nutzungsschwerpunkt «Gewerbe» können als zusammenhängende Baukörper ohne Zwischenräume ausgeführt werden. Aus Gewässerschutzgründen ist grundsätzlich nur ein einziges Untergeschoss gestattet. Bauten unterhalb dieses Geschosses sind zugelassen, soweit eine technische Notwendigkeit besteht und die Durchflusskapazität des Grundwassers um höchstens IO % vermindert wird (Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 zur Gewässerschutzverordnung, SR 814.201). Der entsprechende Nachweis ist im Baubewilligungsverfahren zu erbringen.
Art, 7
Zone für Verkehrsanlaqen
2
Die Zone für Verkehrsanlagen 2 (ZV2) dient der Groberschliessung. Sie ist im KNP ausgeschieden und geregelt. Im Gestaltungsplan sind mögliche Ein- und Ausfahrten dargestellt. Die zulässigen Areal-Ein- und Ausfahrten sind im Gestaltungsplan richtungsweisend dargestellt. Die definitive Lage wird im BaubewiIIigungsverfahren bestimmt.
Art, 8
Baubereich ErschIiessung/Zufahrten/Plätze Der Baubereich ErschIiessung/Zufahrten/Plätze ist für Verkehrsbauten Verkehrsflächen, für oberirdische Parkierungsanlagen sowie für FreiErholungsflächen, Grünbereiche und Platzanlagen bestimmt. Zur Reduktion des beruhigungsmassnahmen vorzusehen.
motorisierten Individualverkehrs sind wie z.B. Tempo 30 / Begegnungszonen
und und
Verkehrsoder dgl.
4
Art. 9 der Bauten
Nutzun4
Die mögliche Nutzung der Bauten bestimmt sich nach dem KNP mit der zugehörigen Verordnung. Nach dem
bei Einreichung
Gemeinde
Ingenbohl
des
Gestaltungsplanes
geltenden
Baureglement
(§ 4 Vo KNP) kann im Gestaltungsplangebiet
der
eine BGF von
49'750 m2 realisiert werden. Mit jedem
Baugesuch
konsumierte
und die vom Bauvorhaben
ist eine
Nutzungsbilanz
sowie die Wohn- und Gewerbeanteile
vorzulegen,
beanspruchte
die
bereits
Bruttogeschossfläche
(BGF)
gemäss § 20 f. Vo KNP ausweist. Die bereits
konsumierten Anteile sind für das ganze Gestaltungsplangebiet Bei der Berechnung
der BGF für das
Grundfläche als anrechenbare Der
Gemeinderat
kann
die
Schaffung von preisgünstigem
welche
Hochregallager
auszuweisen. wird
nur die zweifache
Fläche berechnet. Erteilung
von
Baubewilligungen
mit Auflagen
bzgl.
Wohnraum in Sinne von §6 der kantonalen Verordnung
verknüpfen.
Art. IO
Gliederunq
und Gestaltunq
der Bauten
Alle Hochbauten sind unter Berücksichtigung Einheit zu gestalten,
aufeinander
des Richtprojektes
abzustimmen
als architektonische
und sorgfältig
in die Umgebung
einzupassen. Über
die
Gesamtbebauung
muss
ein
kohärentes
Farb-
und
Materialkonzept
angewendet werden. Konstruktionen,
die der aktiven oder passiven
Nutzung der Sonnenenergie
können
abweichende
aufweisen,
eine
Materialisierung
haben
sich
dienen,
jedoch
ins
Gesamtbild der Siedlung zu integrieren. Die Gestaltung
der Bauten hat sich am Richtprojekt
sind möglich, wenn die vorstehenden
zu orientieren.
GestaItungsgrundsätze
Abweichungen
eingehalten sind.
Art.ll Die externen Grenzabstände
von Hochbauten bestimmen sich nach § 59 Abs. I PBG.
Dies gilt auch bei Bauten mit einer Gebäudehöhe
von mehr als 20 m. Bei in der Höhe
gestaffelten
für
Bauten
wird
der
Grenzabstand
gesondert ermittelt. Die externen Grenzabstände Gebäudehöhe.
die
einzelnen
von Hochbauten
Gebäudekörper betragen 50% der
5
Für unterirdische Bauten und Nebenbauten bestimmt sich der externe Grenzabstand nach § 61 PBG. Wo der KNP eine Raumsicherung für eine allfällige «pneumatische Anlage (unterirdisch)» vorsieht, ist auf KTN 1402 auch von unterirdischen Bauten ein externer Grenzabstand von 2.50 m einzuhalten. Der minimale Abstand zur neuen Groberschliessungsstrasse wird durch die Baulinien 1 und 2 gemäss KNP bestimmt. Bei Einhaltung der feuerpolizeilichen und wohnhygienischen Anforderungen können die internen Gebäudeabstände im Baubereich mit Nutzungsschwerpunkt,,Wohnen" bis auf IO m reduziert werden. Im Baubereich mit dem Nutzungsschwerpunkt «Mischnutzung» ist eine Herabsetzung bis auf 7.5m möglich. Die entsprechenden Voraussetzungen sind im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen.
Art. 12 Erschliessung
Die Groberschliessung ist im KNP und in § IO der zugehörigen Verordnung festgelegt. Der Gemeinderat kann im Baubewilligungsverfahren anordnen, dass Haltestellen für den öffentlichen Busverkehr vorzusehen sind. Die Detailausführung der in § 8 Vo KNP verlangten und im Gestaltungsplan schematisch dargestellten Fussgänger- und Radwegverbindungen ist im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen.
Art. 13
Im Gestaltungsplangebiet sind maximal 480 Parkplätze zulässig. Parkplatznachweis wird im Richtprojektdossier und im Umweltbericht erbracht.
Der
Die Parkplätze sind mindestens zu 60 % unterirdisch oder gedeckt anzuordnen Die minimale Anzahl von Veloabstellplätzen und deren Standort wird im Baubewilligungsverfahren unter Berücksichtigung der VSS-Norm SN 640 065 (Parkieren; Bedafsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen) festgelegt.
Art. 14 Technische Erschliessung/Versickerung/Minerqie/Lärmschutz
Die technische Erschliessung mit sämtlichen Werkleitungen erfolgt ab den öffentlichen und privaten Werkleitungen des Baugebiets. Nicht verschmutztes Abwasser (Meteorwasser) wird über die bestehende Entwässerung ins Leewasser abgeführt.
6
Wenig beanspruchte möglichst
mit
Regenwassers auszubilden
und nicht unterbaute Verkehrsflächen
einem sind
und Parkplatzflächen
sickerfähigen
Belag
auszuführen.
Dachflächen
oder
Teile
die
und an geeigneten
Stellen
werden im BaubewilIigungsverfahren
Zur
davon
Rückhaltebecken
als
einer
versehen
(KWL)
aktuelle Standard zum Zeitpunkt der Baueingabe. Anforderungen
sein.
des
Flächen
Die Details
Massgeblich
ist der jeweils
nachzuweisen.
zur Einhaltung der Lärmschutzanforderungen
lit. a Vo KNP werden im Umweltbericht
aufweisen und mit
Die Einhaltung der entsprechenden
ist im Rahmen des BaubewilIigungsverfahrens
Die Massnahmen
sind
festgelegt. müssen Minergiestandard
Belüftung
begrünte
vorzusehen.
Bauten für Wohn- und Mischnutzungen kontrollierten
Retention
aufgezeigt.
gemäss § 14 Abs. I
Der Umweltbericht
ist bezüglich
Lärmschutz verbindlich.
Art. 15 Freiräume
und ErhoIungsflächen/QuartierpIatz
In den Freiräumen
zwischen
den beiden Bauzeilen
Vegetationsinseln
mit Bäumen
und Buschwerken
Verhältnisse
nach Art. 6 Abs. 3 SBV sind
zu realisieren.
dies nicht erlauben, können grossformatige
Wo die örtlichen
Pflanzentröge
Verwendung
finden. Der Quartierplatz städtebauliches muss deutlich aufzuweisen.
im südwestlichen
Plangebiet wird höhenmässig
Bindeglied zwischen Bahnhofareal als Platz erkennbar
sein
und hat eine
Umfang, Fläche und Platzgestaltung
nachzuweisen.
abgestuft. Er ist als
und Brunnen Nord auszugestalten, attraktive
Die minimale Fläche beträgt 500m2. Der Gemeinderat
eine Auflage betreffend öffentliche
Zugänglichkeit
Platzgestaltung
sind im Baubewilligungsverfahren ist berechtigt,
des Platzes in die Baubewilligung
aufzunehmen. Die vorgelagerten
Parkplatzflächen
bleiben bei der Flächenermittlung
sind nicht Bestandteil
des Quartierplatzes
und
ausser Betracht.
Die Dachflächen der Hauptbauten können als Dachgärten genutzt werden. Aussenräume,
die nicht zwingend
für Erschliessungs-
und/oder Parkierungszwecke
freigehalten
werden
sollen
und
Begegnungsflächen
müssen,
Die Frei- und Erholungsflächen zusammen
begrünt
als
Erholungs-
oder
ausgestaltet werden.
im Endausbau
sowie die Grünbereiche
ein Ausmass
und Dachgärten
von mindestens
müssen
10% der beanspruchten
BGF-Fläche (Wohnen und Arbeiten) aufweisen. Die konkrete
Gestaltung
der Frei- und Erholungsflächen
erfolgt im BaubewiIIigungsverfahren Für die erstmalige Aussenräume
sowie der Grünbereiche
in einem Umgebungsplan.
Erstellung sowie für spätere Anderungen
und Anpassungen
ist das vom Gemeinderat erlassene Gestaltungskonzept
der
zu beachten.
7
Es enthält Richtlinien, mit denen gestaltungsplanübergreifend und BNC des KNP Brunnen
Nord ein einheitliches
Strassen, Wegen und Grünbereichen Beschilderungen
Art. 16 für die Zonen BNA, BNB
Erscheinungsbild
sowie von Möblierungen,
sichergestellt wird.
dem
Erlass
des
AusnahmebewiIligungen a)
Gestaltungsplanes
,,Herti
Dicponcierung
Plus"
von dor Einhaltung
von Räumen
dcr Immissionsgrenzwerte
mit lärmempfindlichen
gegenübor
dor.
(ün Ü14.41).'
Nutzungen,
bei denen die
massgebenden
Grenzwerte trotz den getroffenen baulichen und gestalterischen
Massnahmen
nicht eingehalten
Umweltbericht
bezeichnet.
Subsidiäres
werden
können,
sind
im Richtprojekt
bzw.
Recht
Soweit die Sonderbauvorschriften die Bestimmungen
keine besonderen Bestimmungen
enthalten, gelten
des kantonalen und kommunalen Rechts für die Normalbauweise.
Inkraföreten Der
geänderte
Gestaltungsplan
Sonderbauvorschriften
4)
folgende
im Sinne von Art. Il Abs. 2 SBV
Eföhnlinic im Sinnc von /'irt. 31 /'ibs. 2 Lärmschutzvcrordnung Die Fenster
werden
erteilt:
Reduktion der internen Gebäudeabstände
b)
Art. 18 und
Ausnahmen Mit
Art, 17
von Plätzen,
Beleuchtungen
/'4ü
[M
k
,,Herti
Plus»
mit
den
tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat
0ezA..,s«t:«y
3o[hit
fö41
zugehörigen in Kraft.
>ry'tttrrrtt«e.*
s. /, Z<<t, %e.g4yv g
-1-
Gestaltunqsplan,,Herti
3.
Plus", Brunnen vom 21.7.2009, rev. 31.7.2016/25.1.2017/10.04.2017
Begründung
für die anbegehrten
Ausnahmen
Der Gestaltungsplan «Herti Plus» wurde vom Regierungsrat im Jahre 2009 genehmigt. Er soll nun den Vorgaben
und
Vorstellungen
««Entwicklungsachse Urmiberg,
des
kantonalen
Teil Brunnen
Nutzungs-
Nord» vom 12.5.2016
und
ErschliessungspIanes
(KNP)
mit der zugehörigen
Verordnung (Vo KNP) angepasst werden. Die Revisionsunterlagen
sehen lediglich zwei Ausnahmen
von
internen
der
Normalordnung
vor,
nämlich
eine
Reduktion
der
Gebäudeabstände
und
behinhaltet
der
Lärmschutzerleichterungen.
Reduktion der internen Gebäudeabstände Die
städtebauliche
Industriestrasse ehemals
Konzeption
des
einen lärmgeschützten
geschlossenen
Bauweise.
andererseits die bauhygienischen
Gestaltungsplanes
«föerti
Nutzungsschwerpunkt Damit
können
Plus
entlang
«Wohnen» und eine Auflockerung der
einerseits
die innenräumlichen
Bezüge
und
Verhältnisse des GP nach innen als auch nach aussen, zu den
Drittparzellen, optimiert werden, was einer städtebaulichen
Aufwertung von Brunnen Nord insgesamt
zu Gute kommt. Entlang der gebündelten ErschIiessungswerke, aus Schallschutzgründen
Groberschliessungsstrasse
mehrheitlich an der geschlossenen Bauweise festgehalten. Hier werden denn
auch Nutzungsschwerpunkte
mit Mischnutzung und Gewerbe angesiedelt.
Zwischen den Bauzeilen gelten ebenfalls ein Gebäudeabstand Anordnung
von Sichtachsen
Kleinstädte erinnernde
und Bahn wird hingegen
/ Visualien,
Räumlichkeit
Höhensprünge
und Atmosphäre
von 10 Metern. Durch die geschickte
der Baukörper
geschaffen.
wird eine an Altstädte /
Die Wohnhygiene
(Licht/Luft/
Sicht) wird hingegen allerorts respektiert. Die Reduktion der internen Gebäudeabstände erfolgt auch als teilweiser Ausgleich für die wegen dem Baubereich neue GroberschIiessungsstrasse erforderliche Verschiebung und Konzentrierung der Bauten im restlichen GestaItungspIangebiet.
Lärmschutzerleichterunqen Im Baubereich mit Schwerpunktnutzung und gestalterischen
Massnahmen
Mischnutzung wird der Lärmschutz zusätzlich zu den baulichen
mit Einrichtungen
zur
kontrollierten
Wohnraumlüftung
(KWL)
unterstützt. Damit wird ein efflzienter Lärmschutz gewährleistet und so ein hoher WohnkomFort erreicht. Aus diesem Grund soll hier im sehr begrenzten Anwendungsfall allseitige Basis bilden. Da die massgebenden
die KWL als alleinige Lüftungsart
Grenzwerte nicht überall eingehalten werden können,
braucht es für eine begrenzte Anzahl von Fenstern eine Ausnahme von den LSV-Vorschriften. kann ein hochwertiges Verkehrsmitteln
und
immissionsgeschütztes mitten
im Dof
Wohnen,
sichergestellt
in unmittelbarer
werden.
Ebenso
Damit
Nähe zu den öffentlichen kann
so
das
hochwertige
städtebauliche Konzept im Rahmen der inneren Verdichtungsidee stringent umgesetzt werden.
Vo,aussetzungfür eine Ausnahme5ewilligung gemässArt. 31. Absatz 2 LS ist ein überwiegendes öffentliches
Interesse.
Dieses
ist
vorliegend
offensichtlich
gegeben.
Die
Ziele
des
Raurpplanung4gesetzes werdenerfüllt,z.B. einehaushälterischeNutzungdes BodensmitVerdichtung und Siedlungsentwiäklung nach-innen sowie eine Neunutzung von Industriebrachen.,
-2-
Vorteile
qeqenüber
der Normalordnunq
Der Gestaltungsplan ,,Herti Plus" Normalbauweise, so etwa:
beinhaltet
mehrere
wesentliche
Vorteile
gegenüber
der
*
Freihaltung der Zone für Verkehrsanlagen 2 von eigenen Bauten und Anlagen und damit Ermöglichung einer künffigen neuen GroberschIiessungsstrasse
*
Schaffung von zusätzlichen neuen Arbeitsmöglichkeiten
*
Variables und flexibles Nutzungskonzept
*
Mindestens 60 % unterirdische oder überdeckte Parkierung, dies mit grundsätzlicher Beschränkung auf ein Untergeschoss (Gewässerschutz)
*
Autofreie und immissionsgeschützte Plätze und Bereiche für Fussgänger und Radfahrer in den Freiräumen zwischen den beiden Bauzeilen innerhalb des Gestaltungsplanes
*
Ruhige und immissionsgeschützte Aufenthaltsqualität
*
Grosszügige und zweckmässige Grün- und Erholungsflächen
*
Begrünte Dachflächen
*
Meteorwasser-RetentionaufdemAreal,dadurchkIeinerehydrauIischeBeIastungderGewässer
Wohn-
und Arbeitsbereiche
und Aussenplätze
mit hoher
Verdichtetes Bauen mit Reduktion des Landverschleisses *
Hochwertiges städtebauliches Gesamtkonzept
*
Gutes Gesamtbild der Bauten mit Einpassung in die bauliche Umgebung
*
Lärmschutz für Nachbarquartiere dank Bündelung von Strasse und Bahn und dazwischenliegenden neuen Hochbauten des Gestaltungsplanes
*
Ermöglichen der Erschliessung von Brunnen Nord durch die Schaffung des Verkehrsprovisorium ,,Pinsellösung"
*
Ermöglichen der Gesamterschliessung von Brunnen Nord durch die Bereitstellung von grossen Landflächen zu Gunsten der Allgemeinheit.
*
Aufzeigen von möglichen Feinerschliessungen für die angrenzenden GP-Areale
*
Ermöglichen der Verschiebung des Freiverlades.
Das Gleichgewicht von Ausnahmen und Mehrleistungen ist mehr als nur gewahrt. Die Vorteile sind zahlreich und gross. Die Abweichungen von der Normbauordnung sind nur zwei und klein. Zudem werden weder öffentliche noch nachbarlichen Interessen beeinträchtigt.
Gestaltungsplan
"Herii
Plus',
Brunnen,
10. Katasterplan
31.Ju1i 2016
Richtprolektdossier
Situation
1IOOO
HSK Ingenieur Dolum
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Lio
AG
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