Gestaltungsplan "Sonnenpark"; Genehmigung vom 28. August 2001
Gestaltungsplan · Freienbach
Dokument
- Nummer
- 1028/2001
- Art
- Gestaltungsplan
- Gemeinde
- Freienbach
- Kanton
- Schwyz
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde
- Genehmigt durch
- Regierungsrat
- Beschlossen
- 28.08.2001
- In Kraft seit
- 28.08.2001
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Schwyz
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Text
FEUSI +PARTNER ARCHITEKTEN PLANER
9938
0BERBAUUNG SONNENPARK, 8808 PFAFFIKON
GESTALTUNGSPLAN- SONDERBAUVORSCHRIFTEN (SBV)
Pfaffikon:
28. November 2000
Genehmigt mit RRB Nr. .to:zg vom ·~8. S?. .o .A
GrundeigentUmer: Korporation Pfaffikon Hurdnerwaldlistrasse 27a 8808 Pfaffikon Finanzverwalter
Ratsschreiber
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Bauherrschaft:
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Mufag lmmobilien Schindellegistrasse 36 8808 Pfaffikon
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2 6. Aoril 2001
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De::r Gen1vi:1 des~hr~iber:
Architekt: Feusi + Partner AG Schindellegistrasse 36 8808 Pfaffikon
----------------------~
FEUSI ~ PARTNER AG Sch1nde lea1strasse 36 MWSHJr 248 260
Postfacr 250
8808 Pfaff1kon SZ
Telefon 055 415 10 10
Telefax 055 415 10 15
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9938 Oberbauung Sonnenpark. 8808 Pfaffikon Gestaltungsplan - Sond erbauvorschriften
2
INHALTSVE:RZEICHNIS
Sonderbauvorschriften
Seite
Zweck und Geltungsbereich
3
Erschliessung und Verkehr
5
Allgemeine Bauvorschriften
5
Umgebungsgestaltung
8
Allgem eines
9
Ausnahmen v on der Regelbauweise
9
27. 11.00 ITS, rev. 12.03.01 I MJ
9938 Oberbauung Sonnenpark, 8808 Pfaffikon Gestaltungsplan - Sonderbauvorschriften
3
ZWECK UNO GELTUNGSBEREICH
Art. 1 Abgrenzung
und Umfang
27.11.00 /TS. rev. 12.03.0 1 I MJ
1.
Der Gestaltungsplan (GP) Sonnenpark umfasst eine Flache von 13467 m2 der Parzelle KTN 3512 in der Gemeinde Freienbach.
2.
Er besteht aus folgenden planerischen Bestandteilen: GP-Unterlagen
Mst.
Plan-Nr.
Kataster Gestaltungsplan Situation Gestaltungsplan
1:500 1:200
9938-201 9938-202
Richtprojekt
Mst.
Grundriss Obersicht Situation Grundriss Sammelgarage
1:800 1:800
Grundriss MFH Erdgeschoss Grundriss MFH 1.-3. Obergeschoss Grundriss MFH Attikageschoss Querschnitt MFH Baubereich A Querschnitt MFH Baubereich N/0 Fassade Sud Baubereich A Fassade Sud Baubereich N/0 Fassade Nord Baubereich A Fassade Nord Baubereich N/0 Fassade Ost Baubereich A Fassade Ost Baubereich N/0 Fassade West Baubereich A Fassade West Baubereich N/0
1:100 1:100 1:100 1:100 1:100 1:120 1:120 1:120 1:120 1:100 1:100 1:100 1:100
Grundriss REFH Untergeschoss Grundriss REFH Erdgeschoss Grundriss REFH Obergeschoss Grundriss REFH Attikageschoss Querschnitt REFH Fassade Sud REFH Fassade Nord REFH Fassade Ost REFH Fassade West REFH
1:100 1:100 1:100 1:100 1:100 1: 100 1: 100 1:100 1:100
9938 Oberbauung Sonnenpark, 8808 Pfaffikon Gestaltungsplan - Sonderbauvorschriften
Art. 2 Ziel
3.
Verbindliche Gestaltungsplaninhalte, wozu neben den Sonderbauvorschriften die im Gestaltungsplan (Pian-Nr. 9938-202) genannten verbindlichen Planangaben (siehe Planlegende) gehoren, sind verpflichtend und auf jeden Fall einzuhalten. Abweichungen bedOrfen einer Anderung des Gestaltungsplanes. Vorbehalten bleiben die in den Sonderbauvorschriften vorgesehenen moglichen Abweichungen.
4.
Die weiteren nicht verbindlichen Gestaltungsplaninhalte, (dies zum Teil gemass Legende des Gestaltungsplanes Nr. 9938-202), samtliche Richtprojektplane sind richtungsweisend und zeigen nur Moglichkeiten innerhalb der verbindlichen Angaben des Gestaltungsplanes auf.
Der GP Sonnen park bezweckt eine gute Oberbauung des Areals unter Beachtung der Grundsatze des Baureglementes (Art. 53, Abs. 2), insbesondere unter BerOcksichtigung der folgenden Punkte:
angemessene Beziehung zur baulichen und landschaftlichen Umgebung Grossere zusammenhangende GrOnflachen m it Kinderspielmoglichkeiten in der Grosse von mind. 25 % der anrechenbaren BGF Getrennter Fussganger- und Fahrverkehr Unterniveaugarage fOr mind. 50% der erforderlichen Parkplatze preisgOnstiger Wohnraum fOr Familien
27. 11 .00 I TS, rev. 12.03.01 I MJ
4
9938 Oberbauung Sonnenpark, 8808 Pfaffikon Gestaltungsplan - Sonderbauvorschriften
ERSCHLIESSUNG I VERKEHR
Art. 3 Haupterschliessung
Die Erschliessung fur Motorfahrzeuge und Fussganger erfolgt uber die bestehende Sonnenhofstrasse.
Art. 4 Motorfahrzeugabstellplatze
lm Baubereich P und Q liegen vier Sammelgaragen mit insgesamt 17 6 Parkplatzen. Die Garagen werden uber d ie neue Erschliessungsstrasse erschlossen. Bei der Garagenzufahrt liegen 12 oberirdische Besucherparkplatze. Ander Sonnenhofstrasse liegen 4 weitere oberirdische Besucherparkplatze.
ALLGEMEINE BAUVORSCHRIFTEN
Art. 5 Ausnutzung
1.
Das Gestaltungsplanareal Sonnenpark liegt in der Wohn- und Gewerbezone WG 4 und in der Wohnbauzone W 4. Die fur die Ausnutzung anrechenbare Landflache betragt: 13' 467m2. Gemass Ausnutzungsberechnung im Anhang ergibt sich eine mogliche nutzbare Bruttogeschossflache von 9' 629 m2 (inkl. GP-Bonus) .
2.
27.11 .00 ITS. rev. 12.03.01 I MJ
Bei einer Parzellierung des GP-Areals sind Nutzungsbeschrankungen und -Transfers im Grundbuch anzumerken.
5
9938 Oberbauung Sonnenpark, 8808 Pfaffikon Gestaltungsplan - Sonderbauvorschriften
Art. 6 Nutzung
Art. 7 Grenz- und
Gebaudeabstande
1.
In den Baubereichen A/N und 0 konnen Mehrfamilienhauser realisiert werden. In den Baubereichen B bis M konnen Reiheneinfamilienhauser, Doppeleinfamilienhauser und Einfamilienhauser realisiert werden . In den Baubereichen P und Q sollen Parkmoglichkeiten in Sammelgaragen geschaffen werden.
2.
In den Baubereichen A-0 sind Wohnnutzungen und nicht storende Betriebe zugelassen. In den Baubereichen P und Q sind Sammelgaragen, Keller-, Abstell-, Neben- und Technikraume sowie Schutzraumbauten zugelassen.
1.
Die Grenz- und Gebaudeabstande innerhalb des GP-Perimeters ergeben sich aus den im Plan 9938201 definierten Baubereichen.
2.
Gegen Nachbarparzellen gelten die Grenz- und Gebaudeabstande gem ass Baureglement und kant. PBG.
3.
Interne Gebaudeabstande konnen auf folgende minimale Masse reduziert werden:
6
Bei einem grossen und kleinen Grenzabstand auf mind. 11.00 m. Bei zwei kleinen Grenzabstanden auf mind. 5.00 m.
Art. 8 Gebaudelangen
27.1 1.00 ITS, rev. 12.03.01 I MJ
4.
lnnerhalb des ganzen GP-Areals entfallt die Anwendung eines Mehrlangenzuschlages.
5.
Mit dem Einverstandnis der Eigentumer einer Nachbarparzelle konnen unterirdische Bauten sowie Nebenbauten an die Grenze gestellt werden. Die Gebaudelangen sind innerhalb der gemass Plan 9938-202 definierten Baubereic he frei.
9938 Oberbauung Sonnenpark, 8808 Pfaffikon Gestaltungsplan - Sonderbauvorschriften
Art. 9 Baubereiche
Art. 10 Gebaude- und
Firsthohen, Geschosszahl
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Die Baubereiche gemass Gestaltungsplan 9938-202 stellen horizontale Baubegrenzungslinien dar, welc he Standort und maximale horizontale Ausdehnung der Hochbauten - und zwar der entsprechenden Fassadenflucht - bestimmen, und die nur durch d ie Bauten und Anlagen nach Art. 12 SBV uberragt werden d urfen.
1.
In den Baubereichen A-Q gelten folgende Vorschriften: Die Gebaudehohe in den Baubereichen CL DL EL FLP und Q betragt maximal4.00 m. Die Gebaudehohe im Baubereich B1 betragt maximal 4.50m. Die Gebaudehohe in den Baubereichen G 1, H 1, J 1, und L1 betragt maximal5.00 m. Die Gebaudehohe in den Baubereichen K1 und M 1 betragt maximal 6.50 m Die Gebaudehohe in den Baubereichen C , D, E und F betragt maximal 7.00 m. Die Gebaudehohe im Baubereich B betragt maximal 7.50m. Die Gebaudehohe in den Baubereichen G, H, J und L betragt maximal 8.00 m. Die Gebaudehohe in den Baubereichen K und M betragt maximal 9.50 m. Die Gebaudeho he in den Baubereichen A und A 1 betragt maximal 12.00 m. Die Gebaudehohe in den Baubereichen N und N 1 betragt maximal 14.50 m. Die Gebaudehohe in den Baubereichen 0 und 01 be tragt maximal 13.00 m Sie ist fur jeden Baukorper separat zu ermitteln .
27.11.00 /TS, rev. 12.03.01 / M J
2.
Der Bonus fUr Bauten in Hanglage kommt fUr die Bemessung der Gebaudehohe an der talseitigen Fassade gemass Art. 31/7 BR zur Anwendung.
3.
Technisch bedingte Aufbauten oder Gebaudeteile wie Kamine, Liftbauten etc. werden bei der Bemessung von Firsthohen nicht berucksichtigt.
9938 Oberbauung Sonnenpark, 8808 Pfaffikon Gestaltungsplan - Sonderbauvorschriften
Art. 11 Nebenbauten und
unterirdische Bauten
Art. 12 Weitere Bauten
und Anlagen
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4.
Die Firsthohe Uberschreitet die Gebaudehohe in allen Baubereichen um maximal 4.00 m.
5.
Die mogliche Anzahl der Vollgeschosse innerhalb der gestatteten Gebaudehohen ergibt sich aus der Planlegende auf dem Gestaltungsplan 9938-202.
1.
Grenz- und Gebaudeabstande fUr Vor- und Nebenbauten ergeben sich aus Art. 27 BR.
2.
Auf dem ganzen GP-Areal sind Nebenbauten und unterirdische Bauten gemass Art. 27 BR erlaubt.
3.
Mit dem Einverstandnis der Nachbarschaft konnen unterirdische Bauten an die Grenze gestellt werden, dies ouch ausserhalb der Baubereiche.
1.
Ausserhalb der Baubereiche sind StUtzmauern, Lichtschachte, Notausstiege, Kaminanlagen, Fluchtrohren und Boschungen gestattet.
2.
Vorbauten wie Vordacher, Balkone und Erker dUrfen allseitig um 1,50 m Uber die Baubereiche vorspringen.
UMGEBUNGSGESTALTUNG
4 weitere Artikel
Art. 13 Umgebungsgestaltung
Art. 14 Kinderspielplatze
27. 11.00 /TS, rev. 12.03.01 1 MJ
Der Gestaltungsplan 9938-202 bildet die Grundlage fUr eine durch einen Fachmann auszuarbeitende Umgebungsgestaltung. Dieses Detailprojekt ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens den Behorden vorzulegen .
1.
Auf dem Areal Sonnenpark werden gemass GP und Umgebungsplan kreativitatsfordernde Kinderspielflachen angeboten.
2.
Es sind gut besonnte und verkehrssichere Kinderspielplatze zu erstellen, deren Gesamtflache mindestens 25% der zu Wohnzwecken dienenden BGF betragt.
9938 Oberbauung Sonnenpark. 8808 Pfaffikon Gestaltungsplan - Sonderbauvorschriften
3.
9
Die Kinderspielflachen. insbesondere die im Umgebungsplan bezeichneten Kinderspielplatze. werden nach einem Detailprojekt gestaltet. welches durch e inen Fachmann auszuarbeiten und durch die Gemeinde zu bewilligen ist (siehe Art. 13 Umgebungsgestaltung) .
ALLGEMEINES
Art. 15 Subsidiares Recht
In Fallen, wo d ie Bestimmungen des Gestaltungsplanes nichts anderes vorschreiben. gilt das aktuelle Baureglement der Gemeinde Freienbach und das kantonale Planungs- und Baugesetz.
Art . 16 Verbindlichkeit des Richtprojektes
Das Richtprojekt ist grundsatzlich nicht verbindlich. Bezuglich der baulichen Gestaltung gilt Art. II. BR Freienbach.
AUSNAHMEN VON DER REGELBAUWEISE
Art. 17 Ausnahmen
27. 11.00 /TS. rev. 12.03.01 I MJ
Der Gestaltungsplan Sonnenpark weicht teilweise von der Regelbauweise ab. Folgende Ausnahmen sind geplant und bewilligt: a)
Unterschreitung der internen Grenz- und Gebaudeabstande nach Art. 7 Abs. 3 SBV.
b)
Befreiung von der Einhaltung des Mehrlangenzuschlags nach Art. 7 Abs . 4 SBV.
c)
Oberschreitung der baureglementarischen Gebaudeund Firsthohen nach Art. l 0 Abs. 1 SBV.
d)
Oberschreitung der baureglementarischen Gebaudelangen nach Art. 8 SBV.