Zonenplan <2000> Sonnenberg Parz. 605

Zonenplan · Kreuzlingen · Aufgehoben am 14.12.2022

Dokument

Nummer
85
Art
Zonenplan
Gemeinde
Kreuzlingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
18.12.2001
In Kraft seit
18.12.2001
Aufgehoben
14.12.2022

Karte

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Dateien

Text

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.1\ DEPARTEMENT FUR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU „ ß.Soo-~=tc.V\ev'l-te.ld

19. Dez. 2001

ENTSCHEID

Frauenfeld,

18. Dezember 2001, Bi Entscheid Nr. 85

Eing.

o. ·

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Sekretariat: ._

Stadt Kreuzlingen I Zonenplan Gebiet «Sonnenberg Teilparzelle Nr. 605» Mit Schreiben vom 8. November 2001 ersucht der Stadtrat Kreuzlingen um Genehmigung der Zonenzuweisung «Sonnenberg Teilparzelle Nr. 605». Auf Grund der Akten kann geschlossen werden, dass das Auflage- und Beschlussverfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde.

Der Regierungsrat genehmigte am

4. Juli 2000 mit Beschluss Nr. 638 die revidierte Ortsplanung Kreuzlingen insbesondere mit Sistierung der Pferdesportzone im Gebiet Sonnenberg. In der Folge hat die Stadt für das fragliche Gebiet die Zonenzuweisung überprüft und anstelle der Pferdesportzone eine gestaltungsplanpflichtige Wohnzone W50, eine Freihaltezone, eine Landwirtschaftszone und eine Landschaftsschutzzone ausgeschieden. Aufgrund einer generellen Überprüfung erscheint die Vorlage im Sinne von

§ 33 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) rechtmässig.

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.

Die vom Gemeinderat Kreuzlingen am 30. August 2001 beschlossene Zonenzuweisung «Sonnenberg, Parzelle Nr. 605» wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Stadtrat Kreuzlingen, 8280 Kreuzlingen (charge) - Amt für Umwelt - Forstamt

-2-

- Landwirtschaftsamt - Amt für Raumplanung, mit den übrigen Akten DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU Der Departementschef

er~ H. P. Ruprecht

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: 18. Dezember 2001