Zonenplan <2000> oberer Dorfkern Emmishofen
Zonenplan · Kreuzlingen · Aufgehoben am 14.12.2022
Dokument
- Nummer
- 27
- Art
- Zonenplan
- Gemeinde
- Kreuzlingen
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Änderung
- Beschlossen
- 31.03.2008
- In Kraft seit
- 31.03.2008
- Aufgehoben
- 14.12.2022
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
Departement für Bau und Umwelt
! Geht an:
tß / Th
Frauenfeld, 31. März 2008
Sekretariat:
~~
Thurgau~~
Js
Ganzen Text zeigen
Entscheid Nr. 27
0064/2008/D BU/AR P
Politische Gemeinde Kreuzlingen Zonenplanänderung „oberer Dorfkern Emmishofen" Mit Schreiben vom 4. März 2008 ersucht der Stadtrat Kreuzlingen um Genehmigung der vom Gemeinderat Kreuzlingen am 24. Januar 2008 beschlossenen Zonenplanänderung „oberer Dorfkern Emmishofen". Im Zonenplan der Stadt Kreuzlingen ist namentlich die Dorfzone Emmishofen mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Die zur Genehmigung vorgelegte Zonenplanänderung betrifft die Reduktion dieser Gestaltungsplanpflicht auf das Gebiet Bärnegg. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Planungsund Beschlussverfahren ordnungsgemäss erfolgte. Der Planungsbericht vom Februar 2008 orientiert umfassend und nachvollziehbar über die Gründe der Zonenplanänderung. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung der Zonenplanänderung haben die interessierenden kantonalen Ämter keine grundsätzlichen Vorbehalte angemeldet. Die generelle Prüfung ergibt, dass die Zonenplanänderung die Anforderungen von § 33 Abs. 1 des Planungsund Baugesetzes (PBG; RB 700) erfüllt.
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Kreuzlingen am 24. Januar 2008 beschlossene Zonenplanänderung ,,oberer Dorfkern Emmishofen" (Reduktion des Gestaltungsplanpflicht - Perimeters Dorfzone Emmishofen) wird genehmigt 2. Mitteilung an: Stadtrat Kreuzlingen, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen, unter Beilage einer Zonenplanänderung „oberer Dorfkern Emmishofen" mit Genehmigungsvermerk (charge) Grundbuchamt Kreuzlingen, Hauptstrasse 74, 8280 Kreuzlingen Amt für Denkmalpflege Forstamt Tiefbauamt Amt für Raumplanung, unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen „oberer Dorfkern Emmishofen" analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten DepartE,;:ment für Bau und Umwelt
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Regierungsrat H.P. Ruprecht
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Thurgau~~ 2/2
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
3 t März 2008
Rechtsgrundlagen
RB 700 · PBG · Kanton
RB 700.1 · PBV · Kanton
RB 814.03 · USGV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund