Sonnenhalde
Sondernutzungsplan · Bussnang
Dokument
- Nummer
- 73
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Gestaltungsplan
- Gemeinde
- Bussnang
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 20.10.2011
- In Kraft seit
- 20.10.2011
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Dateien
4986-E-1.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
4986-E-1.pdf
Departement für Bau und Umwelt
~~
Thurgau"~ Frauenfeld, 20. Oktober 2011
Entscheid Nr. 73 0147/2011/DBU/ARP
Politische Gemeinde Bussnang Gestaltungsplan "Sonnenhalde"
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Bussnang am 11. Juli 2011 beschlossene Gestaltungsplan "Sonnenhalde" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: Gemeinderat Bussang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang, unter Beilage von vier Gestaltungsplänen "Sonnenhalde", je mit Genehmigungsvermerk (charge) Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Gestaltungsplans "Sonnenhalde" mit Genehmigungsvermerk analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten
Erwägungen: Mit Schreiben vom 29. September 2011 ersucht die Politische Gemeinde Bussnang um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Mit Schreiben vom 10. Juni 2011 wurde der Gestaltungsplan "Sonnenhalde" vorgeprüft Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen den Gestaltungsplan keine Rekurse hängig. Das Gestaltungsplangebiet "Sonnenhalde" liegt an einer Hanglage am Siedlungsrand von Mettlen in der Politischen Gemeinde Bussnang. Im Nordosten grenzt das Gebiet an die Landwirtschaftszone, nordwestlich wird es von Zufahrtsstrassen eingesäumt. Gemäss Zonenplan der Gemeinde Bussnang liegt das Gebiet "Sonnenhalde" in der Wohnzone W2 und ist mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Das Gebiet ist vollständig unbebaut. Gernäss Art. 1 Sonderbauvorschriften (SBV) bezweckt der Gestaltungsplan die zweckmässige Erschliessung, die Fortführung der bestehenden Bebauung im Quartier Win-
~~
Ganzen Text zeigen
Thurgau~~ 2/2
gert sowie die räumliche Berücksichtigung der Siedlungsrandlage. Zur Umsetzung des Zweckartikels wird einzig ein grosser Baubereich ausgeschieden, der von einem 4 m breiten Streifen umgeben ist, auf welchem gernäss Art. 5 SBV Begrünungen, Zugangswege und Sitzplätze erstellt werden dürfen. Ausserdem wird mit der Festsetzung einer gegenüber der Bauordnung reduzierten Dachneigung die maximale Firsthöhe leicht reduziert und somit eine fQr alle Parzellen möglichst gute Aussicht sichergestellt. Art. 7 SBV enthält zudem Vorschriften zur Umgebungsgestaltung, die zu einer guten Einpassung der künftigen Bebauung beitragen. Im Rahmen des Gestaltungsplans "Sonnenhalde" wird nur unwesentlich von der Regelbauweise abgewichen, indem die Dachneigung leicht reduziert wird . Zudem werden neben Sattel- auch Pultdächer erlaubt. Die in der Vorprüfung gemachten Hinweise und Vorbehalte wurden berücksichtigt. Der Gestaltungsplan "Sonnenhalde" entspricht den Anforderungen von§ 33 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700). Einer Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt steht somit nichts im Wege.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: . 2·o. Okt. 2011
4986-S-1.pdf
I I I I I I I I I I I I I I I 'I I
Kanton Thurgau Politische Gemeinde Bussnang
Gestaltungsplan «Sonnenhalde»
Sonderbauvorschriften I Genehmigung
Vom Gemeinderat beschlossen am :
11.07.2011
Öffentliche Auflage vom:
08.08.2011
Der Gemeindeammann:
bis:
29.08.2011
Die Gemeindeschreiberin:
Ruedi Zbinden
Durch Departement für Bau und Umwelt genehmigt am:
20 . .AO. '20M
Entscheid Nr.
KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD
BHAtedl11.ch BHAteam Ingenieure AG
BHAteam Ingenieure AG Breitenstrasse 16 I 8501 Frauenfeld Tel. 052 724 03 00 I Fax 052 724 03 01 Version 1.0 I Projekt-Nr. 5622 I 28.09.2011
Politische Gemeinde BüSsnang Gestaltungsplan «Sonnenhalde» I Sonderbauvorschriften
Genehmigung Seite 2 von S
I I I
Inhaltsverzeichnis
A.
B.
c. D.
E.
Allgemeines
3
Art. 1 Geltungsbereich und Zweck
3
Art. 2 Bestandteile und Verbindlichkeiten
3
Bau- und Gestaltungsvorschriften
3
Art. 3 Baubereich
3
Art. 4 Baulinie
3
Art. 5 Übriges Gebiet
4
Art. 6 Dachgestalt ung
4
Umgebungsgestaltung
4
Art. 7 4
Terraingestaltung, Böschungen und Stützmauern
Erschliessung
4
Art. 8 Erschliessung
4
Art. 9 Energie
5
Schlussbestimmungen
5
Art. 10 lnkrafttreten
5
BHAteam Ingenieure AG I Frauenfeld P:\5622 Bussnang, GP Son nenha lde\06 Berichte SBV PB\1·3 Genehmogung\SBV·S622-Auflage-cbr-c.doc
Version 1.0 I 2.8.09.2011
I I I I I I I I I I I I I I I I I
I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I
Politische Gemeinde Bussnang Gestaltungsplan «Sonnenhalde» I Sonderbauvorschriften
A.
Allgemeines
Art. 1 Geltungsbereich und Zweck
Genehmigung Seite 3 von 5
Der Gestaltungsplan «Sonnenhalde» gilt für den im Plan 1: 500 bezeichneten Perimeter. Der Gestaltungsplan bezweckt die:
Art. 2 •
zweckmässige Erschliessung mit Werkleitungen, Strassen und Wegen
•
Nutzung einer qualitativ hochstehenden Wohnlage
•
haushälterische Nutzung des Bodens
•
Fortführung der bestehenden Bebauung im Quartier Wingert
•
räumliche Berücksichtigung der Siedlungsrand Iage.
Bestandteile und Verbindlichkeiten Der Gestaltungsplan «Sonnenhalde» setzt sich wie folgt zusammen: •
Plan 1: 500
•
Sonderbauvorschriften (SBV)
•
Planungsbericht
Der Plan 1: 500 und die Sonderbauvorschriften sind allgemeinverbindlich. Der Planungsbericht hat erläuternden Charakter.
B.
Bau- und Gestaltungsvorschriften
8 weitere Artikel
Art. 3 Baubereich
Der Baubereich dient der Erstellung von Wohngebäude in offener und halboffener Bauweise, Kleinbauten und Anlagen.
Art. 4 Baulinie
Die Baulinie sichert eine Wendemöglichkeit. Es sind keine feste Anlagen und Bauten zulässig. Garagenvorplätze sind gestattet.
BHAteom Ingenieure AG I Frauenfeld P:\5622 Bussnang, GP Sonnenhalde\06 Berichte SBV PB\1-3 Genehmigung\SBV-5622-Auflage-cbr-c.doc
Version 1.0 I 28.09.2011
Politische Gemeinde Bussnang Gestaltungsplan «Sonnenhalde» I Sonderbauvorschriften
Art. 5 Genehmigung
Seite 4 von 5
Übriges Gebiet Das übrige Gebiet dient der weitgehend begrünten Aussenraumgestaltung eines harmonischen Übergangs zur angrenzenden Landschaft. Es sind keine Bauten erlaubt. Die Erstellung von Zugangswegen und Sitzplätzen ist zulässig.
Art. 6 Dachgestaltung
1
Die Wohngebäude sind mit Satteldächern oder mit zu den Höhenkurven parallel laufenden Pultdächern auszuführen. Die Dachneigung hat zwischen 15° und 25° zu betragen.
2
Kleinbauten können mit Flachdächern ausgeführt werden. Nicht begehbare Flächen sind zu begrünen.
C.
Umgebungsgestaltung
Art. 7 Terraingestaltung, Böschungen und Stützmauern
1
Terraingestaltungen haben sich dem natürlichen Geländeverlauf anzupassen. Stützmauern sind auf ein Minimum zu beschränken. Stützmauern, Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis zu einer Höhe von 1.20 m zulässig. Natürliche Böschungen sind mit einem Neigungsverhältnis von 2 : 3 anzulegen. Im übrigen Gebiet (Art. 5 SBV) sind nur einheimische und standortgernässe Bepflanzungen in losem Abstand zulässig.
3
Zusammen mit dem Baugesuch ist ein detaillierter Umgebungsgestaltungsplan mit Geländeschnitten unter Einbezug der angrenzenden Parzellen einzureichen.
D.
Erschliessung
Art. 8 Erschliessung
1
Die Kosten für die Erschliessung des Gestaltungsplanperimeters, inkl. Ausbau bestehender Strassen richtet sich nach der Beitrags- und Gebührenordnung für das Bau und Erschliessungswesen BGO der Politischen Gemeinde Bussnang. Die für die Erschliessung notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen sind im Plan 1: 500 schematisch dargestellt.
BHAteam Ingenieure AG I Frauenfeld P:\5622 Bussnang, GP Sonnenhalde\06 Berichte SBV PB\1-3 Genehmigung\SBV-5622-Auflage-cbr-c.doc
Version 1.0 I 28.09.2011
I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I
I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I
Politische Gemeinde Bussnang Gestaltungsplan <<Sonnenhalde» I Sonderbauvorschriften
Genehmigung Seite 5 von 5
Mit der Baueingabe ist die Einhaltung der Abflusskoeffizienten gemäss generellem Entwässerungsplan GEP nachzuweisen. 4
Art. 9 An der im Plan 1 : 500 bezeichneten Stelle ist ein Sammelstandort für Kehricht
zu erstellen.
Energie Sämtliche Wohngebäude haben den Minergie®-Standard zu erfüllen.
E.
Schlussbestimmungen
Art. 10 lnkrafttreten
Der Gestaltungsplan «Sonnenhalde» tritt mit der Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau (DBU) in Kraft.
BHAteam Ingenieure AG I Frauenfeld P:\5622 Bussnang, GP Sonnenhalde\06 Berichte SBV PB\1-3 Genehmigung\SBV-5622-Auflage-cbr-c.doc
Version 1.0 I 28.09.2011