Lothalde

Sondernutzungsplan · Altnau · Aufgehoben am 27.11.2017

Dokument

Nummer
133
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Altnau
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
23.01.1973
In Kraft seit
23.01.1973
Aufgehoben
27.11.2017

Karte

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Text

AUSZUG AUS DEi\li PROTOKOLL

vom

23. Jan. 1973

Nr.

-

Strassen-- upr1 Er:.ulinieunl3. :H~ :t::i:c- dug l'!.gbif.'lt~ Hjfd'•i;'.-...1~..1.~'; ~ s Ud.licller 1'eil so·wie Richtp1!.•.n "oheri\ Lot,halde" t:l.\C "Lotlw.-:!.de", nörd.licher Teil, der Gemeinde Al tnl'l.u ----·---~-----·

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Ganzen Text zeigen

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Al +J!l.Z'.u um G~::nehn!'i g·:.U;g eines Baulin:i.9ugla:..1s "Lo-thalde", ni:irdlL•;her

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9. J'c.r:li 1972 beschlossen-.· !:>:0.9 &rste cff;m·(:.].che Aufhge er:f'o}.(;'i.e

schlossen. In f'ormellor liinsicld: sie!:d:· ÜGr Ch:neh:!liguLlg nich+,,~

2. Hit d&~ .D2.ulillienplan unci den hciäe:·~ .P.-ich"tJ>ltinen \Y-ird die E.t'·~

n..ic!tt. lilehr.

......

- 2 -

3. Die Riebtpläne "obere Lothalde" und "Lothalde", nördlicher 'feil, bauen auf den bestehenden Strassen und Wegen auf und ergänze!! sie durch neue Erschliessungsstrassen, die eine zweckmässige, der Zone entsprechende Ueberbauung ermöglichen.

~ie

vorgesehenen

Baulinien zur Sicherung des Strassenraums sind mit 15 Metern für Erschliessungsstrassen und 19 Metern für die Sammelstrasse eher an der untern Grenze. Wenn das Quartierplangebiet völlig überbaut väre, müsste bei 5 Meter breiten Strassen in der Regel ein Parkverbot erlassen worden, tun einen reibungslosen Verkehr zu ge<Tährleisten,

•

Durch die Genebnrigung des Riebtplans entstehen keine Rechtswirkungen für die privaten Grundeigentümer, wohl aber wird die Behörde verpflichte·t, die Erschliessung r>acb. den! Kon:>:ept des Riebtplans in die lfege zu leiten, sob3.ld Baugesuche in diesem Gebiet vorli!::geu. Kleinere Abweichunger_ sind bei der Auflage des Quartier- od.er B.'tulinienplans jedoch möglich; zu prüfen ist vor allem, ob nicht o.ie Baulinienabstände

bei langen durchgehenden Strassenzügen ver-

grössert werden müssen. Der Plan "obereLothalde" sieht an der Staatsstrasse eine zukünl:tige Baulinie (im Plan grün eingezeichnet.)vor. Dies.:1 durchschneidet die Käusergruppe bei der evangelischec. Kirche. Der gesamte Kirchen-Bezirk ist jedoch aus der Sicht der Denkmalpflege ein

••

Schützenswertes Ortsbild von mindestens lmntona.le:r Bede·..1tung • Würde man die angescbni ttenen Häuser abreissen un\l e. n der r.Unen Baulinie neu aufbauen, wäre dieses Ortshild zers"~ör"'~. Im Ki!:'cl:·.enBezirk sind die Baulinien daher längs der bestehendE:il Häu.se:;:· zu führen, damit auch bei einem allfälligen Neubau di~ Glicr!e:.:ll!l.g des Dorfteils erhalten bleibt,

4. Für die Grundeigentü.!ller verbindlich werden die Baulinien des !•lans "Lothalde" 1 südlicher Teil. Er legt die Ba~linie für die Sammelstrasse des Lothaldenquartiers und einen Teil des südlich anstossenden

Gewanns· fest. Ili diese:n Areal lassen sich, weil die Stras-

senzüge kurz sind, die lma.ppen Baulinienabstände von 15 Hetern ve;.·antw·orten. Eine sinnvolle Fortsetzung und Ergänzung der StraE;sen.·., ...

- 3 -

züge ist gernäss Richtplan "Lothalde" möglich; ebenso kann auf Grund des Richtplans das gesamte Areal sinnvoll erschlossen werden, Der Genehmigung des Strassen- und Baulinienplans steht nichts entgegen.

Der Regierungsrat beschliesst:

-------------------------1. Der Strassen- und Baulinienplan. für das Gebiet "Lothalde",

südlicher Teil, der Gemeinde Altnau vird im Sinne der Erwägungen genehmigt,

•

... ~

2. Die lUchtpläne "obere Lothalde" und "Lothalde", :aördlicher

Teil,werden im Sinne der Erwägungen genehmigt,

3. Mitteilung an:

-Gemeinderat Altnau, 8595 Altr.a.u unter Beilage je eines Baulinienpla-ns "Lothalde", südlicher Teil, eines Ri"htplans "obere Lothalde" und eines Richtpl:1ns "Lothalde", nördlicher Teil, alle mi~ Genehmigungsvermerk Strassen- und Baudepartemeu.t (4-fach) - Tiefbauamt Regionalplanungsamt unter Beilage je eiD.es Baulinienplans "Lothalde"·, südlicher Teil, ei:aes R.iC'htplans "obere Lothalde" und eines Richtplans "Lothalde", nördlicher Teil, alle mit Genehmigungsvermerk so1de d:;r Akten

Für richtige Ausfertigung

DER ST~\TSSCHREIBEP.:

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