Bach bei Dosenfabrik Sauter AG

Sondernutzungsplan · Ermatingen

Dokument

Nummer
1178
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Ermatingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
10.08.1987
In Kraft seit
10.08.1987

Karte

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PROTOKOLL

vom

f 0. Aug. 1987

Aenderung des Baulinienplans ''Bach''/EG Ermatingen/ Genehmigung

Mit Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 7. Juli 1987 ersucht der Gemeinderat von Ermatingen um Genehmigung einer Aenderung des Baulinienplans ''Bach'' (RRB Nr.

1900 vom 16. November 1982) im Bereich der Dosen-

fabrik L. Sauter AG. Neue Dispositionen bei der Fabrikation und Lagerung der Dosen gaben schon mehrmals Anlass zu Aenderungen der für das Gebiet der Firma L. Sauter AG bezeichneten Baulinien, so besonders für die Verbindung von Fabrikationstrakt und Dosenlager Über den Dorfbach hinweg. Nun ist an der Frühmesstrasse ·ein Produktions- und Lagergebäude vorgesehen, das im Bereich des heutigen Portierhauses eine geringfügige Aenderung der Baulinie - Verschiebung nach Süden erfordert. Oeffentliche Interessen werden dadurch nicht verletzt; für die Dosenfabrik bringt die Aenderung eine wesentliche Verbesserung der Situation. Da die Aenderung nur ein einzelnes kleines Grundstück betrifft und weder Nutzungsart noch Nutzungsintensität geändert werden, konnte die.Behörde das vereinfachte Auflageverfahren nach § 38 Abs. 2 BauG anwenden. Rekurse gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 3. Juni 1987 wurden beim Baudepartement nicht eingereicht. Der Genehmigung steht weder formell noch materiell etwas entgegen.

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51 1.04/10 000/1.84

-

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Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat: 1. Die vom Gemeinderat Ermatingen am 3. Juni 1987 beschlossene Aenderung des Baulinienplans ''Bach'' Nr.

(RRB

1900 vom 16. November 1982) wird im Sinne der

Erwägungen genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage eines abgeänderten Baulinienplans 1m M 1:1000 mit Genehmigungsvermerk -

Baudepartement

- Tiefbauamt Amt für Raumplanung (2) unter Beilage eines abgeänderten Baulinienplans im M 1:1000 mit Genehmigungsvermerk und der Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER