Zonenplan <1993> Loom - Ost

Zoning plan · Dozwil · Repealed Jul 1, 2019

Document

Number
28
Kind
Zoning plan
Commune
Dozwil
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
DBU
Procedure
Genehmigung Änderung
Adopted
Apr 17, 2014
In force since
Apr 17, 2014
Repealed
Jul 1, 2019

Map

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Text

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 17. April 2014

Entscheid Nr. 28 0066/2014/DBU/ARE

Politische Gemeinde Dozwil Zonenplanänderung Loom - Ost

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Dozwil am 24. Februar 2014 beschlossene Zonenplanänderung Loom - Ost wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Dozwil, 8580 Dozwil, unter Beilage von drei Zonenplanänderungen Loom- Ost, je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Grundbuchamt, Bahnhofstrasse 3, 8590 Romanshorn - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen Loom - Ost, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 28. März 2014 ersucht der Gemeinderat Dozwil um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Die Zonenplanänderung Loom - Ost wurde vom Gemeinderat als geringfügig eingestuft und daher im Verfahren gernäss § 4 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) beschlossen. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Die zur Genehmigung eingereichte Zonenplanänderung Loom - Ost betrifft einen Teil der Parzelle Nr. 161. Die Parzelle Nr. 161 liegt gernäss rechtskräftigem Zonenplan in der Landwirtschaftszone. Mit der vorliegenden Zonenplanänderung wird ein circa 1'400 m 2 grosses Stück der Parzelle Nr. 161 der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen. Wie aus dem Planungsbericht hervorgeht, soll mit dieser Zonenplanänderung die planerische Grundlage für ein spätere Ergänzung der Schulhausbauten oder einer Erweiterung des Sportplatzes geschaffen werden. Begründet wird der Zeitpunkt der Einzonung,

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Thurgau~~ 2/2

trotzanstehender Ortspla(lungsrevision, mit dem bis Ende 2015 geltenden Kaufrecht der Sekundarschulgemeinde für die von der Zonenplanänderung betroffenen Fläche der Parzelle Nr. 161. Da die Zonenplanänderung bestehendes Richtplangebiet betrifft, wird die Fläche des Landwirtschaftsgebietes nicht reduziert. Damit wird dem Prinzip einer grundsätzlich ausgeglichenen Flächenbilanz gemäss Ziffer 2.2 des Kantonalen Richtplans (KRP) entsprochen. Weitere Angaben zum Verständnis dieser Vorlage enthält der Planungsbericht Die Zonenplanänderung Loom - Ost erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und wird genehmigt.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. · Expediert:

·1 ?. April 2014