Zonenplan <1985> Umzonung Unterbach

Zonenplan · Kesswil · Aufgehoben am 27.05.2021

Dokument

Nummer
1036
Art
Zonenplan
Gemeinde
Kesswil
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
20.08.1991
In Kraft seit
20.08.1991
Aufgehoben
27.05.2021

Karte

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Dateien

Text

EXEfVJPLP,R ARP TG DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom

Nr. /o26

2 0. Aug. 1991

3 Zonenplanänderung/EG KesswillGenehmigung

Mit Schreiben vom 22. Juli 1991 ersucht der Gemeinderat Kesswil um Genehmigung einer Zonenplanänderung (Umwandlung von Reservebauzone in definitive Bauzone) im Gebiet Unterbach. Den Akten der Gemeinde ist zu entnehmen, dass beim Planauflage- und Beschlussesverfahren den formellen Anforderungen des kantonalen Baugesetzes entsprochen wurde. Das fragliche Gebiet ist im geltenden Zonenplan (RRB Nr. 145 vom 21. Januar 1985) der eingeschossigen Reservewohnzone W1 zugewiesen. Die gernäss § 24 RRV Umweltschutzgesetz (USG) notwendige Empfindlichkeitsstufenzuweisung ist im Rahmen einer allgemeinen Zuordnung im Jahre 1989 erfolgt (genehmigt mit RRB Nr. 55 vom 10. Januar 1989), wobei der Wohnzone die Empfindlichkeitsstufe II zugewiesen worden ist. Der gewählte Bereich der Umwandlung, der im Westen durch die Pappelstrasse und östlich durch die Bauzonengrenze bestimmt wird, ist sachlich zweckmässig. Einer Genehmigung der Zonenplanänderung steht in formeller und materieller Hinsicht nichts entgegen. Der Regierungsrat beschliesst: 1. Die vom Gemeinderat Kesswil am 30. April 1991 beschlossene Zonenplanänderung "Unterbach" (Umwandlung der Reservebauzone zwischen Pappelstrasse und östlicher Bauzonengrenze) wird genehmigt. 2. Mitteilung an: Gemeinderat Kesswil, 8593 Kesswil, unter Beilage von einem Zonenplanausschnitt mit Genehmigungsvermerk - Departement für Bau und Umwelt Amt für Raumplanung (2), unter Beilage von zwei Zonenplanausschnitten mit Genehmigungsvermerken und der übrigen Unterlagen Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber

511.04/10 000/173589

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