Wolfsberg

Sondernutzungsplan · Ermatingen · Aufgehoben am 05.07.2017

Dokument

Nummer
78
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Gestaltungsplan
Gemeinde
Ermatingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
11.08.2003
In Kraft seit
11.08.2003
Aufgehoben
05.07.2017

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Text

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID

Frauenfeld,

11. August 2003 Entscheid Nr. 78 ARP Allkam Nr. 95/2003

EG Ermatingen I Änderung Gestaltungsplan "Wolfsberg"

1. Mit Schreiben vom 7. Mai 2003 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung einer Änderung des Gestaltungsplanes "Wolfsberg". Den Akten ist zu entnehmen, dass die Auflage- und Beschlussverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurden. Beim Departement für Bau und Umwelt sind keine Rekurse gegen die Änderung hängig.

2. Der Gestaltungsplan "Wolfsberg" wurde vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 2286 vom 10. Oktober 1972 genehmigt und mit Beschluss Nr. 1214 vom 8. November 1994 geändert. Die vorliegende Änderung des Gestaltungsplans bezweckt laut Art. 2 der Sonderbauvorschriften die Erstellung von Ersatzbauten als Hoteltrakt in einem gut eingeordneten, jedoch architektonisch klar ablesbarem Gebäudetrakt unter Berücksichtigung einer zeitgernässen Formensprache. Details zur Änderung des Gestaltungsplans sowie weitere Informationen können dem Planungsbericht entnommen werden.

Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung hat das Amt für Denkmalpflege u.a. die nachfolgenden Bemerkungen angebracht. "Im Hinweisinventar der Denkmalpflege sind die 1972-75 erstellten Neubauten Schloss Wolfsberg deshalb nicht verzeichnet, weil bis anhin 1940/45 als Grenze für die Erfassung galt. Das ändert nichts am Umstand, dass der gesamten Schlossanlage wie sie zu Beginn der 1970er Jahre sorgsam restauriert und qualitätsvoll ergänzt und erweitert wurde, in mehrfacher Hinsicht besondere Bedeutung zukommt.

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Der Wolfsberg ist gewissermassen als Prototyp eines Ausbildungszentrum zu betrachten, bei welchem es auf beste Weise gelungen ist Bauten als Gesamtheit zu konzipieren und ihnen eigene angemessene Nutzungen zuzuweisen und dabei historische Bauten artgerecht miteinzubeziehen. Die Erfahrung von Wolfsberg wurde unter anderem auch wegweisend für die Planung der Karthause lttingen. Dieses Konzept hat sich insgesamt bewährt. Der Wolfsberg steht aber auch für eine durch die Architekten Guyer und Guyer nachhaltig mitgeprägte Haltung. Durch materielle und formale Bezugnahme zur altgewachsenen Umgebung entstanden dennoch eigenständige, qualitätsvolle Neubauten. Die ausgewogene Gesamtanlage Wolfsberg überzeugt zudem nicht zuletzt dadurch, dass die 1972-75 entstandenen Neubauten verschiedenste Nutzungen aufzunehmen haben, ihre Charakteristik auch äusserlich zeigen und dennoch als gesamtheitliehe Ergänzung wahrgenommen werden. Bereits aus der relativ kurzen zeitlichen Distanz von rund 30 Jahren kommt dem Wolfsberg mit seinen Erweitungs- und Ergänzungsbauten sowohl als Zeitdokument wie aber auch als Vertreter einer Baugattung und als in sich gültige Architekturleistung durchaus Denkmalcharakter zu. Aus denkmalpflegerischer Sicht darf dieses gute Ensemble nicht gestört oder zerstört werden. Der vorliegende Gestaltungsplan hat unter anderem zum Ziel, den heutigen Hoteltrakt durch Neubauten zu ersetzen. Damit steht er im Widerspruch zu den oben umschriebenen Gegebenheiten. Dem Gestaltungsplan liegt ein Projekt zugrunde, welches zwar in den Gesamtabmessungen nicht wesentlich mehr Fläche beansprucht, welches in seiner formalen Ausgestaltung in völlig anderer Weise auftritt und nicht zuletzt wegen seiner betonten Horizontalausrichtung so eigenständig erscheint, dass der formale Zusammenhalt der Anlage erheblich verändert, ja gestört werden wird."

Gernäss § 33 PBG hat das Departement zu prüfen, ob Pläne und Vorschriften rechtmässig sind und der übergeordneten Planung wie auch dem Grundsatz

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der haushälterischen Bodennutzung entsprechen. Diese Anforderungen scheinen erfüllt zu sein.

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Ermatingen am 1. April 2003 beschlossene Änderung des Gestaltungsplans "Wolfsberg" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen unter Beilage von zwei Teiländerungen Gestaltungsplan "Wolfsberg", je mit Genehmigungsvermerken (charge) - Amt für Denkmalpflege - Forstamt - Amt für Raumplanung, unter Beilage einer Teiländerung Gestaltungsplan .. Wolfsberg" mit Vermerken gernäss Gemeindeexemplar

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT

/?~~ Regierungsrat H.P. Ruprecht

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: 12. August 2003