Wieshalden Ost

Sondernutzungsplan · Stettfurt · Aufgehoben am 06.08.2014

Dokument

Nummer
55
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Quartierplan
Gemeinde
Stettfurt
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Ausserkraftsetzung
Beschlossen
06.08.2014
In Kraft seit
06.08.2014
Aufgehoben
06.08.2014

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Text

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 6. August 2014

Entscheid Nr. 55 0115/2014/DBU/ARE

Politische Gemeinde Stettfurt Aufhebung diverser Sondernutzungspläne

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Stettfurt am 12. Juni 2014 beschlossene Aufhebung nachfolgend aufgeführter Sondernutzungspläne wird genehmigt. - Arealüberbauungsplan "Brunnackerstrasse" (RRB Nr. 586 vom 03.04.1984) - Arealüberbauungsplan "Obere Letten" (RRB Nr. 504 vom 09.03.1981) - Baulinienplan "Parzellen Nrn. 74/75" (RRB Nr. 1440 vom 22.08.1978) - Gestaltungsplan "Liebenacker (1991 )" (RRB Nr. 241 vom 26.02.1991) - Quartierplan "Ausserdorf-Brunnacker" (RRB Nr. 1698 vom 18.12.1990) - Quartierplan "Giaswingerten" (RRB Nr. 1993 vom 01.12.1987) - Quartierplan "Oberdorf' (RRB Nr. 2765 vom 12.12.1972; Änderung RRB Nr. 58 vom 07.01.1975) - Quartierplan "Unterdorf" (RRB Nr. 1440 vom 19.08.1981; Änderung DBU Nr. 5 vom 16.01.2007) - Quartierplan "Wieshalden Ost" (RRB Nr. 890 vom 05.09.1995) - Quartierplan ,,Wüesti" (RRB Nr. 2324 vom 23.11.1976) 2. Mitteilung an: Gemeinderat Stettfurt, Dorfstrasse 2, 9507 Stettfurt, unter Beilage von vier Dossiers Aufhebung diverser Sondernutzungspläne, je mit Genehmigungsvermerk (charge) Amt für Denkmalpflege Amt für Umwelt Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von einem Dossier Aufhebung diverser Sondernutzungspläne, mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

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Thurgau"'~ 212

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Erwägungen: Mit Schreiben vom 13. Juni 2014 ersucht die Politische Gemeinde Stettfurt um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlagen . Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden , dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlagen ke ine Rekurse hängig. Im Zusammenhang mit der Einführung des ÖRES-Katasters (Kataster der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen) des Kantons Thurgau auf den 1. Januar 2014 hat die Politische Gemeinde Stettfurt den Bestand ihrer Planungsinstrumente überprüft, um nicht mehr benötigte Unterlagen aufzuheben. Eine Sichtung der Unterlagen hat ergeben , dass zehn rechtskräftige Sondernutzungspläne ausser Kraft gesetzt werden ·können. Die vorliegend zur Ausserkraftsetzung eingereichten Sondernutzungspläne wurden in erster Linie zwecks Sicherung des Strassenraumes, zur Erschliessung oder zur Regelung der Bebauung erlassen. Die Erschliessung bzw. die Bebauung ist ~ ittl erweile abgeschlossen oder durch neuere Planungsinstrumente geregelt. Die Aufhebung diverser Sondernutzungspläne entspricht den Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) . Einer Genehmigung durch das Amt für Raumentwicklung steht somit nichts im Wege.

Rech smittel: Gegen diesen Entscheid kann ·innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden . Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten . Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: -

6. Aug. 2014