Wolfsberg

Sondernutzungsplan · Ermatingen · Aufgehoben am 05.07.2017

Dokument

Nummer
86
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Gestaltungsplan
Gemeinde
Ermatingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
13.12.2011
In Kraft seit
13.12.2011
Aufgehoben
05.07.2017

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Text

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 13. Dezember 2011

Entscheid Nr. 86 0238/2011/DBU/ARP

Politische Gemeinde Ermatingen Teiländerung Gestaltungsplan Wolfsberg Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Ermatingen am 28. Oktober 2011 beschlossene Teiländerung des Gestaltungsplans Wolfsberg wird genehmigt. 2. Mitteilung an: Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von vier Teiländerungen Gestaltungsplan Wolfsberg mit Genehmigungsvermerk (charge) Amt für Raumplanung, unter Beilage einer Teiländerung mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 24. November 2011 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Die UBS AG Zürich plant im Wolfsberg den Neubau einer unterirdischen Pelletanlage inklusive Lager. Damit dieser Neubau bewilligungsfähig wird, muss der unterirdische Mantelbaubereich marginal angepasst werden. Die Vorlage entspricht den Anforderungen von § 33 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes und kann genehmigt werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

1 3. Dez. zatl