Stadler Bussnang AG (Änderung 2014)
Sondernutzungsplan · Bussnang
Dokument
- Nummer
- 59
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Gestaltungsplan
- Gemeinde
- Bussnang
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Änderung
- Beschlossen
- 17.09.2014
- In Kraft seit
- 17.09.2014
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
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Text
9099-E-1.pdf
Departement für Bau und Umwelt
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Thurgau~~ Frauenfeld, 17. September 2014
Entscheid Nr. 59 0129/2014/DBU/ARE
Politische Gemeinde Bussnang Gestaltungsplan "Stadler Bussnang AG", Änderung 2014
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Bussnang am 7. Juli 2014 beschlossene Teiländerung des Gestaltungsplans "Stadler Bussnang AG" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang, unter Beilage von drei Dossiers des Gestaltungsplans "Stadler Bussnang AG" Änderung 2014, je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Forstamt - Tiefbauamt - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von einem Dossier des Gestaltungsplans "Stadler Bussnang AG" Änderung 2014, mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.
Erwägungen: Mit Schreiben vom 9. Juli 2014 ersucht die Firma Niklaus+Partner, im Auftrag der Politischen Gemeinde Bussnang, um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Teiländerung des Gestaltungsplans keine Rekurse hängig. Da es sich um die Änderung des bestehenden altrechtlichen Gestaltungsplans "Stadler Bussnang AG" handelt, ist die Änderung nach dem bis 31. Dezember 2012 gültigen Planungs- und Baugesetz (aPBG;RB 700) zu beurteilen.
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Thurgau~~ 2/3
Der Regierungsrat genehmigte mit Beschluss Nr. 63 vom 10. August 2007 den Gestaltungsplan "Stadler Bussnang AG" auf dem Produktionsgelände der FirmaStadler Bussnang AG , am östlichen Dorfrand von Bussnang. Bereits im Jahre 2000 und 2003 wurden die Gestaltungspläne "Breiti 1" und "Breiti 2", im Zusammenhang mit Ausbauvorhaben der Firma, durch das Departement für Bau und Umwelt genehmigt und im Rahmen der Genehmigung des Gestaltungsplans "Stadler Bussnang AG" teilweise wieder ausser Kraft gesetzt. Zweck des Gestaltungsplans "Stadler Bussnang AG" ,ist gernäss Art. 2 der Sonderbauvorschritten die Festlegung einer zweckmässigen internen Erschliessung sowie von Rahmenbedingungen für eine industrielle Überbauung des Planungsgebiets , unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Stadler Bussnang AG , der ortsbaulichen Situation , der bestehenden Bebauung sowie der Ökologie. Dabei ist eine verträgliche Einordnung der grossen Bauvolumen und der Aussenanlagen ·in die Landschaft anzustreben. Gernäss Planungsbericht verlangen die betrieblichen Bedürfnisse der :Firma Stadler Bussnang AG nach einer Anpassung des Sondernutzungsplans, wobei diese in zwei Schritten geschieht. Die vorliegende Teiländerung betrifft den nördlichen Tei l des Gestaltungsplanperimeters "Stadler Bussnang AG", angrenzend an die Kantonsstrasse. Gernäss Planungsbericht sei das WerkStadler Bussnang AG an Kapazitätsgrenzen gestossen. Daher dränge sich der Neubau einer Produktionshalle zwischen der Kantonsstrasse und der Montagehalle 3 auf. Dies wiederum erfordere Anpassungen der Baubereiche, der Parkierung und der internen Fusswegerschliessung. Durch die Schaffung von Baubereichen und die Festlegung von Maximalhöhen, soll eine bestmögliche Einpassung der Gebäudekomplexe ins Ortsbild erreicht werden. Für die vorgesehenen Änderungen wurde ein separater Änderungsperimeter festgelegt. Der Situationsplan (1 :500) mit den Änderungen beschränkt sich auf dieses Gebiet. Ebenfalls angepasst werden die Sonderbauvor· schriften. Die vorgesehene Gesamtüberarbeitung des Gestaltungsplans solllaut Planungsbericht innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen. Im südlichen Teil des Gestaltungsplans werde auf die ursprünglich geplante ·lnbetriebsetzungs-, Montage- und Lagerhalle verzichtet, da diese bereits am Standort Erlen erstellt wurde. Stattdessen wurde, entgegen den Vorgaben im Gestaltungsplan, in diesem Bereich eine grosse oberirdische Parkierungsfläche für die Mitarbeiter geschaffen, was eine Anpassung des Gestaltungsplans notwendig macht.
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Thurgau~~ 3/3
Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung sind keine Vorbehalte gegen die Vorlage angebracht worden. Die vorliegende Änderung 2014 des Gestaltungsplans "Stadler Bussnang AG" erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und kann genehmigt werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unterBeiJage des angefochtenen Ent-. scheides einzureichen. Expediert:
1 7. Sep. 201L
9099-S-1.pdf
Kanton Thurgau Politische Gemeinde Bussnang
Gestaltungsplan Stadler Bussnang AG (Entscheid DBU Nr. 63 vom 10.08.2007)
Sonderbauvorschrift en- Änderung 2014
Öffentliche Auflage vom
11.07.2014 bis
30.07.2014
Vom Gemeinderat beschlossen am 07 .07.2014 Der Gemeindeammann
Die Gemeindeschreiberin
awslRuedi Zbinden
Anita Leutwyler
Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt mit Entscheid Nr.
S~.
vom
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Änderungen vom Gemeinderat in Kraft gesetzt per
KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UNO UMWELT 8500 FRAUENFELD
Der Gemeinderat Bussnang erlässt, gestOtzt auf§ 5 Abs. 3 altP!anungs- und Baugesetz vom 16. 08. 7995, den Gestaltungsplan Stad/er Bussnang AG.
Geltungsbereich
Art. 1
:
Der Gestaltungsplan Stadlc:;r Bussnang AG gilt fOr das im Situationsplan
7:500 umgrenzte, weitgehend der lno'ustriezone zugewiesene Gebiet der Parzellen Nr. 728, 745, 766, 767, 772, 3 72, 318 und 352, Grundbuch Bussnang. Zusätzlich einbezogen ist auch ein Teilbereich des Bahnareales der Thurbo AG (Teil Parzelle Nr. 768) 2 Soweit durch den Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt wird, gelten die
Vorschriften des Baureglementes der Gemeinde sowie die weiteren einschlägigen Erlasse der Gemeinde, des Kantons und des Bundes. 3
Kleinere Abweichungen vom Gestaltungsplan können, sofern sie den Gesamlinhalt nicht beeinträchtigen, im Baugesuchsverfahren durch den Gemeinderat bewilligt werden.
Art. 2
:
Zweck Der Gestaltungsplan bezweckt die Festlegung einer zweckmässigen internen Erschliessung sowie von Rahmenbedingungen fOr eine industrielle Uberbauung des Planungsgebietes, unter BerOcksichtigung der BedOrfnisse der Stad/er Bussnang AG, der ortsbaulichen Situation, der bestehenden Bebauung sowie der Ökologie. Dabei ist eine verträgliche Einordnung der grossen Bauvolumen und o'er Aussenanlagen in die Landschaft anzustreben.
Art. 3
:
Inhalt und Wirkung Der Gestaltungsplan Stad/er Bussnang AG, umfasst folgende Bestandteile.
7.
2.
Allgemein verbindlich. -
Sonderbauvorschriften
-
Situationsplan 7 . 500
Erläuternd· -
Planungsbericht
f'.4odell
Art. 4
:
Verkehrserschliessung
Verkehrsmässig gilt das Gestaltungsplangebiet als erschlossen Die im Srluaticnsplan festgefegten internen VGrkohrsflächcn sind deshalb privaT durch den Grundeigentümer zu erstellen 2 Zu- und Wegfahrten zurn Werkareal hf:ben wcitrnögl!chst über diese uncr-
nen Verkehrsflächen zu erfolgen. 3 Die im Situationsplan festgelegten Höhenkoten sind im Rahrncn von ± 0.50 m verbindlich. 4
Die internen Verkehrsf!ijchen sind 1eitlich abgestimmt !nit der offentliehen Beleuchtung an den im Situationsplan beLeichne1en Stellen zu beleuchten. Die Lc:;mpcn sind dabei nach oben abzuschirmen.
5
Entlang der Hauptstrasse ist an der im Situationsplan definierten Lage ein interner Fussweg anzulegen. Der Fussweg hat eine Breite von 2.0 m aufzuweisen (mit Ausnahme im Bereich der Hochstammbäume) und ist zu beleuchten.
6 ln dem im Situationsplan bezeichneten Bereich ist eine befestigte Platzflä-
che zur internen Zirkulation anzulegen.
Art. 5
:
Ver - u n d En tsorg ung
Die technischen Basiserschliessungen für die Abwasscrbeseitigung, Trinkund Löschwasser-, Elektrizitä ts- und Gasversorgung sind gemäss Situationsplan auszuführen. Im übrigen erfolgen die Erschlicssungen werkintern. 2
Das Abwasser ist im reduziert en Mischsystem abzuleiten, wobei das Regenabwasser (aus Dach- und privaten Vcrkehrsflächen) permanent über die Störfallbecken abzuleiten ist. Wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist ist für den Störfall eine Umleitung mittels Schieber in ein Störfallbecken vorzusehen.
3
Der Gesamtspitzenabflusskoeffiz1ent Regenabwasser von 0.65 ist einzuhalten. Wo erforderlich sind in Absprache mit dem Amt für Umwelt Rückhaltemassnahmen vorzusehen.
2
4 Der Umschlag von wassergefährdenden Stoffen ausserhalb der im SituaTi-
onsplan festgelegten Umschlagplätze ISt nicht erlaubt. b
Die Störfallbecken sind naturnah aus?ugestalrcn.
6 Fur dte öffemlichen Aegenabwassetfettungen auf privatern Grund sowte d1e
privaten Leitungen durch das Bahnareal der T/1utbo AG smd cntsptccl7endc Durchleitungsverträge m1 GJUndbuch emzutragen
Art. 6
:
Parkierung -=~
Die mit der Erweiterung 2014 erforderlichen total ca. 800 Parkplätze sind innerhalb des Betriebsareals zu platzieren. Davon sind ca. 170 Parkplätze innerhalb der Gebietsabgrenzung zu erstellen .
.r;ür diC bei P-reali&iert~Afj-Sf.rr1t!ict;cr megl!chcr Neooautcn 7U CJVv-&Fi:-&AfieA-C-F.-: 1300 Arbeitsplätze sind ca. 68-frM.it:::rbeitcr SQ',4'1C ca 55 Besuc:h-ef{3arkplät
re, dan1it total ca. 750 .Parkplätze zu crstcllcr:. &-überirdisch sind maximal ca . 600 Parkplätze erlaubt. Der Rest ist unterir disch zu erstellen . 3 Die oberiro'ischen Parkplätze (Parkfelder und Fahrgassen) sind mit ein em si-
ckerfähigen Belag zu versehen und sovveit erfordetlich über die Schultor via bewachsene Humusschicht zu entwässern. 4
Für Velos und Motorräder sind die aktuell bestehenden Abstellplätze beizubehalten. Für Velos und Motorräder sind die bestehenden ca. 70 Abstellplätze beizubehalten und weitere ca 50 zu erstellen.
:: Lage und ungefähre Ausdehnung der Parkierungsanlagen sind im Situationsplan festgelegt
Art. 7
:
Bebauung
Die durch Mantelbaulinien begrenzten Baubereiche können durch Hauptbauten ausgefüllt wvrden. Ausserhalb der Baubereichv sind lediglich Vorbauton gemäss § 6 Abs. 2 aPBV sowie Kleinbauten und Anlagen im Rahmen der Regelbauweise gestattet.
3
2 Der Baubereich fLir unterirdische Bauten dient der Erstellung einer unterirdi-
schen Verbindung zwischen den Gebäuden nördlich und südlich der Bahnli-
nre. 3
Die maximalen Gebäudehöhen (ohne Shed-Dächer sowie technische Aufbauten und dergleichen) in den einzelnen Baubereichen sind im Situationsplan in Meter Liber Meer festgelegt.
4
Info/ge Überschreitung der Anlagegmnzwerte gemäss § 76 NI SV fSR 87 4. 77 0 vom 07 .02.2000) sind im auf dem Situationsplan bezeichneten Abstandsbereich zur IVOK 220 kV Leitung keine OMEN (Orte mit empfindlicher Nutzung wie ständige Arbeitsplätze, BLiros, Aufemhaltsräume) gestaltet. Als ständige Arbeitsplätze gelten dabei Arbeitsbereiche, die während rnehr als 2. 5 Tagen pro Woche durch Arbeitnehme1/innen besetzt sind
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Die lärmintensive Stahlproduktion ist im Zusammenhang mit der Realisierung der neuen Produktionshallen vom bisherigen Standort beim Bahnhof in die Neubauten im Nordosten zu verlegen. Im Librigen richtet sich die Nutzung der Bauten nach den Angaben im Situationsplan
6
Die Fassaden- und Dachgestaltung der neuen Hallen ist beziJglich Materialisierung und Farbe angelehnt an die bisherigen Hallen vorzunehmen. Das Bürohaus ist als eigenständiger schlichter Baukörper zu gestalten.
7
Auf den Dächern dLirfen keine Leuchtreklamen angebracht werden.
8
Die im Situationsplan festgelegten Geleiseanlagen sind ohne Gefälle zu erstellen. Auf den Schotterflächen sind Pflanzenschutzmittel untersagt.
Art. 8
:
Umgebungsgesta/tung, Bepflanzung
Die im Situationsplan bezeichneten Grünflächen sind vorzugsweise als gepflegte Rasenflächen anzulegen. 2 Die im Plan bezeichneten extensiven Wiesen sind gemäss den Vorschriften
der DZV (Direktzahlungsverordnung) fiJr den Typ 7 zu bewirtschaften, wobei eine F!exibilisierung des Schnittzeitpunktes (7 5. Juni) möglich ist. 3
Der neu anzulegende Trockenstandort (Böschung) darf nicht humusiert werden und ist mit einer standortgerechten einheimischen Trockenwiesensaat zu begriJnen. 4
~
Die Auffüllung ?wischen den ncuen GG!eisoc;nlagen sowie den Geietsen der Thurbo ist mit Ullierbodenmaterial aus dem Aushub vorl.unehmen. Oie Fläche ist spontc;n und mit Direktbcgrünung 7U begrünen und mit Kleinstrukturen wie Stein- und Asthaufen ausl.us·laUen.
b
Entsprechend den Vorgaben im Situationsplan sind die Umgcbungsberetehe mit einheimischen Hochstammbäumen (AIIeebäume, Baumhaine) Obstbäumen und einheimischen Strauchhecken mit cine;m Krautsaum von mindcst.ens 2m l.U bepflanzen. Ote Umgebung des Bü10neubaues ist. mit !Tiarkantcn Park-!Säufcnbäurnen als Gcstaltungse/erneme ?u bepflon7en. Die Bäume und Sträucher sind zu erhalten uno' bei Abgang zu e1setzen
6
Die minimalen Vertikalabstände der Baumpf!an?ungen 7u den Leitern der 1-!ochspannungsfreileitung gernäss § 35 LeV(SR 734 37 vom 30.03. 7994) von 5 . 0 m müssen eingehalten werden .
Art. 9
:
Schlussbestimmungen
Die Gestaltungspläne "Breiti 7" (Entscheid OBU Nr. 53 vorn 31. 08.2000) und "Bre iti 2" (Entscheide DBU Nr 67 vorn 30.06.2003 und Nr. 17 5 vom 18. 12.2003) werden, soweit vom Gestaltungsplan Stad/er Bussnang AG überlagert, ausser l(raft gesetzt 2
Die Änderung des Gestaltungsplans Stadler Bussnang AG tritt nach Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt auf einen vom Gemeinderat zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.
04.07 2014/BB/0971.40/Änderung_SBV_GP_Stadler.doc
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